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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben der

schweizerischen Bundeskanzlei an die Staatskanzleien sämmt licher Kantone, betreffend den Aufenthalt der Israeliten in Rußland.

(Vom 5. März 1886.)

Hochgeachtete Herren !

Die kais. russische Gesandtschaft bringt mit Note vom 3. dieses Monats zur Kenntniß, daß sie gemäß Artikel 486, Ziffer 2 des Réglementes über das Paßwesen vom Jahr 1876 und dem Ukas des leitenden Senates vom 18. April 1885 nicht befugt ist, Juden, welche sich nach Rußland begeben wollen, ohne die hiezu erforderliche Bewilligung des Ministeriums des Innern erhalten zu haben, die Pässe zu visiren.

Israeliten, welche ihren Wohnsitz im Auslande haben und sich vorübergehend in Rußland aufhalten, werden daselbst nicht länger als ein Jahr geduldet. Dies hat auch nur den Zweck, ihnen die Ordnung ihrer Angelegenheiten -- Handelsgeschäfte oder Prozesse zu ermöglichen. Sie sind, wenn ihnen die erwähnte ministerielle Bewilligung fehlt, selbst dann vor einer Ausweisung nicht sicher, wenn ihr Paß das Visum trägt.

311 Indem wir Sie um geeignete Bekanntmachung vorstehender Verfügung der russischen Behörden ersuchen, benutzen wir gerne den Anlaß, um Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 5. März 1886.

Im Namen der Schweiz. Bundeskanzlei, Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat Februar 1886.

Tarifnummer.

7.

i).

17.

18.

,,

Kratzen, alte, unbrauchbare, Putzseifen (Metallputzseifen).

Natronlauge, kaustische (Aetznatron).

Fettlaugenmehl (sog. Waschpulver), Universalwaschmittel : offen oder in revidirbaren Paketen, etc.; Lessive Phénix; sog. Sehwabenerde (saures arseniksaures Bisenoxyd).

37. Sog. Papierbraun.

63. Stühle aus Nußbaumholz mit Strohsitz, roh.

105. Blechtafeln, gelocht, gebogen, nicht bemalt, nicht gefirnißt.

110.

Ackerwalzen und Mottenbrecher.

154 a. Gewebe aus Gold- und Silberfaden.

216. Braunmehl (geröstetes Mehl) in Säcken, Fässern.

234. Braunmehl (geröstetes Mehl) in Paketen.

264. In den Anmerkungen der I. Serie ist: Fettlangenmehl (sog.

Waschpulver), Universalwaschmittel: offen oder in revidirbaren Paketen" zu streichen; ebenso in don Tarifentscheiden pro Monat September 1880: Lessive Phénix" (s. ad Nr. 18).

275. Briefenveloppes mit Trauerrand, unbedruckte.

286 Baumwollgewebe, glatte (Perkai), gaufrirte.

361. Büschen, baumwollene, ungenähte.

312 Tarifnummer.

385. Als rohe Pferdehaare werden solche behandelt, welche noch nicht sortirt, sondern unregelmäßig durcheinander gemischt, bald geruchlos, bald mit Stallgeruch behaftet sind.

386. Pferdehaar, etc., sortirt, in Bündeln (für Pferdehaargeflechte, etc.), in Strängen (gesponnen oder gekräuselt).

411. Besatzartikel aus Baumwolle und Seide in Verbindung mit Glasperlen ; Federschachteln zum Schulgebrauch.

414. Lederbälle (Spielbälle).

Bekanntmachung.

Obwohl das eidgenössische Finanzdepartement durch seine Publikation vom 7,. Januar dieses Jahres ausdrücklich bestimmt, daß die alten Banknoten vom 1. Februar 1886 an nur noch durch die eidgenössische Staatskassa eingelöst werden, ist es vorgekommen, daß einzelne Postkassen und Postbureaux solche Noten dennoch einlösen oder an Zahlungsstatt eingenommen haben. Wir machen dieselben hiemit ausdrücklich aufmerksam, daß die Einlösung nur durch uns stattfinden soll und dass demnach Kreispost- und Hauptzollklassen oder Post- und Zollstellen die Annahme der alten Noten verweigern sollen, sofern sie nicht riskiren wollen, durch Annahme falscher Noten in Schaden zu kommen.

B e r n , den 20. Februar 1886.

Eidg. Staatskassa.

Bekanntmachung.

Hr. Ed. Marmet-Düby in Lenk ist von der Liste der Unteragenten der Auswanderungsagentur Louis Kaiser in Basel gestrichen worden.

B e r n , den 12. März 1886.

Schweiz. Handels" und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

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Jahr

1886

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1

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10

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1886

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310-312

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10 013 040

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