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Schweizerisches .

Jahrgang II. Band II.

Mro. &3.

Mittwoch, den 17. Juli 1850.

· Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt Preis für das Jahr 1850 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i grkn- 3.

Inferate sind f r a n k i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr l Batzen per Zeile odex deren Raum.

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Botschaft des

Bundesrathes über die eidgenössische Staatsrechnung vom Jahre 1849.

(Vom 13. Juli 1850).

Der Bundesrath hat die Ehre der hohen Bundesversammlung die eidgenössische Staatsrechnung vom Jahr 1849 sammt den dazu gehörigen Spezialrechnungen, Ausweisen und Belegen vorzulegen und mit folgendem Bericht zu begleiten :

Die Rechnung schließt sich so genau als möglich der Form des Budgets an und besteht aus solgenden fünf Hauptbestandtheilen :

A. Dem Abfchluß des ordentlichen Büdgets,

B. dem Abfchluß des außerordentlichen Büdgets, C. den Nachweisen über die ordentlichen Einnahmen, D. den Nachweisen über die ordentlichen Ausgaben, E. dem Vermögensstatus ans den 31. Dezember 1849.

Bundesblatt. Jahrg. II. Bd. II.

21

276

Wenn es im Allgemeinen, dann aber im Befonderu bei den Ausweisen noch an Übersichtlichkeit fehlt, so mag zur Entschuldigung in Betracht gezogen werden, daß das Budget für 1849 erst gegen das Ende des dritten Duar* tals des Rechnungsjahres in die Hände der Rechnungs-

geber kam und bis dahin die Buchführung, Sammlung und Ordnung der Belege nicht nach dem erst nachträglich durch das Budget aufgestellten System betrieben werden konnte und es daher, zumal bei Abgang einer geregelten Verbindung zwischen unferm Finanzdepartument und den rechnungsgebenden Behörden und Beamten, unmöglich war, ohne eine vollständige Umarbeitung aller Vorlagen das Ganze in eine ganz untadelhafte Form zu bringen.

So dürfte es z. B. auffallen, daß dem Ausweis über die Ausgaben der Kanzlei für das Perfonelle noch ein befonderer Ausweis beigegeben werden mußte, wenn nicht darauf Bedacht genommen würde, daß man sich durch ein Provisorium von Anstellungen aller Art durchzuarbeiten hatte, welches nicht nur das ganze Rechnungsjahr hindurch andauerte, sondern sogar dasselbe noch überschritten hat.

Uebrigens wird sich die Verwaltung bestreben, sich die beim Abschluß der Rechnung von 1849 gemachten Ersahrungen zu Nutzen zu ziehen und namentlich in reife Ueberlegung nehmen, ob ohne Abbruch der Uebersichtlichkeit die chronologische Reihenfolge der Posten in Verbindung mit der tabellarischen Form beibehalten werden könne. Es lohnt sich wohl der Mühe, dieses wenigstens anzustreben, da damit der wesentliche Vortheil errungen wäre, daß am Tage des Rechnungsabschlusses der Rest der Arbeit von jedem Kopisten in ganz kurzer Frist gemacht werden könnte und diejenigen, die sich sonst mit der Rechnungsstellung befassen müßten, ihre ordentlichen Geschäfte mit der nöthigen Ruhe fortfetzen könnten.

277 Dann wäre auch der nicht unwichtige SSortheil erreicht, daß die Belege, fowie sie Tag sur Tag einlangen, geordnet werden könnten und diese Ordnung nicht wieder, einer veränderten Abtheilung wegen, gestört werden müßte.

Uebrigens wird es auch nicht ohne Nutzen und Jn...eresse sein, ohne zur Untersuchung der Bücher Zuflucht nehmen zu müssen, zu sehen, wie Tag für Tag verfahren worden ist.

Jedenfalls kann einer solchen Darstellungsweife der Vorwurf nicht gemacht werden, es werde dadurch nur eine Kassarechnung dargestellt, da durch die Tabellen jede Büdgetrnbrik auf das Bestimmteste auseinander gehalten ist.

Jm Fernern wird es sich die Verwaltung angelegen sein lassen, in Zukunft zur vorgeschriebenen Zeit die Rechnung zur Verfügung der obersten Landesbehörde zu stellen, was auch bei genauer Beobachtung der provisorisch auf-

gestellten Komptabilitätsordnung möglich werden wird, zumal man der Hoffnung Raum geben darf, daß in Zuïunft mehr Zeit auf die Verwaltung, als anf die gefetzgeberifchen Arbeiten wird verwendet werden können.

Abschluß des o r d e n t l i c h e n Budgets.

Sßesenheit der Rechnung.

Der Abschluß des ordentlichen Budgets zeigt einen

Ausfall von Fr. 274,257. 06 während nnr ein Ausfall von . . . ,, 44,815. 33 vorgefehen worden ist.

Daher Vermehrung des Ausfalls

Fr. 229,441. 73

Diese Vermehrung wird Abschnittweise in folgender vergleichender Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben zu dem Voranschlag erzeigt werden.

Zu Seite

Voranschlag.

Rp.

120,875 17

3,430,600

7,000 -- 4,777,708

Rp.

Ertrag der angelegten Kapitalien und Immobilien . . . . . .

31,487 07

--»

--

152,362 24

Zweiter Abschnitt.

Zinfe von Guthaben und Vorschüssen .

--

--

17,941 99

176,291 69

--

702,938 48

322,061 52

gt.

Dritter Abschnitt.

· .

r--

Vierter Abschnitt.

Regalien und Verwaltungen F ü n f t e r Abschnitt.

Kanzleieinnahmen und Vergütungen

85

Mindereinnahme

4,777,708

85

Rechnung.

4

1,025,000 ' -- Zölle --

Mindereinnahme.

j

Rp.

Erster Abschnitt.

gr.

194,233 68

Mehreinnahme.

E i n n a !) m e.

277.

·fr

Sv.

14,342

87

--

-- 3,444,942

9,389

92

--

--

55,219

86

,,

·>

*

RP.

87

16,389 92

720,880 47 4,112,048 24 55,219 86 665,660 61 i i l i

665,660 61 4.T7Ï.7O8

85

Voranschlag.

gr.

Rp.

189,049

18

177,096 --

Ausgaben.

Mehrausgäbe.

Erster -Mi) schnitt.

gr. !

Rp.

5r.

Rp.

--

--

6,837

88

Rp.

182,211 30

--

--

229,882

65

521,948

50

15,594

62

Passivzinsen Z w e i t e r Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung . .

Minderausgäbe.

.

.

52,78,3 65

.

.

22,00$ 50

.

.

--

Rechnung.

Sr.

Dritter Abschnitt.

499,940 --

Departemente

.

.

.

.

Vierter Abschnitt.

523,750 -- 3,412,689 -- 20,000 -- 4,822,524 18

Zollwesen .

.

.

.

.

.

Fünfter Abschnitt.

Regalien und Verwaltungen

Sechster Abschnitt.

lîttttrtrfapf ·ä-^i-l W l y v f W v J l ' W t ' . H rtC.fÊÏ.PtîÊÔ .vV »

*

* *

*

*

·

Minderausgabe

4,832,524

O

--

508,155

38

21,48J4 76

--

--

-- i -- 96,2?9 91

17,505

53

*

532,498

96,279 436,218

18

3,434,173 76

2,494 47 79 4,386,305 30 9l 88

436,218 4,822,524

88

665,660 436,218 229,441

61

18

i

Die Verminderung der Einnahmen beträgt .

Die Verniinderung der Ausgaben davon ab# rt(*irt(*tC11 Ü*'<.WOV*1

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.....

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Bleibt eine Vermehrung des Awssatls

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88 73

278 Die wesentlichern Ueberschreitungen des Voranschlags rechtfertigen ,sich im Allgemeinen dadurch, daß man sich bei Feststellung desselben bei dem ganz neuen Staatshaushalt nicht aus Erfahrung stützen konnte, um so weniger, als die fiskalischen Gesetze zur Zeit noch nicht einmal ins Leben getreten waren.

Im Besondern wird die Rechtfertigung in folgender Darstellung verfucht.

Einnahmen.

Erster Abschnitt.

Die Mehreinnahme von Fr. 31,487. 07 fällt beinahe ausfchließlich auf den Ertrag der Kapitalzinfe in Folge

Vermehrung des Kapitalstocks.

Die Verminderung anf dem Ertrag der Allmend bei Thun wird dem Umstand zugeschrieben, daß wegen ver-

mehrten Militärübungen die jährlich verpachtete Weide von ihrem Pachtwerth verloren habe.

Zweiter Abschnitt.

Die Mindereinnahme beträgt Fr. 17,941. 99., wovon Fr. 16,198. 40. Zinsen der nachträglichen unvertheilten Sonderbundsforderung, die bis nach genehmigter Sonderbundsrechnung nicht geltend gemacht werden können.

279 Die noch fehlenden ..verden erzeigt wie folgt:

Fr. 1743. 59

a. Schwyz war für ein ..Kestanzkapital

mit einem Zins von . . . . .

Fr. 977. 92 belastet; da diese Restanzsumme schon im Monat Jänner abbezahlt wurde, so siel der Zins davon weg.

b. Die von der hohen Bundesversammlung zu Gunsten dieses hohen Standes bewilligte Zinsreduktion von 1% aus 4 % ergab eine Zinsverminderung von . . . . . . . . ,, 793. 77

Fr. 1771. 69

c. Dagegen wurde von diesem Stand in Folge " einer Redression des

Betrages der Kapitalschuld als vergütet

Markzins Fr. 27. 92

und es ergab sich bei Freiburg eine Differenz von

. . . . . .

,,

--

18

Fr. 28. 10 ,,

28.

10

Fr. 1743. 59

Dritter Abschnitt.

Bei Feststellung des Voranschlags ging man von der Ansicht aus, es werde das neue Zollsystem schon am 1. September in's Leben treten, was aber der VorbereiJungen wegen im Laufe des Jahres nicht geschehen tonnte.

280 Der Ausfall auf diefem Abschnitt beträgt Fr. 702,938. 48.

Er würde volle Fr. 800,000 betragen haben, wenn nicht hinwieder der Fortbezug der alten Gränzgebühren eine .Mehreinnahme von Fr. 97,061. 52 abgeworfen hätte.

Vierter Abschnitt.

Die Einnahme der Postverwaltung übersteigt den Voranschlag um . . . . . . . Fr. 108,829. 49 Hingegen sind von der Pulver- und Zündkapselverwaltung weniger verrechnet als veranschlagt " '94,486. 62

Bleibt Mehreinnahme . . . . Fr. 14,342. 87 Die Mehreinnahme der Postverwaltung dürfte kaum einer besondern Rechtsertigung bedürfen; bei der PulverVerwaltung hingegen erzeigt sich eine Minder.einnahme von gr. 88,886. 62, die aber nur fcheinbar ist und mehr aus der Form der Darstellung,als aus derWefenheit felbsthervorgeht.

Der Voranschlag gab die Bruttoeinnahmen und dann auch die Bruttoausgaben an, in der Rechnung hingegen der genannten Verwaltung ist nur der reine Gewinn angegeben. ...Die Verwaltung hat nämlich im Saufe des ©efchäftes eingesehen, daß die erstere Darstellungeweise bei

diesem Fabrikationsgeschäft zu viel Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten verurfachen würde und hat deßhalb vorgezogen, dieses ausnahmsweifc Verhältniß auch auf ausnahmsweife Art in der angegebenen Weife zu behandeln.

Nach dem ...Boranschlag waren die Bruttoeinnahmen angefetzt auf Fr. 105,000. -- die Bruttoausgaben hingegen . . . ,, 82,000. -- der Gewinn somit auf . . . . .

Fr. 23,000. -- hingegen ergabsichein Gewinn von nur " 16,113. 38

Weniger als veranschlagt . . . . Fr. 6,886. 62

Zu Seite 286.

Vergleichung des Vermögenefutns zwischen 1848 und 1849.

Status

'

von 1848.

Rp.

3.042,705 98 219,675

Vermehrung. V e r m i n d e r u n g .

Aktiven.

'Rv.

1,073,501 53 37,000 Fr.

3r.

b.

Angelegte Kapitalien Immobilien . .

C.

Guthaben und Vorschüsse.

a.

4,835,999 21 99,611 15 1,014 70,403 52

1

2 3 4

.

.

.

.

.

.

.

.

. a.

.

33,596

8,973,127

52 5 58 6 34 d.

55 e.

59

f.

Sonderbnndsschnld . , . . . >

Guthaben bei der Bank in Bern Rechnungssaldo der Zündkapselfabrik .

Rückstände a n Zinfen . . .

Bei der Zündkapselsabrik .

Rückstände an Gränzgebühren

Forderung an Basel-Stadt und Genf Mobilien . . . ' .

Material der Verwaltungen .

Kasse

.

.

.

.

.

44 97 41

Rp.

von 1849.

Fr.

Rp.

4,116,207 51 256,675

C.

Ausstände: Bei dem Militärdepartement Bei Verschiedenen, laut Ausweis Bei der Pulververwaltung

92,675 10,392 455,019 30,898 81,135 8,939,530

b.

Sr.

Status

Vermehrung der Aktiven

1,680,114 98 3,155,884 23 99,611 15 -- -- 1,014 42,481 66 27,921 86

1

·.L/U

. 2 C.3

tf // //

d.

e.

7,454 43 16,132 55 16,113 38 26,653 47

7,454 16,132 16,113 26,653 -- 92,675 52 -- 10,392 58 586,848 59 1,072,766 196,182 91 277,318 1,959,886 86 1,926,289 89 8,973,127 1,926,289 89 33,596 97

43 55 38

47 -- --

48 50 41

8,973,127 41

Status von 1848.

Fr.

P a s s i n e n.

1

RP.

3,300,000 75,000

a.

h.

65

38,705

10,292

4,292,060

Staatsanlehen

·96

d.

e.

f.

.

.

.

.

.

czv

ÖV.

Rv.

330,000

.

Hypothekarfchuld . . . . . .

Schwebende Schuld: 1 Restanz des doppelten Geldkontingentes 2 Liquidationsfaldo der Sonderbundskriegskosten 3

80,O3O

21,049 18

Rp.

3r.

C.

420,983 346,000

V e r m e h r u n g . Verminderung.

35

Liquidation der ©ranzb£»>achung 1848 Vorschuß der Ban! in Basel " ,, " in ©t. Gallen Eidgenössische Gutscheine .

Vorschuß des Militärdepartements an die Zündkapselfabrik . . . . . .

02

27.'>,ooo

420,983 65 351,369 35 134,181 02

18

58,074

9,000

2,638 50

21,049 05 38,705 6,102 92 940,959 02 1,296,288 940,959 355,329

Zinsrückstände auf dem doppelten Geldkontingent

Guthaben der Kantone für das Postmaterial .

Kreditrestanzen . . . . . .

Depositum der ©onder&undsfaffe ,

533,6^3

79

18 20 02 18

1

Vermehrung der Aftiven .

V e r m i n d e r u n g der Passiven

.

.

Vermehrung des reine« Vermögen-.?

* .

.

..

i1 l

«

.

|

Ì

* .

t >

Rp.

Fr.

2,970,000 75,000

l

5,369 54,151

Status von 1849.,

*

272,ooo 58,074 18 9,ooo 2,638 50 533,623 05 16,395 88 3,936,731

IT

355,329 18 4,292,060 79 33,596 97 355,329 18 388,926 15

i

281 Nach den gemachten Erfahrungen von 6 Monaten kann man annehmen, daß der Verbrauch zu hoch angefetzt worden war, befonders für das erste Jahr, da sich noch viele alte Vorräthe vorfanden, besonders in denjenigen Kantonen, die sich selbst mit der Fabrikation abgegeben hatten. Deßwegen wurde auch im Voranschlag von 1850 der Gewinn sür das ganze Jahr nur auf

Fr. 31,100 angesetzt.

Ans den angegebenen Gründen wurde bei der Zündkapselverwaltnng formell auf gleiche Weise verfahren. Auf diefer Fabrikation ergab sich ein Verlust von Fr. 5344. 27 Der Voranfchlag hingegen nur einen Verlnst

von

. . . . . . . . . . .

5089. --

Woraus Mehrverlust Fr. 255. 27 Dieser Verlust würde sich viel bedeutender herausgestellt haben, wenn die büdgetirten außerordentlichen Anschaffungen und Bauten stattgefunden hätten, was nicht der Fall .war.

Es werden einerfeits die belegte Spezialrechnung, anderseits der allgemeine Rechenschastsbericht die Verhältnisse dieses Verwaltungszweiges in's Klare setzen.

Fünster Abschnitt.

Die Mehreinnahme b e t r ä g t . . . . Fr. 9389.92 und beruht auf folgenden Posten:

------

Bundesblatt Réglemente, Ordonnanzen und Atlas

Fr. 635. 97 .

,, 5454. 43

Portovergütungen ,, 20.71 Geldgewinn . . . . . . . . . . , " 3278. 81 Fr. 9389.92 Der Ertrag des Atlasses war gar nicht büdgetirt, so wenig als der Gewinn auf den Währungen.

282

Ausgaben.

Erster Abschnitt.

-Jn diesem" Abfchnitt ergibt sich eine Minderausgabe von

auf den Zinsen des Geldkontingents hin-

Fr. 8419. 40

gegen eine Mehrausgabe an verschiedenen Zinsen von . . . . . . . . " 1581. 52 und es bleibt eine Minderausgabe von . Fr. 6837. 88 Die erstere Summe beruht ans einer Ersparniß, welche durch die im Laufe des Jahres, statt am Ende desselben an die Kantone geschehene Rückzahlung des doppelten Geldkontingents gemacht worden ist.

Der zweite Posten rührt von einem temporären Anleihen bei der Bank von St. Gallen her, welches sich durch die außerordentlichen Ereignisse in der zweiten Hälfte des Jahres 1849 und die Vollmacht der hohen Bundesversammlung rechtfertigt..

Zweiter Abschnitt.

Der Kredit ist um Fr. 52,786. 65 überschritten.

Von dieser Summe fallen auf die Rubrik Nationalrath ,, 29,402. 85 der nicht vorgefehenen Zahl und Dauer der Versammlungen wegen ; auf die Ru*

brik Sachverständige die nicht erhebliche Summe von

,,

560. 40

Auf die baulichen Einrichtungen . . . "

403. 07

Auf die Kanzlei

. " 22,420.33 Fr. 52,786. 65.

283 Die Mehrausgabe der Kanzlei in personeller Beziehung läßt sich durch die außerordentlichen Umstände, besonder...» aber dadurch rechtfertigen, daß von der früheren Verwaltung her sehr bedeutende Pendenzen in den Scripturen zurückgeblieben sind, die im Lause des Jahres ihre Erledigung gefunden haben.

Der Mehrbetrag der materiellen Ausgaben kommt auf Fr. 17,609. 04 zu stehen, von denen auf den Druckkosten circa Fr. 11,000, und auf dem Brenn- und Beleuchtungsmaterial, das gar nicht büdgetirt war, eirea Fr. 3000 zu finden sind.

Der Refi theilt sich unter die literarifchen und Mobiliaranfchaffungen.

Die Entschuldigung der wirklich sehr erheblichen Druckkosten liegt in den gelieferten Arbeiten, die nicht vermieden werden konnten.

Auf die in Beziehung auf das Mobiliar verwendeten ebenfalls sehr bedeutenden Summen, muß bemerkt werden, daß die Eidgenossenschaft unter der alten Ordnung der Dinge gar kein Mobiliar besessen hat, und daher Alles, und Jedes neu angeschafft werden mußte.

Dritter Abschnitt.

Die Mehrausgabe der Departemente

beträgt Hievon fallen auf die nicht vorgefehenen Kommissariatskosten an der Nordgrenze auf das Finanzdepartement -für unvorhergesehene Rückvergütungen, Provisio-

Fr. 22,008. 50 ,,

3057. --

neu, Betreibungs- und Gantkosten ic. ,, 3422. 65 Das Militärdepartement hat mehr ausgegeben als veranschlagt war . . ,, 23,916. 14

Fr. 30,395.79

284 Die Überschreitung des Budgets würde also in diesein Abschnitte bedeutender sein, wenn nicht bei andern Departementen Ansätze unverwendet geblieben wären.

Die Rechtfertigung der letztern Ueberschreitung wird

mit der Eingabe der Spezialrechnung des Militärdepartements erfolgen; in Ermanglung derfelben mußte man sich darauf befchränken, die aus der Staatskasse zu bestimmten Zwecken dem Militärdepartemente abgelieferten Beträge in Ausgabe zu bringen.

Vierter Abschnitt.

Wenn auch das neue Zollsystem im Laufe dieses Rechnungsjahres nicht in's Leben getreten ist, so konnten demungeachtet, wegen den nöthigen Vorbereitungen, die Ausgaben nicht ganz vermieden werden. Sie betragen, statt der veranschlagten Fr. 523,750. -- Fr. 15,594. 62.

Fünfter Abschnitt.

Die Postverwaltung hat für Verwaltungskosten mehr ausgegeben, als veranschlagt war. Fr. 119,184. 32.

Für Vergütung des Reinertrags an die Kantone weniger

.

.

: ,,

10,354. 83.

Mehrausgabe gleich der Mehreinnahme Fr. 108,829. 49.

Hingegen muß bemerkt werden, daß die bei der Revision der Duartalrechnungen aufgedeckten Rechnnngsfehler, die ihre Berichtigung nicht in den folgenden Duartalen des Rechnungsjahres gefunden haben in der künftigen Jahresrechnnng nach folgender detaillirter Darstellung in Ausgabe und Einnahme erzeigt werden sollen, und zwar ,,in Einnahme" Fr. 181. 33 und "in Ausgabe" Fr. 55. 28.

285 Die Ursache, warum in diesem Abschnitt statt den veranschlagten Fr. 82,000 für Unkosten der P n l v e r f a b r i kation gar nichts, nnd statt den veranschlagten Fr. 10,680

für die Zündkapselfabrikation nur Fr. 5,344. 27 als Verlust erscheinen, ist bei Anlaß der Rechtfertigung der Ein'nahmen diefer Verwaltungszweige angegeben worden.

Sechster Abschnitt.

»

Unvorhergefehenes.

Der Voranfchlag bewilligte eine Summe

von Fr. 20,000. -- In Ausgabe erscheinen hierorts nur

Weniger

" 2,494. 47

Fr. 17,505.53

Diese nur scheinbare Ersparniß, die ihre Berichtigung im Nachweis zu diesem Abschnitt Litt. D. findet, rührt daher, daß man vorgezogen hat, das Unvorhergesehene bei den betreffenden Rubriken in einer eigenen Kolonne zu erzeigen und zu verrechnen.

Nach dem bemeldten Nachweis würde das Unvorhergesehene im Grund aus Fr. 39,164. 88 steigen nnd daher der veranschlagte Ansatz um Fr. 19,164. 88 überschritten sein.

Was zur Rechtsertigung dieser Ueberschreitung gesagt werden konnte, fand feinen Platz bei den einschlagenden

Rubriken felbst, oder wird bei Anlaß der Abgabe der Militärrechnung noch gesagt werden.

Abschluß des außerordentlichen Budgets.

Dieser Abschluß zeigt einen Vorschlag von Fr. 788,333 Rp. 62.

Die Einnahmen bestehen aus zwei ganzen und einem

286 halben Geldkontingent, wovon das letztere, in Folge vorörtlichen Beschlusses vom 6. Mai 1848 erhoben, schon in der Rechnung von 1848 hätte aufgenommen werden sollen.

Die Ausgaben beschlagen die Kosten a. für die italienifchen Flüchtlinge, b. für die deutschen Flüchtlinge,

c. für die Nordgränzbewachnng.

Die beiden letzteren Rechnungen sind noch nicht als geschlossen zu betrachten und es werden bis zur definitiven Liquidirung noch bedeutende Opfer zu bringen sein.

Status des S t a a t s v e r m ö g e n s .

Die Aktiven des Staatsvermögens betragen Fr. 8,973,127. 41 Die Passiven " 3,936,731.61 Es erzeigt sich daher auf 31. Dezember 1849 ein reines Vermögen von ,, 5,036,395. 80 Der Vermögensbestand auf 31. De-

zember 1848betrug nur

. . . . , , 4,647,469.65

Daher Vermehrung des reinen Vermögens ,,

388,926. 15

Die Verminderung und Vermehrung der Aktiven und Passiven ergiebt sich aus folgender Darstellung.

287 Als Erläuterung wird hierüber Folgendes bemerkt: Jn Beziehung auf die Aktiven:

1) Der veränderte Stand der Kapitalien und Jmmobilien ist durch die Ausweife zu den Einnahmen belegt.

Die Vermehrung rührt hauptfächlich von definitiv abgetretenen Sonderbundshinterlagen her, die in den allgemeinen Kapitalstock übergegangen sind.

2) Der Gasthof zum Pfauen in Rapperfchwyl sammt Dependenzen, auf dem seit 1840 ein Anlehen hastete, ist durch Gant in das eidgenössische Eigenthum übergegangen.

Der Ersolg zweier fruchtlos abgehaltenen Kauss- und Lehensteigerungen läßt ans diesem Grundstück einen bedeutenden Verlust voraussehen.

3) Die Rückzahlung der Sonderbundsschnld durch die Kantone geht ihren regelmäßigen Gang.

Freiburg hat mehr geleistet, als es nach den sestgesetzten Raten in diesem Jahr hätte leisten müssen ; die

Kapitalschuld von Wallis ist in Folge einer mit diesem Stand abgeschlossenen Konvention vom 25. November 1849 ganz in die Kategorie der Schuldbriefe des ehemaligen

Kriegsfonds übergegangen.

4) Das Guthaben bei der Bank von Bern von Fr. 99,611. 15 ist eingezogen und verschwindet also hierorts.

5) Der Rechnungssaldo der .Zündkapselsabrik von

Fr. 1014 vom Jahr 1848 verschwindet durch die Zünd-

kapselrechnnng vom Jahr 1849.

6) Die Verminderung der Rückstände an Zinsen, im Status von 1848 zu Frk. 70,403. 52 angegeben, um Fr. 42,481. 66 geht aus den Tabellen 5--7 hervor, nach welchen nur noch Fr. 27,921. 86 ausstehen.

7) Hingegen erscheinen im Status von 1849 neue Aus-

288 stände im Betrag von Fr. 66,353. 83. die in den Tabellen Nr. 8--10 näher nachgewiesen sind. Darunter erscheinen bei der Pnlververwaltung Fr. 16,113. 38 und

bei der Zündkapselfabrik Fr. 26,653.47. als eidgenössische« Guthaben an beiden genannten Verwaltungen.

S) Die Rückstände an Gränzgebühren vom vierten Ouartal 1848 im Betrag von Fr. 92,675. 52 und die Forderungen an Basel-Stadt und Gens im Betrag von Fr. 10,392. 58. wurden im Lause des Jahres getilgt.

9) Die Tabelle 11 in Verbindung mit den Beilagen giebt den nähern Ausweis über das Mobiliar.

10) Das im Status von 1848 angegebene Material der Zündkapselfabrik ist nach einer neuen Schätzung in die oben angegebenen 'Ausstände übergegangen.

11) Der Kassabestand auf 31. Dezember 1849 ist durch das Kassabuch nachzuweifen.

Jn Beziehung auf die Passiven: 12) Die Abzahlung des ersten Zehntheils des .eidge-

nössischen Staatsanleihens im Betrag von Fr. 330,000 ist durch die eingelösten Obligationen belegt.

13) Die Hypothekarschuld .auf der Thunerallmend bleibt unverändert.

14) Die schwebende Schuld, nämlich : 1. Restanz vom rückzahlbaren doppelten Geldkontingent wurde mit .

Fr. 420,983.65 2. Liquidationssaldo der ©onderbundskriegskosten mit " 351,369.35 3. Liquidation der Gränzbewachung von 1848 mit " 134,181. 02

getilgt

,, 906,534.02

Wie es aus der Vergleichung der beiden Vermögens-

289 status erhellt, überstieg bei den beiden letztern Posten die wirkliche Ausgabe den im Status von 1848 aufgenommenen Betrag um Fr. 59,520. 37, wegen fpäter liquidirter Posten.

In Beziehung auf die Belegung muß bemerkt werden: ad. 1, daß eigentliche Belege nicht vorgewiefen werden können, da das Betreffniß mit den hohen Ständen mit Anderem verrechnet worden ist, wie dieses aus den beigelegten Rechnungsauszügen hervorgeht; ad. 2 und '3, daß der gleiche Fall auch bei diesen Posten eintritt, daß aber jedenfalls die Verwendung seiner Zeit durch die betreffenden Spezialrechnungen die

nöthige Rechtfertigung finden wird.

Es anerkennt übrigens die Verwaltung, daß anch in solchen Fällen von stattgehabten Abrechnungen zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen besondere Duittungen hätten ausgetauscht werden sollen, und es wird sich dieselbe bestreben, dieses in Zukunft zu thun.

15D Hingegen erscheint auf dem Vermögensstatus von 1849 eine neue schwebende Schuld an die Banken von Basel und St. Gallen sowie an emittirten eidgenössischen Gutscheinen, im Ganzen im Betrag von Fr. 339,074. 18.

Diese Vorschüsse wurden in Folge der von der hohen Bundesversammlung erhaltenen allgemeinen Vollmacht im Moment der politischen Krisen vom Juli 1849 von den genannten Banken, mit Einschluß der Provision zu 4 % verzinslich, bezogen, und bereits wieder resondirt.

Aus den gleichen Gründen wurden eidgenössische Gutscheine auf 3 und 6 Monate und zu 4 % verzinslich, emittirt; auch diefe sind wieder eingelöst.

16) Ein Vorschuß des Militärdepartements an die Sündkapselfabrik im Betrag von Fr. 2638. 50, zut Zeit, als diefe Verwaltung noch nicht an das Finanzdepartement

290 übergegangen war, erscheint auf der Rechnung derZündkapfelfabrik als Einnahme, und wird bei der noch ausstehenden Rechnung des Militärdepartements in Ausgabe figuriren.

17) Die für Zinsrückstände aufgenommenen Fr. 21,049 Rp. 18 wurden mit nur Fr. 12,629. 78 gedeckt, da die Abzahlung früher geleistet wurde als vorgesehen war; ßatt der Belege muß auch hier auf die bei Nr. 14 angeführten Rechnungen mit den Kantonen verwiesen werden.

18) Die Kreditrestanz, zu Fr. 38,705 angesetzt, wurde mit Fr. 18,395 getilgt; Fr. 310 blieben aus den Pensionen ohne Verwendung.

Ein Belegeband, vom eidgenössischen Kriegsrathe ansgehend, gibt die Ausweise über diese ...luolage.

Die. Kreditrestanz von Fr. 20,000 fand ihre Verwendung in der passirten Rechnung über die Centralmilitärrechnnng des Jahres 1848.

19) Das Guthaben der Kantone für das abgetretene Postmaterial beruht auf Verträgen und ist zu 4 % zinsbar.

20) Das Depositum der Sonderbnndskasse hat sich in Folge eingegangener Zinsen um Fr. 6102. 92 vermehrt.

Dieses Depositum, oder vielmehr diese Hinterlage an Kapital und Zinsen ist nach dem Wortlaut des Tagsatzungsbeschlusses vom 31. Jenner 1848 ,,bei der Schluß,,rechnung von den, den sämmtlichen Kantonen des Son,,derbundes zu bezahlen obliegenden Kriegskosten in dem,,jenigen Betrag in Abrechnung zu bringen, in welchem ,,sie alsdann wirklich realisirt sein werden."

Wie beim Eingang dieses Theils des Berichts bemerkt worden ist, ergibt sich eine Vermehrung des Staatsvermögens von Fr. 388,926. 15.

Diefes Resultat würde als ein sehr besriedigendes bezeichnet werden können, wenn nicht in Betracht gezogen

291 werden müßte, daß die außerordentlichen Einnahmen die außerordentlichen Ausgaben um Fr. 788,333. 62 überstiegen haben, und daß somit ohne diesen, von Geldîontingenten herrührenden Zufluß sich im Gegentheil eine

Verminderung des Staatsvermögens von Fr. 399,407. 47 würde ergeben haben.

Es würde dieser Zustand selbst als ein beunruhigender bezeichnet werden müssen, wenn nicht der Ausfall im Abschlnß des ordentlichen Budgets den außerordentlichen .Umständen wollte zugeschrieben und daher als vorübergehend betrachtet werden.

Uebrigens werden nnsere Finanzzustände nicht mit einiger Sicherheit beurtheilt werden können, bis die ergiebigste Duelle unserer Einkünste, die Zolleinnahmen, auf eine maßgebende Art wird in Anfchlag gebracht werden können.

Der Bundesrath schließt diesen Bericht, mit dem Wunsche, es möchte die hohe Bundesversammlung diese erste Jahresrechnung in formeller Beziehung mit Nachsicht beurtheilen und dem Antrage, derselben die Passation ertheilen.

Bundesbiatt. Jahrg. II. Bd. II.

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Botschaft des Bundesrathes über die eidgenössische Staatsrechnung vom Jahre 1849.

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