Beilage zum Bundesblatt.

Iahrg. II.

#ST#

e

r

i ch t

desjenigen

Theiles der Kommission des Nationalrathes, welcher

die Basis des französischen Münzfusse zur Annahme .empfiehlt.

Nebst dem Kommissionalberichte über den Gesetzesentwurf betreffend die

Vollziehung der Münzreform.

#ST#

Bericht desjenigen

Theiles der Kommission des Nationalrathes, welcher die Basis des französischen Münzfusses zur Annahme empfiehlt.

Tit.

Die von Jhnen zur Prüfung der behufs einer fchweizerifchen Münzreform vom Bundesrath vorgeschlagenen und vom Ständerath wenigstens theilweise berathenen Gesetzesvorschläge niedergesetzte Kommission hat diese Angelegenheit einer sorgfältigen Prüsung unterworsen. Wie es die Natur der Sache mit sich bringt, so hat auch sie die Frage : -- welches die künftige schweizerische Münzeinheit sein solle -- in erster Linie erörtert und es haben sich jjiebei, obgleich man allseitig die Notwendigkeit einer

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht desjenigen Theiles der Kommission des Nationalrathes, welcher die Basis des französischen Münzfusse zur Annahme empfiehlt. Nebst dem Kommissionalberichte über den Gesetzesentwurf betreffend die Vollziehung der Münzreform.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1850

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.04.1850

Date Data Seite

310-310

Page Pagina Ref. No

10 000 308

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.