220 des bundesräthlichen Beschlussesantrages mit Weglassung seines zweiten Erwägungsgrundes.

Bern, den 17. April 1850.

Namens der Kommiffion, der Berichterstatter: B lu m er, Ständerath.

#ST#

Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 19. Juni 1850.)

Auf den Antrag des Militärdepartements wurden die Herren Albert Stooß in Bern und Charles Cofsy in Lausanne zu Sekretären im eidg. Stabe ernannt.

Auf den motivirten Vorjchlag des .Postdepartements für Vollziehung des Artikels 14 des Posttarengesetzes, betreffend Bezug einer erhöhten Geld- und Pakettare sür den Transport auf Alpenpässen wurde beschlossen : 1) gür den Posttransport aus den Alpenpässen des Splngen, Engadin, Bernhardin, ©otthardt und ©implon ist die schweizerische .Xransporttare von Geldern und Paketen mit erhöhetem Betrage sür die betreffende Gebirgsstrecke zn beziehen.

2j Es wird daher der von dem Abgangsbürean bis zum Postbureau der Bestimmung (oder Gränze) berechneten einfachen fchweizerifchen Taxe noch die Taxe der dritten Entfernungsstuse als Zuschlagsporto für die betreffende Gebirgsstraße hinzuberechnet, und zwar: a. über den Simplon, für die Straßenstrecke zwischen Bricg und Domo d'Ossola;

221 b. über den Gotthardt für die Straßenstrecke zwifchen Amsteg und Faido; c. über den Bernhardin, für die Straßenftrecke zwischeu Thufis und Cama; d. über den Splügen für die Straßenstrecke zwifchen Thufis und Ehiavenna; e. für den Postkurs zwischen Ehur und Samaden; f. sür den Postkurs zwischen Samaden und Ehiavenna.

3) Der gleiche Tarzuschlag ist auch aus dem Gepäck der Reifenden (Uebergewicht) soweit dasselbe taxpflichtig

ist (Beschluß vom 5. September 1848 §. 3 und 4) zu beziehen.

4) Diese erhöhte Tare hat auf den 10. Iuli 1850 in Anwendung zu treten.

Nach dem Antrage des Handels- und Zolldepartements wurde dem Zolleinnehmer Gamß eine Unterstützung von gr. 50 aus der Zollkasse bewilligt, in Anerkennung seiner bei Anlaß des am 6. Mai lezthin aus der Nebenzollstätte Iüppen, Kantons Aargau, stattgehabten Brandes, mit Aufopferung seiner eigenen Fahrhabe, bewiese-

neu Thätigkeit, welcher die Rettung des größten ...theiles

des Mobiliars und namentlich der Zollschriften zu verdanken ist.

Auf den Antrag des Iustiz- und Polizeidepartements wurde befchlossen: Die politischen Flüchtlinge Charles Reinhardt und

Ioh. Baptist Thoma als des Asyls unwürdig ans der Schweiz auszuweisen.

Das Iustiz- und Polizeidepartement wird, aus Rückficht der Humanität, ermächtigt, mittelst Verabreichung

222 einer Unterstützung die Auswanderung beider Flüchtlinge nach (.fngland oder Amerika zu erleichtern.

Jn Antwort auf das dießfeitige Schreiben vom 27.

vorigen Monats gibt der Staatsrath von Tesfin Auskunft über die von ihm gemachte Bestellung von dreijausend Gewehren, woraus sich ergibt, daß die Sendungen, die seiner Zeit durch das Großherzogthum Baden

gingen, von der großherzoglichen Regierung mit Beschlag belegt und dann auf Verwendung des Bundesrathes wieder frei gegeben worden find und hinfichtlich deren Bestimmung von der k. k. österreichischen Gesandtschast Auskunft gewünfcht wurde, für das dortige Zeughaus bestimmt feien.

(Vom 21. Iuni 1850.)

In Würdigung der verfchiedenen vom Handels- und Zolldepartement angeführten Gründe wurde befchlossen, daß für einmal verfuchsweife für den bevorstehenden Konstanzer Markt keine greipässe ausgestellt werden sollen.

N a ch t r a g.

Aus den Verhandlungen des Bundesrathes vom 5. Iuni wird nachgetragen, daß auf die Anzeige der Wahl des Herrn Häusler - Thurneifen .zum holländischeu Konsul in Basel und damit verbundene Bitte um Ertheilung des Erequatur, der Bundesrath Lezteres

bewilliget hat.

223

Notiz des Schweizerischen Konsuls von New.?9ork, betreffend die schweizerischen Aus: wanderer.

(Vom 12. Iuni 1850.)

Die schweizerischen Auswanderer werden schon bei ihrer Ankunft in New-gjork von Agenten angefallen, welche die Sorge für die Beförderung nach dem Orte ihrer Bestimmung zu übernehmen wünschen, ihnen Platzbillete für die entferntesten Punkte des Südens und des Ostens aufzudringen suchen.

Von New - gjork nach Albany mit dem Dampffchiff, Preis eines Platzes y2 Dollar.

Von Albany nach Buffalo auf dem Kanal - Boat l Dollar.

Von Albanp nach Buffalo auf der Eisenbahn 5 Dollars.

Aus der Eisenbahn von Albany nach Bussalo wird die Ueberfahrt in 11/2 Tagen zurückgelegt, während die Fahrt auf dem Kanal 10 --14 Tage dauern kann und der Reifende diefe Zeit über für seine Nahrung sorgen muß.

Die Reise auf der Eisenbahn ist also, obgleich scheinbar kostbarer, wirklich wohlfeiler, ohne dabei die Zeiterfparniß in Anfchlag zu bringen.

Wer bei der Landung fich in Unterhandlung einläßt mit den Agenten, die den Auswanderern auflauern, darf ficher fein betrogen zu werden.

Eisenbahn heißt man in englischer Sprache Rael Road, und es werden diese Worte ausgesprochen Réel Rod oder

Rehl Rohd.

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