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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 24. Mai isso.)

Ans Auftrag des Militärdepartements sollen die noch von dem Sonderbundsfeldzuge herrührenden Mehlvorräthe an Öffentlicher Steigerung verkauft werden.

Nach Anhörung eines einläßlichen Berichtet des Iustizund Polizeidepartements vom 23. dieß über die unter gleichem Datum in Bezug auf das sardin. Kriegsmaterial von Herrn Iohannot von Vivis eingelangte neuerliche Einlage und nach dem Antrage des Departements wurde beschlossen : Es sei das in Graubünden und Hessin liegende italienische Kriegsmaterial an Sardinien abzuliefern unter solgenden Bedingungen : a. dafj der sardinische Abgeordnete, Herr Oberst Actis, die daraus haftenden Kosten im Sinne des ...Bundesbeschlusses vom 21. Dezember letzten Iahres ver* güte, sowie auch Namens seiner Regierung den Regierungen Graubündens und Tesfins jeder einen Empfangschein ausstellen werde für das ihm angewiesene Material 5 i), daß die Regierung von Bern oder Herr Burri, wenn er sich über das Eigenthum dieser Sorde* rung ausweisen kann," sowie auch Herr Iohannot, den Sequester in Graubünden und Tesfin aufheben und dem Bundesrathe schriftlich erklären, daß sie ihre Reklamationen zurückziehen und gegen die Ablieferung des Kriegsmaterials keine Einspräche mehr erheben;

114 c. daß eine annehmbare Kaution geleistet werde im Betrag von 9154 Schweizerfranken, um daraus die Forderung des Kantons Graubünden beftreiten zu können, infoweit diefelbe in kleinerm oder großerm Umfang durch die kompetente Behörde gutgeheißen würde.

· An die Regierung von Bern, welche sich weigert, die Schlagbaumgebühr in ©rellingen aufzuheben, ist die Aufforderung zu Abfchaffung derfelben. befchlossen worden, mit der Beifügung, daß die Bundesregierung gleichermaßen gegen alle ähnliche Verkehrhemmungen einschreiten werde.

(Vom 27. Mai 1850.)

Auf den Antrag des Militärdepartements wurde befchlossen : 1) Herr Stabsmajor Georg Bürkli von Zürich ist als Oberinstruktor des Genies mit einer jährlichen Befoldung von grk. 2400.und 2) Herr Stabslieutenant Gustav Gränicher von Zo·fingen als Instruktor zweiter Klasse mit jährlich grk. 1600 anzustellen.

3) Bezüglich der Logisvergütung und Reifen find sie gleich dem Artillerie-Instruktionsperfonal zu halten.

4) Da aber der Unterricht der Genietruppen nicht alle ihre Zeit in Anfpruch nimmt, sollen dieselben auch für Eivil- Ingenieur arbeiten verwendet werden dürfen.

5) In -Fällen wo ihnen solche (...ivilarbeiten anfgetragen werden, follen sie eine Reifevergütung von grk. 6 per Tag zu beziehen haben.

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(Vom 29. Mai isso.)

Die eidgen. Kommissarien in Freiburg geben unterm 28. dieß Kcnntnlß, daß der Große Rath von greiburg dem Vergleiche zwischen dem Staate und den mit Kontribution, respektive Zwangsanleihe belegten Bürgern des Kantons greibnrg die Genehmigung ertheilt habe.

An die Regierung von Thurgau ist das Ansuchen zu stellen beschlossen worden, auf eine beforderliche Erledigung des Prozesses über die Gogg'sche -triegskasse hinzuwirken. Die Blenker'sche Kasse in Basel soll an die badische Regierung verabfolgt werden, jedoch unter Abzug der von den badischen Behörden dem I. J.

Wälti von Zurzach abgenommenen 757 Gld. 36 Krz., welche der Regierung von Aargau zu restituire« find.

Aus Antrag des Postdepartements wurde für die Route von Rorfchach nach St. Gallen ein zweiter Abendkurs zu errichten beschlossen. -- gerner wurden zu Postkommis in Basel erwählt: Andreas Lueas und Georg Tschudi.

Auf Anzeige des schweizerischen Konsuls in NewDorf, daß für die Fahrt zwischen New-glork und Havre ein neues Schiff erbaut werde, welches der Eigenthümer zur Ehre der Schweiz ,,Wilhelm Teil" nennen lassen wolle und welches das Wappen der Eidgenossenschaft tragen werde, wurde beschlossen, durch den Konsul in Havre bei der ersten Landung des Schiffes in Havre ein schweizerisches Pavillon überreichen zu lassen.

Bundesblatt I. Jahrg. n. Bd. II.

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116 Die französische Gesandtschaft macht mit Note vom 30. dieß die Anzeige, daß in ..Jolge der Anhäufung von fremden Arbeitern in Lyon, dort fowie in den Departementen, die im Belagerungszustande sich befinden, keine Arbeiter aufgenommen werden, die sich nicht durch ein

von zuständiger Behörde gefertigtes Aufenthaltszeugniß ausweifen können, daß sie bereits dort Arbeit haben.

Auf Antrag des Militärdepartements, betreffend die Verkeilung der Liebesgaben für die Verunglückten im Sonderbundsfeldzuge, wurde befchlossen: von der Summe der noch vorhandenen Liebesgaben im Betrage von gr. 12,733 Rp. 42, foll ein DriWheil unter die Militärs vertheilt werden, welche im Svätjahre 1849 unter Mitwirkung des Oberkriegskomrnissariats, resp. Oberfeldarztes als solche ausgeschieden worden sind, und deren Umstände nicht gerade zu einer Pension berechtigen, hingegen eine Berücksichtigung verdienen.

Ferner wurde nach dem Antrag desfelben Departements befchlossen, den Betrag für jeden ohne Unterfchied auf Fr. 50 festzufetzen.

Zu eidgenöfsischen Stabssekretärs sind ernannt : Herr Charles Grenier, von Ber (Kt. Waadt).

Herr William Killias, von Chur.

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