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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 7. Juni.)

Es wurden folgende Militärwahlen getroffen: Herr Sudwig Müller, von -jrauenfeld, zum zweiten Unterlieutenant des Geniestabes. .Die Herren Samuel Spengler, ·erster Unterlieutenant der Artillerie von Waadt, und Alfred Tripet, zweiter Unterlieutenant der Artillerie von Neumburg, sind in das Jnstruktionsperfonal aufgenommen und sollen in den Rekrutenschulen von Bierre und Neuenburg verwendet werden.

Aus einem vom Militärdepartement vorgelegten Berichte des eidgenossischen Oberstkriegskommissarius geht hervor, daß weder Kreuzlingen noch Ittingen sich zur

Abhaltung des Wiederholungskurses für die beiden Kavallerie-iKompagnien von Schaffhausen und Thurgau eignen, indem an feinem dieser Orte die erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Aufnahme von Mannschaft und Pferden sich vorfinden.

Mit Rückficht hierauf wurde das Militärdepartement

ermächtigt, den Siederholungskurs der Kavallerie-Kompagnien von Thurgau und Schaffhaufen am letzten Orte abhalten zu lassen.

Im Stationsorte Bukten im Postkreise Basel ist ein Postbüreau zu errichten, und die bisherige Postablage im Kurort Sangenbruck in ein Postbüreau umzuwandeln beschlossen worden.

Zu einem Postkommis in Chur wurde gewählt: Hr, J. 2tt. Leonhardi von gilisur. Gehalt 850 franken.

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Auf Reklamation eines Kerzen- und Seisenfabri-

kanten in Zürich und dießfälligen Antrag des Handels-

und Zolldepartements ist den Zollbeamten die Crmächtigung ertheilt worden, das gemeine ranzige, zum Ge* brauch der Seifenfieder und Kerzenfabrikanten bestimmte Schweinefett nun nach der zweiten Klasse, wie Unschlitt und andere nicht benannte Fettwaaren verzollen zu lassen.

Dem Iustiz- und Polizeidepartement wurde in Würdigung der in seinem Berichte vom 7. dieß angeführten Gründe ein neuer Kredit von 10,000 Franken bewilligt, um den Flüchtlingen, die nicht in die Kategorie der aus der Schweiz auszuweisenden gührer gehören, aber zu star! kompromittirt find, um wieder in ihre Heimath zurückkehren zu dürfen, die Auswanderung nach Amerika, nach England oder anderswohin zu erleichtern.

(Vom 10. Iuni.)

Aus zwei vom ginanzdepartement vorgelegten ...5erichten des eidgenösfischen Pulververwalters, Herrn Sinner, ergibt sich, daß in letzter Zeit wiederholt vorgekommene Fälle von Zerspringen von Kanonen mehr der allzuschweren Ladung als der Beschaffenheit des Pulvers zuzuschreiben ist. Der Bundesrath beschloß: es sei die Ladung der Geschütze auf V* Kugelschwere zu reduziren, und diese Umänderung durch vom Militärdépartement zu vertheilende neue Schußtabellen in allen

.Kantonen gleichzeitig in Vollziehung zu bringen.

An die Stelle des die Militärinspektion der Scharfschützen und der Infanterie des Kantons Bern ablehnenden Herrn Oberst Egloff wurde Herr Oberi.. Bour*

206 geois (K. SSûadt) erwählt. An dessen Stelle ist zum Inspektor für die Kantone Luzern, Unterwalden, Schwyz und Zug der Herr eidgenöfsifche Oberst Germer in Bern ernannt worden.

(Vom 12. Inni.)

Das Militärdepartement ist ermächtigt worden, sür jeden Kanton, der Scharffchützen zu stellen hat, ein StutzerModell nach dem von der Kommission von Sachverständigen vorgelegten anfertigen, die Ordonnanz nach dem Antrag jener Kommiffion ausfertigen und drucken zu lassen, um sie den Kantonen mittheilen zu können.

gerner wurden die Anträge, welche Seitens des Herrn Oberstlieutenant Wurstemberger in seinem Befinden vom 10. Mai 1850, betreffend die Umänderung der Stutzer nach älterm Systeme, im Einverständniß der Kommission gestellt .worden sind, ebenfalls zum Befchlusse erhoben.

Es ergeben sich demzufolge nachstehende Modifika# tionen :

1) am Stutzer. Das Absehen ist den Distanzen entsprechend neu einzutheilen.

Der Sadstockstiefel ist nach der eonifchen ©estalt des Geschosses auszusreisen.

Das Kugelmodell muß dem angenommenen System von Spitzgeschossen gemäß ausgefertigt werden.

Statt dem bisherigen bohrerförmigen Kugelzieher muß jeder Scharfschütze einen nach der Gestalt des Gefchosses ausgefertigten Kugelzieher befitzen, der aus Stahl verfertigt und mit einem scharfen Gewind ver* fehen ist.

2) Die Munition. Die Ladung soll, wie bis-

dahin, stets die nämliche bleiben für alle Entfernung. .

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Ihre Stärke hängt von dem Gewicht des Geschosses ab und muß so groß genommen werden, als der Schüfe des Rückstoßes wegen fie aushalten kann.

Die viereckigten K u g e l f u t t e r sind zu runden umzuschassen.

Durch Annahme der S »i tz g e schösse wird die Richtigkeit des Schusses gegen die runden Kugeln z. B.

aus 600 Schritt, im Verhältniß von 100 zu 40, und die Perkusfionskraft wie 100 zu 25 gewinnen; auf weitere Distanzen ist der Vortheil der Spitzgeschosse noch iveit großer.

3) Am Waid sack ist ein Kapseltäschchen wie bei der Jnfanterie anzubringen, übrigens sollte er so gut möglich dem neuen Modell angepaßt werden.

Endlich sind die Pulverhörn er abzuschaffen, und dagegen die Patrone, gleich wie beim neuen Stutzer, einzuführen, insofern die Kaliber und fomit auch die ·Geschosse der altern Stujzer nicht zn sehr von einander abweichen.

(Vom 17. Juni.)

Nach Kenntnißnahme von den Vorschlägen des Mili* tärdepartements wurden als Mitglieder der Kommission für Entwerfung eines neuen eidgenöffifchen Militärstraf-

gesetzbuches gewählt: Herr Regierungsrath Rüttimann in Zürich.

,, Oberst Bourgeois von Eorcelettes, K. Waadt.

,, Oberst Siegfried von Zofingen, K. Aargau.

,, Nationalrath Eastoldi in Genf.

Zum Präfidenten dieser Kommission wurde der Vor* stand des Militärdepartements, Herr Bundesrath Ochsenbein, bezeichnet.

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Das Militärdepartement wurde ermächtigt, die Revision des allgemeinen Dienstreglements vom 2. Sept.

1847 anzubahnen.

Als Oberst der Scharfschützen wurde nach dem Vorschlage des Departementes gewählt: Herr Franz Iosevh

Müller, eidgenosfischer Oberst, in Zug. Ein Oberst

der Kavallerie wurde in Betracht der obwaltenden Umstände nicht ernannt. Das Militärdepartement soll fich eventuell nach Umständen zu behelfen suchen.

Zur weitern Ausführung des Beschlusses vom 13. Mai betreffend den Konkurs für die Zeichnungen zu schweizerischen Münzstempeln und die Einladung an die schweizeTischen Graveurs zu Einsendung von Probearbciten wurde nach dem Antrage des Departements beschlossen, es sei auf Sonntag den 7. Juli nächstkünftig die Kommiffion von' Sachverständigen zu Beurtheilung der Einsendungen und Verkeilung der Preise einzuberufen.

Als Mitglieder dieser Kommission wurden gewählt: Herr Almeras, Nationalrath, in Genf.

,, Blanchet, Vizepräfident des Erziehungsrathes, in Lausanne.

,, Bern, Architekt, in Bafel.

,, Fueter, Regierungsrath, in Bern.

,, Kubli, Architekt, in St. Gallen.

,, Pestalozzi, Alt-Regierungsrath und Präsident ,,

des Kunstvereins in Zürich.

Rehfues, Silberarbeiter, in Bern.

Berichtigung.

Ju letzter Nummer des Bundesblatte-3, im dritten Titel ber Mi.itärorganisation, Seite 133, Artikel 55 ist zu lesen: fur den Transport der Bureaugeräthschasten statt der Brückengeräthschaften.

(Jn ben Extraabzügen und Plakaten steht dieser Fehler nicht.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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