chweizerischesBundesblatt I n s er a e

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N«. 17.

Dienstag, den 30. April 1850.

Amtliche Anzeigen.

[.]

A u s s ch r e i b u n g.

Zu freier Bewerbung wirb hiemit eine durch Absterben erledigte, mit Fr. 1100 besoldete Postïommisstelle auf dem Hauptpostbüreau Zürich ausgeschrieben.

·Anfällige Bewerber haben ihre Anmeldungen spätestens bis zum 10. Mai der Kreispostdirektion Zürich schriftlich einzugeben.

«

Bern, den 26. April 1850.

Die schweizerische Bundeskanzlei.

[2]

A u s f ch r e i b u n g.

Zu freier Bewerbung wird hiemit ausgeschrieben: Die Stelle eines Posthalters zu Gams, Kt. St. Gallen, mit einem jährlichen Gehalt von Fr. 48.

AllfäQii]e Bewerber haben ihre Anmelbungen bis spätestens 10. Mai nächstfünftig der Kreispostdireîtion St. Gallen schrift» lich einzureichen.

Bern, 5. April 1850.

Die fchweizerifche Bundesïanzlei.

Druck und Expedition dex Stämpflifchen Buchdxuckexei in Bern.

Beilage zum Bundesblatt.

Sahrg. II.

Bericht und Antrage derjenigen

Abtheilung der Muuzfommiffion des schweizerischen Nationalrathes, welthe

das Styßem "Des auf die polnische JUlark bapirten £cl)roeizerfrunk.ens zur Annahme empfiehlt.

(.Som 5. April 1S5O.)

Bericht und Antrage derjenigen

AbtljeUung der ..fKunzkammtpon i>es scht-oeizeris-chen litationalrathes, hjelthe

das System des auf die Kölnifche Mark bafirten Schweizerfrankens jnr Annahme empfiehlt.

Tit.

Die unterzeichneten vier Mitglieder der Neunerkom* misfion, die Sie am 23. November 1849 mit Vorprüfung und Begutachtung der. Ihnen durch Botschaft des Bundesraths vom 17. November gleichen Iahres übermittelten Gesetzesvorschläge über die Reform des fchweizerifchen Münzwesens betraut haben, bilden jene Abtheilung dieser Kommission, welche der hohen Behörde die Annahme eines, auf die Kölnische Mark bafirten, Schweizerfrankenfystems als das Beste empfiehlt, was unter waltenden Umständen in Vollziehung des Art. 36 der Bundesverfassung erreicht werden kann.

Die Aufgabe, unsere Anträge, gegenüber dem Bericht des bundesräthlichen Münzerpt-rten, gegenüber den ein-

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schlägigen Majoritätsbeschlüssen des Ständeraths, gegenüber den Anfechtungen, die fie im Schooße Ihrer Kommisfion selbst von den Freunden des franzofischen Münzsußes erlitten haben, zu begründen und zu rechtfertigen, ist eine umfangreiche. Noch umfangreicher wurde fie durch die erschöpfende Einläßlichkeit, mit welcher der anderseitige Kommisfionalbericht die Ansichten und Anträge des bundesräthlichen Münzerperten, auch nach dem Erscheinen des weitläufigen Gutachtens des letzteren im Bundesblatte, neuerdings entwickeln und begründen zu müssen glaubte.

Unser Rapport wird zuerst Einiges über die Entstehung der im Wurf liegenden Gesetz es entwürfe und deren bisherige Behandlung im ©chooße der eidgenössischen Behörden berichten und hierauf zu Lösung der Hauptaufgabe selbst übergehen.

golge gebend dem Art. 3 des Dekrets der Bundesversammlung vom 30. Juni 1849, betreffend die Tariffirung der verschiedenen Münzforten für die Kassen der eidgenossischen Regalverwaltungen, legte der Bundesrath in der zweiten Hälfte des verflossenen Monats November dem National - und Ständerath zwei Gesetzesentwürfe, den einen ,,über das eidgenössische Münzwesen," den andern ,,für die Ausführung der schweizerischen Münzreform" zum Entscheide vor. Der dem Bundesrath bei Erlassung des eben erwähnten Dekrets gelegentlich ertheilte Auftrag lautete wörtlich dahin: "Bis zum nächsten Zusammentritt der Bundesversammlung hat der Bundesrath geeignete Anträge über Einführung eines allgemeinen, schweizerischen Münzfußes an die Bundesversammlung zu bringen."

·2s versteht fich wohl von selbst, daß die reife, gründliche .Lösung einer so schwierigen Aufgabt in verhältniß-

mäßig so kurzer Frist, von der beauftragten Behörde nur gewärtigt werden konnte unter der natürlichen Voraussetzung, es werden in der Zwischenzeit nicht ernste, unerwartete Ereignisse im Vaterland die Bundesregierung, die fich vorab mit dem Vollzug einer Menge kaum erlassener, eingreisender Gesetze und Beschlüsse über das eidgenössische Post-, Zoll- und Finanzwesen zu beschäftigen hatte, auf eine ganz außerordentliche Weise in Anspruch nehmen. Als dieser Voraussetzung entgegen ein eidgenössisches Militäranfgebot nach dem andern folgte, bis endlich eine Armee von 25,000 Mann eidgenössischer Truppen im Felde stand, als der Bundesrath im August eine außerordentliche Zusammenberufung der Bundesversammlung für gerechtfertigt hielt, als die Aufnahme, Internirung, Verpflegung :e. einer Masse von zehntausend deutschen Flüchtlingen', Zeit, Mühe und Anstrengung des Bundesraths und seiner Departemente neben den laufenden Geschäften, monatelang fast ausschließlich in Anspruch nahm, mußte es der Behörde, zumal dem eidgenössischen "Finanzdepartement, unmöglich werden, sich mit der Entwersung von Münzreformgesetzen behufs Aussührung des Art. 36 der Bundesverfassung einläßlich und persönlich zu befassen. Die gefetzgebenden Räthe würden

es deshalb unter folchen Umständen gewiß nicht übel ge-

nommen, vielmehr ganz in Ordnung gefunden haben, wenn der Bundesrath in der letzten Novemberfitzung mit kurzer Botschaft die Gründe angegeben hätte, warum er außer Stande gewesen fei, ihnen allseitig und gründlich vor- und durchberathene Gesetzesvorschläge behufs Vollziehung des erwähnten Bundesartikels vorzulegen. Wollte aber der Bundesrath dessenungeachtet bis zu anberaumter Zeit den Gegenstand zur Vorlage in der Novembersesfion bereit halten, so durfte man zuverfichlich erwarten, er werde

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zum Zweck der Vorberathung der hochwichtigen Angelegenheit mittelst Niederfetzung einer Kommisfion erprobter Experten aus verschiedenen Theilen der Schweiz, denjenigen Weg einschlagen, welchen er bei Entwerfung der Organifation des eidgenösfischenPost-, Zoll-, Militär-, ja sogar des Gerichtswesens mit so gutem Erfolge eingeschlagen hatte. Man durfte Solches um so eher hoffen, als seit den letzten eidgenössischen Münz-Eonferenzen die vor einem Iahrzehent stattgefunden hatten, die schweizerischen Münzzustände durch das Inslebentreten der Münchner und Dresdener Münz-Verträge, so wie durch deren Rückwirkungen auf den schweizerischen Geldverkehr, in ein ganz neues Stadium eingetreten waren. Behufs Vorberathung der Organisationsentwürse über das eidgenösfische Zoll-, Post-, Militär- und Gerichtswesen war der betreffende Departementsvorstand des Bundesraths bei den fachbezüglichen Verhandlungen anwesend, leitete dieselben, hörte ;rnd würdigte die verschiedenen Ansichten, vernahm Mehrheits- und Minderheitsanträge, vernahm die beziehungsweisen Erfahrungen aus dem Leben und der Praris der verschiedenen Landestheile, erbaute und berichtigte sich selbst und war dann auch wieder im Falle, bei den kollegialisch gepflogenen Berathungen der also zu Stande gekommenen Gesetzesentwürfe im Schooße des Bundesraths Wesentliches zu allseitiger gründlicher Erörternng der Sache beizutragen. Von alle dem geschah nichts bei Entwerfung und Vorberathung der weit wichtigeren, weit eingreifenderen Gefetze über die fchweizerifche Münzreform.

Wir entnehmen vielmehr aus dem bundesräthlichen Protokolle, daß die Behörde, vorgängig aller und jeder kollegialischen Berathung über die Frage, welches System der schweizerischen Münzreform zu Grund gelegt werden

soll, am 14. August 1849 aus den einfachen Vorschlag des Finanzdepartements, das letztere ermächtigte, den Hrn. Bank-Direktor in Basel, nicht nur "für die Bestimmung der Art und Weise der Abfassung des Voranfchlags und der Rechnungen der Eidgenossenschaft," sondern auch "für die Münzangelegenheit" einzuberufen.

...Bevor also der Bundesrath ,,das System gewählt," bevor nur die Eingaben und Aufschlüsse der verschiedenen Standesregierungen in Beantwortung der bundesräthlichen Kreisschreiben vom 21. Februar 1849, das Münzwesen in den Kantonen betreffend, alle vollständig eingegangen waren, bevor man die unerläßlichenfiatistischenAufschlüsse

über4die bisherige Geldeinfuhr sowohl aus Deutschland als

aus Frankreich einverlangt, geschweige den Eingang derselben abgewartet hätte, machte fich der berufene Erperte, nachdem er fich mit dem Vorstand des eidgenössischen ginanzdepartements ins Vernehmen gesetzt und von diesem Weisungen erhalten hatte, rasch an die ihm aufgetragene Arbeit, deren Ziel dahin gieng, der Eidgenossenschaft die Einführung des franzöfischen Münzfußes als die einzig zweckmäßige Reform im Münzwesen zu empfehlen. Der Hr. Erperte vollendete dann feine Arbeit mit so großer

.Leichtigkeit und Beflissenheit, daß deren Vollendung dem

Bundesrath schon am 8. Oktober durch das gleiche Departement mit dem Gesuch um die weitere Ermächtigung angezeigt wurde, dreitausend deutsche und zweitausend französische Eremplare davon in der Weise abdrucken und veröffentlichen lassen zu dürfen, daß jene Abdrücke, welche über die Zahl derjenigen des Bundesblattes hinausgehen, mit eigener Paginatur verfehen werden sollen. Die Behörde, ohne jedoch auch diesmal ,,das System zu wählen" oder irgendwie in Behandlung der Materie selbst einzutreten, entsprach diesem zweiten Ansuchen des Finanz-

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départements so bereitwillig wie dem ersten. Gutachten und Gesetzesvorschläge des Hrn. Erverten wurden sodann im Bundesblatt abgedruckt, gelangten aber erst nach dem 2. November ganz vollständig zur Kenntniß des schweizerischen Publikums. So ward freilich nicht nur "auf dem kürzesten Wege" Hand ans Werk gelegt, fondern dasfelbe auch auf dem kürzesten Wege bis zu einem gewissen Punkt an das gewünschte Ziel gebracht.

Erst in der Sitzung vom 7. November (1849) trat dann der Bundesrath felbst nach Ausweis seines Verhandlungsprotokolls und zwar zum ersten Mal in die grage über die Einführung eines allgemeinen fchweizerischen Münzfußes rathfchlagend ein. Vor diesem ..tage .hatte also die Behörde noch nicht "gewählt," sich weder für das eine noch für das andere Münzfystem ausgesprechen. Wenn gleichwohl in der bundesräthlichen Botschaft gesagt ist, man habe schon früher (vor dem 14.

August) einen dem b e r e i t s g e w ä h l t e n System ergebenen Fachmann gesucht und gefunden, so kann dieses wohl nur von dem eidgenösfischen Finanzdepartement, nicht aber von dem Bundesrath als solchem gelten. Noch mehr !

-- In dieser und in keiner frühern Sitzung war es, wo sich die Behörde mit dem aus ihrer Mitte gefallenen Antrag "es solle der G e g e n st and in der M e i n u n g ,, a n m e h r e r e E x p e r t e n z u r ü c k g e w i e s e n wer,,den, d a m i t in der d a h e r i g e n K o m m i s s i o n die v e r s c h i e d e n e n S y s t e m e i h r e V e r t r e t u n g sinden," zu beschäftigen hatte und wirklich befchäftigte.

Erst nachdem eine Mehrheit der Mitglieder des Bundesraths diefen Antrag beseitigt und damit in der Hauptsrage den Gefetzesentwurf des einzigen Experten zur ausschließlichen Grundlage der Verhandlung gemacht hatte, wurde in Sachen eingetreten und die Berathung so rasch

gepflogen, daß in der gleichen Sitzung nicht nur der Art. 1, fondern, wenige Artikel ausgenommen, der ganze .-Pauptgefetzes-Entwurf des Erperten ohne wesentliche Veränderung angenommen wurde. Die einzige neue Bestimmung, die sich der Annahme zu erfreuen hatte, bestund darin, daß man den hundertsten Theil eines Francs lieber "Rappen" als ,,Cent" und 10 Cents lieber "Batzen" als "Zweifchillingstück" nennen wollte.

Auf diefe Weise m u ß t e es denn kommen, daß dem Bundesrath, wenn er beim Ueberdrang unerwarteter Er.eignisse und überhäufter Gefchäfte dem Auftrag der Bundesversammlnng vom 30. Inni 1849 inner der anberaumten Frist dennoch 8olge geben wollte, wirklich kaum etwas anderes übrig blieb, als der Bundesversammlung die von seinem Experten entworfenen und empfohlenen Vorschläge zur Berathung und zum Entscheide vorzulegen.

In der That enthält sich auch die Botschaft, mit welcher diese Behörde die beiden Gesetzesentwürfe an den Nationalund Ständerath einbegleitete -- Entwürfe, die erst durch das Bnndesblatt vom 22. November zur Kenntniß des fchweizerischen Publikums gelangten -- des gänzlichen der Mühe, ,,die Frage noch einmal in ihrem ganzen Umfange zu behandeln ;" sie begnügte fich vielmehr ,,in Anlehnung an den wohlerwogenen Expertenbericht" lediglich damit, die wenigen unwesentlichen Aenderungen zu besprechen, welche die Vorschläge des Experten in ihrem Schooß erlitten hatten.. Daß es so kommen mußte, kann und wird nach dem Erzählten nicht befremden. Befremden nur mußte es, wie der Bundesrath nach diesem Allem, am Schlüsse seiner uneinläßlichen Botschaft die ernstgemeinte Mahnung beifügen konnte, es möchte der Entfcheid über die so wichtige spruchreife Angelegenheit nicht ver-

10 schoben, 'sondern ja noch in der Rovemberfitzung des Jahres 1849 erledigt werden.

Die so eben dargestellte Behandlung der schweizerischen Münzfrage durch 'den einzigen Experten, die offizielle Verbreitung feines, mit eben so viel Talent und Geschick, als Kühnheit und Zuverficht geschriebenen Gutachtens und seiner Gesetzesentwürfe in mehreren tausend Eremplaren, die vorläufige Ratihabition derselben durch den Bundesrath, -- all das konnte nicht umhin, ein sehr günsjiges Vornrtheil für den französischen Münzfuß und dessen Einführung in der Eidgenossenschaft zu erwecken.

Unter dem Einfluß solcher offenbar nicht unbefangenen' Stimmung, über welche im Augenblick einige zu Gunsten eines Schweizerfrankensystems erschienene, ausgezeichnete Beleuchtungen und Widerlegungen des Erpertengutachtens nichts vermochten, gelangte der Gegenstand an den Ständerath, dem die Priorität der Behandlung zufiel. Wenn sich die Mehrheit der von dieser Behörde niedergesetzten Kommiffion, welche sich für den französischen Münzfuß aussprach , in ihrem Bericht einfach an die sachbezügliche Abhandlung des bundesräthlichen Experten anlehnen konnte, fo war dagegen die Minorität, die das System eines Schweizerfrankens vertheidigte, in die schwierige Lage versetzt, ihre Anficht in einem Bericht, für dessen Abfassung die Zeit aufs Kärgste zugemessen war, zu rechtfertigen. Und welche Aufmerkfamkeit wurde diesem Berichte zu Theil? Er erschien am 10. Dezember, den 12. Dezember darauf war die Frage im Schooße des Ständeraths berathen und den 14. Dezember mit 30 gegen 9 Stimmen der anwesenden Votanten durch Annahme des franzöfifchen Münz - und Rechnungssystems "die Jnkorporirung der Schweiz in die große grankenfamilie" vorläufig ausgesprochen. Daß unter sol-

11 chen Umständen das mit seltener Sachkunde und Griindlichkeit abgefaßte Minderhcitsgutachten der standesräthlichen Kommiffion nicht die gewünschte Würdigung fand, war zwar fehr bedauernswerth, aber keineswegs auffallend für diejenigen, welche im Falle waren, den Gang der Sache von Anbeginn zu beobachten und zu verfolgen.

Es wurde daher von allen Unbefangenen, die fich nicht vermessen wollten ihre in der Münzfrage vorgefaßte Meinung, gehöre fie diesem oder jenem Systeme an, dem Lande sofort und um jeden Preis als Gesetz aufzudringen, als ein glückliches Ereigniß begrüßt, daß die mit Weihnachten eingetretene Vertagung der Bundesversammlung die Behandlung der standesräthlichen Beschlüsse im Schooße des Nationalraths nicht mehr zuließ und so eine überstürzte Erledigung der so wichtigen Angelegenheit verhinderte.

Dadurch gewann das schweizerische Volk und seine Behörden die nöthige Zeit zu allseitiger, kaltblütiger Ueberlegung, zu reifer Erörterung der so tief, wie keine andere in das Leben und in die Volksgewohnheiten eingreifenden

Münzfrage; denn: "Es ist für die Gesetzgebung überall

"eine nnabweichliche Bedingung, daß fie die Meinung ,,derer sur sich habe, welche durch die Gesetze fich regieren ,,lassen sollen."

Die von Ihnen Tit. bestellte Münzkommisfion erhielt in der Zwischenzeit ebenfalls die erforderliche Muße zu sorgfälliger, möglichst umfassender Erfüllung des ihr gewordenen fchwierigen Auftrags.

Ihre Kommisfion versammelte fich am 18. Februar l. I. in der Bundesstadi und berieth in mehreren aus einanderfolgenden Sitzungen die ihrer Vorprüfung anvertraute Münzangelegenheit fowohl im Allgemeinen mit Rücksicht auf die Frage, welches der vorgeschlagenen Munzsysteme für die Schweiz den Vorzug verdiene, als

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eventuell mit Beziehung auf die vom Bundesrath der Bundesversammlung hinterbrachten Gesetzesvorfchläge über ausschließliche Ein-und Durchführung des franzöfischen

Münz-und Rechnungssystems in der schweizerischen Eid-

genossenschaft.

Schon über die erste und .pauptfrage, ob dem Kilogrammfrane oder dem Schweizerfranken 36% auf die Kölnische Mark (andre Vorschläge wurden keine gemacht) der Vorzug gebühre, giengen die Ansichten der Mitglieder der Kommission in zwei Richtungen auseinander.

Die unterzeichneten vier Mitglieder sprachen fich für das Schweijerfrankensystem, vier andere für das System des franzöfischen Centimfranes ans. Ein Mitglied der Kommission, der Hr. Abgeordnete von Basel-Stadt, ließ seine Abwesenheit von den Kommisfionalberathnngen durch Unwohlfein entschuldigen.

Die Vorschläge der vier Mitglieder, welche die ansschließliche Einführung des franzöfifchen Münzsystems beantragen, reduzieren fich in wesentlicher Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Ständeraths vom 19. Dezember 1849 auf nachstehende Hauptpunkte : 1. Fünf Gramm Silber 9/10 sein machen die schweizerische Münzeinheit aus unter dem Namen Franken (Franc), der in hundert Rappen (Centimes) eingetheilt wird.

2. Die schweizerischen Münzsorten bestehen: A. in Silbctsortcn, die sovielmal das Gewicht und den Feingehalt der Münzeinheit enthalten, als ihr Nennwerth ausspricht, je mit erlaubter Fehlergrenze im Feingehalt auf %00o nach Innen und Außen.

Diese Silbersorten find: a) Das g ü n ff rankenstück, mit erlaubter gehlergrenze im Gewicht auf 3/lu0o nach Innen und

13 Außen; davon sollen jedoch nur 500,000 Stück (eirfa */to des Bedarfs) ausgeprägt werden.

b) Das Z w e i f r a n k e n stück, mit erlaubter gehlergrenze im Gewicht auf 5/100o, in 750,000 Stück auszuprägen.

c) Das E i n f r a n k e n s t ü c k , mit erlaubter gehler-

grenze im Gewicht auf Vi«oo, TM 2,500,000 Stück auszuprägen.

B. in BUlonsotten, durchgängig mit erlaubter gehlergrenze im Feingehalt auf y1OOO und im Gewicht auf 12/1000 nach Innen und Außen. Die Billonsorten find : a) Das H a l b f r a n k e n s t ü c k (günfbatzenstück). Es wiegt vier Gramm, soll 45O/1Ooo fein Silber ent*

halten; auszuprägen in 3,000,000 Stück.

b) Das Z w a n z i g r a p p e n s t ü c k (Zweibatzenstück) zu 3V3 Gramm SOO/iooo fein ; auszuprägen in

7,500,000 Stück.

e) Das Zehnrappenstück (Einbatzenstück) zu 2 ©ramm 15%Ooo sein ; auszuprägen in 12,500,000

Stück.

C. Kupfermünzen, je in so viel Gramm, als ihr Nennwerth Rappen ausspricht und zwar: a) g ü n f r a p p e n s t ü c k mit einer gehlergrenze im Gewicht ans 12Ao0o nach Innen «nd Außen; auszu-

prägen in 20,000,000 Stück.

b) Z w e i r a p p e n s t ü c k , mit einer Fehlergrenze im Gewicht auf Viooo, nach Innen und Außen; auszu-

prägen in 11,000,000 Stück.

c) E i n r a p p e15n s t ü c k , mit einer Fehlergrenze im Ge-

wicht auf /io0o, auszuprägen in 3,000,000 Stück.

Demgemäß sollen für fr. gr. 6,500,000 Silbermünzen,

sür sr. Fr. 4,250,000 Billon- und für fr. gr. 1,250,000

14 Kupfermünzen, zusammen für 12,000,000 fr. -gr. schweizerischen Nenmünjen ausgeprägt werden.

3. Die Prägung der neuen Münzen hat in drei aufeinander folgenden Raten so stattzufinden, daß

für 4,000,000 fr. Fr. Fünf- und Zweifrankenftücke (erste Rate), für 4,000,000 fr. gr. Ein - und Halbfrankenftücke (zweite Rate), für 4,000,000 fr. gr. Billon- und Kupfersorten (dritte Rate) -- auf vorfchußweife Kosten der Bundeskasse hin, ausgeprägt werden sollen.

Dagegen find alle gegenwärtig vorhandenen und im Umlauf befindlichen schweizerischen Münzen jeder Art ohne Ausnahme inner festzusetzendem Termin von der Bundeskasse einzulösen und nachher auf vorschußweise Kosten derselben einzuschmelzen.

Behuss Deckung der Prägungs-und Einsammlungskosten ist der Bund zu Contrahirung einer Staatsschuld bis auf vier Millionen fr. .Jr. ermächtigt.

4. Der Bruttoverluit auf der gesammten Einfchmelzung wird auf 1,967,939 Schw. Fr., der aus der neuen Prägung sich ergebende fogenannte Gewinn auf 1,000,000 Schw. >5r. angeschlagen. Zieht man diesen neuen Schlagsatz von den Einschmelzungskosten ab und rechnet man zu dem herauskommenden Rest von 967,939 Schw. gr. den Ueberschußgewinn von 32,985 Schw. Fr», die es die Kantone Uri, Unterwalden ob dem Wald, Zug, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden und Thurgau heraustreffen soll, so ergiebt sich ein reiner Verlust von 1,000,924 Schw. gr.

5. N i e m a n d ist g e h a l t e n , andere als franzöfische oder in Uebereinstimmung mit dem franzofifchen Münzsystem geprägte Münzen an Zahlung anzunehmen; deutsche Silberforten werden gar ancht tarifirt, selbe demnach ausgeschlossen und lediglich als Waare behandelt. .

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Bezüglich älterer, d. h. solcher Geldverträge, die vor Jnkrafttretung des zu erlassenden Münzgesetzes abgeschlossen worden (Hypothekar-, Pfand-, Pacht- je. Verträge) haben die Kantone noch im Laufe des Iahres 1850 den Reduktionsfuß theils der in jenen Verträgen enthaltenen Währungen, theils der in denselben ausschließlich einbedungenen, in Folge des neuen Gesetzes anzuschmelzenden Münzsorten in die neue Währung, unter Genehmigung des Bundesrathes festzustellen und die Anfertigung von angemessenen Reduktionstabellen anzuordnen.

Verträge, die in Zukunft, d. h. nach Erlassung des neuen Gefetzes, in bestimmten fremden Münzforten oder Währungen abgeschlossen werden, find ihrem Wortlaute nach zu halten. S o h n v e r t r ä g e aller Art hingegen, dürfen nur auf den gefetzlichen Münzfuß abgeschlossen und nur in gesetzlichen, d.h. franzöfischen Münzsorten ausbezahlt werden.

6. Den öffentlichen Kassen der Eidgenossenschaft ist untersagt, andere als französische Münzsorten anzunehmen.

Nur in außerordentlichen Zeiten, wo in Folge eines hohen Wechselkurses Mangel an gefetzlichen Münzen eintreten könnte, sollen diese Kassen ermächtigt sein, andere Münzsorten anzunehmen. Zu dem Ende hat der Bundesrath, sobald und sür so lange als der dem franzöfischen Münzfuß entsprechende Wechselkurs ein halbes Proeent und mehr über dem Silberpari steht, für die in andern, als der gesetzlichen Währung geprägten Münzsorten, einen, ihrem Inhalt entsprechenden Tarif anfznstellen, wornach dieselben bei den öffentlichen Kassen der Eidgenossenschast anzunehmen find.

7. Von dem Zeitpunkte an, wo die neue Währung in Kraft tritt, ist sie in allen A k t e n und Rechnungen e i d g e n ö s s i s c h e r und k a n t o n a l e r Beh örden anzuwenden.

16 8. Die neue Währung tritt mit der Epoche der Aus-

gab e der dritten Prägungsrate in Kraft; bis dahin follen, vom l .Inni 1850 an, bei sämmtlichen eidgenösfischen Kassen, jedoch ohne Präjudiz für die Verzinsung oder Heimzahlung bereits bestehender Kapitalanlagen, Schuldsorderungen oder Verträge der eidgenösfischen Finanzverwaltung, -- folgende Werthungen fremder kurfirender Münzsorten gelten: Der Brabanter oder Kronenthaler 40 Vi Btz.

Der Fünssrankenthaler .

.

35y2 ,., Der füddentsche Gulden 15 ,, 2 Das französische Zweifrankenstück 14 /i0 ,, Das franzöfische Einfrankenftück 7/10 ,, Das östreich. Zwanzigkreuzerstück 6 ,, Das franzöfische Halbfrankenstück 3y2 " Dieses find, Tit., die Hauptpunkte der Gesetzesentwürfe, welche Ihnen die andere Abtheilung Ihrer Kom-

mission behufs Einführung des französischen Münzfystems

zur Annahme empfiehlt. Wir haben alle wefentlichen Grundsätze und Bestimmungen der beiden diesfälligen Gesetzesvorschläge ausgehoben und hier übersichtlich znsammengestellt, damit man den Zweck und die Tragweite dieser Vorschläge klarer vor sich habe und wir in unserm Bericht am geeigneten Orte kurz darauf verweisen können.

Obigen Vorfchlägen stellten die Unterzeichneten vier Mitglieder Ihrer Kommission, welche als Münzeinheit den Schweizerfranken zu 36% auf die Kölnische Mark beantragten und vertheidigten, nachstehende mit den Ansichten der Minorität der standesräthlichen Kommission wesentlich übereinstimmende Schlußanträge entgegen: L Der B u n d e s r a t h ist e i n g e l a d e n , t h e i l s ein Gesetz in dem Sinn a u s z u a r b e i t e n , daß der Schweizersranken die Münzeinheit bildet

17 und die Kölnische3 Mark (233,855 @ rattt m) Sil-

ber V10 sein zu 36 /4 S c h w e i z e r s r a n k e n ausgep r ä g t w e r d e , t h e i l s An t r a g e zu h i n t e r b r i n g en, in w e l c h e r Weise die b e s t e h e n d e n , zu d i e s e m System nicht p a f f e n d e n u n d a l l e n f a l l s auch andere schweizerische Scheidemünze einges c h m o l z e n w e r d e n sollen.

II. I n z w i s c h e n w e r d e n a l l e s c h w e i z e r i s c h e n Geld sorte n, welche un t e r d e r B e n e n n u n g granken, Batzen und R a p p e n g e g e n w ä r t i g im Umlaufe sind, bei d e n e i d g e n ö s s i s c h e n Kassen zuihremNennwerthangenommen.Ausnahmsw e i s e w e r d e n die Vierzigbatzenstücke 40 TMÖa* tzen und die ..)..euenburger E i n u n d z w a n z i g b a tzenftücke zu 20 B a t z e n g e w e r t h e t .

III. g ü r d i e j e n i g e n s c h w e i z e r i s c h en M ü n z e n , welche nicht i m g r a n k e n f u ß e a u s g e p r ä g t find, wird der B u n d e s r a t h den Tarif, zu w e l c h e m d i e f e l h e n bei den eidgenössischen Kassen angenommen w e r d e n s o l l e n , in Franken, Batzen und R a p p e n festfetzen.

IV. gür die a u s l ä n d i f c h e n , v o l l w i c h t i g e n G e l d f o r t e n g i l t b e i d e n e i d g e n ö f f i s c h e n Kassen f o l g e n d e r T a r i f : E i n B r a b a n t e r - o d e r K r o n e n t l j a l e r 40J/2 Btz.

Ein H a l b e r B r a b a n t e r t h a l e r . 20 ,, Ein f r a n z ö f i s c h e r F r a n e . 7 ,,

Das übrige französische Sil-

bcrgeld im Verhältniffe.

E i n Zwanziger . . . .

Das übrige im 20 Guldensuß

. 6

a u s g e p r ä g t e S i l b e r g e l d im

Verhältnisse.

Bundesblatt, Jahrg. ii.

,

2

,,

18 Der süddeutsche G u l d e n .

Das übrige in 24y2 Gnldensuf

.15 ®&.

a u s g e p r ä g t e Silbergeld im

Verhältnis.

V. Aus b e r e i t s b e s t e h e n d e Schulden und Forderungen der Eidgenossenschaft hat der g e g e n w ä r t i g e Tarif kein e r ü c k w i r k e n d e Kra ft, sondern dieselben sollen nach Inhalt der b c treffenden V e r t r ä g e verzinset und abbezahlt werden.

VI. Ausländische Billon- und Kupfermun-

Jen sollen bei d e n t i d g e n ö s s i s c h e n K a s s e n nicht a n g e n o m m e n werden.

VII. Der B u n d e s r a t h w i r d bei den an die · f r a n t o n e zu l e i s t e n d e n Z a h l u n g e n , so v i e l als .möglich d a r a u f B e d a c h t n e h m e n , d a ß k e i n e Kantonalkasse mit Billon anderer Kantone

allzusehr belästigt werde.

Indem wir nun zur Begründung und Rechtfertigung dieser unserer Anträge übergehen, kann es fich natürlich eben so wenig um eine prineipielle, selbstständige Behandlung der Materie, die in Frage liegt, noch um Wiederholung der, in amtlichen und außeramtlichen Einga...

Jen, Petitionen, Druckschriften (diese umfassen bereits einen ..Quartband von über 600 Seiten) u. f. w. zu Gunsten des vorgeschlagenen.Schweizerfrankens angeführten Gründe und Thatfachen handeln. Die Berichterstattung dieser Abtheilung Ihrer Kommission hofft und glaubt vielmehr ihre schwierige und umfangreiche Aufgabe am einfachsten zu" lösen, wenn sie bei ihren Erörterungen und Erwiderungen wesentlich nur die amtlichen Hauptschriften berückfichtigend ins Auge faßt, welche bisher in der

19 schweizerischen Münzangelegenheit gewechselt worden find.

Als solche betrachtet fie: Den, die neuen Gesetzesentwürfe für ansfchließliche Einführung des franzöfischen Münzfußes motivirenden Bericht des bundesräthlichen Münzexperten, datirt aus Basel vom 6. Oktober 1849, -- das Gutachten der Minderheit der ftänderäthlichen Münjkommission, datirt den 9. Deeember gleichen Iahres, enthaltend die Erwiderung auf diesen Expertenbericht und die Rechtfertigung des von ihr vorgeschlagenen Schweizerfrankensyftems, -- endlich das Gutachten der anderen Abtheilung der nationalräthlichen Münzkommission, datirt Bern im März 1850, enthaltend die Rechtfertigung der Gefetzesent würfe und Ansichten des bundesräthlichen Experten.

Es wäre unserer Berichterstattung somit von diesem Standpunkte aus, wenn es erlaubt ist, in dieser fiaatswirthfchaftlich - politischen grage, sich einer etoilprozessualischen Ausdrucksweife zu bedienen, die Aufgabe angewiefen, auf die Replik der andern Abtheilung Ihrer Kommission, eine Duplikschrift zu versuchen.

Da wir aber auf diese Weise die Form der Behandlnng nicht selber wählen können, sondern uns einerseits an die, vom Verfasser der Replikfchrift gewählte uns anzuschließen, anderseits seinen einläßlichen, materiellen Erörterungen zu folgen haben, so erfuchen wir billige Nachfichzu tragen, wenn unsere Berichterstattung da oder dort die Grenzen einer Duplik überschreiten ;oder wenn es ihr

nicht überall gelingen sollte, Wiederholungen, die bisweilen unausweichlich sind, ganz zu vermeiden.

20 §.

I.

Die toerförperte Münzeinheit des neuen Schweb zersranfens als SöertfyneiTer und der tari* sirteftmtssranfentljaler.

Die ganze dogmatische Srorterung des anderseitigen Commissionalberichts über die Notwendigkeit einer festen Einheit im Münzwesen und die Natur des Geldes als Werthmesser, so wie über die Unzuläßigkeit der bloßen Aufstellung einer "begrifflichen Einheit" des Werthmessers ohne Verkörperung desselben in wirklichen Münzen, bloß zum Zweck der Tarifirung fremder Münzsorten 2e., ist ganz unstatthafter Weise gegen den Art. I. unseres Befchlussesvorfchlages gerichtet worden. Der Vorwurf, der in diefer Erörterung einem, zwei ungleiche Münzfüße vermittelnwollenden dritten, selbjtständigen Münzfuße gemacht wird, kommt viel zu f p ä t , wenn er die früher zur helvetischen und zur Mediationszeit, so wie unter der Bundesakte von 1815 vergeblich versuchten Münzreformmittel treffen , er kommt aber viel zu f r ü h , wenn er gegen uns gerichtet sein soll, da wir keine solche vermittelnde, begriffliche Münzeinheit vorgeschlagen haben, noch je der Eidgenossenschaft neuerdings anrathen werden. Was auch wir wollen, ist eine wahre Münzeinheit, eine Münzeinheit in Münzen verkörpert und ausgeprägt. Wir schlagen einen Schweizerfranken vor, dessen Münzeinheit die Kölnische Mark (233,855 Gramm Silber %0 fein), zu 363/4 solcher Schweizerfranken ausgeprägt, fest und unverrückt bildet. Die Kölnische Mark älter als da« Kilogramm, ist keine schlechtere Münzeinheit als dieses, wenn derselben auch nicht ein so und so viel Millionstel, des, wir wollen selbst annehmen, vollkommen genau »ermessenen, Erdmeridians zu Grunde liegt. Die von uus vorgeschlagene

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Münzeinheit ist auch nicht das unfichtbare Nebelbild einer bloßen Verstandes-Operation, wozu fie der anderfeitige Gommissional&ericht stempeln will, sondern fie ist und wird immer in ausgeprägter Münze, d. h. in Schweizerfranken, Gulden, Brabantcrthalern und folchen Münzsorten, die mit diefen als identifch betrachtet werden können, ftetsfort verkörpert vorhanden sein. Hier h a t man alfo ,,im Gebiet der Wirklichkeit, nicht blos des Gedankens", eine wahre Münzeinheit -- freilich nicht die Kilogrammeinheit-- man h a t darnach ausgeprägte Münzen, nicht blos einheitliche Münzbegriffe, so daß jeder, der in diesen Geldsorten bezahlt oder empfängt, genau dasjenige bezahlt und empfängt, was er geben oder nehmen soll.

Es wenden aber die Gegner unseres Vorschlages hauptsächlich gegen denselben ein: die auf der Bafis des vorgeschlagenen Schweizerfrankens vorgenommene Werthung des VF-sei zu niedrig im Verhältniß zu seinem Silberwerth, weildersranzöfische grane zu4!/a Gramm für 7Batzen, oder 9,8« für 15 Batzen, der Gulden zu 233,855 Gramm für 24 '/2 Gulden oder 9,545 für 15 Batzen ausgeprägt erfcheine, was eine Differenz von 0,098 oder ganz nahe 1 % betrage.

Diese Unterwerthung des VF ist notwendig, damit bei Veränderungen im relativen Werth der deutschen und französischen Geldsorten fich das Schwanken nur in Einer Form, in der Form von Agio auf den letztern bemerklich mache. Sie zieht für den innern Verkehr keine, für den Verkehr mit Frankreich nur theilweife Nachtheile nach fich. Aber wird Ihnen das franzöfische Münzfystem etwas Vollkommenes bringen?

Einheit, ruft man auch in der Münzfrage, Einheit über Alles! Wer möchte nicht bisweilen der Schweiz und dem schweizerischen Volke mehr Einheit und Einförmigkeit wünfchen? Wer hat nicht auch schon gewünfcht.

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es mochte die zweischlächtig in allemannischt und burgundische Stammverwandtschaften auseinanderlaufende schweizerische Nation nicht etwa nur durch den Gebrauch der gleichen Werthzeichen für die materiellen Güter, sondern vorab im Austausch der Gedanken und in Ausprägung der geistigen Güter vereint, anstatt fich einerseits an die germanische, anderseits an die romanische Sprache und Literatur anzulehnen, von dem Nationalband einer und derselben Sprache, einer und der gleichen Literatur lebensinnig umschlungen und verbunden sein? Sind unsere drei Nationalsprachen nicht auch gewissermaßen eine Unvollkommenheit, sts nicht Mangel an Einheit? Können, wollen Sie aber, ZU., dieses ändern? Hat übrigens diese Mannigfaltigkeit, diese unsere doppelte geistige und materielle Stammverwandtschaft mit zwei großen Nationen nicht auch ihre unwidersprechbaren Vortheile, -- Vortheile, an denen unsere Politik, unsere Staatsokonomie, unser ganzes moralisches und wissenschaftliches Leben -- ja unsere Freiheit und unsere Wohlfahrt großen, entschiedenen Antheil nimmt?

Verzeihen Sie uns, Tit., diefe kleine Abschweifung; sie war nicht ganz unnöthig, um an Analogem darzuthun, daß die Unebenheit, welche in der kleinen Differenz zwischeu dem Silberwerth des französischen Francs und seiner Werthung nach dem vorgeschlagenen Schweizerfrankenfystem waltet, eben in der Natur unserer Verhältnisse liege, die wir nicht zu ändern vermögen und welche allein Ursache find, warum ein Münzsystem für die Schweiz, das gar k e i n e U e b e l s t ä n d e hat, immerdar ein frommer Wunfch fein und bleiben wird.

Sie werden fich darum, Tit., um so weniger an dieser Unebenheit stoßen, als fich nicht nur etwa die gleiche Un# ebenheit, sondern überdieß Berge anderweitiger Uebelstände und Schwierigkeiten, auch in dem von der andern

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Seite vorgeschlagenen Münzsyfiem Ihnen in den Weg werfen, -- Schwierigkeiten, welche Sie kaum zu dem Entschlüsse gelangen lassen werden, das franzofische Münjund Rechnungssystem ausschließlich für die schweizerische (.tidgenossenschaft ein- und d u r c h z u f ü h r e n .

Wir gehen nun in die Sache näher ein und fragen: Beruht die Unebenheit des angegebenen Unterschiedes zwischen dem Silberwerth des günffrankenthalers und seiner Werthung zu 35 Batzen nach dem vorgeschlagenen Schweizerfrankensystem auf Ungerechtigkeit und Unbillig-

keit und zieht fie wirklich die schrecklichen Folgen in Bezug auf die Unsicherheit und Unstätigkeit im Geldwesen

nach fich, welche man von der andern Seite mit so schwarzen Farben auszumalen das Talent hat? Wir sagen nein und bezeichnen vor Allem den einen Hauptfatz der Gegner, auf welchen fie ihr ganzes Gebäude stützen, daß der Silbergehalt so zu sagen allein ü b e r den W e r t h einer M ü n z e entscheide, als durchaus irrig und mit den konstanten Th atfachen des -..Berkehrlebm-.. im Widerspruch. Nach unserer vollendeten Ueberzeugung bestimmt nicht allein der Metall-(Gold,- Silber-) Geh a l t einer Münze, sondern auch deren Eurs (Gangbarkeit) den Werth derselben. Dieser Satz thut der Eigenschaft des Geldes als Werthmesser keinen Eintrag, tr weist nur gleichzeitig auch auf eine andere Eigenschaft des Geldes hin, die der Natur des Angebots und der Nachfrage unterliegt, - einer Eigenfchaft, die zumal dann nie von der ersten getrennt in Betrachtung fallen darf, wenn es fich um Münzreformen eines kleinen Grenzlandes handelt, das keinen eigenthümlichen Münzfuß haben kann

und kein eigenes Grobgeld schlägt, sondern ausschließlich an die Cireulationsmittel zweier großer nachbarlicher Münjgebiete verwiesen ist.

24 ..Jiach diefem von der Erfahrung bestätigten Satze erfcheint aber im gewöhnlichen Sauf der Verfehrsverhält.; · nisse der .pnffrankenthaler mit 35 Batzen gegenüber dem Gulden zu 15 Batzen und dem Kronenthaler zu 40 % Batzen richtig und gerecht gewerthet. Ein Abweichen des günffrankenthalers von diefer Werthung nach oben, kann nur ausnahmsweise, höchstens zu 1 % und nur dann eintreten, wenn das Ursprungsland desjelben in einem außerordentlichen, Kredit und Production lähmenden Zustände politischer und socialer Aufregung und Spannung sich befindet, -- ein Zustand der bei einem ganzen Volke -- fo gewiß als leidenschaftliche Aufwallung bei einem Individuum -- nur vorübergehend ist und verhältnißmäßig nicht lange andauern kann. Bei diefer Werthung ist aber bloß eine runde 2.arifirung des VF zum Gulden praktisch möglich, d. h. 35 Batzen zu 15. Bei einer folchen runden Tarifirung muß das zeitweilige Agio der unterwertheten Sorte fich in einem Bruche darstellen, der bei veränderten Werthverhältnissen leichter wieder verschwindet, als wenn der gesetzliche, genau den Silberwerth angebende Tarifanfatz eine Bruchzahl wäre. Gleich wie diefe Werthung des VF allein praktifch und eine höhere das neue Münzfystem stören und den Münzfuß verschlechtern müßte, -- so wird -- erlauben Sie uns dieses anläßlich beizufügen -- der österreichische Zwanziger ans denselben Gründen nur zu 6 Batzen tarifirt, obwohl sein Silbergehalt nach dem Münzfuß von 368/4 auf die Kölnifche Mark um ganze 2 % Prozent hoher steht.

Der fchlagende Beweis für die gerechte Tarifirung des VF zu 35 Batzen liegt in den Kurstabellen, welche wir gegenwärtigem Bericht als Beilage (Beil. A, B, C.} anfügen. Der VF, der 221/2 Gramm fein Silber enthält, ist in Bafel zu 33 3/4 Batzen tarifirt. Der Kronen-

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thaler enthält hinwieder 25'»/.-o Gramm sein Silber, sollte also im Verhältnis zum VF gewerthet sein = 38 Batzen 59 Rp. Er ist aber nur zu 38 Batzen 50 Rp., demnach 0,09 Rappen zu wenig gewerthet. Nun werden.

Sie aber, ..lit., aus den angefügten Tabellen ersehen, daß der Kronenthaler selbst in Basel, dessen Bank in franzöfifcher Währung rechnet, Iahre lang bis zur letzten Theurung nicht nur '/4, sondern l-y 16 , 1'/4, 15/15 Prozent Agio galt, während gleichzeitig der VF auf Pari gestanden ist. Diese Thatsache beweist unwiderleglich, daß bei normalen Verkehrsverhältnissen auch in Bafel Silber unter deutschem Gepräge mehr werth ist, als unter französischem, daß somit auch die Tarifirung des Guldens zu 15 Batzen und des VF zu 35 Batzen für gewöhnliche Zeiten als die richtige sachangemessene erscheint.

Denn eine Unterwerthnng des VF um 1 %, wie solche durch diese Tarifirung entsteht, enispricht genau der Ueberwerthung des Brabanterthalers, wie selbe in Folge freier Konkurrenz in Basel fich heraus gestellt hat -- nämlich 1 % mehr als J/4 Prozent. In Zürich war bisher der VF mit 2 % (Louisdor à 10 fl.) um beinahe 1 % unterwerthet; der Kurs auf Paris das Pari nach dem unterwertheten VF ist also 240x21/8 = 102; dessen ungeachtet ist der Pariserkurs 5 viele Iahre lang nie höher gestanden; der VF hat bis jum letzten Theurungsjahr niemals Agio gegolten.

Solche Thatsachen, Tit., sprechen lauter, als die falsche Theorie derjenigen, welche inmitten eines kleinen, zwischen jwei großen Münzgebieten liegenden Grenzlandes fich gebahren, als müßten sie für einen geschlossenen, gichteschen ·Çandelsstaat ein neues Münzfystem a priori entwerfen und die vielleicht darum einseitig bloß die Werthmesserund Tauscheigenschaft, nicht aber auch die Waareneigen-

26 schaft des Geldes in Betracht ziehen. Sie sprechen lauter, diese Thatsachen, als falsche .£heorien, die nicht zwischen dem absoluten und relativen Werth einer Münze unterscheiden und behaupten,der Sil&ergehalt einer Münze bestimme so zu sagen allein mit Ausschluß des Papier- und Geldkurses deren Werth, während doch unleugbar der Münzsuß selbst, »om rohen, also v e r ä n d e r l i c h e n Metallwerthe keineswegs unabhängig ist, und der absolute Werth (Silber-, ·Goldwerth) einer Münze nur dann in Anschlag kommt, wenn der Unterschied des innern Gehalts derselben gegenüber einer andern so b e d e u t e n d e r s c h e i n t , daß er die Einschmelzungskoflen wohl ertragen mag. Die G a n g b a r k e i t (Kurs) einer Münze unterliegt aber nicht allein dem Verkehrsgesetze des Angebots und der Nachfragt und erscheint insoweit als ein reines Ergebniß der wechselnden, durch tausend Agentien bedingten, Bewegungen des Papier- und Waarenverkehrs, sondem fie hängt auch von der schwerern oder leichtern Vertinbarkeit des Ausrundungsbetrags der Münze mit der Münzeinheit und den Theilfiücken derjenigen fremden Münzsorten ab, mit welchen fie am häufigsten zu konkurriren berufen ist.

Aus dem Erörterten werden Sie, Tit., entnommen haben, daß wir Ihnen auch eine feste unveränderliche Münzeinheit als Schweizerfrankenfuß vorschlagen, die in ausgeprägten und auszuprägenden Münzen verkörpert ijlj daß im Weitern die Werthung, unter welcher wir die gesetzliche Aufnahme des freundnachbarlichen günssrankenthalers in das System dieses Schweizerfrankenfußes beantragen, nicht von uns gemacht und erkünstelt, sondern durch die Lage und Verhältnisse der Schweiz und ihres Verkehrs g e g e b e n , einer richtigen Theorie des Geldes und der Billigkeit, den bisherigen Erfahrungen über des-

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sen ordentlichen Äurswerth in der Schweiz angemessen -- und folglich mit dem Grundsatze der sur die Schweiz erreichbaren Einheit keineswegs im Widerspruch sei.

Warum wir aber aus den zwei Münzeinheiten -- dem Kilogrammfrane und dem Schweizerfranken zu 36.v4 aus die Kölner Mark -- zwischen welchen aus bekannten, hier nicht zu erörternden Gründen allein die Wahl praktisch möglich war -- den Schweizerfranken wählten, wird, wie wir hoffen, ans den Erörterungen der nachfolgenden Abschnitte gegenwärtigen Berichts Schritt für Schritt fich mehr rechtfertigen. Hier fei, ohne weit vorzugreifen, nur im Allgemeinen bemerkt, daß dieser Schweizerfranken bereits in der ganzen Schweiz -- Genf allein ausgenommen -- unter dem Doppelnamen eines Schweizerrankens und eines Reichguldens, ohne allen Zwang, ja gegen das Zuthun der Regierungen faktische und praktiche Geltung im täglichen Leben und Verkehr erhalten, daß

es fich bei demfelben nicht um Millionen Einführungsko-

sten, sondern lediglich um Einführung des gesetzlichen Geldtarifs des gleichen Nennwerths nach Schweizerfranken und ferner -- womit wir alle einverstanden sind -- darum handelt, d i e j e n i g e n a l t e n s c h w e i z e r i s c h e n S c h e i d e m ü n z e n , die zu diesem neuen System nicht passen, nebst a n d e r n von zu schlechtem S c h r o t u n d K o r n -- e i n z u z i e h e n u n d einiuschmelzen.

§.

II.

Das SSeoJlrömen des günffranfentljalers aus der Schweiz und das SicherheitsflappenSçjîem.

Der widerseitige Kommissionalbericht befremdet sich, wie wir in der Behauptung : ,,die c o n s é q u e n t e , t ner*

28 o

Ôische S i n - u n d ...Durchführung d e s f r a n z B s i - schen M ü n z s y s t e m s in der Schweiz, mit Ans* schlußdes d e u t s c h e n G e l d e s a l s s o l c h e m , w e r d e einen g e f ä h r l i c h e n Mangel in den n o t h i g e n Z i r k u l a t i o n s m i t t e l n zur F o l g e h ab e n und narnentlich d e n VF nicht imme;r in g e n ü g l i c h e m V o r r a t h e b e i u n s z u r ü c k z u h a l t e n i m Stand.e sein, "-- eine Hauptwasse gegen die ausschließliche Annahme des Centimfranes erblicken können.

Die von uns als grundfalsch nachgewiesene Theorie, daß wesentlich nur der Silbergehalt der verschiedenen Münzen, nicht auch der Stand der Kurse über den Werth und das Vorhandensein der einen oder andern Geldsorte entscheide, -- fortspinnend, raisonnirt der erwähnte Kommisfionalbericht, um obige Einrede zu entkräften, beiläu-

fig, wie folgt:

-- Der VF sei in den letzten Iahren nur vor d er Ueberwerthung des in unsere Eirkulation geworfenen Guldens aus der Schweiz geflohen; sobald diese Ueberwerthung aufhöre und der VF in Folge von Einbürgerung in seine habenden Ehren eingesetzt werde, so werde er wieder zu uns kommen, besonders wenn man dem An« trag solge, ihn während der zweijährigen Noviziatszeit seiner Einbürgerung um beinahe Va'/o zu überwerthen, damit er während dieser Übergangsperiode dem Gulden um so unfehlbarer den Vorrang ablaufen könne. Geschehe diefes -- also lautet die Voraussagung -- , so werde man nachher (außerordentliche Zeiten und Geld« ïrisen vorbehalten) unter gewöhnlichen Verkehrs»erhältnissen, anstatt 1'/10 Prozent, höchstens noch V 4 % Agio sür Pariser Papiere bezahlen, oder die VF gegen Entrichtnng einer Provifion auo Frankreich kommen lassen können. Als Belege werden die sranzöfischen Wechsel-

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platze Genf und Bafel, auch B e l g i e n angeführt, allwo die Pariser Kurse in den letzten Iahren nicht höher, als aus

100 Vie, 100 y-, 100 î/ 4 , also nie über y4% gestanden

seien. Um uns aber in außerordentlichen Zeiten, in welchen wir für den Ankauf des VF %% vielleicht mehr bezahlen müßten, die erforderliche Noth- und Aushülfe zu leisten, wird ein System, das man mit der Wirkung einer Sicherheitsklappe vergleicht, dahin vorgefchlagen, daß alsdann der Gulden sammt feinen deutschen Geldkonsorten bundesobrigkeitlich gewerthet werden soll. Die wahren Ursachen, meint der anderseitige Kommisfionalbericht, warum bisher das französische Papier gegen deutsche Gulden verkauft, 1 7 / 1O Prozent mehr abgeworfen, als gegen VF, fei nur darin zu suchen, daß überhaupt der Umsatz von einer Währung in eine andere Verlust bringe, die Mark fein Silber in Gulden geprägt, sonderbarer Weise weniger gelte, als das Roh- und das in VF ausgeprägte Silber und weil eben die Pariser Devifen, für Bezahlung von Rohstoff, Colonialwaaren :e., die wir über grcinkreich beziehen, sehr gesucht erscheinen. Aus alle dem wird dann der Schluß gezogen, daß, sobald der Eentimfrane in der Schweiz eingeführt fei und die Ueberwerthung des Guldens aufhöre, das Pariser Papier gegen Gulden verkauft, nicht ferner 17/1O Prozent mehr abwerfen werde, als gegen VF, wir demnach stets hinreichend mit VF versehen fein werden. -- Wir hingegen glauben aus dem Angesührten den Schluß antizipiren zu dürsen, daß es mit der versuchten Replik, wir werden nach Einführung des franzöfifchen Münzfußes genug VF und also nie Mangel an den nöthigen Eirkulationsmitteln haben, sehr schlimm steht, wenn man für dieselbe keine bessern Gründe anzuführen im Stande ist.

Wir haben oben schon erinnert, daß sich die ganze

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Auseinandersetzung unserer Gegner auf die falsche Annah* me suit: der Silbergehalt einer Münze entscheide deren Werth, die Kurseinflüsse seien nur wenig oder gar nicht dabei im Spiel. Da diese Annahme auf falscher Anschauung beruht, so erscheint es auch als eitles Bemühen, ausfindig machen zu wollen, wie viel in der 17/10 procentigen Kursdifferenz der Pariser Papiere, wenn sie mit Gulden statt mit VF bezahlt werden, auf Rechnung der eigentlichen Kursdifferenz und wie viel auf Rechnung der Differenz des, in den erwähnten Valuten enthaltenen, Silberwerths geschrieben werden müsse, zumal es dem Verkehrtreibenden vollkommen gleichgültig ist, ob z. B.

der VF i% mehr oder weniger Silber befitze, wenn er nur das Geld, welches er empfängt, sogleich mit Vortheil verwenden kann. Kann uns, gefetzt auch, es sei

richtig, das ganz willkürlich herausgefundene Ergebniß, es dürfte wohl höchstens % auf Rechnung der Kursdisserenz, alles Andere auf die Silberdisserenz zu schieben sein und der VF somit nach Einführung des franzöfischen Systems uns nicht mangeln, für die Dauer beruhigen, wenn das ganze künstliche Räsonnement mit den Worten schließen muß: ,,Wir w o l l e n (indessen) nicht u n t e r "lassen, d a ß w i r h i e r a l l e r d i n g s nicht d e n ,,Momernt d e r Krisis, d e r höchsten G e l d n o t h "im A u g e h a b e n ? " Wenn in solchen Zeiten, fährt der anderseitige Kommisfionalbericht fort, die VF in ihr Ursprungsland zurückgewandert feien, werde ,,uns d a n n ,, w o h l der G e l d h a n d e l (die abgegangenen Summen) ,, w i e d e r z u r ü c k b r i n g e n und w a h r s c h e i n l i c h h ä t ,,tenwirandiefeneineverhältnißmäßigePro,,vision zu b e z a h l e n . " Das ists eben, was wir behaupten und befürchten l Oder wird hier nicht ossen eingestanden, daß in Zeiten der Krifis, also gerade in Augen-

31 blicken, wo wir des Geldes am meisten befeftrsen, unsere e i g e n e , e i n z i g e L a n d e s m ü n z e , der VF, uns verlassen und nur gegen Bezahlung von Provifionen an die Geldspekulanten wieder zurückkehren werde? Und wenn in diesen Fällen die eigene Landesmünze den Geldspekulanten mit Agio abgekauft werden muß, wird sie dann nicht im eigenen Lande zur Waare? Oder wo bleibt in diefem gall der feste, unveränderliche Werthmesser, dessen Wohlthat wir allein mit dem Eentimfrane theilhaftig werden sollen? Werden dann jene Schwankungen im Werth des VF, jene "Schwingungen im Bestand der legitimen Cirkulationsmasse" ausbleiben, welche man dem Tarifirungssystem zum Vorwnrf macht? Wie steht es endlich mit der Untrüglichkeit des Satzes, daß wesentlich der Silbergehalt allein über den Preis und das Vorhandensein einer Münze entscheide? Wenn die Eidgegenossenschaft nicht mehr als 2 % des Bedarfs, d. h.

nicht mehr denn 1 Stück auf 4 Köpfe, an VF und 8 % an Zwei-, Ein-, Halb- und Viertels-grankenstücken ausprägt, so werden auf diese Weise je nach mehr oder minder kritischen Umständen 98 % beziehungsweise 10 % gegen Agio-Bezahlung von Außen wieder eingeführt werden müssen. Diese Ein- und Zurückfuhr wird zudem um

so kostspieliger fein, je beliebter und weltmünzlicher das

französische Geld nach den anderseitigen Behauptungen ist.

Zugegeben, das ' französische Geld werde im gewöhnlichen -Lauf der Dinge wohlfeil sein, so erhärtet doch gewiß das obige merkwürdige Eingeständniß unserer Gegner die Richtigkeit des von uns ausgesprochenen hier Alles entscheidenden Satzes: daß n ach Einführung des f r a n z ö fischen Münzfußes in der Schweiz je n a c h d e m Stand der f r a n z ö s i s c h e n Handelsbilanz und des französischen W e c h s e l k u r s e s das Verhält*

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niß der Gel d e i n f u h r zur Au s f u h r v e r ä n d e r l i c h sein und daß d e m n a c h eben so gut M a n g e l als V o r r a t h am fr anz o fisch en G e l d c i n d e r S c h w e i i v o r h a n d e n sein w e r d e . -- Doch ziehen wir auch das Leben und die Wirklichkeit zu Rath, und sragen wir, welche Erfahrungen Belgiec machte, das seine Geld - und Kreditverhältnisse schon vor zwanzig Iahren ,,der großen Frankenfamilie einverleibt hat."

Belgien bezahlte 1848 auf 1 seiner Landesmünze nicht nur ein Agio von !/» Prozent, sondern die dortigen Kaminern sahen fich wegen Mangel an Cirkulatiousmitteln genothigt, sofort eigenthümliche belgische Müiizsorten von 2 fr. Fr. 50 C. zu schlagen, damit diese um so sicherer im Sande und vom "auspumpenden Effekf'des Pariserkurses unberührt bleiben. Und in der That wurden dann zum großen Glücke der belgischen Arbeit und Confumtion, diese eigenthümlichen, obgleich wie der VF ebenfalls zu '/io fein ausgeprägten ...J'/j grankenstücke von dem Pariserkursc nicht "weggepumpt" und dienten dem belgischen gabrikanten zur Bezahlung seiner brodbedürftigen Arbeiter. Dieses

wohlthätige Auskunftsmittel genügte indessen noch nicht.

Um die ausgewanderte Sandesmünze zu ersetzen, mußte ein belgisches Gesetz, den englischen Sovereignsd'or zu 25 fr. Fr. 50 Et., so wie den holländischen Ein- und Dritthalbguldenstücken zu fr. Fr. 2. 10 Ct. beziehungsweise zu fr. Fr. 5. 25 Ct. legalen Kurs verleihen. Der Kurs der ersten Münzsorte, der damals aus 25 fr. Fr. 55 Ct.

bis 25 fr. gr. 60 Ct. stand, fiel dann bald nachher auf fr. Fr. 25. 35 Et. bis fr. gr. 25. 40 Ct. und verurfachte natürlich großen Schaden. Endlich mußte man den Billets der belgischen Nationalbank gezwungenen Kurs verschaffen, um der großen Geldnoth zu steuern.

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Wir betrachten es nun, ..EU., wir sprechen es offen und freimüthig ans, als ein gewagtes und trostloses Beginnen, wenn man unser Volk, welches die Millionen zu Einführung des Centimfranes und die damit verbundenen zahllofen Opfer behufs einer erträumten, unerreichbaren schweizerischen Münzeinheit auf den Altar des Vaterlandes legen soll, über dergleichen, höchst beunruhigende und abschreckende Erfahrungen, wie fie Belgien in den letzten Jahren erlebt hat, mit der Theorie beruhigen will: An allen diefen Fatalitäten inBelgiensei nicht der sranzosifche Münzfuss, s o n d e r n der d u r c h die F e b r u a r r e v o l u t i o n von 1848 g e s t ö r t e französische ..Kredit Schuld gewesen.

Prüfen wir nun den Werth auch diefer Theorie, welche neben der andern unserer Gegner über die fo zu fagen ausschließlich durch den Metallgehalt bedingte .Werthung der Münzen, den zweiten Grundpfeiler ihrer ganzen gegen uns gerichteten Argumentation bildet, so werden wir finden, daß fie lediglich auf einer formalen Unterscheidung ohne allen praktischen Werth für das Leben und die Wirklichkeit beruht.

Nehmen wir einen Augenblick an, Geld in jeder gorm und Kredit stehen nicht in unzertrennbarer Wechselwirkung ; nehmen wir an, die unbedingte Unterwerfung Belgiens unter den Münzfuß des französischen Centimfranes komme hier gar nicht in Frage, obwohl es uns unbegreiflich ist, wie man den Einfluß diefer Unterwerfung

auf die größere Abhängigkeit Belgiens von Frankreich

und auf die, dadurch unausweichlich gewordene, Solidai'ität zwischen beiden Ländern in allen Handels-, Industrie-, Bank- und ökonomischen Verhältnissen überhaupt, übersehen kann, -- nehmen wir vielmehr mit trnsern Gegnern an, der gestörte franzöfische Kredit, die franzo.Bundesblatt, 3ahra. II.

3

34 fische ginanzkrifis sei allein an der damaligen glucht der günffrankenthaler aus Belgien und an dessen verhängnißvollen Geldverlegenheiten Schuld gewesen -- so fragen wir dessenungeachtet einfach : können solche Kreditstörungen

in dem, durch den gleichen Münzfuß und die gleiche

Sandesmünze an die französische Bank und durch diese an die französischen, politischen Zustände gefesseltenBelgien, nicht wiederkehren?

Wie zog fich dagegen -- fragen wir nun vergleichend .weiter -- 1848 die Schweiz aus der Krifis, als Belgien zu den verzweifelten Mitteln einer kostspieligen, außerordentlichen Geldfabrikation, einer gefährlichen, weil plötzlichen Legalifirung Und ..larifirung fremder Münzen und der Emission von Nationalbanknoten unter Zwangskurs greifen mußte? Antwort: einfach dadurch, daß das in dem größern Theil der Schweiz stetsfort cirkulirende, ta-

rifirte deutsche Geld an die Stelle des flüchtig gewordenen günffrankenthalers trat und so den Abgang der unentbehrlichen Eirkulationsmittel ohne wesentliche Störungen ersetzen konnte. Erinnern sich unsere Handelsleute und Industriellen, die nach Amerika handeln, noch der Bestürzung, als ihnen damals alle aus Amerika erCaltenen Rimessen auf Paris in Millionen an Werth mit Protest zurück kamen? War man damals nicht froh um

die Auswahl deutscher Geld- und Wechselplätze, nicht froh,

deutsche Gulden und Kronenthaler mit legalem Kurs zu besitzen? Ia war es nicht ein Glück, daß schweizerische Großhändler und Fabrikanten ihre, im Osten liegenden Gutfyaben, auf denen sie mittelst Wechfeloperationen einen Vertust von '10--20% erlitten hätten-- in österreichischen Zwanzigern zurückzogen xtnd dadurch unsere Eirkulationsmittel nicht nur vermehrten, sondern gegenüber dem leichtfüßigen,flüchtigenVF um 1 % Silberwerth veredelten? Nur

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vermöge dieser Ersetzung der mangelnden Eirkulations* mittel durch die Münjsorten der Kölnischen Mark ist unser Vaterland in jener Zeit der Krifis von größern Erschütterungen verschont geblieben. Wenn der anderseitige Kommifsionalbericht diesen ..thatsachen gegenüber einem Mitgliede der Kommisfion die Aeujjerung in den Mund

legt, als wäre damals in der Ostschweiz, namentlich im

Kant. St. Gallen, trotz des deutschen Geldes die Geldnoth so allgemein gewesen, daß man nur noch Produkte gegen Produkte, nicht mehr Produkte gegen Geld habe verwerthen können, so müssen wir diese besondere Berufung auf mündliche Vorträge im Schooße der Kommission, als auf einem argen Mißverständniß der ganzen Argumentation jenes Mitgliedes beruhend, ausdrücklich erklären. Es wurde, als man die Frage aufwarf, ob diejenigen, welche der deutschen, zumal der Ostschweiz, durch die Einführung des Centimfranes das deutsche Geld faktisch zu entziehen sich für b e r e c h t i g t halten, auch die P f l i c h t und V e r a n t w o r t l i c h k e i t übernehmen werden, dieselbe unter allen Umständen genüglich mit französischen Cirknlationsmitteln zu verfehen, es wurde -- sagen wir -- bei diesem Anlaß im Allgemeinen von den schlimmen Folgen des Mangels an Cirkulationsmitteln gesprochen, um das Folgenschwere einer solchen Verantwortlichkeit anschanlicher zu machen. Es wurde unter Anderm gesagt, daß der Mangel an Münzen den Tauschverkehr erschwere, das Sinken der Waarenpreise, die Stockung des Haudels und folglich auch der Produktion und der Arbeit bewirke; daß dann nur der Umtausch von Waaren gegen Waaren noch einigermaßen das Produzieren und Konsumiren in schwachem notdürftigem Gang zu erhalten vermöge. Es wurde angeführt, daß aus alle Dem allgemeines Mißbehagen, Mangel an Verdienst und Arbeiter-

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noth, und hieraus wieder Arbeiter- und andere Aufstände je. entstehen, - und daß diese traurigen Folgen des Münzmangels im Iahre 1848, zumal bei konkurrirender Brodtheurung in der vorzugsweise industriellen Ostschweiz ganz oder theilweise hätten eintreten können, -- wenn

nicht das deutsche Geld alsGeld noch in Cirk u l a t i o n g e w e s e n u n d d e r A r b e i t u n d Cons u m t i o n z u H i l f e g e k o m m e n wäre.

Hier find wir endlich auf dem Punkte angelangt, wo es uns zur Pflicht wird, die Concesfion näher zu erortern, welche die andere Abtheilung der Kommission in der wohlgemeinten Abficht gestatten will, um diejenigen zu versöhnen und zu beruhigen, welche der Ueberzeugung leben, daß der faktische Ausschluß des deutschen Geldes

bei Ein- und Durchführung des französischen Münzfußes

in der Schweiz je nach Umständen die eben angedeuteten schlimmen Folgen in mehr oder minderem Maße haben werden. Es ist fast überflüssig vorauszuschicken,,daß weder der bundesräthliche Münzexperte noch der Bundesrath, weder die Majorität der standesräthlichen Kommission, noch die ihr folgende Mehrheit des Ständernthes selbst, bisher von einer solchen Konzesfion etwas haben wissen wollen. Warum? Die Sache ist leicht erklärlich. Damals und bisanhin sprach und schrieb man so viel und einseitig über die Thema: ,,Geld sei Wertmesser und könne, wo es also wirklich Geld, d. h. legale Münze sei, n i e m a l s Waare, also Schwankungen unterworfen sein;" ferner: "ein Fünffrankenthaler sei werthjünf granken"; endlich ,,das Schweizerfranken- und Tarifirungssystem sei die Grundsatzlosigkeit und Unordnung K." -- daß man damals begreiflicher Weise keine Concessions«.träge hat erwarten dürfen, die vermöge ihrer innern Natur alle diese Themata und Unterlagen umstürzen, d. h.

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buchstäblich auf den Kops stellen. Seit Vertagung der Räthe hat man glücklicher Weife Zeit gefunden fich näher zu besinnen und namentlich auf d i e Eventualität Bedacht zu nehmen, daß gegen alle theoretische Erwartung der fchweizerifche günffrankenthaler zur Abwechslung aus dem festen Werthmesser eine mehr als fünf Franken kostende schwankende Waare werden und das neue Heimatland verlassen sollte. Die Unterzeichneten müssen namentlich den anderseitigen Kollegen der Kommiffion das Zengniß geben, daß sie diese Verantwortlichkeit nicht so leicht nahmen und fich eben deshalb für verpflichtet hielten, die oben (Siehe S. 7 Sp. 1 Nr. 6) wörtlich enthaltene Conzesfion als eine ganz neue Bestimmung in den Gesetzesvorschlag auszunehmen.

Untersuchen wir nun den Zweck und die Abficht dieser Coneesfion, welche die Antragsteller selbst wohl a contrario mit einer ,,Sicherheitsklappe" vergleichen und die wir darum kurjweg das ,,Sicherheitsklappensystem" zu nennen uns erlauben, nach ihrem Wesen und ihrer Tragweite in der Anwendung und praktischen Ausführung. Voraus wird jedem von felbst in die Augen springen, daß dieses Sicherheitsklappensystem eben gar nichts anderes ist als die ,,Tarifirung," die man den Freunden des vorgeschlagenen Schweizersrankens zum Verbrechen macht. Es wird ferner daraus klar, daß man fürder den Anhängern des Schweizerfrankenfystems nicht länger mehr ,,Widerspru.ch in den Prinzipien," falsche Auffassung der Natur des Geldes, Grundsatzlofigkeit u. s. w. wird vorwerfen können, indem die von der richtigen Anwendung dieses Sicherheitsklappensystems abhängig gemachte Einführung des franjöfischen Münzfußes in der Schweiz an den ganz gleichen angeblichen Gebrechen leidet, welche unferm Schweizerfranken- und Tarifirungssystem vorgeworfen

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werden. Vollkommenheit wird also -- das bestätigt sich auch wieder hier -- weder aus dem Wege des einen noch des andern Systems erreicht und der Vorzug des franzöfischen kann nun selbst vom Gesichtspunkte seiner Vertheidiger aus nur in dem Glauben bestehen, es werde nach Einführung des franzöfischen Geldes das deutsche Geld bloß a u s n a h m s w e i s e tarifirt werden müssen, während wir mittelst Aufstellung eines Schweizerfrankens das deutsche Geld zur legalen Währung machen und beinebens das franzöfische Geld der gesetzlichen Tarifirung unterwerfen wollen.

Also T a r i f i r u n g d e s d e u t f c h e n G e l d e s j e d e n f a l l s ! auf diesem Punkt wären wir endlich angelangt. 'Daß es sich aber hier nicht um eine Tarifirung dieses Geldes für bloß außerordentliche Zeiten, sondern nur um das Früher oder Später, d. h. um eine Tanfirung vor oder nach der beabsichtigten Einführung des französischen Münzsystems handeln könne -- das liegt dem Weiterblickenden auf flacher Hand.

Man will also nach dem Sicherheitsklappenfystem die Tarifirung des deutschen Geldes angeblich ausnahmsweife nur vornehmen lassen, wenn außerordentliche Zeiten die Pariferpapiere auf eine gewisse Höhe treiben, ..Dabei scheint man vorzüglich an die durch die letzte französische Revolutionveranlaßte Finanzkrise gedacht zu haben.

Wollen wir nun auch nicht mit Vielen annehmen, die alte Welt flehe erst am Vorabende großer langdauernder soeia1er Umwälzungen, zu denen der Impuls von Frankreich ausgehen werde,--so können ganz abgesehen hievon, die außerordentlichen Zeiten von welchen hier die Rede ist, auch in golge bloßer H a n d e l s k r i s e n eintreten, die fich fast regelmäßig und periodifch wiederholen, wenn in Folge üppiger Handelsjahre, dadurch veranlaßter Ueberproduk-

39 lion und fchwindelnder Gefchäfte an Hauptplätzen gallimente über Fallimente ausbrechen und den Sturz anderer Handelshäuser auf andern Handelsplätzen weit umher nach sich ziehen. Muß aber die in der franzöfisch-schweizerischen neuen Münzmafchinerie künstlich angebrachte Sicherheitsklappe bei allen diesen und ähnlichen Oceurenzen geöffnet werden, so dürfte leicht, wenn gleich der anderseitige Kommissionalberich t meint, daß sie "kaum praktische Anwendung finden werde," -- die jeweilige Klappeneffnung und Offenbelassung zur Regel und der Klappenschluß zur Ausnahme werden. Wenn man aber dieses mit Gewißheit voraussieht, ja wenn man in Basel, so gut als in Zürich und St. Gallen allgemein der Ansicht ist, daß das deutsche Geld nach wie vor in der Schweiz umlaufen werde, und, in sofern man namentlich die untern Volksklassen nicht fortwährend brandschatzen lassen wolle, auch gesetzlich tarifirt werden müsse, so sragen wir: Warum diese Tarifirung nicht lieber jetzt auf dem Wege des Gesetzes vornehmen, als ein oder zwei Iahre nach der neuen Münzreform auf dem Wege bundesräthlicher Ordonnanzen oder auf andere Weise? Oder wagt man es etwa von· der andern Seite gar nicht fich jetzt in die Anwendung des Tarifirungsgrundsatzes einzulassen, weil man fich hier den Meinungsgegnern und ihrem praktischausführbaren System gegenüber, auf schlüpfrigem Terrain fich befindet?

Wir sagten: auf dem Wege bundesräthlicher Ordonnanzen! In der That will der Eonzessionsvorschlag dem Bundesrath die Verrichtung und Verpflichtung der jeweiligen Tarifirung und Enttarifirung der deutschen Münzsorten übertragen. Daß unter ganz andern münzlich so oder anders schon geregelten Verhältnissen, wo es sich bloß um das Auftauchen der einen oder andern neuen fremden Münzsorte oder um Devalvirung einer alten handelte.

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schweizerische Regierungen und Großräthe die Vollmacht hatten und benutzten, Münztarifirungen vorzunehmen, liegt in der Natur der Sache. Daß aber unser Bundesrath unter faetischen, durch die Lage und den Verkehr des Landes gegebenen Geld- und Verkehrsverhältnissen, kraft welcher die Münzsysteme der deutschen und welschen Nachbargebiete und ihre Münzsorten bei uns stetsfort konkurriren werden, die Plenipotenz erhalten und ausüben foll, «ber das Wann, Wie und die Dauer diefer Klappenossnung als oberster Maschinist zu verfügen', dem größten Theil der Schweiz nach Gutdünken das dentfche Geld zu tari-

firen, d. h., dessen Cirkulation möglich oder unmöglich zu

machen, -- das halten wir, Tit., für eben so unnatürlich, als schwerlich vereinbar mit dem Sinn und Geist der Bundesverfassung. Unnatürlich, -- wenn man anders den tiefen Zusammenhang des Geldes, dieses Waarensonverains und einzig konstituirten Werthes, unter allen Werthgegenständen, mit der Arbeit, dem Verbrauch, dem ganzen staatlichen und ökonomischen Leben eines Volks richtig auffassen will, -- kaum vereinbar mit der Bundesverfassung, weil der Art. 36 ausdrücklich besagt, "es sei Sache der B u n d e s g e s e t z g e b u n g . , die vorhandenen Münzsorten zu tarifixen," und zwar wohl keineswegs in dem Sinn, als solle dieses Gesetzgebitngsrecht zur Ausübung einfach an den Bundesrath abgetreten werden. Wir wünfchen übrigens der Bundesregierung,

wie den Regierten Glück zu diefer Vollmacht und zu diesem Auftrag!

Hat man fich endlich auch die Wirkungen solcher plötzlichen und gewaltfamtn Eingriffe in die Geld-, Kredit- und Verkehrsverhältnisse eines Landes mit allen ihren Folgen genugsam vorgestellt? Welcher Schrecken ergriff die belgifche Bevölkerung, als die englifchen Sovereignsd'or,

41 denen man auch vermöge einer Sicherheitsklappe legalen Eurs zu 25 Fr. 50 Cent, verschafft, in Folge Verän-

derung des Eurses auf London in Belgien nun plötzlich

von 25 ftr. 60 Cent., auf Fr. 25. 35 Cent, im .Werthe fielen? Welch noch größerer Schaden hätte dazumal die belgifchen Angehörigen betroffen, wenn nicht die Société générale -- wenn nicht die Staatskasse einen Theil des Verlustes übernommen und getragen hätte ? Wird dann bei ähnlichen Oceurenzen in der Schweiz der Bundesrath, wenn in Folge feines Klappenfchlusses ähnliche und andere Verlüste für die Bürger entstehen, durch Oeffnung der eidgenössischen Kassen den dadurch erlittenen Schaden wieder gut machen? Gestehe man es doch ein und täusche man sich nicht: Es ist allemal das Zeichen einer traurigen Politik, wenn und wo immer an die Stelle natürlicher Verhältnisse, künstliche Nothbehelfe gesetzt werden wollen!

Wir können nicht umhin am Schlüsse dieses Abschnitts noch eines andern Auskunftsmittels zu erwähnen, dessen Anwendung man von der andern Seite ebenfalls, wenn auch nicht in amtlichen Berichten, bereits in Ausficht gestellt hat. Wir meinen: die Vermehrung und Reglirung der Eirkulationsmittel durch künstliche Kreditmittel, d. h. durch

Papiergeld und dergleichen,--Kreditmittel dieeinerfeits

un f e r m g an z e n V e r k e h r z u s t a t t e n k o m m e n , a nderfeits d e n B e d a r f an g e m ü n z t e m Gelde aus sein M i n i m u m r e d u e i r e n , also machen werden, daß wir in kritischen Zeiten, wie die in Aussicht gestellten, die effektiven günsfrankenstücke leichter entbehren können.

Die Kreirung von eidgenössischem Papiergeld, von eidgenössischem Staatspapier, von Tresorscheinen u. s, w.

wäre also nebst dem eben beleuchteten Sicherheitsklappen-., system, die zweite Bescheerung, womit die Bank- und ginanzmänner die Schweiz als natürliche golge ihres

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gepriesenen Münzeinheitsystems und behufs Confondi« rung desselben beglücken wollen! Was würde das Schweizervolk, das altvaterisch die Münze darum und wohl nicht mit Unrecht so liebt, weil in der Münze nicht nur die Idee des Werthes und Faustpfandes, sondern das Faustpfand und der Werth selber liegt, das bisher die Herrlichkeiten des Papiergeldes, der Staatspapiere und eonsolidirten Staatsschulden kaum dem Namen nach kannte, dazu sagen, wenn die Bundesregierung die landsväterliche Sorgfalt übernähme, durch Kreirung nationaler Tresor- und anderer Scheine den Bedarf an gemünztem Geld - welches ihm bisher aus Deutschland und Frankreich nach Bedürfniß zugeflossen ist, auf das Minimum, ja wohl Minimum zu reduziren? Was würde das Schweizervolk zu einem solchen Geld-Vermehrungs - und Regulierungssyfiem sagen, an welches die Centralbehörden und Finanzminister in Zeiten von Finanzverlegenheilen leicht rekurriren, von demselben gezwungene Anleihen verlangen und die Centralkreditanstalt, wenn die Krisis andauert, dahin schützen könnten, daß fie dieselbe ihrerseits, wie solches 1848 mit der Bank in Frankreich geschah, der Verpflichtung enthöben, ihre Noten gegen Geld auszuwechseln, oder wenn sie, wie es vor Kurzem Oesterreich thun mußte, gesetzlich vorschrieben, daß ihre Kreditfcheine für Baargeld an Zahlungsstatt genommen werden müsse n? Was würde das Schweizervolk sagen, wenn dann

bei länger andauernder Kreditlofigkeit die allmälige Ent-

werthung dieses eidgenössischen Staatspapiers und damit all die traurigen Folgen für den öffentlichen Wohlstand, Arbeiteraufftände, Stockung in der Arbeit und im Verkehr, Störungen in der Produktion und Confumtion u. s. w. unfehlbar eintreten würden? Welche ungeheure Anstrengungen hat es vor einigen Iahren die Demokraten

43 in Nordamerika gekostet, die fchwer bedrohten Interessen des Landes den heillosen Einflüssen der Bank der vereinigten Staaten und der dieselbe auf Leben und Tod vertheidigenden Geldaristokratie wenigstens theilweise zu entziehen?

§. m.

Das 3uilrömen des deutschen ©eldes und die l-Beranlaeung dazu.

Gleichwie die andere Abtheilung der Kommission das Wegströmen des günffrankenthalers in der Schweiz der Ueberwerthung des deutschen Geldes zuschreibt, so w i r d von derselben das g e g e n w ä r t i g e reichliche V o r h a n d e n s e i n d e s G u l d e n s nicht natürlich verlaufenen Verkehrsverhältnissen, sondern lediglich der U n t e r w e r t h u n g des franzofischeu G e l d e s z u g e s c h r i e b e n . Hebet, so ruft man unaufhörlich, diese Unterwerthung auf, und das leichte deutsche Geld wird die Schweiz verlassen und dem schwerern französischen den usnrpirten Platz einräumen. Die bisherigen veränderlichen Wechselkurse verbunden mit der Agiotage waren allein Ursache, sagt man, warum der Gulden sich über den Rhein zu uns herüberschleichen konnte. Weil der Eindringling aber, wenn er mit den 77 Millionen seines Gleichen von einem Tag auf den andern die Schweiz verlassen müßte, einen enormen Schaden verursachen würde, fo fchlagen wir ihm im Uebergangstarif, allwo er zu 15 Batzen tarifirt bleibt, zwei Iahre lang eine goldene Brücke, damit er dahin zurück gehen kann, von wannen er gekommen ist. -- Wir können eine solche rein formelle Anschauung des Verkehrs, wie er fich seit tausend Iahren zwischen

44 Nachbarvolkern durch die ünatur des Bodens, des Ält# ma's, der Volkseigenthümlichkeit je. ausgebildet hat, nicht anders als eine auf der Oberfläche der falschen Silbergehaltstheorie fich bewegende nennen. Ohne dem nachfolgenden §. VI vorzugreifen und nur weil der anderseitige Kommisfionalbericht auf diesen Punkt befonderes Gewicht gelegt hat, sei hier solgenden Gegenbemerkungen Raum gegeben. Hundert und hundert Iahre ehe es süddeutsche Gulden gab, zitkulirte deutsches Geld neben franzofischem in der Eidgenossenschaft. Frage man die Geschäftsbücher der ältesten Handelshäuser in den Kantonen Basel, Aargau, Zürich, St. Gallen u. s. w., ob nicht bei ihnen namentlich schon vor fünzig und mehr Iahren und ehe es Fünfsrankenthaler gab, ein sehr großer Theil der Circulation in deutschem Gelde bestanden habe ? Vater, Großvater und Urgroßvater des Fuhrmanns, der gegenwärtig mit der Geldfuhr (Stock genannt) allwöchentlich deutsche Thaler und Guldenstücke von Augsburg nach St. Gallen bringt, haben schon vor hundert Iahren den gleichen Stock alle Wochen regelmäßig mit deutschem Geld nach derselben Stadt befördert. Weisen diese Ersahrungen nicht auf ein im natürlichen Verkehr mit Deutschland tief gegründetes, unabweisbares Betürsniß der ostlichen, nördlichen und mittleren Schweiz nach deutschem Gelde hin und ist es nicht höchst auffallend, wenn die Ursachen dieser tiefliegenden permanenten Erscheinung lediglich in einem Agiotageunfug, den etliche Bankiers und Geldmäckler in Basel, Zürich, St. Gallen u. s. w. in der letzten Zeit angeblich auf dem Gulden getrieben haben, erblickt werden will?

Hätte das gutrechnende Basel in den letzten zehn Iahrenbis 15/16 % Agio für den Brabanter bezahlt, während der günffrankenthaler auf Pari stand, hätte es dem süd-

45 deutschen Gulden die Ehre gesetzlicher Tarifirung angedeihen lassen, wenn für die vor den Thoren Frankreichs liegende, mit diesem in mannigfaltigstem Verkehr stehende und zum Theil franzöfisch rechnende Handelsstadt das deutsche Geld nicht ein wahres unentbehrliches Bedürfniß gewefen wäre? Die Masse der notwendigen münzlichen Cirkulationsmittel für die Schweiz wird niedrig zu 115 Millionen fr. gr. (50 fr. Fr. per Kopf gerechnet,) angegeben. Würden nun statt der einzufchmelzenden alten..

nur 12 Millionen neue schweizerische Münzen nach dem franzöfifchen Fuß ausgeprägt, so blieben noch 103 Millionen fremde Münjforten. Da man bei dem beklagten gegenwärtigen Mangel an franzöfifcher Münze, höchstens l /4 d. h. 25 Millionen in der Schweiz eirkulirender franzöfifcher Münzen und 3/, d. h. 77 Millionen dem deutschen Systeme angehörender Münzen, also eirka -/9 des ganzen Bedarfs, annehmen kann, fo fragen wir, wie läßt sich erwarten, man werde nach Verdrängung und Entwerihitng des deutschen Geldes, mit obigen 12 Millionen Schtceizergeld und der Cirkulation derfranzösifchen Münzen dem täglichen Geldbedarf auch in der mittleren und östlichen Schweiz, ohne enormen stets wiedcrkehrenden Schaden begegnen können?

§.

IV.

Die îlllerweltsmirnze und die Schwanfunoen .Der tarierten s. g. SBeltmünze.

A b e r , wirft man uns weiter entgegen: Es ist g e -

fährlich und abfurd zugleich, aus dem Umstand, dass die zum F r e i h a n d e l s p rinzip sich be..-

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kennende Schweiz, abwechselnd den V e r k e h r mit aller W e l t suchen müsse, unter V e r k e n n nun g der w a h r e n Natur d e s Geldes d e n Schluß zu z i e h e n , man müsse demnach auch den Münzen aller W e l t daselbst gesetzlichen Kurs v f r # leihen.

Wir unserseits schlagen für die Eidgenossenschaft eben so wenig eine ,,Allerweltsmünze" vor, als wir je an bas Vorhandensein oder das Entstehen einer Weltmünze glauben. Wir wollen uns einfach den legalen Gebrauch der Münzen unserer beiden großen Nachbarländer, mit denen wir in nächstem täglichem Verkehr stehen, und zwar des deutschen, wie des welschen Münzgebietes, vorbehalten und weder das eine noch das andere zu unserm eigenen Schaden und Nachtheil ausschließen. Liegt darin etwas Absurdes? Ist es absurd, wenn wir in unserer eigenthümlichen Lage so für unsere Geldeirkulation sorgen, daß dieselbe nicht von jeder Revolution, jeder Emeute in Pa-

ris abhängt und wir keines Sicherheitsklappensystems be-

dürfen? Daß die Beibehaltung des deutschen Geldes bei Annahme des von uns vorgeschlagenen Schweizerfrankens mit der Natur des Geldes als Werthmesser und einer einheitlichen festen Ordnung im Münzwefen wohl vertrag-

lich und keineswegs gefährlich sei, glauben wir weiter oben

sattsam nachgewiesen zu haben. Erwägt man im Weitern, daß der Fünffrankenihaler vor Eintritt des, 1848 auf die Februarrevolution in Frankreich gefolgten, hohen Pariserkurfes, weit entfernt neben dem Gulden aus der Schweiz zu fliehen, bei uns keinen hohern Zahlwerth als denjenigen von 2 fl. 20 kr. hau? und daß derselbe, sobald das Vertrauen in die Dauer der politischen Zustände in Frankreich' und damit das normale Verhäliniß des dortigen Verkehrs wiederkehrt, ganz der gleiche sein

47 wird, so können wir auch hierin das Gefährliche gar nicht entdecken, welches angeblich in der Beibehaltung des deute scheu Geldes neben dem franzöfischen liegen soll. Dagegen haben wir in einem frühern Abschnitt (II) dargethan, daß die ausschließliche Einführung des franzofischen Münzfußes in .der Schweiz den pnffrankenthaler keineswegs der Gefahr wechselnder Schwankungen je nach der Höhe des Pariserkurfes entrückt. Die angeführten Beispiele in Bezug auf kapitalifirte Arbeiter-Ersparnisse betreffend -- wird mit Einführung des franzöfischen Münzfnßes das Gleiche, was man hier als Uebelstand bejeichnet, auch eintreten, wenn der Mann aus dem Volke seine 100 Francs in Gulden deponirt und später, wenn diese Gulden mehr werth sind, sein Capital auf den in franzöfischen Francs ausgestellten Schuldschein zurück verlangt.

Man wird ihm statt der theuern Gulden auch günffrankenthaler zu 2 fr. Fr. 10 Ct. per Gulden geben und derselbe ist eben auch nicht besser daran. Nehme man den franzofischen Münzfuß oder den neuen Schweizerfranken an, Niemand wird verbindlich gemacht werden können, verzinsliche Hinterlagen genau in den gleichen Geldsorten zurückzustatten, wie er selbe empsangen hat. Das wäre nur durch die Verpflichtung möglich, daß er die empfangenen Geldforten todt in Kasse zurück behalte, anstatt das Geld nutzbar zu machen. Will der Deponent die Hinterlage in der gleichen ©eldsorte zurück erhalten, so steht ihm frei, es auf dem Wege des Vertrags festzusetzen.

Der gute Mann aus dem Volke also, der nach Einführung des französischen Münzsystems 100 frj.gr. in Gold zu einer Zeit anlegt, wo dasselbe -% ·% Agio gilt, und das Capital nach einem Iahre zurückfordert, wo das Agio auf 2% steht, wird 1/ 2 % weniger zurückerhalten, wenn er bei der Anlage nichts anderes bedungen hat.

48 Der Einwendung, das .jCünffrankenstück werde neben dem deutschen Geld einen Abufivkurs von 35y2 Batzen usur* piren, werden wir in §. VIII, wo wir von den Abufivkursen sprechen, zu begegnen suchen.

§. V.

Die Sicht-- und Schattenseiten des französischen und des deutschen Münzsystems.

Ueber den ersten, zweiten, dritten und vierten Ab-

schnitt des Minoritätsgutachtens der ständeräthlichen Kommission, der von der z u v e r l ä s s i g e n G r u n d l a g e d e s d e u t s c h e n Münzsystems, v o n d e r G e w ä h r für seine D a u e r , v on dessen F ä h i g k e i t uns mit d e r b e n ö t h i g t e n Baarschaft z u v e r s e h e n , u n d v o n s e i n e m , u n f e r n nächsten g r ö ß t e n V e r k e h r , namentlich unsereBaarumsätze vermittelnden U m l a u f g e b i e t handelt, -- geht der Bericht der andem Abtheilung der Kommisfion wohl darum mit kurzen Bemerkungen hinweg, weil die zu Gunsten des deutschen Münzfußes dort angeführten Thatsachen wahr gelassen werden müssen. Wir find auch nicht gewillt, die dort angedeuteten Mängel des franzöfischen Münz- und Rechuungssystems und der französischen Münzen einläßlich zu vermehren, weil alle Einwendungen gegen die Richtigkeit des metrischen Systems;, gegen die dem franzöfischen Münzfuß zu Grund gelegte, falsche, eine nahe Revision erheischende Werthbestimmung des Goldes zum Silber, die Klagen gegen die £reue nachläßlig kontrollirter franzöfischer Münzmeister, gegen die schlechte Münzfabrikation namentlich mit Bezug auf das Kupfermünzenfsjstem,

49 gegen die Abgefchliffenheit der Silbermünzen, ohne Vorhandensein einer gesetzlichen Bestimmung zu deren Umschmelzung u. f. w., doch nicht im Stande wären, den günffrankenthaler aus der Schweiz zu verbannen, wir ihn auch gar nicht verbannen, sondern vielmehr neben und mit dem deutschen Gelde fortan als legale Münze brauchen und behalten wollen.

Da man uns aber dieses System als das allein wahre, wissenschaftliche und natürliche gegen einen Kostenanswand von Millionen ausschließlich aufdringen will, so ist man es der Wahrheit schuldig zu sagen, daß der metrische Münzfuß auf keiner Natureinheit, fondern auf dem alten Livre tournois beruhe. Ein Kubikmeter Wasser wurde zu 1000 Kilogramm gesetzt und der millionfte Theil des Kubikmeters Gramm genannt. Fünf Gramm Silber bestehend aus 0,9 Silber und 0,1 Kupfer machen die französische Geldeinheit -- den Franc.

Allein lOOO Gramm dividirt durch 5= 200 ist eine AbttJeichung von der Decimaleinheit, di£ sich durch die doppelte Livre erreicht hätte. Rationell wäre demnach nur ein grane von 10 ©ramm. Man wollte eben die Gewohnheiten des Volkes schonen, und sich von der alten Münzeinheit nicht zu sehr entfernen. So wurde aus dem Langenmaß das Gewichtmaß und aus diesem das Werthmaß gefolgert, d. h. der grane aus dem Kilogramm, das Kilogramm aus dem Metre und diefer aus dem Erdmeridian. Allein der Meter ist, wie der Walliser B e r c h t o l d durch feine Pendeltheorie nachgewiesen hat, nicht das ge·priesene Naturmaß, für welches es ausgegeben wird.

gührte die Schweiz das metrische Münzsystem mit

großen Kosten ein, so würde das Gewicht ihrer Münzen auch nicht genau aus der Einheit ihres Nationalgewichts beruhen. Ein neues Schweizerpfund ist zwar = % Bun debbiati, 3ahrg. II.

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Kilogramm; allein das Kilogramm ist in Gramm, das Schweizerpfund aber in Unzen und Sothe eingetheilt und diefes Pfund ist jedenfalls kein systematischer Theil des.

Schweizersußes.

Ein Kilogramm Gold ist = 3100 fr. Fr.

Silber = 200 "

20 Francs oder l Napoleon = 4 Thaler und der Thaler ist wieder in y5 und % Thaler eingetheilt. Wo findet man hier in der Ausprägung das Deeimalsyfiem? Nur die zwei Idealwerthe der Franc und die Centimes stehen im Deeimalverhältniß und damit ist, mit Ausnahme, daß noch der Gehalt nach dem Decimalfnß legirt erscheint, die ganze Deeimalsystematik zu Ende. In Holland, Rußland und Nordamerika besteht das Deeimalsyfiem auch, aber in einer Weife, daß hier der Gulden, der Rubel, der Dollar, also die Rechnungseinheit selbst, in Hunderttheile, d. h. in Cens, Kopek, Cents eingetheilt ist. In Frankreich dagegen ist nicht der Fünsfrankenthaler in 100 Theile, sondern nur der fünfte Theil des Thalers = 1 Frane in 100 Centimes, der Thaler also in 500 Theile zerlegt, »on denen ein Theil (Centime) für das praktische Leben zu klein und derselbe von granjofen selbst mit Recht eine »pédanterie impropre à la praliquecc genannt worden ist. Darum half das französische Volk sich selbst, theilte den Fünffrankenthaler in 100 Sons und schob zwischen den Centime und Decime diesen alten Sou ein. Es darf behauptet werden, daß darum nach über einem halben Iahrhnndert, das metrische Mün!.,syftem in Frankreich bis zur Stunde noch nicht durch-

gängig ins Leben getreten ist.

Aber wir gehen noch weiter, und sagen: Die gesetzliche Zulassung der fran'.öjtschen Ein- und Zweifranfenstäckc ist wirklich gefährlich und unstatthaft, wegen deren starken

51 Abnutzung, die in Frankreich, wie wir schon oben angedeutet, nicht wie in Deutschland, durch fortwährende Einziehung und Umschmelznng des abgenutzten Geldes wieder gut gemacht wird. Die deutschen Vereinsstaaten haben fich zu letzterm ausdrücklich verpflichtet. In Deutschland werden eben jetzt die Kronenthaler eingezogen, find die älteren sächfischen Thaler und Thalerstücke sämmtlich dem Umlauf entrückt, hat Preußen bereits die alten '/6 und Vi2 £halersiücke ganz eingezogen und fährt mit den neuern fort. Die Scheidemünze in Süddeutschland, wie in Preußen wird sortwährend erneut. In Frankreich unterblieb und unterbleibt das Alles. Ia es k a n n wohl gar nicht mehr geschehen. Die Zwei- und Einfrankenstücke vom Jahrgang 1808 haben bei einer Abwägung im Jahr 1846 bereits 3,-6 und 6,"4 %, die Stücke von 1834 bereits l,39 und 2,22 %, die ältern l/2 und ]/4 Frankenstücke gar 10y2 und H1/; % Untergewicht ergeben. Man darf also annehmen, daß selbst der französische günffrankenthaler um l %, dessen Theilstücke von 2 -- 1 2 % abgenutzt find. Die Umprägung von auch nur einer Million jährlich, würde wenigstens 2 '/2 Millionen und wenn man nur die ältesten Stücke, wie natürlich, erneuen würde, gewiß gegen 4 Millionen Francs kosten. Die frühere hartnackige Weigerung der franzöfischen Kammern aber, die über allen Begriff schlechte Scheidemünze einzuziehen und seither eingetretene noch größere Finanzverlegenheiten haben natürlich den Glauben an baldige Umfchmelzung aller dieser abgeschliffenen Theilstücke des günffrankenthalers und an eine bessere. Münzpolitik bedeutend geschwächt. Der jüngst vorgenommene Versuch der Umschmelzung von % gra'.cstücken in 20 Centimstücke, wäre er auch weniger schlimm ausgefallen, als er es ist, ist keineswegs geeignet bessere Erwartungen zu begründen.

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Was aber das französische Münzsystem auszeichnet, die zehntheilige Natur desselben, so haben wir dieses besser und vollständiger bei dem von uns vorgeschlagenen Schweizersranken, der in 10 Batzen und 100 Rappen eingetheilt ist. Dem Schweizervolk die Rechnung mit Deeime und Centime erleichtern wollen, hieße, hat man mit Recht bemerkt, in dunkler Nacht das Licht auslöschen, um besser sehen zu können. Gerade weil wir aber das Decimai- dem Duodeeimalsystem vorziehen und unsere bisherige schweizerische Rechnungseinheit nicht muthwillig zerstören wollen, schlagen wir abgesehen von andern hier nicht zu erörternden Gründen, auch nicht die unbedingte Einführung des Reichsfußes vor.

Man bezweifelt, ob die mit unserm Vierzigkreuzersranken in Einklang gebrachten deutschen Münzen, von welchen nur für 250 Millionen fr. F. ausgeprägt seien, unserm Geldbedarf entsprechen werden und fragt, ob nicht umgekehrt das franzöfifche in 4000 Millionen fr. Fr. verkörperte Münzsystem diesfalls eine bessere Gewähr darbiete. Wir antworten: die füddeutfche Münzmasse beträgt 500 und nicht bloß 250 Minionen fr. Francs.

Ferner betrachten wir es gerade für einen wirklichen Vorzug des süddeutschen Geldes, daß es in einem weniger

ausgedehnten Umlaufsgebiet zirkulirt als das französische.

Endlich erscheint der 24% Guldenfuß durch die, unterm 30. Juli 1838 zwischen sämmtlichen deutschen Vereinsstaaten abgeschlossene Münzkonvention, vermöge welcher man die Prägung einer Vereinsmünze von 2 preußischen Thalern gleich 3 Vi Reichsgulden festsetzte; einerseits mit dem norddeutschen Münzgebiete, anderseits durch die bei uns allgemein curfirenden schwerern österreichischen Münzsorten auf sehr einfache und leichte Weise mit der Rechnung des österreichischen 20 Guldenfußes vermittelt.

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Aus diese Weise, beträgt streng genommen, die Baarschaftmasse, aus der wir unsere Cirkulationsmittel von Deutschland und Frankreich her schöpfen und erneuern können, nicht bloß 3 bis 4 Milliarden fr. gr., fondern wenigstens ein und ein halb Mal soviel und umfaßt einen Länder* raum von nicht bloß 10 fondern 97 Millionen Einwohnern.

Dagegen ist es übertrieben, wenn man die Masse der ausgeprägten franzöfischen Münzen 4000' Millionen fr. Fr.

schätzt. Sie hat in Frankreich selbst nie mehr als 3800 Millionen betragen. Wird ferner in Betrachtung gezogen, daß man in Folge gemachter Fortschritte in der Scheidekunst einen großen Theil der Fiinffrankenstücke mit dem Gepräge Napoleons und Ludwig XVIII eingeschmolzen hat, um das Gold daraus zu ziehen, daß man vermöge Anwendung der nassen Probe den Louis Philipp Stücken und denjenigen der Republik genauere Titres gab, als die Stücke von Karl X besaßen, daß andere mehrhaltige ausgesucht und mit Gewinn in den Tigel geworfen, und noch andere endlich ohne je zurückzukehren, erportirt worden find, -- so wird man den Vorrath an franzöfifchen -Jünffrankenthalern nicht höher als auf2% Milliarden anschlagenkönnen.

Man prophezeit von der andern Seite dem 24 yt Gul* denfujj keine lange Dauer, weil Oesterreich, woselbst Reformen im Münz- und Zollwesen bevorstehen, offenbar zum franzöfischen Münjfyftem hinneige. Es ist wahr, man hat Zeitungsartikel geschrieben und schreiben lassen, die hätten glauben machen können, Oesterreich werde bei den in Ausficht gestellten Bestrebungen einer allgemeinen Münzund Zolleinigung in Deutschland die Einführung des franzofischen Münzfystemes beantragen. An dem Alltm ist aber Nichts. Wie viele Projektmacher haben nicht schon dem neuen deutschen Reich eine neue mehr und minder originelle Münzeinheit vorgeschlagen! Kommt im benach-

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barten Deutschland eine Münzeinigung zu Stande, so wird die künftige Hauptmünze -- das läßt fich mit ziemlicher Bestimmtheit voraussagen -- mit nichten der franzöfische Centimfrane sein. Welche grobe Münze dereinst das gemeinsame Tauschmittel Deutschlands sein werde,

ist schwer zu sagen. So viel ist gewiß, daß, weil die Thalerrechnung und das Guldensystem nur in ihren Unterabtheilungen nicht sehr gut zusammen gehen und beide nicht vollkommen mit dem österreichischen 20 Guldenfuß harmoniren, vor der Hand schwerlich alle drei ihr bisheriges Münzfystem ausgeben und mit enormen Kosten ein ganz neues drittes annehmen werden, und zwar um fo weniger, als bereits alle drei schon ans gleicher Grundlage beruhen. Gleich wie Süddeutschland von dem 24 Guldenfuß auf den 24Vi Guldenfuß überging, so wird Oesterreich, das schon vor der Revolution durch die Aus-

prägung im 20 y2 Gnldenfuß den 24 ya Guldenfuß so

gut wie angenommen hat, zumal bei seiner gegenwärtigen Zerrüttung des Geldwesens zu einem 205/i2 Guldenfuß d. h. faktisch zu dem 24 y2 Guldenfuß übergehen und fich so genau dem süddeutschen und preußischen Münzfuß anschließen müssen. Auf diese Weise wird unter allen dreien die gleiche Währung entstehen; denn ob man von Zwanzigern oder Vierundzwanzigern, von leichten deutschen und schweren österreichischen Gulden rede, bleibt für den Hau-

del gleichgültig, indem Oesterreich, Preußen und die sud-

deutschen Staaten nach Einem System d. h., nach der Kölnischen Mark münzen, ob dann daraus 14 Thaler, 24 i/a fl. oder 20V12 fl. (österreichisch) geprägt werden.

Iedenfalls sollte hierin für uns die ernste Warnung liegen, amVorabende wichtiger Münzveränderungen in Deutschland, zu einer kostspieligen Radikalreform im fchweizerischen Münzwesen keine Hand zu bieten, wenn und so lange die

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Möglichkeit vorliegt, dasselbe auf einem andern bisher nie betretenen Wege ohne drückende Kosten wesentlich und so zu verbessern, daß dadurch den bisherigen schreienden Uebelständen abgeholfen und zukünftigen, weitergehenden Reformen nicht nur nicht vorgegriffen, sondern in allweg nur vorgearbeitet wird.

§.

VI.

Die £aoe/ der SÖaaren-- und Geldverkehr der Schweiz gegenüber .oon Deutschland einer-und öon Frankreich anderseits.

Jm Minoritätsgutachten der ständeräthlichen Kommission ist mit statistischen, amtlichen Duellen enthobenen, Angaben über Waarenein- und Ausfuhr und über gegenfettige Straßenverbindungen, die alle den weit größern Handels- und Grenzverkehr zwifchen der Schweiz und den deutschen, als zwifchen der Schweiz und den welschen Nachbarländern beurkunden, der schlagende Beweis geleistet, daß uns das deutsche Geld in legaler Währung eben so unentbehrlich, ja weit unentbehrlicher sei, als das franzosische. Es ist dort mit Zahlen nachgewiesen, daß d e r j ä h r l i c h e W a a r e n v e r k e h r ü b e r h a u p t beträgt: Zwifchen der Schweiz und den deutschen Grenzländern circa .

.

.

268 3/4 Mill. fr. Fr.

Zwifchen der Schweiz und den welschen Grenzländern 160V» >, ,, Demnach zu Gunsten des schweizerifch-deutschen Verkehrs 108 Mili. fr. Fr.

Der W a a r e n v e r k e h r g e g e n Baar: Zwischen der Schweiz und den deutschen Grenzländern 17 !/a Mill. fr. Fr.

56

Uebertrag 17v2 Min. sr. 5r.

Zwischen der Schweiz und den welschen Grenzländern 2% ,, ,, Zu Gunsten des schweizerischdeutschen Baarverkehrs 15 Miß. fr. Fr.

Der j ä h r l i c h e G e l d v e r k e h r beträgt hinwieder: Zwischen der Schweiz und den deut-

fchen Rachbarländern .

.

. 22,770,000 fr. gr.

Zwifchen der Schweiz und den welschen Nachbarländern . . . . 19,030,000 " Mehr zu Gunsten des fchweizerifchdeutschen Verkehrs .

.

. 3,740,000 fr. gr.

Einige Lücken, namentlich in Bezug aufPiemont, in Mehr und Minder auf beiden Seiten dürften fich wech-

selweife ziemlich ausgleichen. Was die französische Geld-

einfuhr in die Kantone Neuenburg und Genf betrifft, so weif man, daß srüher, ehe die Uhrenmacher-Industrie ins Stocken gerieth, ein großer Theil des eingeführten franzöfifchen Geldes von der Uhrenfabrikation abforbirt wurde, und daß im Iahr 1848 bedeutende Summen fran* höfischen Geldes nach der westlichen Schweiz eigentlich geflüchtet und in Sicherheit gebracht worden find.

Die Waaren-Ein- und Ausfuhr der Schweiz belies

sich im Iahre 1840:

Gegen den deutfchen Zollverein auf 1613/, Mili.

Gegen Oesterreich .

. .

107 ,, Gegen Frankreich .

.

.

1603/4 >, Zufammen aus 429 Vi Mili.

Ueber Piemont mangeln die Angaben. Der Handel »on Frankreich gegen den deutfchen Zollverein hingegen belief fich im gleichen Iahr nur auf 127y4 Millionen.

Zwei Länder alfo, von welchen das eine 36, das andere 26 Millionen Einwohner umfaßt, haben mit einander we-

57

niger Verkehr, als ein Sändchen von etwas über 2 MilKonen Seelen, das gegen das deutsche Gebiet 268% Millionen, gegen Frankreich 160»/4 Millionen fr. Fr, zusammen 429 '/- sr. .Jr. umsetzt. Von letzterer Summe trifft es auf den Kopf der fchweizerifchen Bevölkerung 215 fr, Fr. Im nämlichen Iahre betrug der GefammtHandel (Ein- und Ausfuhr) von Frankreich im Ganzen nur 2063 Millionen, was durch 36 dividirt, bloß 57 fr.

gr. auf den Kopf macht. Der Schweiz gegenüber wäre es also wenig mehr als der vierte Theil!

Ueber alle diese entscheidenden statistischen Momente und Vergleichungen gleitet nun der Bericht der andern Abtheilnngen der Kommisfion ganz leicht mit der Bemerkung hinweg, alles was den Warenverkehr betreffe, beschlage ja nur den schweizerischen Ausfuhrhandel oder den eigentlichen Grenzverkehr, jener regliere sich mit Papier, komme also bei der Frage, welcher Münzfuß für den Verkehr im Innern passe, gar nicht, oder doch nur entfernt,, dieser hingegen fehr wenig in Betracht. Das unbequeme Ergebniß der von dem eidgenössischen ginanzdepartement als notwendige Unterlage für den Sachenentfcheid gesammelten statistischen Erhebungen über die schweizerisch...

Geld-Ein- und Ausfuhr wird als nicht genau be-

zeichnet, eventuell aber mit der Erklärung abgefertigt, der Gulden -- dieser überwerthete deutfche Eindringling, sei allein an diefer für den Centimfranc allerdings sehr ungünstigen Erscheinung fchuld.

Ie leichter man von der andern Seite über folche den Entscheid in der Münzfrage wesentlich mitbedingenden Verkehrs-Thatsachen hinwegspringt, desto mehr sehen wir uns verpflichtet, die Wichtigkeit derselben wiederholt hervorzuheben. Sie find doppelt entscheidend, wenn es sich um Reformprojekte im Münzwesen eines kleinen Sandes

58 handelt, welches, wie die Schweiz, vermöge feiner eigenthümlichen, zwifchen zwei großen Landes- und Münzgebieten eingekeilten, fast durchgängigen Grenzlage, vermöge der Natur seines Bodens und der dadurch bedingten Prodnktion und Consumtion, vermöge der Eigentümlichkeit seiner Erwerbs- und Verkehrsverhältrnsse, die sich, durch

·das Freihandelsprinzip gekräftigt, ihren schicksals- und

wechselvollen Weg mitten durch die Douanenlinien der Nachbaren in die fernen Länder bahnen müssen, -- eines Sandes, welches, vermöge seines verhältnißmäßig ungeheuern Bedarfs an Cirkulationsmitteln und der Un« möglichkeit, in der es fich befindet, grobe Münjsorten nach Bedürfniß mit Vortheil zu schlagen, vermöge endlich seiner glücklichen, entschiedenen Abneigung für Vermehrung der künstlichen Cirknlationsmittel durch Schaffung von Staatspapier, Tresorscheinen u. f. w. -- mit gar keinem andern Lande aus gleiche Stufe gestellt und darum auch nur mit größter Vorsicht zum Probeland für liebhaberliche Applikationsversuche gewisser abstrakter Theo* rien über Geld- und Creditwesen benutzt werden kann.

In einem Lande, wie die Schweiz, dessen Cirkulationsmittel, auch nur zu 115 Millionen fr.gr. berechnet, durch den Umsatz mit dem Auslande jährlich mehr als zu einem Drittheil erneuert wird, ist es sehr wesentlich zu wissen, auf welcher ©renze der Verkehr wirklich der bedeutendere fei. An der ©renze vor Allem entsteht der Verlust. Im Innern wird mit Münze bezahlt, die man in der Regel zum nämlichen Kurse wieder ausbringt.

Fassen wir nun die geographische Lage der Schweiz näher ins Auge, so grenzt dieselbe südlich, östlich und nordlich an Staaten (Oefterreich und die deutschen Vereinsstaaten mit 67 Millionen Einwohnern), deren Münzgrundlage die Kölnische Mark ist, westlich und südwestlich

5î) nur an zwei Staaten (Frankreich und Piémont, mit 39 Millionen Einwohnern), die das metrische Grammsystem angenommen haben. -Wenigstens dreißig verfchiedene Passagen (Hauptstraßen ersten und zweiten Ranges, Brücken gähren K.) befördern und unterhalten gegen Süden, Osten und Norden die Verkehrszirkulation zwischen der Schweiz und dem großen Kölnermarkgebiet. Die im Ganzen gebirgige Grenze der Schweiz gegen Westen und ©üdwesten (Frankreich und Piemont) ist nur mittelst beiläufig fünfzehn Passagen offen.

Und mit Rücksicht auf die nachbarlichen Zollver-

h ä l t n i s f e , --wie verhält es fich hier? Welcher Unterschied, namentlich in Bezug auf Frankreich, zwischen der ältern und neuem Zeit, zwischen Ehmals und Ietztl .Während in älterer Zeit die Schweizer nicht nur alle ihre Industrieerzeugnisse ungehindert und zollfrei nach Frankreich einführen konnten, sondern, wenn sie daselbst gewerb- und handeltreibend fich aufhielten, wichtiger Personal- und Realprivilegien, namentlich das ausdrücklich eingeräumte Recht genossen, Gold und Silber gemünzt und ungemünzt nach der Schweiz ausführen zu dürfen, -- wurde die Schweiz mit den Früchten ihres Gewerbsflei-' ßes seit den französischen Douanen-Gesetzen von 1798,1790 und 1791, durch welche der Zollbezug an die Grenzen des Reichs verlegt wurden, Iahr für Iahr mehr und mehr von Frankreich abgesperrt, so daß wir gegenwärtig, vermöge des ausgebildetsten härtesten Prohibitivsystems eommerziell wie durch eine chinefische Mauer von dem Lande des Eentimfranes aus- und abgeschlossen sind. Die Stra* ßen gegen Frankreich von Basel und Genf aus und an der westlichen Grenze sind, eben wegen des Verbots der Einfuhr aller wichtigen fchweizerifchen Industrieerzeugnisse, blofe .-Transitstraßen geworden. Die Verbindungsstraßen

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mit Piemont und die weniger ungünstigen Zollverhält* nisse aus dieser Seite können dagegen gar nicht in Betracht kommen. Laut dem franzofifchen Gefetze vom 6.

Mai 1841, das seither nur in wenigen Bestimmungen gemildert worden ist, ist die Einfuhr schweizerischer Baumwollenwaaren, Lederwaaren, Stahlwaaren, schweizerischer Stosse von Baumwollen, Tüll von Leinen, Strnmpfwirkerwaaren von Wollen und Baumwollen, Eisenarbeiten und mehrerer anderer Waaren, gänzlich verboten. Anderer schweizerische Industrieerzeugnisse find mit hohen Zollansätzen belegt. Dagegen führen die Franzosen eine Menge Erzeugnisse bei uns ein, die unsere Industrie benachtheiligen, weil solche mit Ausfuhrprämien zu uns gelangen.

gast aller fchweizerifche Export ist gefährlicher Schmuggel oder beschlägt bloß wenige Artikel, welche die angrenzen-

den Departemente nicht wohl entbehren können. Was den Transit betrifft, so hat dieser freilich lediglich im Interesse der eigenen Angehörigen, in der letzten Zeit etwelche Erleichterungen erhalten, indessen dürfen Colonialwaaren nur über französische Seehäfen, die ein reelles Entrepôt haben, in die Schweiz eingeführt werden. Für überseeische Geschäfte erhielten und erhalten wir zwar viele Londoner und (wenigstens vor der letzten Krifis) Pariser Papiere. Allein diese reich en kaum hin, umdie Anfchaffung von Rohstoffen, z.B. von Baumwolle oder von Colonialwaaren, zu decken. Selten lag es bisher im Interesse, wegen Ueberfluß von Pariser Papier Baarschaft aus Frankreich kommen zu lassen.

Wir fragen nun : Hat denn wirklich der Münzfuß eines Sandes, welches die Schweiz mit Rückficht auf fast Alles, was auf nachbarlichen Produkten-Austausch, aus wechselseitigen freien Verkehr Bezug hat, in eine Art Belagerungszustand erklärt, eint ausnahmsweise, besondere

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Berechtigung, der ausfchließliche Münzfuß, haben dessen Münzen eine besondere Berechtigung, die einzig gesetzlichen Münzforten der Belagerten zu werden? Kann der also gehemmte Geschäftsverkehr der abgesperrten Schweiz mit dem absperrenden Frankreich, an das wir weit mehr zu bezahlen als direkte von Frankreich zu empfangen haben und mit dem wir unsere Bezüge und Leistungen meist mittelst Papier, anstatt gegen Baarschaft reglieren, -- uns zu allen Zeiten leicht die benöthigten 115 bis 120 Millionen Cirkulationsmittel sichern und im Umlaufe erhalten?

Aber -- wird man uns entgegnen -- auch gegen Ost, Nordoft und Süden hemmen geschäftshindernde Zollfchranken den natürlichen Verkehr der Schweiz mit dem dentfchen Ländergebiete. Wir wissen es leider wohl; indessen haben diefelben doch noch nicht jenen Grad der Prohibitivwirkung erreicht, wie gegen Westen. Es ist eine unleugbare Thatsache, daß die Schweiz beträchtliche Quantitäten von ihren Landes- und Industrieerjeugnissen, namentlich rohe und unverarbeitete Seide, Baumwollenwaaren, Garne u. s. w. nach Deutschland, viel Vieh, Käse u.

s. w. nach der österreichischen Lombardei ausführt und dafür deutsche oder österreichische Münzforten erhält; daß die schweizerischen Kaufleute und Fabrikanten es vortheilhafter finden, die ihnen in fehr bedeutenden Summen vom Ausland her zukommenden Wechsel in Augsburg und Frankfurt a/M. zu verwerthen und den Gegenwerth in Baarfchaft zu beziehen (man vergleiche §. VII), daß end-

lich zumal die östliche Schweiz ihren Bedarf an Brodfruchten u. s. w. aus Deutschland bezieht und daß bei diesem ganzen Verkehr einzig deutsche Münzsorten als Zahlungsmittel dienen können, eben weil die deutschen Nachbaren nur ihr eigenes Geld als Zahlungsmittel zu

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geben im Stande find und es den Schweizern natürlich konvenirt, dasselbe hinwieder zur Bezahlung der gemachten Einkäufe an die deutschen Verkäufer gelangen zu lassen. Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß ein wesentlicher Theil der schweizerischen Geldcirkulation namernX lich der östlichen und nordöstlichen Schweiz, wie bisanhin so auchinZuïunftin deutschen Münjsorten bestehen werde. Daß es aber Angefichts solcher statistischen und eommerziellen Thatsachen notwendig fei, ein schweizerisches Münjsystem zu wählen, welches die deutschen Münzsorten als G e l d nicht ausschließt, ohne die Civkulation des Centimfvanes dadurch unmöglich zu machen, bedarf für den Unbefangenen hoffentlich keiner weitern Erörterung mehr.

§.

VII.

Die grö§ern,9lachtl)eile der deutschen/ namentlich ter östlichen Schweiz bei (..rinsüljrung i>es französischen MunzsuJH als ter Soejîschtveiz bei gmstil)rung des Schweizerfrankensystems.

Der V. und VI. Abschnitt des Minoritätsgutachtens der ständeräthlichen Kommission, welche beide den Beweis leisten, daß der S c h a d e n der ö s t l i c h e n Kantone bei A n n a h m e des f r a n z ösischen M ü n z f u ß e s g r o ß s e i u n d sich w e i t h ö h e r b e l a u f e , als d e r j e n i g e der östlichen Kantone bei Ann a h m e des s c h w e i z e r i s c h e n , wird in dem-Bericht der andern Abtheilung Ihrer Kommission mit folgende« V e r m u t h u n g e n über die Geld- und Verkehrsbewegunfien, wie sich diese w ä h r e n d des Uel-iergangs und nach Sinfühntng des französischen Münz- itnd Rech-

63 nttngsspstems im Osten der Schweiz gestalten werden, zu entkräften gesucht.

Der Bericht räsonnirt also: Gerade der Umstand, daß der Osten der Schweiz so viel Korn aus Süddeutschland beziehe, dieBaarschaft dafür dann als G e l d rückwärts in die süddeutschen Wechselplätze und wieder von daher als W a are zurückfließe, werde bewirken, daß, wenn die Schweiz dieses Korn einmal mit günsfvaittenthalern bezahle, nnd diese nach Deutschland wandern. Deutschland froh sein werde, selbe wieder und um so wohlfeiler als Waare nach der Dstschweiz retour zu schicken, je mehr letztere dorthin abgegeben habe. Bediene sich die Ostschweiz demnach beim Ankauf ihres Kornes während der Uebergangsjeit des überwertheten günffrankenthalers zu 2 fl. 22 kr., fo könne sie es ganz ohne Schaden thun, weil das neue, wenn auch auf einem ganz andern Münzfuß beruhende, Zahlungsmittel den Preis des Kornes nicht erhöhen, sondern einfach im Verhältniß des Guld e n s zum g r a n e reduziren, jedenfalls nur nach Angebot und Nachfrage firiren werde. Aber auch des Guldens könne sich die Dstschweiz, wenn sie es vorziehe, als Zahlmittel bedienen, weil sie Wein, Käs und etwa andere Produkte nach Deutschland »erkaufe, dafür Gulden im Waarenpreis erhalte und diese dann im vollen Nennwerth an die schwäbischen Kornverkäufer abgeben könne, ©iengen aus dem Erlös ostfchweizerischer Produkte in Süddeutfchland von daher nicht genug Gulden ein, fo können ja die ostschweizerischen Banquiers den erforderlichen Bedarf an (Mulden aus dem Wege des ©eldhandel.5 von Aujtsburg, Frankfurt u. s. w. kommen lassen. Zu letztem werde man aber wohl selten die Zuflucht nehmen müssen, weil der schwäbische Kornbaucr jetzt schon den giinffranîenthalcr für 2 st 2l kr. annehme. Werde der pns-

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sränkler nun gar sür zwei Jahre um %";% überwerthet, d. h. zu 2 fl. 22 kr. tarifirt, so müsse wohl diese Privileginrng nicht nur dessen Zuströmen nach der Ostschweij und bis weit in's süddeutsche Grenzland hinein bewirken, sondern ihm auch , trotz des Ueberfluthens, hüben und und drüben den hohen abufiven Kurs um so mehr sichern, als jetzt einerseits das Korn wohlseil und das Pariser Papier theuer sei, anderseits aber Fuhrleute und Reisende, die nach der Ostschweiz kommen, sich vor Verlassung der deutschen Grenze mit sranzofischer Münze wohl versehen werden. Sei die Ostschweiz aber gar über die zweijährige (?) Uebergangszeit hinaus, während welcher der günffrankenthaler fie selbst 2 fl. 22 kr. koste, und komme er fie dann nicht mehr hoher, als 2 fl. 2l 2A kr. zu stehen, ei dann könne im Gebrauch desselben gegen Deutschland noch weniger von einem Schaden, dann könne nur von Nutzen die Rede sein. Freilich werde dann der .jünffrankenthaler, je mehr fich die Oftschweiz desselben als Zahlungsmittel gegen Deutschland bediene, er also dadurch auf fremdem, deutschem Boden häufiger werde, dort an Zahlungskraft verlieren, d. h. im Kurse sinken, aber gerade diese anscheinend ungünstige Wendung werde das Außerordentliche bewirken: daß dann die süddeutschen Wechselplätze ebenso gut die günffranken-Geldkammer für die Ostschweiz werden können, wie fie bisher für fie die Gnlden-Geldkammer gewesen seien. Sollten diesen Vermuthungen entgegen ausnahmsweise Störungen in die vermuthete Verkehrsbewegung kommen, so könne die Ostschweiz, wenn fie das gefürchtete Basel ausweichen wolle, sich entweder auswärts nach Mühlhausen an die Tochter der Mutterbank von Paris um Erhalt von günffränklern, oder aber einwärts an den Bundesrath mit der Bitte wenden,

er möchte jetzt schnell die Sicherheitsklappe össnen und durch

65 sofortige Tarifirnng des deutschen Geldes der Geldeirkulationsnoth im Osten möglichst bald ein Ende machen. Dief das Räsonnement des anderseitigen Eommissionalberichts.

Man verzeihe uns, wenn wir auf diese der ächten Theorie über Geld und Geldwesen eben so sehr, als bisherigen hundertjährigen Erfahrungen und Beobachtungen über die Verkehrsbewegungen zwischen dem Osten und Nordosten der Schweiz und Deutschland, widersprechende, fast romantische Darstellung, wie vortheilhaft sich während und nach Einführung des französischen Münzsi)stems der Verkehr der Ostfchweiz gegenüber von Deutfchland gestalten werde, des Dichters Worte anzuwenden uns erlauben: "Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten."

Vor Allem weisen wir hier aus die statistischen Thatsachen zurück, die wir über den Geld- und Waarenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz im vorhergehenden Abschnitt mittheilten und bemerken zum Ueberfluß, daß wir bei unserer Erörterung ftatürlich von der Voraussetzung ausgehen, ,,das Werk (der Einführung "des französischen Münz- und Rechnungsfyftems) werde "mit aller E n e r g i e d u r c h g e f ü h r t , weil, wie der "bundesräthliche Münzerperte fchreibt, es eine wahre Ea,,lamität wäre, bei einer halben Maßregel stehen zu blei"ben und die Unordnung vermehrt würde, wenn das Werk "nicht konsequent bis zu Ende festgehalten würde."

Dieses voransgefchickt, machen wir vor Allem auf den frappanten Widerspruch aufmerkfam, in welchen der anderseitige Commissionalbericht dadurch verfällt, daß er zuerst zu beweisen sich Mühe gibt: die Ostschweiz werde einerseits den günsfrankenthaler z« einem Abnfivkurs an ...Deutfchland abgeben, -- und dann anderseits doch wieder aus dem gleichen Deutschland, das ihr den günffrankenBundes««», .Sahrg. II.

5

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thaler zu hohem Kurs abgenommen habe, wohlfeil jurückbtziehen können!

Warum dieser Widerspruch in der Doppelbehauptung?

Mit der ersten Behauptung möchte man die eine Haupt» klage der Ostschweiz beschwichtigen : Sie verliere aus dem günffrankenthaler, wenn fie fich dessen anstatt des Guldens als Zahlungsmittel an Deutschland bediene, einen Prozent, d. h. sie werde bei Zahlungen in Fünffrankenthalern immer um einen Gulden auf Hundert mehr aufwenden müssen, als wenn fie diese Zahlungen in Gulden des 24 V2 Gul# denfußes oder in Kronenthalern zu 2 fl. 42 kr. leisten könnte.

Mit der andern entgegengesetzten Behauptung mochte .man der zweiten Hauptklage begegnen: Die Ofìschweiì werde zudem bei Einführung des sranzßfischen Münzfußes Mangel an französischem Gelde haben und dasfelbe theuer aus Basel und dem Westen herbeischaffen müssen.

Daß die eine mit der andern dieser Behauptung innerlich unverträglich sei, leuchtet von selber ein. Doch .jjrüfen wir die eine nach der andern.

Wird der sranzöfische Münzfuß in der Schweiz einund durchgeführt, so fällt natürlich der Gulden und dessen Theilstücke im Werth auf 2 fr. Fr. 10 Cent,, so daß er neben dem Franken nicht mehr kurfiren kann, aus dem Umlauf verschwindet und dem franzöfifchen Frankengeld als dem einzigen baaren Umlaufsmittel Platz machen muß.

Dann wird die oftliche, nordöstliche und mittlere Schweiz ihre Zahlungen an Deutschland für Getreide, Wein, Tuch, Glas, Metallwaaren .e. auch nur in franzofischem Gelde leisten können und darauf gegenüber dem deutschen Geld immer 1 % verlieren. Was ist nun natürlicher, als daß die greunde des franzöfischw Münzfußes, gestützt auf

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die bekannte .-Silberwerthstheorie und die immer wieder vorgebrachte, und eben so oft als grundlos nachgewiesene Behauptung, der überwerthete Gulden habe den gu'nssrankenthaler vertrieben, der V e r m u t h u n g und ßrW a r t u n g Raum geben: das Fünffrankenstück werde bei Bezahlungen an Deutschland zu 2 ff. 22 kr. angenommen werden? Und in der That, wäre ein solcher Abusivkurs des jjünffrankenthalers das rechte und einzige Mittel, um dem sranzösifchen Geld bei uns dauernden Umlauf zu verschassen. Allein diese Erwartung ist rein aus der Luft gegriffen. Mag auch der Zwangskurs von 2 fl. 22 kr., welchen man dem Fünsfrankenthaler für die Uebcrgangszeit verleiht, in Verbindung mit dem hohen Pariserkurs augenblicklich dazu beitragen, daß er in Deutschland, während er um diefen Werth wieder an die. Schweiz abgegeben werden kann, hin und wieder an der Grenze im Abusivkurs circulirt, so kann dieses doch unmöglich allgemein und für die Dauer geschehen. So lange die deutscheu Staatskassen den günffrankenthaler nicht zu mehr als 2 fl. 20 kr. annehmen und fo lange man denselben

auch bei Wechfelzahlungen nicht höher anbringt, wird sich

der deutsche Kornbauer wie der Kornhändler, der Weinbauer, wie der Tuchfabrikant nie herbeilassen, diefen hohen Kurs zu bewilligen. Deswegen, weil es Geld - und Waarenhändler in Augsburg, Frankfurt je. gibt, welche den Fünffrankenthaler für die A u s f u h r nach granìreich zu dem hohen Preife von 2 fl. 22 kr. kaufen, gibt es darum noch keine deutfchen Gefchäftsleute, welche denselben für die E i n f u h r nach D e u t f c h l a n d mit 2 fl.'22 kr. bezahlen, Wie könnten auch die füddeutfchen ginanzadministrationen einen solchen Abusivkurs des günffranken.halers ohne Zerstörung des eigenen gesetzlichen 24 !/» Guldenfußes gestatten ! Sie müßten ja notwendig.

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wenn ein solcher Abufivfurs auf dem sranzöfifchen Getde Stand erhalten wollte, dasselbe devalviren; geschähe Solches aber unbegreiflicher Weise nicht, so sähe fich die Dstschweiz in direkte Berührung mit dem Münzfuße Preußens vorgeschoben, das gewiß nicht ermangeln würde, einem solchen Abufivkurs des Fünffrankenthalers ein- für allemal den Riegel zu stoßen. Kann also nach dem Gesagten der deutsche Getreideverkäufer den günffrankenthaler nicht als Geld oder im Abufivkurs zu Hanse anbringen, so wird er denselben auch nicht unter den gleichen -Bedingungen in der Schweiz als Zahlungsmittel annehmen können. Was wird er thun? Er wird fich wenigsiens durch einen höhern Preis feiner Waare für die zu hohe Berechnung des Zahlungsmittels zu entschädigen suchen. Aber man sagt, der Preis des Getreides, wenn die Ankäufe auf schweizerischen Märkten und in der neuen schweizerischen, d. h. franzöfischen Währung fich abschließen, werde fich nur im Verhältniß des Zahlungsmittels vom Gulden zum graue reduziren , -- es würden nur fünf granes an Korn mit fünf Francs an Silber bezahlt und von Verlust für den schweizerischen Käufer könne keine Rede sein. Graue Theorie, die dem grünen Leben widerspricht! Muß auf dem schweizerischen Kornmarkte der Preis in franzöfischen grattes gestellt werden, und hat der deutsche Kornverkäufer den Kornpreis in diese fremde Valute zu übertragen, so rechnet er nach einem festen Maßstab, sicherlich nicht anders als zu fl. 7 per fr. gr. 15 ; was er .in deutscher Währung für sl. 14 verkauft hätte, setzt er für 30 fr. Fr. an und läßt sich 6 Fünffrankenthaler dafür bezahlen. Unter zwanzig Fällen wird kaum einer vorkommen, in welchen der ®etreideverkäufer den mutmaßlichen Gewinn auf der Münze .»om Preise abzöge. Diese 6 pnffrankenthaler, sür welche

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man à fl. 2, 22»/2 kr. gl. 14, 15 kr. wohl eher noch etwas mehr bezahlen mußte, werden nun mit fl. 14 hingegeben! Es ist fürwahr dem deutschen Kornverkäufer auch nichts anderes zuzumuthen; denn wenn man ihn mit einer andern Münze bezahlt, als derjenigen, die er in seinem Lande überall im Nennwerthe brauchen kann, mit einer Münze die er zuerst auswechseln und für den Auswechfel Provifion bezahlen soll, so muß er sich doch notwendig dafür auf dem hohern Preis der Waare erholen. Allein dem gegenüber erwidert man nun aber: Der deutfche Getreideverkäufer werde auf den fchweizerifchen Märkten wirklich den muthmaßlichen Gewinn auf der Münze vom Getriebe abziehen, weil er, wenn er nach ·pause komme, deutfche Fuhrleute und Reifende antreffe, die nach der Schweiz gehen, günsfränkler brauchen und sroh fein werden, ihm diefelben mit Provifionsleistung gegen Gulden abnehmen zu könnnen. Nehmen wir einen Augenblick an, der Bedarf diefer nach der Schweiz gehenden Fuhrleute und Reisenden an franzöfischem Gelde wäre n i ch t von dem unbedeutenden, in Sachen gar nicht entscheidenden Belang, wie er es in Wirklichkeit ist, -- glaubt man im Ernste, jener Auswechsel von franzöfifchen granken gegen Gulden zwischen dem Getreideverkäufer einer- und dem Fuhrmann und Reifenden anderseits werde fich u n m i t t e l b a r und nicht durch Vermittlung der GeldWechsler bewerkstelligen, der Kornbauer werde jedesmal mit feinem Sack Fünffränkler auf einen Fuhrmann oder Reifenden stoßen, und dieser auf ein solches glückliches Zusammentreffen fich verlassen, ohne vorher seine Gulden bei dem Wechsler gegen Fünffränkler ausgetauscht zu haben ? Muß fich aber der eine und der andere der Vermittlung des Geldwechslers bedienen, fo kostet das Provifionen, weil die Geldwechsler eben von dem Gewinn

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aus dem Geldc leben müssen. Dieser Gewinn wird nun der Getreideverkäufer nicht aus seiner Tasche bezahlen, fondern er wird in der Regel vom Kornkäufer getragen werden müssen.

Da man das Schlagende dieses thatsächlichen Verlaufs des, der deutschen Schweiz jchädlichen Verkehrs mit franzofischem ©elde gegenüber von Deutschland, nicht wohl in Abrede [ein kann, sucht man fich von der, andern Seite mit der Ausflucht zu helfen: Wenn's so nicht geht und wenn die deutschen Schweizer im Verkehr mit Deutschland fich ihrer französischen Francs nicht ohne mitteloder unmittelbaren Verlust als Zahlungsmittel bedienen können, so können fie ja mit dem deutschen Gelde bezahlen, welches ihnen als Waare gegen die an Deutschland verkauften Schaffhauser- und andere Weine, gegen Käs u. s. w. an Baar in genüglicher Masse zukommen wird! -- Von daher hofft man also für unsere östlichen Brodesser, für unfere Müller, Bäcker u. s. w. jederzeit genug und wohlfeile Gulden zu erhalten, um damit ohne Verlust den Bedarf an .Lebensmitteln an Deutschland bezahlen zu können? Man glaubt, der schweizerische Verkäufer von Wein, Käs, Fellen u. s. w -- dem gegenüber, vorbeigänglich fei es gesagt, der deutsche Käufer gewiß auch leichter günstige Preiseonjnnkturen abwarten kann, als der schweizerische, für den Bedarf n o t h w e n diger Lebensmittel sorgende, Getreidekäufer dem deutschen Verkäufer gegenüber -- werde nicht gerne den Gulden als Gulden, d. h. zu vollen 60 Kreuzern, sondern als Waare im herabgesetzten Preise, nach wie vor annehmen?

Eitle Hoffnung, an welche die Hoffenden wohl selbst nicht glauben! Sie fallen darum anch, fürchtend, jener Verkehr gegen Baar dürfte bei dem Umstand, daß die größeren Waarengeschäfte mit Wechseln ausgeglichen werden, am Ende doch nicht Gulden genug nach der deutschen

71 Schweiz liefern, -- aus ein neues @.r.pediens, d. h. an den Rath, den fie derOstfchweiz geben, ,,direkte Bezüge, an Gulden von den bekannten süddeutschen Wechselplätzen" kommen zu lassen und so nach Convenienz die mangelnden Zahlungsmittel zu ergänzen. Ist damit dem Uebelstand abgeholfen? Gewiß nicht. Derjenige der die Wechfel nach Deutfchland zu verkaufen hat und derjenige, der Gulden braucht, um Getreide zu kaufen, ist nicht ein und diefelbe Person. Der Fabrikant z. B. läßt die Gulden von Augsburg gegen Wechsel kommen, um seine Arbeiter daraus zu bezahlen, der Arbeiter kauft daraus fein Brod, der Bäcker sein Mehl und erst der Müller geht dann damit auf den Getreidemarkt. Wenn nun aber der Fabrikant den Gulden den Arbeitern nicht geben darf, so muß er fie doch wohl-beim Banquier gegen günsfrankenthaler umwechseln und der Müller und Bäcker muß dann dort wieder Gulden gegen seine vom Arbeiter erhaltenen günffrankenthaler einwechfeln, was für beide mit Kosten und Weitläufigkeiten verbunden ist. Die Gulden verlieren dadurch natürlich an ihrem Werth, zumal man selbe in golge dieser künstlichen Schranken nicht mehr überall und allenthalben hin brauchen kann. Würden, so fragen wir endlich, unter diefer Stockung des Verkehrs nicht auch die schweizerifchen Kornmarktplätze leiden? Ohne Zweifel.

Denn da die Getreidepreise in der Schweiz von jenen

Deutschlands unbedingt abhängig find und die Müller

und Kornkäufer in Folge künstlicher Erfchwernng des Geldverkehrs auf jenseitige vortheilhaftere Märkte zum Einkauf verwiesen werden, so wird die vermehrte Anzahl von Käufern dort einen Auffchlag auf dem Getreidemarkt bewirken, der hinwieder von selbst sich ergebende Aufschlage in der Schweiz nach fich ziehen wird.

Diese Trost- und Auskunftsmittel zur Beruhigung

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der deutschen, zumal der ostlichenS Schweiz, sotten endlich ihren letzten Ankergrund in der abenteuerlichen Behauptung finden: Sobald einmal der Fünffränkler nach Einsührung des französischen Münzfußes die Ostfchweizer nicht höher als fl. 2. 212/5 kr. zu stehen komme und als gesetzliches Zahlmittel im Osten roulire, so werde er von da in solchen Massen nach den süddeutschen Wechselplätzen abfließen, daß ihn die Ostschweiz auf ihrem Geldmarkt in Augsburg u. f. w. wieder billiger finden werde, als sie ihn ausgegeben habe. Der bundesräthliche Experte vertröstet die Oftschweiz mit Fünffränklern vom Aufgang her, d. h. von der Levante und den Seehäfen der Adria l Darauf antworten wir: Entweder oder. E n t w e d e r wird die Schweiz, wie man von anderer Seite behauptet, den Fünffrankenthaler wenigstens zu 2 fl. 21-/5 kr. als Zahlungsmittel nach Deutfchland verwenden konnen; in diesem gall steht der Kurs derselben auf füddeutschen

Wechselplätzen hoch und es wird kein Vortheil sein, ihn

nach der Ostschweiz kommen zu lassen. O d e r der Kurs des Fünsfrankenthalers steht in Deutfchland niedrig, dann ist keine Rede davon, daß die Ostfchweiz in ihrem Vorkehr mit Deutfchland denfelben ohne mittelbaren oder unmittelbaren Verlust wird als Zahlungsmittel gebrauchen können.

. Da die Freunde des franzöfifchen Münz- und Rechnungsfyftems selber zu fühlen fcheinen, welch fchlechten Trost fie der deutschen, zumal der östlichen Schweiz mit dieser Alternative bieten, so verweisen sie die letztere -- sich plötzlich umkehrend und westwärts wendend -- nach Basel und, wenn das nicht beliebe, nach Mühlhausen, von woher im Nothfall wohlfeile günffrankenthaler auf dem Wege des Geldhandels herbei geschafft werden konnen!

Auf dem Wege des Geldhandels also !. Damit muß man

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vorerst zugeben, daß der Ostschweiz auf dem Wege der Abgabe fchweizerifcher Produkte an das, diese Produkte verbietende oder mit großen Zöllen befchwerende, Frankreich, zu wenig Fünsfrankenthaler, zu wenig also auf dem natürlichen Kanal des täglichen Verkehrs zufließen. Alfo bleibt nur der Weg des Geldhandels mittelst Verwerthung von auswärtigen Devisen in der Bank von Basel, oder bei Bankherren in Mühlhaufen, die mit der dortigen französischen Banksueeurfale den Geldverkehr nach Außen vermitteln, übrig, um den Osten der Schweiz mit franzöfischem Gelde zu versehen. Um, wie wir hoffen, schlagend darzuthun, mit welch enormem , täglich wiederkehrendem .....îachtheil zum Beispiel von dem Wechfelplatz St. Gallen aus, die Verwerthung auswärtiger Wechsel in Basel oder "·paris, beziehungsweise MühlhauseH -- noch vorausgesetzt, daß diese franzöfifchen Banken nie zu skontiren aufhören -- stattfinden würde, fügen wir gegenwärtigem Kommiffionalbericht (als Beilagen D und E) zwei auf die vorhandenen Cnrszettel nach einer zehnjährigen Dnrchschnittsberechnung mit großer Sorgfalt gefertigte überfichtliche Tabellen bei, aus welchen man den Geldbedarf und dieWechselplätze klar ersieht, von denen aus die Ostfchweiz die Baarfchaft, deren sie für ihren naturwüchfigen Verkehr im Innern und mit dem Auslande nothwendig bedarf, amvortheilhafteftenbeziehen kann. Diese Tabellen bedürfen keines Kommentars, sie sprechen zu laut die Warnung aus, dem durch die Mauthsysteme der verschiedenen Staaten ohnehin geplagten schweizerischen Verkehr in Bezug der ihm unentbehrlichen Baarfchaft ja keine künstlichen, unnatürlichen Schranken zu fetzen, sondern es ihm vielmehr möglich zu machen, seine Circulations- und Produktionsmittel von dorther beziehen zu können, von wo solche am vortheilhaftesten und billigsten zu stehen kommen und ebenso

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den schweizerischen Handel, der selten aus seste Preise, son* dern in Kommission verkaust, nichtkünstlich zuhindern, einen ...theil der ihm zugehenden Wechsel vorteilhaft gegen Baar abzufetzen.

Allein nicht nur St. Gallen, Appenzett, Thurgau je.

sondern auch Zürich und Aargau und ein großer Theil von Bern, Solothurn und der innern Schweiz werde» bei dem "nicht mit h a l b e n M a ß r e g e l n , s o n d e r n mit E n e r g i e d u r c h g e f ü h r t e n " franzofischen Münzsystem fortwährenden Verlusten ausgesetzt sein und ihre Wechsel könnten nur mit Verlust in Zürich und Basel verwertet werden. Die Erfahrungen der Iahre 1847, 1848, 1849 sprechen in dieser Beziehung laut gegen die Freunde des franzofischen Münzsyfiems und wir verweisen auch hier wieder auf die Tabelle (Beil. B.) deren wir bereits oben erwähnt haben. Nur weil man in jenen Iahren die Wechsel gegen Gulden umgesetzt hat, boten selbe einen geringen Verlust dar; hätte man Fünffranken-' thaler dagegen haben'woUen, fo würde derselbe bedeutend gewesen sein. Die Tabelle zeigt, daß im März 1847 der Augsburger Kurs in Basel auf 172 V2 stand , man demnach für 1000 Gulden Kurrent, 1725 Schw. Fr. Wechselgeld oder 511 %,, günffrankenthaler oder 44238/luO Brabanterthaler erhielt, da diese 15/16 Agio galten.

Im Dezember 1849 stand dieser Kurs auf 170, man7 er-

hielt also Schw. Fr. 1700O5 Wechselgeld oder 503 %Oo

günffrankenthalcr oder 441 /1OO Brabanterthaler, indem diefe kein Agio galten. In Fünffrankenthalern erhielt man demnach weniger 711/ioO, in Brabantern aber nur 0,83/ioo Stück. Hieraus geht klar hervor, daß bei Fünffrankenthalern ein weit größerer Verlust als bei Brabanterthalern stattgefunden hätte, wenn man auf erstere beschränkt gewesen wäre. Im Innern sowohl, als hauptsächlich nach

75 Deutschland, waren aber die günssrankenthaler verhältnißmäßig zu den Brabantern nicht hoher anzubringen. Nicht zu übersehen ist, daß hier der Wechselplatz Basel, der unvortheilhaftefie Markt für deutfches Papier, angenommen erscheint. An den meisten andern Plätzen wäre der Unterschied noch weit beträchtlicher gewesen. Von Augsburg hätte z. B. St. Gallen damals für 1000 Gulden Kurrent 444*Vioo Brabanterthaler erhalten.

Unter solchen Verhältnissen ist es begreiflich, daß die Gegner des, von uns vorgeschlagenen, auf die Kölnische Mark bafirten und den günffrankenthaler tarifirenden, SchweizerfrankenMtems, nachdem fie fich,auch ohne es formlich einzugestehen, überzeugthaben, daß die tiefsten, hochwichtigften Interessen der deutschen, namentlich der östlichen Schweiz in Bezug auf Geldwesen und was damit zusammenhängt, mit all den bisher von ihnen angerathencn Heil- und Auskunftsmitteln, die angeblich inner dem Bereich des französischenMünzsuß es und seiner fast wunderbaren Entwicklungskräfte liegen sollen, auf die Dauer sich nicht gewahrt finden, -- selbst gezwungen sehen, zu ihrem Sicherheitsklappensyftem d. h. eben zu der amtlichen Tarifirung des deutschen Guldens ihre Zuflucht zu nehmen. Sie find mit andern Worten gezwungen, sich an das, von uns angetragene Schweizerfrankensystem anzuschließen. Da wir die Natur dieses Sicherheitsklappensystems bereits oben charakterifirt haben, so kommen wir hier mit keinem Worte mehr darauf zurück.

Wie ganz anders verhält essichdagegen in der Westschweiz bei Einführung des Schweijerfrankensystems !

Der verhältnißmäßig unbedeutende Grenz- und Baarverkehr erhält und alimentirt sich hier ohne Verlust mit französischem Gtlde. Insoweit der schweizerische Westen

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an Frankreich zu bezahlen hat, findet er -- ohne das franzo'sische Geld, das ihm durch fremde Reisende zukömmt, auch nur in Anfchlag zu bringen, -- genug Pariser und Syoner Papier, um dafür gwrffrankenthaler kommen jn lassen. Hier find es auch in der Regel die nämlichen Personen, die französisches Papier haben und franzöfifches Geld brauchen, fo daß keine lästigen Zwischenorgane und Provisionen notwendig werden. Der gegenwärtige Stand der Pariserkurse war früher nicht so hoch und wird auch wieder auf Pari zurücksinken und darunter, wie das vordem Jahrzehnte lang der Fall war; dann wird sich auch der günffrankenthaler von felbst um 35 Batzen in der Schweiz wieder einstellen. Wir fragen, war die Befchaffung desselben früher während Jahrzehnten je eine wesentliche Ursache, warum man in der Westfchweiz eine Münzreform wünfchte ? Lehrt eifie vieljährige Vergangenheit nicht, daß der Geldtausch im Westen, der wie bemerkt, fast ausschließlich größere Baarbezüge und mit Nichten einen bedeutenden Grenz - und Baarverkehr, wie zwi-

schen der Ostschweiz und Deutschland, beschlägt, jedesmal

ganz unmerklich stattfindet, und daß die Geldcirkulation in dem Maße, als französische Münze sich damit vermifcht, gerade so vom Westen her um ein Prozent filberreicher wird, wie solche durch den Zufluß des Zwanzigers von Osten her um zwei Prozente sich verbessert? Wie kann hier überall von bedeutendem, zumal bleibendem Schaden die Rede sein?

§. VIII.

Die 2(&usitoïurse und die ©eldmatflerei im (Befolge ber (gwsüljrung des französischen Mirnzsufjes* Den schlagenden Nachweifen im VII. Abfchnitt des Minoritätsgutachtens der ständcräthlichfn Kommission,

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daß der weftntliche Zweck einer Münzresorm -- d i e V e r h i n d e r u n g v o n A b u s i v k u r s e n -- weit sicherer bei einem Schweizerfranken, als mittelst E i n f ü h r u n g des C e n t i m f r a n e s e r z i e l t w e r d e , führt der anderfeitige Kommisfionalbericht entgegengesetzteVermuthungenund Berechnungen auf, welche angeblich fich auf "mechanische (!) und arithmetifche Gesetze" fußen, in der That aber, mit der Erfahrung, wie mit jeder gesunden Theorie im "unversöhnlichen Widerspruche" liegen. Die ganze dießfällige Replik wird auf die von uns als falsch nachgewiesene Behauptung gestützt, unser Münzsystem bafire sich lediglich auf eine bloße begriffliche Einheit, eine fantastische Tarifirung, statt auf eine Verkörperung des Werthmaßes in bestimmter einheitlicher Münze, der Schweizerfranken sei kein so festes Werthmaß als der Centimfrane -- und eine solche Grundsatzund Syftemlofigkeit sei eben von jeher die fruchtbarste Gebährmutter von Abufivkurfen gewesen.

Wir hingegen behaupten und gewiß mit besserem Recht, weil an der Hand der Erfahrung wie der ächten Theorie, d a ß d e r M a n g e l a n U e b e r e i n s t i m m u n g zwischen e i n e r a u f d e n a l l g e m e i n e n V e r k e h r b e gründetenunddahernichtmehrausrottbaren, landesüblichen Rechnungs- und Münzeinheit u n d einer n e u e n , u n g e w o h n t e n , a u f g e d r u n g e nen, d a s w a h r e , u n v e r f i e g l i c h e Duell d e r Abusivkurse sei. Es ist auch sehr begreiflich. Münzen sind nichts anderes als das Aeqnivalent der Consumtibilien und müssen daher zu den Gegenständen der Produftion in einem bestimmten Verhältnisse stehen. Iene gestalten fich nach diesen, nicht umgekehrt, und prägen fich also von solcher Größe oder Kleinheit aus, daß man dafür ein* zeln genommen, im täglichen Handel und Wandel eine

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befHmmte .Quantität kaufen kann. Da aber die Kosten der Produktion und darum auch die Preise sür d i e s e l b e n Waaren in den verschiedenen Sandern und unter verschiedenen Umständen und Verhältnissen verschieden find, so braucht man nur einem Volke, das an alte münzliche Aequivalente seiner Verbrauchsgegenstände gewohnt ist, neue Münzen aufzudringen, die mit den Gegenständen der Produktion nicht mehr in dem bekannten Verhältnisse stehen, -- und man kann als ficher annnehmen, daß dasselbe die alten Münzen im Abusivknrfe fortbrauchen werde, ja fortbrauchen müsse. Und w e l c h e neue Münzen! die graneeinheit mit ihren hundert kleinen atomistischen Centimes, in welcher das natürliche Verhältniß zwischen den einzelnen Arten von Verbranchsgegenftänden und dem Maßstab ihres Werthes am wenigsten beobachtet und eingehalten erscheint. Der Centime, für den man nichts hat und nichts gibt, während man doch für einen Rappen, einen Kreuzer noch eine Unze Salz, ein Döschen voll Tabak, ein Brödlein kaufen kann! Ia, sagt man, das glauben wir auch, aber eben darum schreiben wir vor, daß man die alten Münzen, diese gefährlichen unabtreibbaren Aequivalente der Verbrauchsgegenstände, wie ihr sagt, dem Volke fammt und sonders entreiße und in das Feuer werfe. Wenn die alten beliebten, fünfhundertjährigen Batzen fort find, bemerkt man, und der neue Centimfrane nicht mehr mit demselben, wie der Gulden gemessen und mit sieben folcher Batzen ein neuer Franc hergestellt werden kann, während deren fünfzehn einen Gulden geben, fo wird die Gefahr des Anwachsens eines Abufivkurses vom Boden der Scheidemünze aus von selber [verschwinden. Daraus wird dann geschlossen: von einem Abufivkurs des Guldens zu 15 Batzen oder 60 Kr.

oder gar zu 21i/2 Neubatzen oder .2 fr.gr. 15 Cent.,

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wahrend er nur 2 sr. gr. 12 «Sent, werth sei, f onne also ïeine Rede sein. Wir müßten sürwahr über die Gutinüthigkeit, mit welcher dergleichen Vermuthungen vorgetragen werden, lächeln, würde uns nicht der Ernst und dit Folgen der Sache, um die es fich hier handelt, davon abhalten. Wir fragen: angenommen selbst, ihr könnet alle alten Batzen dem .S-iegel übergeben und es werde das Verschwinden derselben, die von euch präsumirte Wirlung hervorbringen, -- wird der Begriff des alten Batzens fich nicht an den [deutschen Anderthalb-Batzen, -- die Sechskreuzerstücke -- und an den Dreiviertelsbatzen -- die Dreikreuzerstücke -- anklammern, die dann nach Einschmelznng unserer eigenen alten Batzen nur um-so mehr îu uns herüber dringen werden? Auch darauf hat man tine Antwort bereit, fie geht dahin: unsere Ein- und Zwei-Neubatzenstücke werden, da fie etwas leichter seien, die schwereren deutschen Anderthalb- und Dreiviertelsbatzenstücke schon wieder vertreiben. Neue Täuschung !

Oder meint man im Ernst, das Volk werde, so lange es in Folge des natürlichen Grenzverkehrs Münzen hat und haben kann, die mit dem herkömmlichen Preis der Verbrauchsgegenstände harmonieren und darum allein auch

mit den Werthansätzen, der Währung, und Schätzung, die es in .seinem Kopf und in der Angewöhnung hat, vollkommen im Einklang stehen, diese Münzen gegen andere leichtere vertauschen, mit welchen es für das gleiche ·Quantum von Verbrauchsgegenjiänden mehr bezahlen muß ? Meint man, der gemeine Mann werde z. ...S. den Verbrauchsgegenstand .$, der bisher 2y2 Rappen oder 1 Kreuzer kostete, nicht mit einem deutschen Kreuzer beWahlen, wenn er weiß, daß der Verkäufer, weil 34/7 Cent, ungerade find und nicht bezahlt werden können, gerade 4 Centimes, oder unter Umständen ein pnf-Neurappenstiick

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fordert? Ss wird also bas ist außer Zweifel, mithinführung des franzöfifchen Münzsystems das deutsche Geld im Ahusivkurs fortzirkuliren. Gefetzt aber, die Ein- und Zwei-Neubatzenstücke werden die deutschen Sechs- und Dreikreuzerstücke verdrängen, entsteht nicht gerade dadurch ein Abufivkurs, der über 5% beträgt?

Was wir hier aus der Natur und dem Wesen der Sache erörtert, wird durch die Geschichte und die Erfahrung vielfach unterstützt, Dawirdiesfalls aufanderwärts einläßlicher Angeführtes verweifen können, fo werden wir trachten, möglichst kurz zu fein. In der L o m b a r d e i ist die verkörperte Münzeinheit das Z w a n z i g k r e u z e r stück, die Ö s t e r r e i c h e r Lire (lira austriaca),-- in dem an Frankreich angrenzenden und mit demselben in vielfachem Verkehr stehenden P i e m o n t der C en ti mf r a n e . Nun weiß man aber, daß das Volk in der .Lombardei eben so wenig nach österreichischen Liren, als z. B. im Novarefischen nach französischen Francs rechnet, sondern daß in dem einen und andern Lande bei einem sehr intelligenten und des Kopfrechnens nicht unkundigen Volke die Mailänder Lire (lira milanese) fort und fort im Abufivkurs zirkuliert. Wer kennt nicht die Nachtheile, denen hier der gemeine Mann in Folge der aufgedrungenen lire italiane und lire austriache ausgefetzt ist.

Der Verkäufer fordert von ihm den Preis einer Waare nach mailändischen Liren und Soldi und wenn er dann mit den ihm aufgedrungenen lire italiane oder lire aa.striache bezahlen will, so nimmt er dem Käufer bald die eine, bald die andere Sorte für den gleichen Werth, wie die Mailänder Liren ab, obgleich die erstem 32%, die zweiten 15% mehr werth sind. In Genua herrscht derselbe Uebelstand rücksichtlich der abusivumlaufenden lire fuori banco und den Piemonteser Liren. Im Abufivkurs

81 zirkuliren bis pr Stunde noch die bündnerfchen -Bluzger in Chiavenna und Veltlin. Im belgifchen Antwerpen selb st werden noch viele Waarengefchäfte in holländischen®«.den abgeschlossen und der Betrag der Fakturen hernach in sranzöfifche granes reduziert, und doch hat .das {n Sprache, Sitten jund Gefinnung sranzöfiche Belgien während der zwanzigjährigen förmlichen und einer abermal zwanzigjährigen .faktischen Inkorporation mit Frankreich eine ziemlich lange Vorschule zu Einlernung aller Eigenschaften des neuen franzöfifchen Werthmessers machen könneu. Welche Fortschritte das Walliser Volk, fast allenthalben umgeben vom Kilogrammfranc -- in Erlernung der französischen Münzsprache, während seiner Einverleibung

in die große französische Republik gemacht, und wie es

damals dort mit dem alten und neuen Geld gestanden hat, liegt noch in unverwischter Erinnerung. Noch in neuester Zeit hat der bajonetreiche Radetzki in der Lombardei am Vollzug des neuesten k. k. Dekrets vom 4. August 1849, welchem gemäß dem Handelsstand vorgeschrieben ist, jeden Verkehr in gesetzlicher Währung zu sühren, vollftän-

dig gefcheitert. Bis zur Stunde hat fich die Vorfchrist

auf die öffentlichen Kassen befchränkt.

Und solche Erfahrungen glaubt man mit der einfachen Gegenbemerkung befeitigen zu können, der deutsche Gulden, der -- so wenig als andere deutsche Münzen -- .vermöge ganz anderer statistischer, politischer und commerzieller Verhältnisse, -- niemals in dem benachbarten großen französischen Handelsstaat, wie bei uns in der Schweiz, einheimische, legale Münze war (man vergleiche §. VI), zirknliere seit langem längs der franzöfischen Rheingrenze und habe dessenungeachtet in Frankreich niemals 2 sr. gr.

15 Cent, abufive, sondern bloß 2 sr.gr. 10 Cent, gegol* leu! Welche Vergleichung, welche golgerung! Verkehrt

Bundesblatt, 3ahr3. n.

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nicht die kleine Schweiz mit Deutschland jährlich für circa 2683A Millionen fr.gr., während Frankreichs Handel mit dem ganzen deutschen Zollverein bloß 127V4 Million sr.gr. beträgt? Welch ganz andere limitrophe Verhältnisse bestehen zwischen der Schweiz und Deutschland, als zwischen Frankreich und Deutschland? Bezieht Frankreich auch jährlich für 200 Millionen Francs Getreide aus Deutschland, wie es beziehen müßte, um fich Deutschland gegenüber in den nämlichen Verhältnissen zu befinden, wie die Schweiz? Schlägt die Schweiz auch eigene grobe .........ünzsorten, wie Frankreich?

Nun ergreift man aber Repressalien gegen unsere bisherige Behauptung und Beweisführung, und spricht umgekehrt von einem A b u s i v k u r s des g ü n f f r a n k e n t h a l e r s , der im Gefolge des Schweizerfrankensystems »om Westen fich erhebend, gleich einem Racheengel, -- um für den mehrjährigen Abufivknrs des Guldens. Revanche zu nehmen -- nach dem Osten fahren und den Keim des Todes, d. h. einer neuen Verschlechterung von ·'
in das Kölnifche Mark-Geld sammt Münjkonsorten schiendern werde. Von diesem harten Schicksale würde dann natürlich der, jener Mark nachgebildete, neue Schweizer.franken ebenfalls betrossen. Dieser Abnfivkurs wird auf 35V.J Batzen angegeben und würde daher den Werth des günffränklers um 3/7 Prozent übersteigen. Nehmen wir nun einen Augenblick an, diese schreckliche Prophezeiung gehe an dem Gulden in Erfüllung, so wird man doch gestehen müssen, daß dann der Augenblick, wo dieß alles erfüllt sein wird, für Einsührung des Kilogrammfranes weit günstiger wäre, als jetzt, wo jener noch frisch und gefund mit beiläufig stehen und siebenzig Millionen seiner Brüder und Verwandten in der Eidgenossenschaft weilt, als jetzt, wo der Wechselkurs auf 95, also das Pari zu 94,268

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fi. = 200 fr. gr. angenommen, um % über dem geseitlichen Silberpari steht, jetzt, wo beim Ankauf des französischen Geldes also nicht nur die Differenz zwischeu der bisherigen Valvirung des deutschen und franjöfischen Geldes im Betrag von 1%, sondern auch jene % % getragen und in die Verlustrechnung gebracht werden müßten. Aber gerade weil die Freunde des Centimfranes, trotz ,,des einfachen arithmetischen Verhält-, nisses," aus welchem das Entstehen eines solchen Abusivkurses zu erklären versucht wird, mit Einführung desselben bis zu dem von ihnen vorausgesagten Absterben und Verschwinden des Guldens nicht zuwarten wollen, ist anjunehmen, daß sie bei näherer Erdaurung kaum länger an die Möglichkeit 'eines solchen Abusivkurses glauben werden. Die ganze Vermuthung gründet fich auch wirklich nur auf den gegenwärtigen, vorübergänglichen Pariserkurs und auf eine unrichtige Anschauung und Beurtheilung des Verkehrs, wie derfelbe bei, auch nur einigermaßen wichtigen Geschäften, zwischen Frankreich und seinen nächsten schweizerischen Nachbaren bewerkstelligt wird.

Was den gegenwärtigen Stand des Panferknrfes betrifft, so steht derfelbe, wie schon oft wiederholt wurde, gegenwärtig allerdings so, daß der Fünffrankenthaler in der westlichen Schweiz mit 35 Va Batzen bezahlt wird. Sinken die Pariser Papiere im Kurse wieder auf Pari oder darunter, wie das vordem Jahrzehnte lang der Fall war, so wird er dort wieder auf 351/j und 35 neben dem Brabanter zu 4O./2 Batzen so gut als in Deutschland zurückfallen.

Er kann also niemals einem Abufivkurs, fondern höchstens nur in außerordentlicher Zeit einem Agio unierliegen, das wieder verschwindet. Zwischen einem solchen Abufivkurs (Werthung ü b e r den gesetzlichen Curs) und einem Agio, besteht aber der wesentliche Unterschied, daß der Debitor

84 (Käufer) sich den Abusivkurs sehr oft gefallen lassen muß, während beim Agio keine Art von Zwang stattfinden kann, und am wenigsten von 'denjenigen als eigentliches Agio angefehen werden sollte, die nach ihrer Silbergehaltstheorie darin nur die Mehrbezahlung des Silberwerths einer unterwerthetenMünzeüberdenLegalwerth erblicken können. Diefe, durch die Verkehrsverhältnisse unferes Landes bedingte, unausweichliche Notwendigkeit der zeitweisen Bezahlung eines Agio wird von der andern ©eite ein Balancierspiel genannt, das auf Kosten eines Theils des Volkes gespielt werde. Wir fragen wie oben, war diefer feit Iahrzehnten, zumal die Westschweiz berührende. Geldtausch die wesentliche Ursache, warum das dortige Volk eine Münzreform herbei wünschte? Wir glauben es nicht.

Wenn ihr aber das zeitweilige Eintreten dieses Agio auf dem einzigen Fünffrankenthaler, -- denn auf die Unterabtheilungen desselben, die überdieß in unferem Lande feltener find, erstreckt fich dieses nicht, -- ein auf Kosten des Volkes gespieltes Balancierspiel nennt, welchen Namen verdient denn die in euerm System liegende an die mittlere, östliche und nördliche Schweiz gemachte Zumuthung, fortan je nach Umständen auf a l l e n im Lande kurfirenden deutschen Münzforten, gemäß einer vorhandenen achtjährigen Erfahrung, ein Agio von 1--iyg Prozent zu bezahlen, während nach der gleichen Erfahrung das Agio auf dem alleinigen günffrankenthaler fich in anßerordentlichen Zeiten höchstens auf % Prozent belaufen kann?

Am Schlüsse diefe-5 Abschnittes haben wir noch mit zwei Worten die früher und bisher nie gehörte Behauptung, als herrsche in der Dstschweiz, namentlich im Kanton St. Gallen, sogar im -Kleinverkeh'r ein Abufivkurs, nach welchem 4 Brabanterthaler oder 10 fl. 48 kr., die Louisdor à 11 fl. an beliebiger Scheidemünze sür 11 Gul-

85 den gegeben und genommen werden, -- als unrichtig und ungegründet entschieden in Abrede zu stellen. Niemand weiß dort zu Lande etwas von einem solchen Abufivkurs und die Regierung von St. Gallen hat die volle Wahrheit berichtet, wenn fie erklärte, das deutfche Geld sei daselbst ein fester Maßstab jedes Werthgegenstandes, das sich in Einnahmen und Ausgaben gleich bleibe. Der beste Be# weis liege darin, daß man dort das unproduktive Gewerbe einer gehässigen Geldmäcklerei, wie man sie im Westen findet, kaum dem Nennen nach kenne. Wenn dagegen

vielleicht im großen Handel in Folge der gegenwärtig

in der Schweiz waltenden verschiedenen Tarifirungen der groben Sorten stipulationsweise in einzeln wohl seltenen gällenvier Brabanterthaler für eineLonisdor genommen werden, so hat dieses mit der gesetzlichen Werthnng des Brabanterlhalers als Kapitalgeld im Geringsten nichts gemein,

sondern es ist lediglich eine Folge des allgemein gültigen Grundsatzes, daß das Geld im Handel als freies Tauschmittel zu betrachten fei. So wird z. B. auf dem Lauifer Viehmarkt nach Kreuzdublonen zu 4 Brabanterthaler gerechnet. Ebenso wurden in einem großen Theile Frankreichs, so lange noch die Sechslivrethaler neben den Fünffrankenftücken zirknlirten, diese Sechslivers anstatt nach ihrem gesetzlichen Tarif von 5 Fr. 80 C. zu fechs vollen granes, alfo 31/., % über ihrem $urs, an Zahlung gegeben und genommen. Es bleibt also unanfechtbar: Die Ostfchweiz, so wie sie den Unterschied zwischen Kapital- und Kurrentgeld nicht kennt und nie gekannt hat, weiß auch nichts von Abufivkursen und von der damit unzertrennlichen, das Volk, zumal den gemeinen Mann

schädigenden Agiotage und Geldmäcklerei im täglichen Geldverkehr. Der bundesräthliche Münzerperte selbst hat in seiner Manier diesen Zustand ein ,,Münzparadies"

86

genannt, welches nur darum bestanden habe und bestehe, weil es auf der Münzeinheit des 24 y2 Guldcnsnßes beruhe.

§.

IX.

Die $ojten der Münzresorm.

Wir gehen nun über auf den K o s t e n p u n k t . Nachdem die rekonftituirte Eidgenossenschaft mit alten Schulden in den neuen Haushalt hinüber getreten ist, diese bei dessen Beginn mit neuen Anleihen vermehren mußte und überhaupt noch keine Erfahrungen über die wirklichen Erträgnisse der eidgenössischen Regatoerwaltnngen vorliegen, -- ist es, auch bei den zweckmäßigsten eidgenössischen Unternehmungen, die mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden find, durchaus nothwendig, die finanzielle Seite derselben wohl in's Auge zu fassen. Bei Reformprojekten aber, bei welchen, wie bei der Einführung des franzöfischen Münz- und Rechnungssystems, der beabsichtigte Zweck radikaler Beseitigung unserer Münzwirren vergeblich angestrebt und in vorgeschlagener Weise niemals erreicht wird, liegt die strengste Prüfung der Kostenvoranschlägt solcher Projekte doppelt in der Pflicht der vorberathenden Behörden. Es ist daher zu bedauern, daß der Bundesrath fich nicht früher einläßlicher mit dem Kostenpunkt befaßte und'erst in diesem Augenblick beschäftigt ist,

sich über das Aktivergebniß der Einschmelzung der alten

Münzen möglichst sichere Grundlagen zu verschaffen. So viel geht indessen aus den unvollständig vorliegenden Daten hervor, daß die Million, welche der anderseitige Commissionalbericht sur die Ein- und Durchführung des franjöfifchen Münz- und Rechnungssystems nach Abzug von einer

87 Million sogenannten Schlagschatzgewinns auswirst, nach allen Erfahrungen, welche andere Länder bei solchen durchgreifenden Münzreformen gemacht haben, -- dazu bei Weitem nicht hinreicht. Mag auch die Angabe des von der Minorität der ständeräthlichen Kommission berathenen, gewiegten Experten, der erklärte, daß die Vornahme der ganzen Reform eirea 4 bis 5 Millionen kosten dürfte, ,,in's Reich der Poefie verwiefen werden", es bleibt nichts desto weniger gewiß, daß alle dießfälligen Berechnungen über den Verlust bei Einschmelzung der alten Münzen und die Größe der Prägungskosten, welche der Bundesrath bisher vorlegen ließ, bloße Probabilitätsberechnungen jind und auf keineswegs soliderer Grundlage beruhen, als die Berechnungen des eben erwähnten Sachkundigen.

Schrieb doch, was das ..Quantum und die Dualität der vorhandenen Münzen -- einer der Hauptfaktoren diefer Berechnungen -- betrifft, der bundesräthliche Experte in sein Gutachten, wörtlich was folgt: ,,Hier treten . . die ,,nachtheiligfien Mängel und Lücken hervor. Aus der ,,Zeit v or 1796 fehlen fast alle ...Daten, obgleich die Zahl ,,der zirkulirenden Münzen keine geringe ist. In Betreff ,,dieser Sorten blieb nichts übrig als aus u n g e f ä h r e ,,Beobachtungen Annahmen zu begründen. Von ma,,teriell bedeutend g r ö ß e r e r Wichtigkeit wären ,,aber Angaben aller seit 1800 geprägten Münzen, nebft ,,Nachweisungen über die ftattgefnndenen Einfchmelzungen.

,,Allein auch hier begegnet man wesentlichen Män"g e l n." Die Gehaltangaben fehlen. ,,Ob die An,,gaben über die Masse der in den verschiedenen Kantonen ,,seit 1800 ausgeprägten Sorten vollständig sei, bleibt ,,ungewiß.. Für die Epoche vor 1800 mußten, wie ,,erwähnt, meistentheils H y p o t h e s e n aufgestellt, ,,oder Analogien benutzt werden.. Die Vollständig-

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"feit d e r A n g a b e n über d i e s t a t t g e f u n d e n e n ,, S i n s c h m e l z u n g e n scheint noch z w e i f e l h a f t e r "zu sein, als es bei den P r ä g u n g e n der ijall ,,ist. Schon die vielfach vorgekommene Verwechslung der ,,Fragen übet "Einschmelzung" und über ,,Umprägnng", ,,vermindert die Gewähr für Genauigkeit der geschehenen ,,Nachforschungen. Auch h i e r m u ß t e sich also mit ,, M u t h m a ß u n g e n b e h o l f e n werden." "Dengaden ,,durch diefes Labyrinth zu finden, einen Ueberblick zu ge,,winnen bei folcher Lückenhaftigkeit und folchem Mangel "an allem Zusammenhang, war eine Aufgabe, welche an"nähernd gelöst zu haben, wohl eine zu kühne Voraus"fetzung ist."

'Und an Berechnungen, die auf solchen ,,Hypothesen" und Lückenhaftigkeiten beruhen, will man "um fo eher festhalten, als noch ein anderer im schweizerischen Münzwefen wohlbewanderter Mann sich ebenfalls damit einverstanden erklärt hat." Welch' größern oder kleinern Verlust die in den 3.igel geworfenen Münzen bringen werden, das weiß man noch gar nicht, -- weil der Bnndesrath darüber fich erst noch selbst zu erbauen und ganz genaue Vorlagen zu machen hat. Bis zur Stunde liegen wesentlich von einander abweichende Angaben von den Männern der Kunst vor. Woä) ist unbekannt,.. wer Recht behalten wird. Bei solcher Sachenbewandtniß hat man gewiß unrecht, es ein "eigenes Kunststück" zu nennen, wenn man die vorberechnete Summe des Verlustes auf der Einschmelzung für bedeutend zu niedrig hält und wenn man, um diefes darzuthun, die Erfahrungen eines fchweizerifchen Kantons zu Hilfe ruft, derdiefelbe Einfchmelzung und Umprägung, wie fie jetzt für sämmtlicheKantone in'sWerk gesetzt werden will, vor nicht Langem bei fich vorgenommen hat, und wenn man dann, in Ermanglung von bessern Daten,

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analoge Berechnungen aus diese Erfahrungen stützt, ·fmt übrigens nicht auch der im schweizerischen Münzwesen wohlbewanderte freund des französischen Münzsystems, auf den man sich selbst als Gewährsmann beruft, schriftlich erklärt: Das Schrot der alten Münzen fei von dem bnndesräthlichen Experten zu günstig beurtheilt. "Wir ,,halten, schreibt derselbe, die.. Angabe (daß der Total- ' ,,verlust auf der Einschmelzung nur 1,967,937 Fr. 81 Rp.

"betrage) für zu gering und theilen daher die Anficht ,,des Herrn Experten n i c h t , daß die Ziffer des wirklichen "Verlustes unter dem Voranschlag bleiben werde." "Der Mehrwerth oder Nutzen an Gold je., schreibt der gleiche, auf dieser Tabelle (II). mit rothen Zahlen angegeben, für 38,175 gr. 28 Rp. und am Ende von dem Verlust abgezogen, dürfte auch wohl etwas problematifch sein, da wir nicht einsehen, wer sein Geld zur Einwechslung bringen dürfte, wenn er vorsieht, dasfelbe irgendwo bei Goldschmieden, Uhrenmachern, Banquiers anbringen zu können."

Dieser Herr gienge somit mit dem Fachmann der Minorität der ftänderäthlichen Kommiffion über das Probtematifche dieser Verlustangabe im Wesentlichen einig, ©erade die in Genf gemachte Erfahrung, auf die man sich nicht foll berufen dürfen, b e w e i s t nun aber, daß die Einbuße von 27 Prozent, welche der bundesräthliche Münzexperte auf fämmtlichen einzuschmelzcnden, schweizerischen Münzen annimmt, aller Wahrscheinlichkeit nach zu niedrig ist. Genf hat nämlich nicht, wie der anderfeitige Eommissionalbericht anzugeben beliebt, 24 %, fondern 28 % Einbuße auf feinen Münzen erlitten.

Der Verlust auf fr. Fr. 613,394 betrug fr. §r. 169,276 Einfchmelzungs - und andere Kosten ,, 1,500

Summe fr. Fr. 170,776 Demnach «rea 28 %.

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Daß aber die Genfermünzen zu den schlechtesten gehörttn, ist eben so unrichtig. Der alten Genserregierung war sehr an einem guten Münzfuß gelegen. Sie hielt zu diesem Zweck ein ganz eigenthümliches Kapital- und Wechselgeld von spanischen Piastern, die man oft nicht ohne Opfer vom Ausland kommen ließ, und das man erst 1816 in Folge der damaligen Geldeonjunkturen verlor.

Wenn aber die alten Genferthaler (Genevoises zu 12 fl.

9 Sous = 40 Batzen), die nach amtlichen Proben eirea 3% besser waren, als z. B. die Zürcher- undLnjernerthaler, bei der Einschmelzung einen Verlust von 1% % ergaben, so dürfte wohl auch die Vermuthung des bundesräthlichen Münzerperten, daß auf der Einschmelzung der groben Silbersorten, -- anstatt des, von dem Fachmann der ständeräthlichen Kommissionsminorität zu 6 % angegebenen Verlusts, -- ein Gewinn von2 1 / 2 bis 4% fich herausstellen werde, nicht auf den sichersten Grundlagen beruhen. Bedenkt man endlich, daß Genf nicht wegen belästigendem Uebermaß an Scheidemünzen, weswegen in vielen Kantonen gegenwärtig die Münzreform vorzugsweise gewünscht zu werden scheint, sondern wegen seiner verwirrungsvollen und komplizirten, im Verkehr mit seinen Nachbarn unbrauchbaren Rechnungsmünze jene kostspielige Münzreform unternommen, die auf den Kopf seiner. Bewohner 25/2 Batzen gekostet hat, -- so wird es wohl erlaubt fein, zu wiederholen, daß die Einführung des franzöfischen Münzfußes in der ganzen Schweiz in a n a l o g e r Vergleichung mit den Kosten derselben Operation in Genf, wohl auf mehr als zwei Millionen Schw. Fr.

fich belaufen werde. Wenn man für Ausgleichung all-

fälliger Mißrechnung Trost in der Erklärung eines Brüf-

seler Experten findet, nach welcher durch einen rassinirterei.

Scheideproceß 17V... fr. gr. per Mille Goldgehalt aus

91 unfern Silbermünzen gezogen werden könne, so wünschen wir im Interesse der eidgenössischen Finanzen nur, daß r e c h t v i e l Gold in diesen Münzen gefunden werde, denn es wird ficher eines ordentlichen Duantums bedürsen, um den Ausfall des hypothetifchen Münzbudgets zu decken, welches hier in Frage liegt.

UeberdiePrägung selbst wenigere Worte, günffrankenthaler, die franzofische Hauptmünze, welche man im Westen der Schweiz vorzugsweise wünscht, sollen nur so viel geprägt werden, daß fie als Muster- und Kabinetsstücke gelten können. Von reinen Silbermünzen -- den Theilstücken des Thalers -- deren Bedarf der bundesräthliche Münzexperte felbft auf 14 Millionen anschlägt, sollen blos 5 Millionen geschlagen werden, -- vermutlich damit dann einerseits die abgeschlissenen , unterwerthigen sranzöfischen Ein- und Zweifrankenstücke ihren Weg um so leichter in die Schweiz finden und anderfeits um 700,000 Fr. zu ersparen, da jene 14 Millionen nicht blos mit 2y2 %, sondern mit 5% Verlust ausgeprägt werden müßten. Will man das Experiment der Einführung des französischen Münzfußes machen, so ist freilich auch vom Standpunkt der Ausprägung guter Rath theuer. gühren wir das franzofische Münzsystem ganz, also nicht nur den günffrankenthaler, sondern auch dessen Theilstücke ein, so müssen wir letztere entweder selber prägen, oder solche auch aus Frankreich gewärtigen. Prägen wir fie felbst vorschriftsgemäß, so können fie nach Frankreich oder in den Schmelztigel unserer Uhrenfabrikation wandern ; unterlafsen wir die erforderliche Anzahl zu prägen, so werden

wir im glücklichsten Fall mit den abgeschliffenen franzöfi-

schen 2, ly 2 . V..- und ys Francstücken überschwemmt, vor welchen man des Sand schützen und bewahren sollte.

Ob es uns auch gelingen werde, das sranzöfische Kupfer*

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geld, das in mehreren Theilen des Ursprungslandes nur mit 2 bis 3 % Agio gegen Silbergeld ausgetauscht werden kann, von der Schweiz abzuhalten, ist eine grage, deren Erörterung uns hier zu weit führen würde.

Was die P r ä g u n g s k o s t e n anbetrifft, so hat der Bundesrath auch hierüber Näheres noch nicht ausgemittelt. Die vorhandenen Ansätze verschiedener Experten

über die Prägekosten der Silber-, Billon- und Kupfer-

münzen weichen ebenfalls, zum Theil beträchtlich von einander ab. So setzt ein Experte, - um hier nur beispielsweife die Prägekostenansätze für die Kupfermünzen herauszuheben, -- die diesfälligen Kosten auf 6 Fr. 50 Cent., während der bundesräthliche Experte selbe nur zu 4 Fr., und ein Sachkundiger in Brüssel, der anläßlich ans allen Kräften vor allem und jedem Ausprägen von Billonmünzen warnt, gar nur zu 3 Fr. 50 Cent, per Kilogramm berechnet. Da indessen klar zu sein scheint, daß bei den letzten beiden Ansätzen Urstempel, Prägmafchinen u. s. w.

kaum hinzugerechnet find, in der Voraussetzung, .der Staat liefere dieses wie in Paris und in Brüssel dem Münzmeister, so müssen die daherigen Kosten zu diesen Ansätzen hinzugerechnet werden. Dann wären in Bezug auf den Brüsseler Ansatz natürlich noch die Kosten der Anschaffung nach dort, seis in günffrankenthalern, seis in Wechseln und die Transportspesen der Kupfermünze, die nicht unbedeutend find, fernerZinsenverlüste, Verpackungsauslagen und Verschiedenes in Anschlag zu bringen, um eine sichere Berechnung zu haben. Kurz bevor nicht spezielle Offerten Seitens des Brüsseler Münzamts vorliegen, können und dürfen aus folchen Anträgen keine golgerungen gezogen werden.

Wenn die Unterzeichneten daher, gestützt auf das Angeführte, gestützt auf den untrüglichen Erfahrungs-

93 satz, daß die Kosten eines vollendeten Großbaues in der Regel den genauesten Voranschlag überschreiten , gestützt auf allgemeine Erfahrungen, welche andere Sänder bei durchgreifenden Münzreformen, ähnlich denjenigen, wie man sie von der andern Seite beantragt, gemacht haben, die entschiedene Ueberzeugung aussprechen, daß die Eidgenossenschaft für eine Million Schw. jjr. das sranzöfische Münz-und Rechnungsfystem nicht ein- und gehörig durchführen werde, so glauben fie dieselbe sattsam begründet zu haben.

Wie anders gestaltet sich der Kostenpunkt bei Einführung des Schweijerfrankensystems ! Neue Prägungen find zumal in der ersten Zeit nicht nothwendig.

Die Ausgaben hingegen, welche für Einfchmelzung der vom deutfchen und französischen System abweichenden schweizerischen Scheidemünzen und anderer schlechter Münze dieser Art aufgewendet werden, sind wohl verwendet, und können in keinem gall vermieden werden.

Die Bundesversammlung wird beschließen, wann und wie viel dieser alten Scheidemünze in den Tigel wandern soll; sie wirk verfügen, ob und in wie weit der Bund den Kantonen im Verhältniß der Summe, für die jeder Kanton Scheidemünze ausgeprägt hat, die Tilgung einer i>ffentlichen Schuld auferlegen wolle, welche die Kantone durch Ausprägung der einzufchmelzenden Scheidemünzen kontrahirt haben.

§.

X.

Die Schwierigkeiten des Uebergangs ttom schweizerischen zum französischen Münzund Rechnungssyliem.

Wir find endlich mit unserer Duplik bei jener Einr e d e gegen die Einführung des französischen Münz-

94 und Rechnungssystems angelangt, die, wenn alle für den Schweizerfranken bisher vorgebrachten Gründe weniger beweiskräftig wären, als fie es find, allein schon den Prozeß zu Gunsten · des letztern entscheiden müßte, -- einer peremtorischen Einrede, welche, wir behaupten es zuversichtlich, durch keine weitere gegründete Widerrede, keine stichhaltige Antithese unserer Gegner geschwächt, geschweige aufgehoben werden kann. Wer es wagen will dem Schweizervolk den Rappen und Schweizerfranken und seine einfache, dezimale Rechnungseinheit zu rauben, ihm dagegen nicht etwa bloß den günffränkler, den der -..Sauer so gerne rnliren fieht, als legale Münze zu empfehlen, sondern das ganze französische Münz- und Rechnungssystem aufzudringen, .der möge sich zweimal besinnen, ehe er Hand an einen derartigen Abbruch und Neubau legt. Mit Phrasen und Gemeinplätzen: Der Uebergang in das neue französische System sei ein peinlicher aber vorübergehender; es werde zwarIahre brauchen, bis es ins Fleisch und Blut des Volkes übergegangen sei; der Sinn des Volkes sei jedoch kerngesund und das Uebrige werde die Bildungskraft der Schulen und di| Presse

schon machen; das Prinzip der Einheit und Festigkeit

im schweizerischen Münzwesen erheische aber das Opfer der Gewohnheit, Bequemlichkeit, Trägheit nnd Anhänglichkeit des Volks an hergebrachte Uebungen und alte Verbindungen, um Anderes als um dieses handle es sich im Grunde gar nicht ; es wäre schade für den Kanonendonnerund die Frendenfeuer bei Anlaß der Annahme der neuen Bundesserfassung, wenn dieses Opfer nicht der Einigung und Einheit in solchen materiellen Fragen gerne gebracht »erden sollte", -- mit diesen und ähnlichen Phrasen und Gemeinplätzen, sagen wir, w erd en e n t g e g enst e h end e,

unüberwindliche S c h w i e r i g k e i t e n nicht ge-

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h o b e n . Hier gilt nichts als die Alternative: Entweder wollen unsere Gegner das franzofische Münz- sammt dem -.Rechnungssystem ganz und gehörig durchführen, dann quälen und schädigen fie fortwährend drei Viertheile des schweizerischen Volkes, -- oder sie wollen dieses nicht, dann haben wir zu der bereits bestehenden Verwirrung und Unordnung im schweizerischen Münzwefen, noch eine neue weit ärgere als die bisherige war. Man wähle!

Zwischen diesen Zweien allein ist die Wahl! Faßt .man aber die von der andern Seite vorgeschlagenen Gesetze näher ins Auge, so kann es keinem Zweifel unterliegen, man wagt und will das Erstere, man will die g a n z e k o n s e q u e n t e E i n - u n d D u r c h f ü h r u n g d e s fr a nzösischen Münj- und R e c h n u n g s s y s t e m s in der Schweiz. Man n?ill das ganze neue System für alle eidgenössischen Kassen, Akten und Verhandlungen im Posttaren- und Zollwesen, im Budget- und Rechnungswesen, man will es im ganzen öffentlichen Leben der Kantone, ihrer ©enternden und öffentlichen Korporationen, man will es bei allen Liegenschaftshandänderungen, beim Hypothekar-, und Steuerwesen, im Vormundschaftswefen u. s. w. Kein anderes Geld soll gesetzlich zirknliren, als das französische; alles andere wird als Waare erklärt, und damit faktisch unterwerthet und ausgeschlossen. Niemand ist gesetzlich gehalten, anderes Geld als franzöfifches an Zaljlungsjtatt anzunehmen, ja es wird sogar verboten, Sohnverträge, weß Namens immer, unter anderer als franzöfischer Währung abzuschließen, -- nur mit graneund Eentimmünzen dürfen fürder Fabrikarbeiter, Knechte und Mägde, Taglöhner u. f. w. bezahlt werden.

In diesen, den vorliegenden Oesetzesentwürfen enthobenen Sätzen liegt es nun klar, was man von der anderen Seite will. Es ist die ganze, nackte Durchführung

96 des französischen Münz- und Rechnungsfystems mit radikaler Ausrottung nicht nur der deutschen Münzen, sondern auch des bisherigen bequemen, deeimalen Rechnungssystems in der Schweiz.

Einem solchen Beginnen tritt nun aber entschieden ein Axiom entgegen, das von jeher noch bei allen Münzreformen als einer der gnndamentalfätze angesehen und gewürdigt wurde. Es lautet: ,

"Da jede Veränderung imMünzsystem ein besonderes Hinderniß in der dadurch nothwendigen Angewöhnung der Bevölkerung an neue W e r t h b e g r i f f e f i n d e t , fo muß von dieser Rücksicht ans d e r j e n i g e n R e f o r m d e r V o r z u g gegeben werden, welche d e r g e r i n g s t e n A n z a h l v o n Menschen den Zwang, sich au s den g e w o h n ten Werthbegriffen in neue einzudenken und e i n z u l e b e n , auferlegt."

Wir fragen, hat man fich's nun auch klar und ganz vorgestellt, was es heiße, dem Schweizer nicht nur in den Städten Basel, Solothurn, Zürich, Aarau, St. Gallen, u. s. w., nicht etwa nur dem Banquier, dem Kaufmann und Fabrikanten, die, wenns nöthig ist auch französisch s p r e c h e n nicht nur z ä h l e n lernen, -- fondern allen Schweizern zu Berg und Thal, dem fchlichten Bauerswie dem Handwerksmann, dem Senn, dem Arbeiter, kurz allen, -- ,,vom Reichsten bis zum Aermsten, vom Hochsten bis zum Geringsten, von denen jeder täglich zur Operation genöthigt wird, seine alten Werthbegriffe in die neue Währung zu übertragen" -- an die Stelle dieser seiner alten Werthbegriffe neue, ungewohnte Werthbegriffe JU setzfit? £ a t wan fichs 8an.5 vorgestellt, was es heiße, bei einem, an eingelebten, alten Gewohnheiten wie kein anderes klebendem Volke, an die Stelle einer

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ächten, decimale« Rechnungseinheit, welche das Praktische des Duodecimalsystems und den darauf gebauten Münzfuß zudem nicht ausfchließt, an die Stelle der alten, geläufigen, liebgewonnenen Batzenrechnung, ein ganz davon abweichendes, neues aus das Kilogramm gestütztes Münz- und Rechnungssystem zu fetzen?

Die Zumuthung an das Schweizervolk, es solle sein Dezimalbatzen- und Rechnungssystem an das franzöfischt Rechnungssystem und an den Centimefrane vertauschen, hat mit der Zumuthung viel Aehnliches, es soll eine neue Sprache lernen. Das Volk wird sich schwer an die Formel gewohnen : ein Neufranken ist .= 6 und so und so viel Millionstel Batzen oder ein Batzen ist ..=0, und so und so viel Millionstel Centime oder Neurappen. Und mit solchen Faktoren umgestaltet man in Wahrheit alle Werthe, alle Titel, alle Gelder und Gülten bei einem einfachen Volk, das an seinem Batzen seinen ganzen Werthsprachschatz besitzt, das seine Inchart Boden, sein Sück Vieh, seinen Käs, seinen Taglohn, feine Schulden, feine Guthaben u. f. w. nach Batzen, Franken, Gulden zu rechnen weis. Mache man sich hierüber keine Täufchungen über die Kapazität des Volkes, und die "Bildungskraft" der Schulen und der Presse ! Die Werthkenntnisse sind beim gemeinen Volke sehr klein und sie werden es, trotz der Reduktionstabellen, mit welchen ihr feine Stube wie ein kaufmännisches Comptoir, umhängen, trotz den ,,Faullenzern" mit denen ihr feine £afche ausstopfen wollt, zu allen Zeiten und so . lange bleiben, als es im Schweiße seines Angesichts sein Brod verdienen und zentrale, kantonale und kommunale Steuern bezahlen muß. Diese Werthkenntnisse sind beim Volke aus zwei oder drei ·pauptbegrife und Namen beschränkt:, nach diesen ist Alles, was es kauft und verïauft, alles Geld, das eê einnimmt und ausgibt, g e * ·Bundeiibralt, Jahrg. H.

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98 w e r t h e t , das heißt klar und deutlich b e g r i f f e n , welchen Tauschwerth diese Dinge haben. Ein Iahrhundert, Wir sagen nicht zu viel und das franzofifche Volk, dessen Rechnungssystem man dem Schweizervolk aufzwingen will, ist unser beste Zeuge, -- reichte nicht hin, eine solche UmWandlung bei unserem Volke zu bewirken. Und man spricht von etlichen Uebergangsjahren, die es brauche, um den Schweizerfranken und Gulden nicht nur aus allen öffentlichen Akten und Urkunden, aus den Post-, Zoll-, Steuerund andern Tabellen,aus den Schul- und Rechnungsbüchern, sondern auch aus allenKöpfenzu vertreiben? Beklagenswerthe Täuschung der man sich hingibt! Oder ist es den greunden des franzöfifchen Systems ernst, wenn sie um den Beweis des Gegentheils anzutreten, uns auf die ·Genfer hinweisen, die jahrelang mit dem franzöfischen Kaiserreich verbunden waren, so zu sagen ausschließlich mit dem Gebiet des Kilogrammfranes verkehren und auch deswegen das franzöfifche Münz- und RechnungsWesen bei sich eingeführt haben? Ist die Erfahrung, welche zwölf Kantone seit der Einsührung des neuen schweizerischen Maßes und Gewichtes gemacht haben, -- auch angenommen, aber nicht zugegeben, es könne die Aenderung von Maß und Gewicht durchgreifenden Veränderungen im Geld -- im allgemeinen Werthmesser -- gleichgestellt werden, -- wirklich so beruhigend, daß man sich ferner auch auf diese Erfahrung berufen dürfte, um damit die leichte und fchnelle Ein- und Durchführung einer neuen Geld- und Rechnungseinheit mit folcher Zu»erficht voraussagen zu können? Weiß man nicht, daß in den meisten jener zwölf Kantone, und zwar in solchen, in denen man es an guter polizeilicher Aufficht nicht fehlen läßt, das alte Maß und Gewicht neben dem neuen îlorirt, daß man auf dem Sande die alten, selten ein neues

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Viertel findet, daß Heu, Stroh, Schlachtvieh u. s. w. noch immer beim alten Centner; Obst, Kartoffeln u. s. w.

beim alten Viertel; Wein, Most u. s. w. beim alten Eimer gekauft und verkauft werden. Und doch wacht und kann hier die Polizei in Fällen wachen, wo beim Geldverkehr das Auge und der Arm derselben nicht mehr hingelangen kann.

Allein man will von der andern Seite mit den Citaten von Genf und dem neuen Maß- und Gewichtfystem sich nicht begnügen, sondern "dem Feind tiefer ins Auge blicken", den Untersuch über unsere peremtorische Einrede gründlich führen und sich fragen, wie sich der Uebergang vom Schweijerfranken zum franzöfischen Centime- und Rechnungssyftem im H a n d e l , im H y p o t h e k a r wesen, im T a r i f - und B e s o l d u n g s w e s e n und endlich im t ä g l i c h e n ...Serkehr machen werde.

Wir weichen diesem scharfenPrüferblicke keineswegs aus, und wollen, fo ungerne wir weitläufig find, über die angeregten Punkte den genauesten Untersuch bestehen. Es sei uns erlaubt, mit dem t ä g l i c h e n B e r k e h r zu beginnen, weil dieser die Masse des Volkes, den gemeinen Mann, den Arbeiter, die zahlreichste Klasse der Gewerbtreibenden, der Landleute, Handwerker und Krämer vorzugsweise berührt.

Und hier müssen wir vor Allem wieder die im §. VIII über den Abnsivkurs näher entwickelte Wahrheit, d a ß eine A e n d e r u n g d e s M ü n z - u n d R e c h n u n g s systems j e d e s m a l auch eine V e r w i r r u n g in den Preisen und materielle Nachtheile zumal für den g e m e i n e n Mann mit sich f ü h r e , in Erinnerung bringen. Die neuen Münzen passen nicht zu den landesherkommlichen, -- nur in Zeiten der Theurung und bei ganz außerordentlichen Angeboten und Nachfragen auf kurze Zeit abweichenden -- greifen aller

100 Verbrauchsgegenstände der Masse des Volkes. Für den Älfinverkehr ist der Kreuzer im Werth von l/t Batzen oder 40 Kreuzer per Schweizerfranken eine unentbehr# liche überall als 21/2 Rappenstückt bekannte Münze, eben so der Batzen als 4 Kreuzer. Befinden sich doch unter den gegenwärtig zirkulirenden Schweizermünzen im angegebenen Betrag von 8,822,000 fr. gr. -- für 8,O75,OOO Schw. îjr. vor, die nach dem bekannten Batzenfystem ausgeprägt erscheinen ! Weil diese Münzen das Aqnivalent unserer Eonsumtibilien find und zu den Gegenständen der Produktion im bestimmten Verhältniß stehen, so lassen sie sich nicht von Heute auf Morgen durch andere fo ersetzen, daß dadurch der Preis der Gegenstände sofort auch ein anderer, dem Werth der neuen Münzen angemessener wird. Wir müssen auch hier wieder mit zwei Worten das Verhältniß der M ü n z e z u M a a ß u n d Gewicht berühren. Wenn etwas von wissenschaftlichem Standpunkte aus dem metrifchen System einen hohen Werth verleiht, so ist es die tiefe Idee des natürlichen Ueberganges vom Längenmaaß auf das Schwermaaß und von diesem auf das Werthmaaß. Wurde dieses System in -Frankreich, wenn auch unpraktisch bis zu dem auf das Kilogramm gebauten Sentimfrane durchgeführt, so läßt sich, solches doch begreifen. Wie man aber in der Schweiz, nachdem man durch antizipirte Einführung eines neuen Maaß- und Gewichtsystems das Werthmaaß von den übrigen Maaßenabgetrennt, anstatt M e t e r , -- .§uß, Stab und Elle, anstatt G r a m m , Heetogramm je: .Loche, halbe, Viertels-Lothe je. eingeführt hat, wie man j etzt das metrische System im Münzwesen «nbedingt durchführen will, läßt sich weder wissenschaftlich noch praktisch rechtfertigen.

101 Man hat um Solches klar zu machen, Beispiele aus dem praktischen Leben angeführt, die der anderseitige Äommisfionalbericht " Spitzfindigkeiten " zu nennen beliebt. Das soll uns aber nur doppelt mahnen, etlicher der anderwärts angeführten praktischen Beispiele hier ebenfalls zu erwähnen, weil gerade diese am besten uns einen Blick aus den Höhen der theoretischen Prin# zipien- und der großen, nur mit den Deeimalen von Hunderttausenden rechnenden Bank- und Handelswelt, in den Brod-, Mehl- und Krämerladen, in die Wirthsstube.

in den täglich en Kleinkauf- und Verkauf, --werfen lassen.

Mit der Einführung des französischen Münz-" und Rechnungssystems verlieren wir gerade da die Havmonie und Uebereinstimmiung, zwischen Münz-, Maaßund G e w i c h t , wo wir solche jetzt befitzen. So viel Batzen die Elle Baumwollentuch, so viel Kreuzer kostet der Vierling, fo viel Batzen das Pfund Zucker, fo viel Kreuzer der Vierling, fo viel Batzen die Maaß Wein, so viel Kreuzer der Schoppen u. s. w. Dem gegenüber kann die Bemerkung, es gehen gerade 20 gu'nffrankenthaler auf ein Schweizerpfund, fo lange nicht in Erwägung fallen, als manfichbei uns der günffrankenthaler nicht als Gewichtsteine bedient und man in der Schweiz bisher meist mit de Z ä h l u n g des Geldes fich beholfen hat, ohne der ungeheuren Massen wegen zur W ä g u n g genöthigt gewesen zu sein.

Eine Maaß Wein im jetzigen Werth von 6 Batzen sollte nach dem französischen System genau 855/7 Reu* rappen (Centime) kosten, der Wirth wird aber begreiflich 9 Neubatzen fordern, weil man 855/7 effektive nicht bezahlen kann. Der Schoppen wird auf 221/2 Ren* rappen zu stehen kommen und da man keine halbe Rap« pen prägt, so muß man 25 Neurappen bezahlen, was die Maaß auf 10 Neubatzen stellt. Das Pfund Brod oder

102 die Maaß Milch, jetzt 1 Batzen, würde künftig 143/7 9îeurappen, das Pfund Fleisch, das jetzt 2 Batzen, künftig 28V7 Neurappen kosten. Wird sich hier der ï>reis nicht nach dem gleichen Verkehrsgesetze ausbilden? Dasselbe ist der Fall mit den Taglöhnen: 4 Batzen werden 57y7 5 Batzen 713/7, 6 Batzen 855/7. 8 Batzen 1142/7, 9 Batzen 1284/7, 10 --Batzen 1426/7 Neurappen sein; auch hier muß man überall etwas mehr oder weniger geben, um die Bezahlung leisten zu können. Ueberhaupt, was bisher 1 Kreuzer kostete, wird man wegen der Ausründung nicht mit 3"/7 Neurappen, sondern mit geraden 4 Neurappen, also mit 3/r Cent, mehr, vielleicht mit einem Sou bezahlen müssen. Man hat berechnet, daß wenn eine Haushaltung täglich nur 1 Kreuzer ausgibt, jährlich auf 400,000 schweizerische Haushaltungen 12 % oder 627,800 .grane mehr ausgegeben werden müssen, als bisher. Ist in andern Fällen der Nachtheil auf Seite des Produzenten, so verliert er im gleichen Verhältniß V./ Neurappen. Man hat dagegen erwidert: das fei nicht richtig, der Preis der

Verbrauchsgegenftände werde fich lediglich nach Angebot

und Nachfrage richten, der Münzfuß komme dabei nicht mehr in Frage, als dieses bei Einführung des neuen Maßes und Gewichtes der gall gewefen fei. Wie wenig kennt man oder will man kennen den Zusammenhang zwischen Arbeit, Produktion und Werthmaaß! Zwanzig Jahre find nun bald feit Einführung des neuen Maßund Gewichtssystems verflossen und noch haben fich die alten Preise von hundert und hundert Verbrauchsgegenständen, die gerade zu den Bedürfnissen des gemeinen Mannes gehören, mit dem neuen Maß und Gewicht nicht ins wahre, im Verhältniß mit den Produktionskosten stehende, rechte Gleichgewicht gesetzt. » Usus est tyrannus (< sagten die Alten, und ja freilich, die Gewohnheit

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ist stärker als der Gang eines Verkehrs, wie man fich denselben e i n z u b i l d e n beliebt. So viel bleibt jedenfalls unwidersprechlich, daß das Volk fich keine richtige Vorstellung vom Preise einer Sache machen kann, bevor es diesen Preis in die alten Münzen übertragen hat.

Um dieser Schwierigkeit auszuweichen, bleibt man lieber bei den alten Preisen und paßt die Münze der Rechnungseinheit an.

Fügen wir noch ein Wort über die Schwierigkeit hinzu, welche in der F o r m der R e d u k t i o n liegt. DieVeränderung der Münzeinheit von 10 auf 7 Batzen gibt auch mit Bezug aus die westlichen Kantone, wo das Volk noch nach Pfund und Kronen (7!/2 und 25 Btz.) rechnet, sür die Unterabtheilungen so ganz von den bisher bestandenen, abweichende Zahlwerthe, daß keine der altenMünzen mehr als Maßstab dienen kann und bei den kleinsten Käufen neu gerechnet werden muß. So würde der jetzige Schweizerfranken 14 Neubatzen und 26/V Neurappen ausmachen. Die Reduktion würde schwieriger, je nach Verschiedenheit der Tarifirnng der groben Münzsorten. Wie

schwierig würde diese Reduktion z. B. sür das Volk des

Kantons Zürich.

Wir gehen nun zu den Schwierigkeiten über, welche fichbeim H y p o t h e k a r w e s e n ergeben. Die Wesentlichste

erblicken wir in der Unmöglichkeit nach Einführung des franzöfischen Münzsyfiems eine sür Pfandgläubiger und Pfandschuldner gleichgerechte Reduktion vorzunehmen. Ist der günssrankenthaler als solcher auch bei uns eingebürgert, so wird er dessen ungeachtet neben der Cirkulation des nicht zu verbannenden deutschen Geldes nach wie vor je nach dem Stand des Pariserkurses im Werthe finken oder steigen. Empfängt der Debitor das Anleihen in Gulden zu einer Zeit, wo der Fünssrankenthaler im Verhältniß zum

104 deutschen Gflde 2 si 22 kr. gilt und muß er es nach zwei Jahren, wo derselbe nur noch 2 fl. 20 kr. werth ist, im Werthe von 2 fl. 22 kr. zurückbezahlen, so ist der Debitor offenbar benachtheiligt. Umgekehrt ist hingegen der Kreditor im Schaden, wenn er ein Kapital, das er auslehnte, den ,5unffrattkenthaler î« 2 fi. 20 kr. gerechnet, und es zu einer Zeit zurückempfängt, wenn derselbe ans 2 fl. 22 kr. steht. Und z« welchen Uebelständen werden die amtlichen Reduktionen führen, da, wo die in den Schuldverträgen bedungenen Geldsorten eingeschmolzen oder überhaupt die, der darin enthaltenen Währung entsprechenden, Zahlungsmittel nicht vorhanden find! Wie werden sich dann auf der einen Seite die Zinsrödel, aus der andern die Kapitalfchulden gestalten? Die Anleihen

in geraden Summen zu 100,2oo, 300,400,1000 Schw.

granken werden beifpielweife fein: 142 granes 85 Neu-

rappen, 285.71, 428.56,571. 42, 1528 gr. 75 Neurappen; oder in Kapitalgeld: 100 Schw. Fr. -- 147 Fr.

6 Neurappen, 200 = 294.12,300 -- 441. 17, 400 = 588. 23,1000 == 1470 Fr. 58 Neurappen. Wie schwierig wird hier bei den rednzirten ungeraden Zahlen das Ausrechnen der Zinfe ! Will man auch von der Vorschrift einer allgemeinen Umschreibung aller Schuldtitel, wie sie der bundesräthliche Münzerperte für notwendig hielt,

damit sich nicht bei jeder Abbezahlung ein Streit zwischen Schuldner und Gläubiger über die richtige Anwendung der gesetzlichen Reduktion und dergleichen erneuere, zu Ersparung von Kosten und Weitläufigkeiten abstrahiren und sich mit bloßen Reduktionstabellen behelfen, fo sind der Schwierigkeiten im Moment weniger, dieselben scheinen aber in der That mehr nur aufgeschoben als aufgehoben.

Mühen, Kosten und Schwierigkeiten werden auch bei den Reduktionen der Steuerkapitalien und S t e u e r -

105 rodel, in den Büchern der offentlichengeuerassefuranj und ähnlichen Anstalten bei Einführung des sranjjofischen Münzfußes fich herausstellen.

Wir berühren mit ein paar Worten auch die Veränderung des Tarifs im Post- und Z o l l w e s e n , Beiderseits sind die Tarife durch neue Gesetze kaum geregelt, in taufend und taufend Formulane«, Büchern je. vervielfältigt. Nun foll all das wieder anders werden. Wir wollen von den daherigen neuen Kosten und Mühen fchweigen, aber fragen wollen wir, ob man die Veränderung in diefen Tarifen bewerkstelligen kann, ohne daß entweder das Publikum oder die eidgenössischen Kassen benachtheiligt werden. Für die Tarifirung der Briefe, wobei indessen 100 Cent, gegen 100 Rappen, nicht gegen 28 kr. zustellen sind', würde namentlich eine Unbequemlichkeit in der Aus* zahlung der Taxe entstehen, es wäre denn, daß man statt des alten Halbbatzens den neuen Batzen als Einheit für die Taxation des einfachen Briefes zu Grunde legen wollte.

.Die Taxation des einfachen Briefes ist gegenwärtig 2 Krenzer auf die erste Distanz. Wie will man die im französischen System berechnen ? 7 Neurappen find 2 % zu wenig, 8 Neurappen 12 % zu viel, dennoch wird man 8 Neurappen nehmen müssen , um den doppelten Brief bezahlen zu können, der die anderthalbfache Taxe kostet.

Hiezu braucht es, statt eines Halbbatzens ein günf-Neu# rappen-, ein Zwei-Neurappen- und Ein-Neurappenstück; wenn man nicht, wie gefagt, den Neubatzen der Taxation des einfachen Briefes zu Grund legen will.

Auch im Zollwesen meint man sei der Uebergang in das französische System gar nicht fchwierig und man schlägt sogar, um Solches begreiflicher zu machen, ein ganz neues Klassenfystem für die verzollbaren Gegenstände vor, ein System, nach welchem der eidgenossischen Kasse

106 anstatt, wie bisher angenommen wurde, eine Zolleinnahmevonfr. gr. 4,500,831, in Zukunft eine solche von fr. Fr. 4,731,787, also eine Mehreinnahme von fr. _5r.

170,956 zugesichert und überdieß dem Kanton St, Gallen ein Geschenk von etwas mehr als fr. Fr. 16,000 als Verminderung des Zolles aus seinen Kornbedarf gemacht werden soll. Es kann hier nicht der Ort sein, das vorgeschlagene Klassensyfitm mit seiner neuen unregelmäßigen Progression »on 7 */-, 15, 25, 30 statt der bisherigen regelmäßigen von 5, 10, 15, 20 näher zu prüfen, oder zu untersuchen, was die kornprodneirenden Kantone zu einer Herabsetzung des Kornzolles sagen, -- wir wissen auch nicht ob der Kanton St. Gallen für das Geschenk, mit welchem man ihn wegen seiner in Folge Einführung des franzofifchen Münzsystems eintretenden Verluste schadlos halten will, sehr dankbar sein werde ; d a s nur müssen wir erklären, daß eine derartige Erhöhung der ohnehin Belästigungen verursachenden Grenzzölle sehr boses Blut im Volke verursachen werde, obwohl wir nicht längnen, daß die Eentralkasse etwelche Mehreinnahmen wohl brauche« könnte, wäre es auch nur um den Ausfall zu decken, welchen die Einfuhrung des franzofischen ...MnzsystemS mehr als die muthmaßliche Million Franken kosten wird.

Auch die Schwierigkeiten, welche sich bei der Reduklion der A m t s g e h a l t e und Diäten, bei der Besoldun g der Truppen u. s. w. ergeben, sind keineswegs unwichtig und werden wohl zu noch größerer Belastung des Budgets, statt zum Gegentheile führen. So ist z. B.

der Iahresgehalt eines Bundesraths Schw. gr. 5000.=

7352 graue 94 Neurappen. Das Taggeld eines Mitgliedes des Nationalraths 8 Schw. gr. -- 11 Francs 76 Neurappen ; wird man dort auf 7000 hinunter oder aus 7500 hinaus, und hier aus 11 graues hinunter oder

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auf 12 graues hinauf gehen? Auf gleicht Weife verhält fich's mit dem Sold der Truppen. Dem Infanteri(l kann man nicht 44y34 Neurappen, statt der bisherigen 3 Batzen verabreichen, man wird auf 45 Neurappen gehen müssen. Dieser Ausrundungs - Unterschied wird die Eidgenossenfchaft Tag für Tag 6 gr. 20 Neurappen mehr Sold auf jedes Bataillon kosten und überdieß im Deeompteund Ordinairegeld Störungen durch alle Grade und Waffenarten veranlassen.

Und endlich der H a n d e l s s t a n d ! dem werde der Uebergang zum französischen Munzfystem gar keine Moleste verursachen, der "könne redueiren und werde reduciren!" D daran zweifeln wir nicht, daß der Banquier, der Engrossift, der Großfabrikant, die Handelsleute alle leichter und besser redueiren werden , als der Land- und Handwerksmann, der Senn auf den Alpen, die fchlichte Hausfrau n. s. w., aber redueiren -- wenn der Handelsstand je redueiren wird -- ist immerhin eine Operation, die sich nicht ohne Zeitverlust und jedenfalls um so unlieber und unnützer macht, je leichter und zweckmäßiger dieselbe vermieden werden kann.

Allein, man hofft von der andern Seite unserer Einrede, die sich auf die bisher nur beispielsweise und unvollständig angedeuteten Schwierigkeiten der Einführung des französischen Münzfußes bafirt, die peremtorifche Natur durch die Widerrede zu benehmen: ,,Dieselben Schwierigkeiten feien auch bei der Einführung des von uns vorgeschlagenen Schweizerfrankenfystemes vorhanden, weil das Volk ja auch die schwierigen Reduktionen vom alten schweren zum neuen leichten Schweizerfranken vornehmen müsse." Welche Vergleichung und Gleichstellung ! Sagen die Freunde des franzöfifchen Münzfußes nicht selbst, das deutsche Geld habe bei uns den schweren Schweizersran-

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ïen |o herabgewerthet, beziehungsweife vertrieben, daß er nur noch in verhältnismäßig wenigen Gültbriesen einiger westlichen Kantone als Kapitalgeld, nirgends dagegen mehr im Knrrentverkehr und im Kopfe des Volkes zum Vorfchein komme? Und in der That ist es so. Ieder Schweizer, gehöre er dem 22 Guldenfuß, oder dem 24% Guldenfuß, oder dem Gebiet des fchweren Frankens an, kennt den Batzen, er weiß, daß zehn Batzen, seien fie.nach leichtem oder angeblich schwerem Fuße ausgeprägt, den Schweizer- beziehungsweife den Vierzigkreuzerfranken bilden. Ihm ist der 35ste Theil des günsfrankenthalers ein Schweizerbatzen, das Zehnfache eines solchen Batzens der Schweizerfranken und der zehnte 3,-heil des Batzens ein Rappen.

Jeder Kauf- und Gewerbsmann, der mit sämmtlichen Kantonen der Schweiz im Verkehr steht, stellt feine gakturen in diesem leichten Frankenfuße aus, und alle kleinern

Geldumsätze des Handwerkers, des Detailhändlers, Arbeiters, werden mit geringen Ausnahmen in diesem d. h.

dem von uns vorgeschlagenem Münzfuße verrechnet. Der von uns vorgeschlagene Schweizersranken zu 363/4 auf die Köllnische Mark ist also gar kein anderer, als derjenige der bereits... faktisch und praktisch im Kopf und im Kurrentwerthe des Schweizervolkes lebt. Und hier will man dieselben Schwierigkeiten des Uebergangs finden, wie bei der Einführung des franzöfifchenMünz- und Rechnungsfystems. Es kann mit dieser Behauptung nicht çrnstlich gemeint sein. Bei Annahme des von uns vorgeschlagenen Schweizerfrankens ist auch in Bezug auf die Hypothekartitel keine allgemeine Reduktion, gefchweige eine Umschreibung derselben · nothwendig. Auch in den Kantonen des sogenannten fchweren Schweizerfrankens find in den letzten zwanzig Jahren die meisten Kapitalien in sogenanntem Eurrentgeld angelegt worden. Bei den

109 altern gilt die ziemlich allgemeine Uebung, daf» man auch von denjenigen Kapitalien, die in schwerer Valuta angelehnt wurden, den Zins in Curnntwährung abnimmt und es dürfte nur thcilweise eine Reduktion, vielleicht da notwendig werden, wo der Unterschied wie z. B. bei den

in Baslerwechselgeld angelegten Kapitalien, zu beträchtlich wäre.

Unebenheiten gibt's immer und wird es überall geben, wenn man aus einer alten Unordnung heraus will, also auch bei Durchführung unferes Systems im Hypothekarwefen, aber fie find mit den erwähnten in keinen Vergleich zu stellen, weil es dabei nur eines Gesetzes bedarf, wie der Kanton Aargau feit 1832 eines über die Geldwerthung bei Kapitalzahlung'befitzt. Diefes Gesefc hat fich seither erprobt. Freilich begünstigt es in der Anwendnng etwas mehr den Schuldner, als den Gläubiger;

aber noch keine Gläubiger haben sich deshalb beklagt, weil

sie in der Regel zufrieden find, wenn ihre Schuldner nur ordentlich zinfen, erhalten fie diesen Zins in etwas schwererm oder leichterm Gelde, obgleich das Gefetz gestattet, den Zins gleich der Rückzahlung alter Kapitalien in fchwerem Geld zu verlangen. Ein altes Kapital von 1000 Schw. Franken bliebe demnach in seinem Nennwerthe unverändert, jedoch durch das Gesetz tu seinem bisherigen Werthe geschützt. Muß der Debitor aber wirlich ein Äapital von z. B. 1600 alte Schweizersranken mit 1650 neuen zurückbezahlen, so geschieht ihm kein Unrecht, da er aber so viel zurückgibt, als er empfangen hat und er dann auch für seine Produkte, für Früchte, Getreide, Holz u. s. w. allmählig mehr leichte granken einnehmen wird, als er früher schwere empfangen hat. Muß nicht auch

bei Einsührung des französischen Münzsußes, der Schuld-

ner dem Kapitalisten, der ihm sriiher den günffranken-

no thaler zu 333/4 und 34 Batzen angelehnt hat, die Differenz vergüten? Oder soll dieses nicht der gall sein und meint man der Debitor werde es 'weniger merken, wenn man in Zukunft einfach mit franzöfischem Gelde rechnet, ihm einerseits den Schaden auf der Anschaffung des franzöfischen Geldes beläßt, anderseits aber den Vortheil nimmt, den er bisher in der Bezahlung des Zinses mit leichter VaIute gehabt hat? Im anderseitigen Kommissionalbericht ist das Reduktionsverhaltniß für einen Zürchergnlden auf 1 neuen Schweizerfrane 68'/16 Rappen und für l Schweizerfrane im Fuße zu 34 Batzen, der Fünffranken, thaler ..... 1. 2 * % j N e n - Schw e i z e r fr an c unglücklich gewählt. Abgesehen davon, daß diese Reduktion unrichtig ist, so wird im Kanton Zürich der einzig gerechte und höchst einfache Maßftab des Uebergangs sein: 1 Zürchergülden = 1 Fr. 65 Rappen. Denn dort bestand das Kapitalgeld bis 1848 zum Theil in Brabanterthalern zu 2 fl. 27 kr., zum Theil in günffrankenthalern zu 2Vg fï.

Dieser Tarif, zu 11 fl. pr. 10 gerechnet, war jenes V5 % unter, dieses 1/5 % über dem Reichsfuß. Hier ist also die gerechte Mitte (d. h. 10 pr. 11 Reichsgulden = 165 Schw. Batzen) l Zürchergulden = l Neu-Schweizersrane 65 Neurappen.

Daß wir Schwierigkeiten und Umstände mit den eidgenössischen Beamten und Angestellten haben werden, wenn wir ihnen nach Einführung des neuen Schweizerfrankens bei Ausbezahlung ihrer Gehalte und Besoldungen die günssranken- und Brabanterthaler indemjenigem Zahlwerthe verabreichen, in welchem fie der gemeine Mann bisher im täglichen Verkehr genommen hat und fortwährend nehmen muß, befürchten wir ebensowenig, als daß wir glauben, daß dann eine verhältnißmässige Erhöhung aller Amtsgehalte und Besoldungen nothwendig werde.

111 ·2s wird für die eidgenosjtschen Beamten und Angestellten lediglich das Agio wegsallen, welches fie bisher, iìt Folge des dem Volke ohnehin anstoßigen Unterschieds zwischen dem Kassawerth der groben Münzen und dem Kurrentwerth, für welchen sie der steuerpflichtige Bürger im täglichen Verkehr annehmen mußte, --· bezogen haben.

Givilrechtliche Klagen find darum gewiß keine zu fürchten.

§.

XI.

Die (gntschcidungsmomente.

'Wir haben nun Schritt für Schritt die Einreden, welche die Replikschrift der anderen Abtheilung Ihrer Kommisfion gegen das Minderheitsgutachten der ständeräthlichen Kommiffion, einläßlichst erheben zu müssen glaubte, bekämpft und, wie wir hoffen, auch nachgewiesen, daß denselben diejenige entscheidende Kraft nicht inwohne, die man ihnen beilegen will, um das von uns vorgeschlagene Schweizerfrankensystem als in Prinzip und Anwendung verwerflich zu bezeichnen und dagegen die

ausschließliche Einführung des sranzöfischen Münzfußes in der Schweiz als das einzige unfehlbare zu gewünfchter Einheit und Sicherheit im eidgenössischen Münzwesen führende, Mittel zu rechtfertigen. Es bleibt uns nun bloß noch übrig, aus den gewechselten amtlichen Streitschriften für und wider das eine und andere der vorgeschlagenen Münzsysteme, die gewonneneu Haupt- und End.Ergebnisse übersichtlich nebeneinander p stellen, und daraus unfere Schlußfolgerung zu ziehen.

113

jote -iïlomenfc für ìw0 frarçaftfdK Jlün3ft)fl,m

Wit ,4&0rnente für te BfymwtfranKmftjpettt.

Der Bericht des bundesräthlichen Münzerperten, sowie der Kommisfionalbericht der andern Abtheilung der Münzkommission des Nationalraths empfehlen die aus-

Den anderseitigen Betrachtungen setzen derMinderheitsberuht der ständeräthlichen Münzkommisfion, und der geaenwärtige Kommisfionalbericht der Unterzeichneten, nachfolgend präeifirte E i n r e d e n und G r ü n d e fürVerwerfnngdesfranzöfischenund für Annahme des vorgeschlagenen Schweizerfrankensystems entgegen :

schließliche Einführung des französischen Münzfußes, un-

ter Bekämpfung des vorgeschlagenen Schjveizerfrankenfy....

stems, wesentlich aus f o l g e n d e n B e t r a c h t u n g e n : 1. Nur die unbedingte Einführung des franzöfifchen Münzfußes, unter Ausschluß aller und jeder Tarifirung fremder Münzen -- Nothfälle ausgenommen, wo die Tarifirung der deutfchen Münzen durch den Bundesrath, so lange der Geldmangel dauert, Platz greifen soll -- geben

der Schweiz die nothige Einheit und Sicherheit im Münzwefen, während im vorgeschlagenen, auf keiner verkör»erten Münzeinheit, sondern nur auf einem hohlen einheitlichen Begriff ruhenden Schweizerfrankensyftem, der Keim zu neuen Schwankungen und neuer Unsicherheit in Geldsachen liege.

Ä. Die von den Anhängern des Schweizerfrankens gehegte Befürchtung, das franzöfifche Geld werde unter gegebenen Kursverhältnissen der Pariser Papiere der Schweiz öfters mangeln oder theuer anzuschaffen fein, sei darum unbegründet, weil vor allem der Silbergehalt über den jeweiligen Werth einer Münze entscheide und der günffrankenthaler bisher nur vor dem überwertheten Gulden aus der Schweiz verfchwunden sei. Sollte man sich aber unerwarteter Weife hierin täufchen, und in Zukunft

Sn 1. Der vorgeschlagene Schweizerfranken beruht auf der Kölnischen Mark und zunächst auf dem nach derselben im 24Vi Guldenfuf ausgeprägten deutschen Gelde, also nicht aus einer bloßen begrifflichen Einheit. Er gewährt demnach dem schweizerischen Münzwesen gerade so viel Einheit und Sicherheit, als der franjöfische Kilogrammfrane, aber noch den großen Vortheil dazu, daß er die Zirkulation des günffrankenthalers mittelst einer angemessenen Tarifirnng möglich macht, und zwar so, daß nur in Nothfällen, wenn die Pariserkurse hocl) stehen, ein ausnahmsweifes Agio auf demselben zu entrichten ist.

Da übrigens das franzöfische System die Tarifirnng der deutschen Münzen in so geheißenen "außerordentlichen Zeiten" auch nicht ausweichen kann, so hat es in Bezug auf die angebliche Kraft, neue Schwankungen in Geldfachen zu verhindern, um so weniger etwas vor dem Sa)weizerfrankenfystem zum Voraus, als mit Bestimmtl)eit vorausgesagt werden kann, daß die Tarifirung des deutschen Geldes gleich nach Einführung des französischen Münzfußes in der Schweiz zur unabweisbaren Nothwendigkeit werden wird.

3n .2. Nicht der Silbergehalt allein entscheidet über den Werth einer Münze, sondern auch die Kursverhältnisse; d a r u m ist der günssrankenthaler in Foloe soeialpolitisch aufgeregter und kreditlähmender Zustände in Frankreich aus der Schweiz großentheils verschwunden und zum wahren Glück für die Arbeit und die Confumtion, das deutsche Geli., auch in der Westfchweiz theilweise an dessen Stellei getreten. Allein nicht nur Finanz-, sondern auch bloße H a n d e l s k r i s e n bewirken Bnndesblatt, 3ahr8. IL

7

114 dennoch Mangel an günffrankenthalern entsteh en, so biete für diesen schlimmen galf das Gesetz die nöthigen Garantien im konzedirten Sicherheitsklappensystem, vermöge welchem das deutsche Geld jeden Augenblick tarifirt werden und als Suppléant des unaufhaltsam weggeflossenen günffrankenthalers dienen könne.

das Steigen i|>er Pariserkurse und dadurch Mangel und Vertheurung des französifchen Geldes in der Schweiz.

2)a aber in diesem Fall zu häufig von dem vorgeschlagenen, in der Vollziehung ohnehin fehr gefährlichen, und der Bundesverfassung widersprechenden Sicherheitsklappensysteme GebrauchIgemacht werden muß, so ist das Schweizersrankensystem vorzuziehen, das neben einer größern Einheit und Sicherheit lim Geldwesen, als solches der franzofifche Münzfuß zu geben bloß v e r s p r i c h t , fortwährend die Eirîulation des Fünffrankenthalers zu einem Werthe fichert, den derselbe neben dem deutschen Gelde vor der franzöfischen Februarrevolution im Icihre 1848 Jahrzehente hindurch gehabt hat.

3. Die anfallende Erfahrung, daß das dem sranzofifchen Münzsystem einverleibte Belgien 1848 auf der eiaenen Landesmünze, dem günssrankenthaler, Agio habe bezahlen, und daß daselbst die englischen Sovereings'dor und holländischen Guldenstücke haben plötzlich tarifirt werden müssen, beruhe lediglich aus den damals zwischen Frankreich und B elgien g estörten K r e d i t v e r h ä l t n i ss e n und bänge mit dem zwischen beiden Ländern bestehenden gemeinsamen M ü n z f u ß gar nicht in Verbindung. Es sei daher diese belgifche Erfahrung nur ein Popanz, mit welchem man der Schweiz die gleiche Einverleibung in die französische grankenfamilie verleiden möchte.

3n 3. Die traurige Erfahrung, die Belgien im Jahre 1848 gemacht hat, ist kein Popanz, sondern eine ernste Warnung für die Schweiz, dem französischen günffrankenthaler zwar legalen Kurs zu geben, aber das deutfche Geld ebenfalls'zu behalten und sich ja nicht ausschließlich in die franzofifche grankenfamilie einverleiben zu lassen, damit es ihr nicht auch geht, wie den gamiliengliedern des ·Sentimfranes, wenn Finanz- und Handelskrisen, Fallimente u. s. w. ausbrechen. Die Thatsache, daß in Belgien die eigene Landesmünze zur Waare wurde, für welche man Va% Agio bezohlen, also den günffrankenthaler mit 5 fr.

gr. 2V2 Cent, kaufen mußte, und zwar gegen gleichfilberwerthige 2V3 grankenftürfe, die man, um die Geldnoth zu verhüten, außerordentlicher Weise zu prägen gezwungen war, die Thatsache der Notwendigkeit einer plötzlichen Werthung und der eben so plötzlichen, nach..heiligen Entwerthuncj des englischen und holländischen Geldes, beweist unwiderleglich, w e l c h e n sichernWerthmesser, w e l c h e n Vorrath an wohlfeilen, französischen

Münzen die Schweiz zur Abwechslung hätte, wenn sie

sich unbedingt dem französischen Münzfuße unterwerfen würde. Die deutfche Schweiz hat für ihren innern Verkehr auf der deutschen Miinze noch niemals ein Agio bejahlen müssen.

4. Die Annahme des französischen Münzfußes bringe uns keine Abhängigkeit von granfreich ; ein Münzfuß fei -...ine bloße gorm und nicht die Form, sondern nur die

3n 4. Das deutfche Volkssprüchwort "Geld regiert die Welt" hat Ifchon die große Bedeutung des Geldes als Verkehrsmedium, Werthmesser und Waare tiefer aufge-

115 ..natur der Verhältnisse und das Wesen der gegenseitigen Beziehungen könne eine solche Abhängigkeit begründen.

gefaßt, als es hier geschieht. Mit einem Lande, wie .Frankreich, den Münzfuß und die Münzen ausschließlich theilen, heißt.von feineirt Banksystem, seiner Borse, seinen Staatspapieren, seinen Wechsel- und Geldkursen K., und da diese ihrerseits von den politischen Zuständen bedingt sind, auch von den letztern, -- die eigene schweizerische Produktion und Consumtion, den schweizerischen Handel und Verkehr, und da letztere ihrerseits wieder die politischen Zustände bedingen, auch die schweizerische Po-

litik abhängig machen. Es ist nicht zu wünschen, daß

der schweizerische handel und die schweizerische Industrie in Zukunft beim leisesten revolutionären oder reaktionären Sufthauch aus Paris zusammenzucken müsse, -- nicht zu wünschen, daß die Nachwehen der Wahl eines reaktionären oder soeialistischen Deputirten in Paris oder einer stürmischen Sitzung der Pariser Nationalversammlung möglicher Weise den Preis unserer einzigen Landesmünze, des günffrankenthalers , steigern könnte.

5. Der französische Münzfuß befitze die Hauptbedingungen eines guten Münzfußes, Zuverläsfigkeit und fchöne Prägung der Geldsorten, in weit höherm Grade als das

mit ihm konkurirrende Münzsystem des 24y2 Guldenfußes.

3n S. Für das Gegentheil dieser Behauptung liegen mehr und bessere Gründe vor. Einmal wird die Münzprägnng in Frankreich in verschiedenen Münzstätten vorgenommen und ist Sache der Privatunternehmung und nicht des Staates, wie in Deutschland. Eben so wenig besteht eine Vorschrift über Umfchmelzung der abgeschliffenen leichten Münzen, wahrend eine solche in Deutschland besteht und gehandhabt wird. Die Ausprägung der deutschen Münzen nennt der bundesräthliche Munzexperte selbst ,,eine gelungnere, schönere," als die französischen und

über die Verwerflichkeit und Schädlichkeit des französischen

Kupfermünzensystems, das dem gemeinen Mann, wenn er Kupfermünzen gegen Silbermünzen auswechseln muß, ein schweres Agio kostet, waltet nur eine Stimme.

Der offizielle Bericht einer franzöfischen Expertenkommission hat erklärt, daß die französische Münze zu den am schlechtesten geprägten von Europa gehöre.

6. Der franzosifche Münzfuß biete mehr Gewähr sur längeren Bestand, als der 241/2 Guldensuß.

an 6. Abgesehen von den politifch-foeialen Zuständen Frankreichs, die jedenfalls so gut der Eonsolidirung sä-

big und bedürstig sind, als die deutschen, trägt der deutsche Münzsuß dadurch, daß er durch die Kölnische Mark mit den preußischen und i österreichischen verwandt und vercinbar und von allen ihn umgebenden Münzfüßen der

116 leichteste ist, die beste Gewähr sür längeren Bestand in sich. Der Piafter wich dem günffrankenthaler, der sächfische Thaler dem preußischen, der Zwanzigguldenfuß wird eher dem 24V2j oder 205/i2 weichen, als dem Kilogrammfrane. Die Behauptung., Oesterreich werde fich an den französischen Münzfuß anschließen, hat nur die Autorität von Projektmaroern oder Zeitungsschreibern für sich.

Ï. Der franzofische Münzfuß erscheine in einer gröfern Münzmasse verkörpert, und habe ein weit größeres Umlausgebiet.

3« -'· 25er deutsche Münzfuß hat mit seinen ausgeprägten Münziorten der Schweiz in Zeiten der Noth und der ginanzkrifen, wo die Fünssrankenthaler verschwanden, den besten Beweis geleistet, daß er hinlängliche Eirkulationsmittel befitzt, um nicht nur den Osten, sondern auch den Westen derselben mit guten Münzen zu versehen. Daß überdieß der österreichische Münzfuß mit seinen, 1 % mehr Silberwerth als die günssrankenthaler enthaltenden öfterreichischen Zwanzigern der geldbedürftigen Schweiz zu Hülfe kommen konnte, verdankt man dem gleichen deutschen Münzsuß. Die angebliche, welt-

münzliche Eigenschaft des günssrankenthalers ist mit Rück-

ficht auf den Innern Geldbedarf in der Schweiz mehr schädlich als nützlich, weil fie uns die sogenannte Weltmünze verthenert Hier kommt es nicht auf das größere Umlaufgebiet, fondern darauf an, daß fich das cirkulierende Geld dahin erstrecke, wohin die Schweiz am meisten verkehrt und zu bezahlen hat.

8. Der Geld- und Warenverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich stehe in erster, der Geld- und Waarenverkeljr zwischen der Schweiz und Deutschland nur in zweiter Linie. (S. 41 und 42 des Munz-Erpertenberichte.)

an 8. An der Hand der Statistik, so weit diese immer aus amtlichen Duellen geschöpft werden konnte, und den Eingaben der verschiedenen Kantonsregierungen | ist mit Ziffern der Beweis geleistet, daß gerade das Gegentheit hievon wahr ift, daß also vielmehr der Geld- und Waal ren-, zumal der Grenz- und Baarverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland in erster, derjenige zwischen der Schweiz und Frankreich aber nur in zweiter Linie stehe.

An der Stelle der Laubthaler-Abundanz ist das franzofische Prohibitisfystem getreten, das die Einfuhr der wefentlichsten Artikel der schweizerischen Industrie nach Frankreich verbietet oder wegen enormen Zöllen unmöglich macht, grüner hat man statistische Daten über Geldein- und Ausfuhr von den Kantonalbehörden amtlich eingefordert, und nun sie da und die gegen Einführung des franzöfischen Münzfußes sprechenden Ergebnisse derselben bekannt sind.

117

erklärt man einfach, fie seien von keiner Bedeutung für den Entscheid der Münzfrage -- jedenfalls nicht ganz vollständig !.

9. Das bequemere Rechnungsfystem müsse den franzöfischen Münzfuß ebenfalls empfehlen.

Sn 9. Umgekehrt. Wenn in der Schweiz der franzöfische M ü n z f u ß als solcher, d. h. der günffrankenthaler als günffrankenthaler auch gerne Eingang findet, fo wird das franzöfifche Rechnungssyfiem daselbst nie und nimmer Eingang finden, weil die schweizerische decimale Rechnungseinheit mit ihren granken, Batzen, Rappen weit zweckmäßiger und weit populärer ist, also vor dem fremden und ungewohnten sranzöfischen entschieden den Vorzug verdient.

IO. Die Ein- und Durchführung des sranzöfischen Münzfußes in der Schweiz werde dem Schädlichen der Abufivkurfe und der damit verbundenen Agiotage ein- für allemal ein Ende machen.

3n IO. Weit entfernt, daß die Ein- und Durchführung des franzöfischen Münz- und Rechnungssystems den Abusivkursen und der Agiotage im Westen der Schweiz ein Ende macht, werden beide Uebelstände dort zeit- und theilweise dennoch fortwalten und sich überdieß für bleibend in die östlichen Landestheile der Schweiz verpflanzen, wo diese Landplagen bisher unbekannt gewesen sind. Der unleugbare Thatbestand,' daß in den östlichen Kantonen, die nach dem deutschen Münzfuße rechnen, kein Unterschied zwischen Kapital- und Kassageld, zwischen schwerer Währung und Kurrentwährung besteht, noc| je bestand, und daß dort Abufivkurse und Agiotage im täglichen Verkehr fremd sind, bietet die sicherste Gewähr, daß die Annahme eines, auf den deutschen Münzfuß basirten, Schweizerfrankens das Vaterland von dem Krebsübel der Abnfivkurse und der Geldmäcklerei befreien, während die Annahme des franzöfifchen Münz- und Rechnungssystems uns unausweichlich neue Abufivkurse schaffen wird.

11. Durch die Annahme des schweizerischen 36 % grankenfußes werde der Werth des jetzigen Schweizersrankens neuerdings verringert und der Abufivkurs, den der günffrankenthaler dann vom Westen aus nach dem .Osten sich aneigne, werde 'denselben noch mehr herabwürdigen.

Sn 11. Der sogenannte schwere Schweizerfranken ist bereits durch den | unerbittlichen Kurrentverkehr dem leichten gleichgemacht.! Die neue durchgängige Werthung desfelben legalifirt nur, was faktisch und praktisch schon besteht und nicht geändert werden kann. Für einen Lonisdor à 11 fl. wird man in Zukunft einfach, statt 16 Schw.

Franken, 16 V.,. Schwl Franken erhalten. Deprimirt wird derselbe auch nicht; denn ist er ausnahmsweise nicht abgeschliffen und gehaltarmer, als der neue Vierzigkreuzergranken, so kann er ohne Nachtheil eingeschmolzen werden;

118 hat er nur gleichviel oder weniger Werth, was meistens der gall sein dürste, so ist diese sogeheißene Deprimirnug vollkommen am Platz und gar nichts anderes, als die Annährung seines Nennwerths an den wirklichen Metallwerth und darum]vollkommen in der Ordnung.

1ÎÎ. Die Befürchtungen, als werden durch Ein- und Durchführung des französischen Münzfußes wichtige materiette Interessen der östlichen Schweiz verletzt, seien grundlos, indem es fich dabei nur um das Aufgeben bisheriger, ,,festgewurzelter Gewohnheiten" handle. Dageaen werde die Legalwerthung des Fünffrankenthalers für 35 Batzen der Westschweiz wesentliche Nachtheile verursachen.

3n 19. Diese Befüchtungen find leider nur zu gegründet und können durch bloße Vermuthungen, wie sich die "Verkehrsbewegungen" im Osten der Schweiz nach Durchführung des französischen Münzfußes gestalten

dürften, nicht beschwichtigt werden. Die östliche und mitt-

lere Schweiz wird in ihrem Verkehr mit Deutschland aufdem neuen Zahlmittel, welches fie sich zudem bei hohem Stand der Kurse noch theurer aus dem Westen kommen lassen muß, im Baar- und Grenzverkehr, bei Absetzung der ihr zukommenden Wechsel gegen Baar u. s. w. fortwährende Verluste erleiden, -die jährlich in die -eunderttausende gehen. Wenn die eröffnete Ausficht, die Ostschweiz werde dann den nothigen Bedarf an gunffrankenthalern von den süddeutschen Wechsel-plätzeu beziehen können, in das Gebiet der Phantasie gehört, so ist hinwieder auch das für sie erfundene Sicherheitsklappensystem ein sehr ge-

sährliches Geschenk, welches der Ostschweiz in Folge vlotz*

licher Werthung und Entwerthung des deutschen Geldes weit mehr Schaden als. Nutzen bringen wird. Die Westschweiz, welcher der neue Schweizersnß in ihrem bishericjen klaglosen Verhältniß zum Fünffrankenthaler keine Veränderung bringt, kann gar nicht wesentlich verlieren, weil für den geringen Grenzverkehr genug franzöfische Münzen im Umlauf find und weil bei bedeutendern Leistungen hier in der Regel der Gleiche, der Zahlungen nach Frankreich zu machen hat, auch Inhaber von Wechseln ist, deren er fich statt des Baargeldes bedienen kann. Ein Agio auf dem Fünsfrankenthaler wird nur in außerordentlichen Zeitläufen eintreten.

13. Das vorgeschlagene Schweizersrankensystem lasse die bisherige Unordnung im schweizerischen Scheidemurnwesen bestehen, während in golge Etnsührnng des sranzöfischen Münzfußes mit dem ganzen Batzen-, Schillings-, Rappen-, Kreuzer-, Angster- K. Geld sammt und sonders abgefahren werde.

3n 13. Das ist durchaus unrichtig. Im Gegentheil, ·wird die Annahme des Schweizerfrankensystems ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, daß alle alten schweizerischen Scheidemünzen, jpelche nicht mit den deutschen oder franzöfischen Münzforten im Einklang stehen, so wie auch andere abgeschlissen..: schlechte Scheidemünzen sammt und

119 sonders eingelost und eirnjeschmolzen werden sollen. SBarum soll man hingegen du gute brauchbare Scheidemünze jetzt mit Verlust einschmelzen, während weniger ein wirkliches Uebermaß, als die ungleiche Vertheilung der vorhandenen in den verschiedenen Kantonen, durch die bisherige Verschiedenheit in der Tarifirung der groben Geldsorten herbeigeführt, da und dort Anlaß zu Klagen gegeben hat.

14. Die Äojhn und pekuniären Opfer seien nicht so groß, wie man von der andern Seite angenommen habe und stünden nicht im Widerfprnche mit dem Zweck und dem Erfolge der Reform.

3u 14. Heber die Große und den Umfang der Ko·jien behufs Ein- und Durchführung des franzöfifchen Münz- und Rechnungssyfiems find die Experten uneinig.

Die einen setzen dieselben aus 2 Millionen, die anderen aus4 bis- 5 Millionen fest; für genaue Berechnungen hat der Bundesrath das Material erst zu liefern. Wenn nun auch hier die Wahrheit vielleicht in der Mitte liegen mag, so sind doch diese Millionen jedenfalls verworfenes Geld, weil sie den Zweck der Münzreform gar nicht erreichen.

Die Einführung des Schweizerfrankensystems erheischt Hingegen vor der Hand keine andern Ausgaben, als diejenigen, welche durch Cinschmelzung der vom Franken-, Batzen- und Rappenfyftem abweichenden Münzsorten oder anderer schlechter Scheidemünzen veranlaßt werden, Münzen, deren Einziehung und Einfchmelzung jedenfalls stattfinden muß.

15. Der Ueberaang von dem bisherigen schweizerifchen Münz- und Rechnungssystem zu dem französischen fordere nur das Opfer von alten Angewöhnungen und Gewohnheiten; Schwierigkeiten, die in der notwendigen Reduktion der alten schweizerischen in die neue französische Währung für den amtlichen und Privatgebrauch, liegen, würden zum Theil auch bei dem Uebergang aus dem alten in das neue Schweizerfrankenfystem eintreten.

3n 15. Die Schwierigkeiten des Uebergangs von dem schweizerischen Münz- und Rechnungsfystem zum franzöfischen find unübersteiglich und für fich allein fchon ein entscheidender Grund gegen die Einführung des franzöfischen Münz- und Rechnungsfystems. Die vielen Opfer, welche das Volk in Folge von Vertheurung der VerbrauchsGegenstände, von Prellereien wegen Unkenntniß des neuen .Werthmaßes und der neuen Werthbegriffe, infolge Erïernung einer neuen Wdrthsprache, bei Aufbrechung und .Abbezahlung von Kapitalgeldern, im Hypothekar-, Steuerund Vormundschaftswesen u. s. w. zu bringen hat, find gar nicht zu ermessen. | Größer, als man fichs vorstellt, werden auch die Schwierigkeiten sein, welche die Veränderung der Tarife im Zoll- und Postwesen, die Leistung der Gebühren an der Grenze und an den öffentlichen Kassen u. s. w. nach sich ziehen. Das ganze Gewicht dieser

120

Schwierigkeit..« hat der bundesräthliche Experte in seiner Schrift: "Die schweizerische Münzreform" vollständig anerkannt. Dagegen ergeben sich bei Einführung des neuen Schweij'erfrankensystems gar keine erheblichen Schwierigkeiten. Die alte Rechnungseinheit, das alte Rechnungssystem bleibt; der neue Schweizerfranken zu 363/, auf die Kölnische Mark ist kein anderer, als derjenige, des bereits faktifch und praktisch im Kopf, wie im Kurrentverkehr des Schweizervolkes lebt, gür einige westliche Kantone wird in Bezug auf Gülten, die naa) dem schweren Schweizerfuß angelegt find, ein Gesetz, wte das aargauische von 1832, vollkommen ausreichen.

121 §.

XÏI.

Die Schlufjsolgwmg.

Aus diefen hier übersichtlich zusammengestellten Eutscheidungsmomenten empfehlen wir Ihnen, Tit., aus vollster Ueberzeugung die Annahme des Schweizerfrankens von 3ß % auf die Kölnische Mark und unterstützen dies«

Empfehlung mit folgender Schlußbetrachtung.

Bei ÜBornahrne und Durchführung wütiger Reformen im Staatôleben muß man »or Allem der, bisanhin ju Beseitigung waltender Uebelftände allfällig verfugten aber erfolglos angewendeten, Abhülfomittel fich erinnern, son(i lauft man Gefahr, durc& neue Miß griffe in der Wahl neuer Reformmittel, nothwendige, mit dem redlichsten Willen an* gestrebte ..Berbesserungen, nicht nur um den $reis unver« hältnißmäßig großer Opfer ju erkaufen, fondern foflar an die (Stelle fchlimmer aber eingewohnt« Zustande, noch weit fchlimmere, ungewohnte ju sefcen. ..Das Gesagte fin* det l)auptf.5chlic6 feine Anwendung, wenn es sich um Reformen im Münznnseu handelt.

Woran haben die bisherigen Münjreformbestrebungen in der (Sidgenossenfdjaft gescheitert?

Sie scheiterten vor allem an dem Mangel einer B e« f u g n i f j d e s Bu.ndes, das fdjweiäerische ÜÄünzwesen auf dem W e g e der C e n t r a l i s a t i o n ordnen aukön» nen. ..Diese Befugnie hat endlich die Sidflenossenschaft ftlücklicher Weife errungen ; fie ist im Art. 36 der neuen Bundesverfassung in den Worten enthalten: ,,Dem Bunde steht die Ausübung aller im Münzreflale ,, begriffenen Rechte ju."

,, Die Münzprägung durdj die Kantone hört auf und ,, geht einzig vom Bunde aus."

Bundesblatt, Jahrg. n.

9

122 ,, Ss ist ©acfce der Bmtdeôgesetjgebung, dm · Munz« ,, su§ sestjusetzen, die v e r s c h i e d e n e n . a J î u n z s o r t e n ,, j u t a r i f i r e n , und die nähern Bestimmungen zu tref» ,, f e n , nach welchen die Kantone verpflichtet find, von ,, d e n von ihnen geprägten Münzen einfchmelzcn oder um* ,, prägen ju lassen."

£>iefer dritte @a| enthalt die 9 3 o r a u s f e t z u n a , e n und B e d i n g u n g e n , unter welfyen die .Hantone der Bundeögefetzgebung die Ordnung und Regulirung des schweizerischen Munzwefens Überlassen haben. Unmittelbar an den @ajj, der »on der Festsetzung des Münzfußes re» det, wird ausdnickli.-}) die T a r i f i r u n g der v o r h a n » d e n e n Munsforten und die (Srlassung von Bestimmungen Öefordert, nadj welchen die Kantone ,, v o n d e n " von ihnen geprägten Münzen sollen einfa9melzen oder umpräflen lassen (de refondre ou de refrapper une partie des monnaies qu'ils ont émises besagt der franjöfifche Tert).

.-pierin liegt die klare ..Bestimmung, daß eine N ich t t a* r i fi r u n g, beziehungoweife Vertreibung vorhandener Münzforten und eine die g a n z e M a f f e der geprägten kantonalen ...O-.ünjen umfassende ·Sinft.ijmeljung dem 6inn und Wortlaut diese.? Artikels der Bundesverfassung gleicl.) ent" fernt liegt. ..Diese »oute und will dm f c h w e i ä e r i f c h e n M ü n ä f u g dun..? ein ...ßerfasfungegeseij fo bestimmt wissen, da§ damit eine Tarifirung der im Umlauf ·btfindlii.ijen Haupt* münzen und der (Srhaltung eines Theiles der Äantonal« münzen nicht ausgeschlossen, fondern »erträglich erfcfjeine.

..Das von uns vorgefchlagene System eines ©chweizerä frankens steht aber anein mit diefem Sinn und Wortlaut des angeführten Artikels der Bundesverfassung im (Sin-

klang.

2)ie bisherigen Reformunternehmungen im Münjwefen scheiterten ferner an dem wiederholt verfu...i.jten und wieder«

123

holt verunglückten Bestreben, e i n e n g a n z e t g e n t b u m s lichen fchweizerif._3en M ü n z f u ß fo z u schaffen und in ®rob* und Kleinmünzen auszuprägen, daß die in der Schweiz von jeher konkurrirenben .Dlunzen des deut= fdjen und sranjöfischen Munjfufies in demfelben ihre S.?«* thefe und Ausgleichung finden. iî)iefes unûlMid5e und verunglückte Bestreben gab fid) kund : durch das h e l v e t i s c h e G e f e t z vom 19. M ä r j 1799 mittelst @d)assung eines
tonen jedoch verworfenen Bundeeurkunde, mittelst Schaffung eines Schweizerfrankens ..u 121 franzöfifchen ®rans seinen Silbcrö, -- und endlich später nodj theilweise in den Münjkon* ferenjen, welche im November 1836 (zu Bern), im August 1837 (zu Suäern) und im Februar 1839 (in BüriaD abgehalten worden sind.

Von diesem srnchtlosen Bestreben, einen eiflenthumli* ...rjen, den deutschen und sran5ösis..-l)en Münjsuß vermitteln?

den, fchweijerif(,..jen SRünjfuß zu schaffen, ist man allgemein zurückgekommen. Und in der That mufj man dasselbe al.?

unpraktisch, ia als unaussüljrbar bezeichnen, weil der je» weilen vorgeschlagene Maßstab kein richtiger und brauch« barer war, und die richtige ..Witte zwischen den bei un« konkurrirenden SKunzsorten des deutschen und französischen

124

Münzfsystems weder in ft...h trug, noch in ftch tragen konnte.

.Der von uns vorgeschlagene Schweizersranken von 363/4 auf die Kölnlfche Mark recipirt die franjöfischen Münzen in der ©dgenossenscljast neben und mit den deutschen, die auf gleicher Grundlage ruhen, ohne an dem bezeichneten Hauptgebredjen der bisher kreirten verfchiedenen Schwelzerfranken zu leiden.

Die bisherigen Reformbestrebungen scheiterten, weil die verschiedenen Kantone die fremden Grobmünjen verschieden tarifirten, und zwischen ihnen nie ein v e r b i n d l i c h e s ·Sinverständniß ü b e r g l e i c h m ä t n g e T a r i f i r u n g d e r s e l b e n zu 8 t a n d e k o m m e n k o n n t e . ...Diese .Berschiedenbeit in der Tarifirung begründete den heillosen Unterscl)ied zwischen Kapital- und Äurrentgeld, und hatte zur weitern notljwendigen Folge, daß die ©cfjeidemunje sich fortwährend »on denjenigen Kantonen entfernte, die den höchsten Tarif der groben Münjforten befafjen, und hinwieder jene Kantone uberfchwemmte, welche fie am tief.sten tarifirt hatten. .

Rach dem von uns vorgefchlagenen ©chweijerfrankensystem wird in Zukunft duri..) die ganze Schweij e i n e und d i e f e l b e Tarifirung der fremden Geldforten bestehen, und damit eine wesentliche ..Quelle von Gefährde und UnOrdnung im fchweijerifcljen Münjwesen verstopft sein.

Die bisherigen Resormbestrebnngen im Münjwesen scheiterten endlich, weil dem Bund die Besugnij.! mangelte, d a s A u s p r ä g e n einer Masse u n g l e i c h a r t i g e r , zum Theil schlechter S c h e i d e m ü n z e in d e n K a n t o n e n zu h i n d e r n , und da wo solche ..ßrägung e n s t a t t g e s u n d e n , d e r e n -Sinschmelzung zu b e f e h l e n . .Der BefdjluH der Tagfatzung von 1803, nacl.) welchem behufs Verhinderung eines Uebermafjes

125

fchlechter ©cheibemiînjen, die Summen der auszuprägenden Kleinmunzen festgesetzt und nach dem SSerljältnijj der scala* mäf igen Beiträge unter die Äantone vertljeilt worden find, wurde nicht eingehalten, weil in der Tljat die Kompetenz zu einer solchen ..Bersugung nicht in der Mediationsverfassung lag, die den .Äantonen die ganze Münzhoheit wieder anheimstellte, und in Bezug, auf das Münjwefen lediglich festsetzte: ,,daf die in der ©chweiz verfertigten ,, Munjen einen gleichen ©ehalt haben sollen, der von ,,der Tagsafcung zu bestimmen sei."

Die Kompetenz, von den vorhandenen ©cheibemunzeit alle diejenigen einzuschmelzen und zu beseitigen, welche mit einer guten, möglichst einheitlichen Münjordnung unverträglich sind, liegt nun aber nicht nur klar und unzweideutig in der neuen Bundesverfassung, fondern wir stellen Ihnen, Tit., ausdrücklich den Antrag, au beschließen, daß mit (Sinfüljrung des neuen Schweijerfrankenfvftems die ©infchmeljung aller fdjledjten und folchen .Sdjeibemünjen, die weder mit den deutschen noch französischen Münzen ljarmonieren, dem Tiegel übergeben und beseitigt werden.

Und w e n n nun auf diefe Weife durch unfern Vorschlag alle diejenigen Reformen im Münjwefen, die man bisher vergeblich anstrebte, ohne einen Aufwand von Millionrn, mit.Gewißheit erreicht werden, wenn damit in einer schweren Zeit des Uebergangs und der .ffriftö -- in einer Zeit, ro» es ri»9s um uns gährt, und Sliemand weif, was der morgige Tag bringen wird -- die finanjiellcn .Araste der ©idgenossenfchaft gefchont und 9Rillionen, die man für unerreichbare Zwecke verwenden will, für andere zweckmäßige, erreichbare und dringende Unterneljmungen aufgespart werden können, -- wenn, da im benachbarten ..Deutschland eben jetzt wich* tige ...ßeranderungen im Munjwefen bevorstehen, und auch

126 Franïwifc früber ober f-päter wieber auf die so bringende SM.njresorm zurückkommen muß, welche im Ial)r 1838 an« gebahnt, seither-aber nie ausgesührt'wurde,-- der gegenwârtige Augenblick öewifj schlimm gewählt erscheint, um im fchweljerischen Münjwesen eine Rabikalreform, wie die von der andern (Seite angetragene, vorjunel)rnen und durcfjjus führen, -- wenn durd.. unfern ..Borschlag jedenfalls, gesetzt der* selbe führe gegen unser (Srwarten auch nicht die von uns beabsichtigte und in Aussicht gestellte wünschbare und betuhigenbe Ordnung in dem schweizerischen Münjwefen l)er« bei, einer zukünftigen, weitergehenden Radikalreform in keiner SBeife hinderlich vorgegriffen, eine solche vielmehr in Folge der angetragenen (Sinschmelzung der schlechten Schei* demünjen, angemessen vorbereitet wird, -- w e n n man es endlich dem .Bchweiîervolke, gefetzt, aber nicht zugegeben, unfer ..Borfchlag erweise jìch in der Folge als ungenügend, --eh' und bevor man ihm die ungeheuer« Opfer abverlangt, welche der Uebergang von einem alten jn einem neuen Münjfystem fordert, -- jedenfalls fchuldia, ist, vorerst ein Reformmittel zu versuchen, bas bisher noflj nie verfudjt worden ist und da« ihm jene Lasten nicht aufs

erlegt, -

fo wird 2îljnen, Herr .Urafident, Herren Nationalräthe, nach Würdigung der im gegenwärtigen Kommissionalbe-' richt entwickelten und am Schlüsse desselben jufammenge* stellten Gründe, -- die Wahl zwischen unserm Vorschlag und demjenigen, die Schweiz durch unbedingte Annahme des franjöstf..-hen Münjfuges dem französtfchen Münj- und ..Rechnungosysteme einäuverleiben, -- sicherlich ni....,jt schwer fallen.

©lauben Sie es, Tit., mit schönen Worten von (Sinbeit «nd -Sinigung nationakr Interessen allein, ja mit den be*

12?

sten Absichten, diese ©nigung und Einheit ju erzielen, wenn falsche Mittel gewählt werden, wird im schweizerischen Miinzwesen nichts Gedeihliches, nichts ©utes erjielt. Wenn in irgend einer Frage, so thut hier eine SSerföhnung des .Ostens mit dem Westen, thut eine gerechte und billige Üßermittlung verfchiedener duri.!) Lage und Gefchichte gegebener, nicht zu ändernder ..Berhältnisse und InteressenNoth. Wir haben einen sichern praktischen Weg, wie diese erzielt und der Zwrf te-, von Uns Allen gkich warm und gleich redlich gewünschten, Reform im schweizerischen Münzwesen gleichzeitig erreicht werden kann, vorgeschlagen.

Mögen Sie, Tit., diefen Weg der ..Bersöhnung und der (îchten ..Bermittelung einschlagen, und wir find es gewiß, da|j Sie auf diesem einfachen, naheliegenden, fchon gebahnten Weg... sicherer den Dank des ©chweijervolks und seiner zukünftigen Generationen erndten, als wenn sie nach der von der andern Seite beabsichtigten Sinheit im schweizerischen Münjwejen streben, die allerdings u n t e r w a l t e n * den g e g e b e n e n ..Berihâltnissen nur ,,ein schöner Traum" ist.

Indem die Unterzeichneten ihre Schluf.ianträge, die aus warmem ©efühl für de« ..Baterlandea Wohlfahrt und die ächte mögliche Einigung feiner materiellen Verhältnisse, so wie aus wahrer Besorgnis für die Interessen aller Sandes* theile hercorgegangen sind, wohlwollender Aufnahme und ernster Würdigung empfehlen, ergreifen sie zugleich den Anlaf.., Sie, Tit., der ausgezeichnetesten Hochachtung zu verfichern.

B e r n , den 5. April 1850.

Escher,

Bavier,

Bruggisser, Hitttgerfühler, Berichtcrstatter.

(Beilage A.)

Basel, Cours der Brabanterthaler a 584 Bafeen und Iroeent &0io: Monate.



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.Der Sarif fceS SSrabatumhaler...- in Basel von 38V2 ...Sätzen in ..Öergleich miti jenem der .junffrankenthaler »o« 333/4 3 Sätzen ist nur V5 % unter deffett 6ilbern.terth, dennoch bejablte man daselbfl den SSrabanterthaler bie 1 /8 % 3t g i o/ was wot?I den flarjtett a5ew«$ leitet/ daß selbjl ..Basel fortwabrende.» awfjeö ..Bediirtttiß nach detitschem ©eli) hat.

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(Beilage ß.)

Basel, Course von Augsburg k. S.

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,, .Da..! «Pari i»cö Xwift i>eö Brabaitterthaler-.! in .-Basel de 38 '/2 .-Batzen gegen de« gourd in 2lttg»b«rg de ..v. 21/, = 2 ff. 42 fr.

stellt in .-Basel den .ïouré auf Augöburg auf S. 171. 11 p. e. 100. Sllleitt, wie au... dieser ..tabelle ersichtlich ist, stand ber gour..-.

daselbst gewöhnlich weit hoher.- selbst bei 1733/8 , also bei 1 '/3 % «ber '..Pari, mit Sluönahme der letzten 2 Sahre, wo der SOlangel !

an französischem -.MÎ. den 3t.f.tifi »on deutschem ©eld nach der ©chweij bewirkte, und in i^olge dessen gleich bem -..lgio de..» deutschen ©elbé auch die deutschen Course in Basel drurfte.

-.Da-1 große 93.,lì)wrfitij] .-.Sciselo «(ich deutschem @cft und deffcn Unciitbchrlichkcit selbst fur .".Sasel fleht au-3 bieser .tabelle tlar hcr»or.

(23eilaae C.)

3urich, Cours auf flaris k. S.

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$unffran.eenthaler<5 zu 34 .Sätzen *) ijl in SBergleich mit jenem der .-Brabatuerthaler »on 39V5 Baçen 86/i0o % «nter seinem 6ilberwertl>; dennoch jahlte man einzig seit 1849 batf hohe Slgio l »on % à V«. SS .il) r end 5 S ab r en galt der ...Srabantei- V} % Sigio, folglich 1V« % «ber seinen 6il» !

berwertt), wae Siitichö Bedii.-.'fmß «« deutschem ©eld klar beweiet.

i *) Der Tarif des Funffrankenthalers ^ 34 Batzen besteht in Zürich feit 1. Sctober. 1829.

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(S3e.lage D.)

Berechnung M SSebarf* auémdrttgcr Valuten auf foïgcnbcrt Wen, um Don benfelkn flL 10,000 Sii ehalten, unb §Wefuftat Wefet ®crec&mmg abglich Der ©esporti in @t ©aßen:

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pari.

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40 pr. 27 und 16 pr. 11.

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Fracht.

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tt. 118, 49.

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Slnmerkung. .-Die vierte Äofonne seigt/ wie mei mehr Livres sterling in ..Sechfein auf Sonbon oder francs auf ^at-tó/ ofcer SKetchö««...^ auf Frankfurt, oder eumntauldett auf Slugüburg oder SBien -- in «Parie ««& ..Sasef gegeben werden miifjYn, ale in Slitâob«^ oder Frankfurt, um taö nämliche .Öuantum in 25aarschast ju erhalten.

E r t r a g

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auswärtiger 38ed)sel sum iOiäfjrigen fcur$fdmittli$en &our3 in Augsburg, Frankfurt a.M., $ariö, SBofel verfauft unì) ba8 ©elb in @t. (Sollen geliefert 'Sahrgang.

Betrag.

L. st. 100,000

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1850

Année Anno Band

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20

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.04.1850

Date Data Seite

367-367

Page Pagina Ref. No

10 000 320

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