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Ans denVerhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 4. September 1850.)

Die von der Regierung von Basellandfchaft nnterm 29. August eingereichte Klage gegen die Regierung des Kantons Bern, betreffend die Heimathsrechtsverhältnisse der

Familie Schmidli von Arlesheim wird an das Bundesgericht überwiesen.

Eine von der Regierung des Kantons Tessin unterstützte Reklamation tessinischer Lastträger in Livorno, welche sich durch Aushebung eines zu Gunsten ihrer Korporation bestandenen Privilegiums beeinträchtigt glauben, hat in neuerer Zeit Aussicht auf Erfolg und ist der weitern VerWendung des schweizerischen Konsuls empsohlen.

Dem Vorsteher des Baudepartemcnts, welcher den als Eisenbahnexpexten einberufenen Jngenieur Hrn. Stephenson auf den zu befuchenden schweizerischen Bahnlinien begleiten will, wird der für drei Wochen verlangte Ur*

laub bewilligt.

Eine vom gewes. fchweizerifchen Generalpostdirektor, Hrn. Laroche-Stehelin in Basel, eingeleitete Unterhandlung zum Abfchlusse eines Postvertrages mit Spanien ist soweit gediehen, daß es sich nur noch um einige Redaktionsdisserenzen handelt, deren Hebung erwartet werde.

Auch mit Sardinien sind die Unterhandlungen zu gleichem Zwecke so weit vorgerückt, daß eine Reise dahin nächstens unternommen werden müsse, um zum völligen Abschlüsse zu kommen.

54 (Vom 6. September 1850.)

Die Einführung von Frankomarfen auf den fchweize* rischen Posten für die Frankatur der Korrespondenzen im Jnnern der Schweiz ist durch das Postdepartement vorbereitet und von diesem ein Kreisschreiben an die Kreispostdirektionen und sämmtliche Postbürcaux erlassen worden, welches die nöthigen Verfügungen an die Postbeamten enthält.

Bericht und Antrag des Finanzdepartements, betreffend die Zeichnungen zu den n e u e n schweizerischen Münzen und die Bestellung der Münzstempel sührte zu folgenden Beschlüssen, welchen die Bovyschen Zeichnungen zu Grunde gelegt wurden."

1) Der Avers der Silbermünzen soll eine weibliche Figur vorstellen (das Sinnbild der Helvetia) welche mit der Hand des ausgestreckten rechten Armes auf die Berge hinweist, insofern diese auf dem Gepräge sich besser darstellen lassen, als sie in der Zeichnung erscheinen. Die Fasces sind wegzulassen.

2) Die Umschrift hat einfach zu lauten : ,,Helvetia".

3) Der Revers foll als Bezeichnung der Werthangabe ein großes lateinifches F mit einem kleinen daneben stehenden r, umschlungen von einem Kranz von Alpenrosen und Eichenlaub enthalten.

4) Hinsichtlich der Billonmünzen ist auf dem Avers der Schild mit dem eidgenössischen Kreuz und auf dem Revers die Werthangabe, jedoch mit Weg*

lassung der Bruchzahl anzubringen. Die Umschrift ist ,,Helvetia".

5) Die Verzierungen auf den Billon- und Kupfermünzen werden durch Alpenrofen, Kornähren, Weinreben- und Eichenblätter dargestellt.

55 6) Hinsichtlich der Kupfermünzen sei das Nämliche wie bei den Billonmünzen auszunehmen, jedoch der Sternenkranz durch einen Laubkranz zu ersetzen.

7) Die Billon- und Kupfermünzen sollen in ihren Verzierungen nicht nur durch besondere Zeichnungen unter sich verschieden fein, fondern jede dieser Münzsorten in Bezug auf ihre Unterabtheilungen sich mittels verfchiedener Zeichnungen in der Weise von einander unterscheiden, daß eine Verwechslung der einzelnen Sorten nicht stattfinden könne.

8) Der Stand der Münzen foll kannelirt werden.

Berichtigung.

Jn letzter Nummer dieses Blattes unter den Verhandlungen des Bundesrathes, betreffend die Mannschaftsund ©eldskala, wird berichtet, es seien in Bezug auf die

Volkszählung noch einzelne Berichtigungen von Seite einiger Kantone einzuholen. Unter diefen Kantonen wurde auch Genf genannt, statt daß es heißen follte W a ad t.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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Jahr

1850

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3

Volume Volume Heft

42

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14.09.1850

Date Data Seite

53-56

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