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Ans denVerhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 12. Iuli 1850.)

Mit Zuschrift vom 5. dieß gibt Herr James Schiattaili Rom Kenntniß von dem am 30. vorigen Monats in Florenz crfolgvenTode feines Verwandten, Herrn Friedrich Bégré, fchweizerischcn Generalkonsuls daselbst. Zugleich zeigt er an, daß der Verstorbene ihm bei seiner Abreise nach Florenz, wohin er sich, zur Pflege seiner Gesundheit begeben hatte, die Führung der Konsulatsgeschäfte übertragen, sowie daß er hievon das päpstliche Staatsfekretariat in Kenntniß gesetzt habe. Es wurde dem Herrn Schlauer die Bewilligung des von ihm Gethanen ausgefprochen.

Der Kommission, welche zur Prüfung der in Folge Konkurrenzausschreibung cingelangtenZcichnungen schweizerifchcr Münzen letzthin in Bern zusammengetreten war, wurde auf deren Anfrage die Ermächtigung erthcilt, außer den festgesetzten Prämien sechs Ehrenerivähnungen zu bestimmen.

Unterm 22. Mai d. I. hatte der Bundesrath bei der großherzoglich badischcn Regierung über, eine bei Sulgcn, Kts. Zürich, stattgefundene Gebietsverletzung durch eine preußische Patrouille Beschwerde geführt. In Erwiederung dicfer Zuschrift bezeichnet nun das großherzoglich badifche Ministerium des Aeußern den angeblichen Vorfall als ein Mißverstäadniß und bemerkt, daß wenn eine solche Gebietsvcrleizung stattgesunden hätte, dieses durchaus ohne Absicht und nur aus Unkenntnij..

der dortigen verwickelten Gränzen gejchehen sei.

325 Auf den Antrag des Iustiz- und Polizeidepartements wurden den heimathlofen Daniel Müller, feiner Frau und Kindern, fowie dem heimathlofen Ioh. Baptist

Reichenbach bis zur vollständigen Erledigung der Heimathlosenangelegenhcit, Duldungsscheine auf den Kanton ...Bern ausgestellt, nach Maßgabe des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1849.

In Folge der im Ständeräthe stattgefundenen Interpellation des Bundesrathes, betreffend Vorlegung eines .-.Bundesgefetzes über die Wahlen der Mitglieder des Nationalrathes, wurde auf den Antrag des Justiz- und Polizcidepartements beschlossen, es seien die Kantone durch Kreisschreiben zu ersuchen, ihre sachbezüglichen Gesetze einzusenden und es sei das Departement des Innern einzuladen, in dieser Angelegenheit einen Gesetzentwurs vorzulegen.

(Vom 16. Juli 1850.)

Auf den Vorfchlag des Handels- und Zolldepartements wurde Herr Xaver Frei;, von Kaiserstuhl, zum Zolleinnehmer daselbst ernannt.

Die Anzeige der Regierung von Tcssin, daß neuerdings ein Transport Rekruten entdeckt und zurückgewiesen worden, sowie daß ein Major Lombach in Bern die Werbung für den neapolitanifchen Dienst betreibe, gab dem Bundesrath Veranlassung die Regierung von Bern einzuladen, eine Untersuchung gegen Herrn Lombach einzuleiten.

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(Vom l7. Juli 1850.)

Dem (Sntlassungsgesuche des schweizerischen Generalkonsuls in Petersburg, Herrn «...ranz Loubier, von Neuenburg, wurde entsprochen. Sie soll ihm auf die Zeit der Ersetzung in ehrenvoller Weise ertheilt werden.

Um der Betheiligung des schweizerischen Gewerbsfleißes bei der Industrieausstellung in London durch eine Centralleitunf. die möglichste Erleichterung zu gewähren und den dazu unumgänglichen Zusammenhang zu erzielen, hat der schweizerifche .-Bundesrath in seiner heutigen Sitzuni., narf.. Prüfung der von den Kantonen über eine Centralleitung eingegangen;» Wünsche die Niederfetzung einer ..tìcmmission befchlossen, welche nach Würdigung der suchbezüglichen Akten ein Gutachten darüber abzugeben hat, was nach ihm. Anficht theils von den Bundesbehorden, theils von den Kantonsregierungen oder von Privatgesellschaften in dieser Angelegenheit gefchehen sollte.

Zu Mitgliedern dieser Kominission wurden gewählt die Herren: P. Bollei.., Professor in Aarau.

Eolladon, Professor in Genf.

Conrvoifier, Major in ....·achauxdefonds.

I. ©. Nef, Präsident in Herisau.

Rothlisberger-Anderegg in SBalkringcn.

Sarafin-Brunner in Bafel.

Ziegler-Pellis in Winterthnr.

(Vom 18. Iuli 1850.)

Die Regierung von St. Gallen ertheilt bezüglich der Befchwerde des großherzoglich-badischen Residenten über

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den Aufenthalt des Flüchtlings Herwegh mit feiner grau in Rorschach die Auskunft, daß jene Angaben des badischen Minifterrefidenten auf Irrthum beruhen.

gor die erledigte Stelle eines Einnehmers in Brenets, mit einer jährlichen Besoldung von Ffr. 600, wurde auf den Vorfchlag des Handels- und Zolldepartements gewählt: Herr Colestin Huguenin, Gerichtsweibel in Loele, und zu einem Einnehmer in ©t. Margarethen, Besoldung gr. 360, Herr Ioseph Zoller, von Lichtensteig.

Berichtigung.

Bei den Wahlen von Postangestellten in Nr. 32, S. 271, d.8 Bundes&lattes steht Motiers, Kantons öreiburg, statt MotierS-Travers, Kantons Neuenburg.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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22.07.1850

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