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udesblatt.

Jahrgang II. Band III.

Nro. 49.

Samstag, den 2. SBintermonat 1850.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postami. Preis süx das Jahr 1850 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Fttn. 3.

Jnfexate sind fr a n tir t an die Expedition einznfenden. Gebühr 1 Batzen per Zeile oder dexen Raum.

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Verhandlungen der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes.

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Bericht

der Kommission des Ständerathes über die eidgenössischen Staats-Rechnungen des Jahres 1849.

Tit.

Die Kommission, welche Sie zur Prüfung der eidgenöfsifchen Staatsrechnung pro 1849 aufgestellt haben, gibt sich die Ehre, Jhnen ihren Bericht darüber zu erstatten.

Die Arbeit Jhrer Kommission war eine mühsame; auf der einen Seite ist das eidgenössische Rechnungswesen noch nicht fo geordnet und geregelt, daß es einen leichten Ueberblick und einen regelmäßig gegliederten Zusammenhang darböte, und auf der andern Seite waren mehrere der Verwaltungszweigc, über welche Rechnung abgelegt wird, den meisten Mitgliedern Jhrer Kommission neu; es bedurste daher für sie einiger Zeit, «m sich in die Details Bnndesblatt. Jahrg. II. Bd. In.

15

196 der betreffenden Fächer hineinzuarbeiten, auch dort, wo die ..Darstellung der Rechnungen klar und sachgemäß ist.

.-Berschiedene Nachträge und Ergänznngen der Rechnungen mußten nachgeholt werden, einige Theile sind jezt noch nicht aus denjenigen Punkt von Klarheit gebracht, aus welchem die Kommission sie gerne sähe; die Rechnung über die Militärausgaben sehlt ganz -- unser Bericht kann daher auch nicht auf Vollständigkeit Anspruch machen, und wir müssen deßhalb unsere. Arbeit einer nachsichtigen Beurtheilung empfehlen.

Die der Kommission vorgelegten Akten bestehen in der 1) Generalrechnung, wovon ein Abdruck dem Bundes-

blatt beigelegt worden ist; 2) in einem Hefte Ausweife über die Einnahmen; 3)

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Ausgaben;

4) " " ,, ,, " das Staatsvermögen, begleitet von 13 Belegebänden; 5) in 17 Heften nebst einem Belegeband über die Pulverrechnung ; 6) in einem Hefte nebst einem Belegeband für die Rechnnng der Zündkapfelfabrik; 7) in einem Theke mit Jnventarien;

8) in einem Band die Generalpostrechnung, 9) in vier Bänden die Duartalrechnungen des Postdepartements, 10) in 71 Heften, die Duartalrechnungen der Kantonalund Kreis-Postdirektionen enthaltend, und begleitet von 99 Belegebänden, 11) in vier Heften mit Revisions-Bemerkungen zur Postrechnung, und 12) ein Band Rechnungen über den eidgenöfsifchen Kriegsfond vom Jahr 1848.

197 Ein Bericht des Finanzdepartements, datirt vorn 13.

Juli 1850, begleitete die Zustellung diefer Akten. Derselbe ist ebenfalls abgedruckt im Bundesblatt vom 17. Juli 185O.

Nach oberflächlicher Kenntnißnahme der Vorlagen über-

zeugte sich die Kommission bald, daß dieselben theils nicht vollständig, theils mangelhaft seien.

[ÌDie Grundlage der gefammten Komptabilität, der bereinigte Finanzetat des Bundes, wie er auf den 31. Dez.

1848 bestanden, mangelte; ein wesentlicher Bestandtheil der Rechnung, die eigentliche Generalrechnung, oder wie

das Budget sie betitelt: die Rechnung über die Kapitalbewegungen, fehlte ebenfalls, und die Ausweife sind auf jene chronologische Art abgefaßt, welche deren Verifikation unendlich erfchwert, und die von Jhnen schon bei Gelegenheit der Vorlage der Sonderbundsrechnung verworfen worden ist.

Nichtsdestoweniger befchloß die Kommifsion, ihre Arbetten zu beginnen, um die Behandlung der Angelegenheit nicht über Gebühr zu verzögern, in der Voraussicht, daß es ihr ungeachtet der mangelhaften Form mit etwas mehr Mühe dennoch möglich fein werde, die Rechnung zu prüfen, und in der Absicht, das Mangelnde ergänzen zu lassen.

Vor Allem aus besprach sie sich über die Grundsäze, welche sie in ihrer Prüfung leiten sollten, und sie verjtändigte sich über solgende Punkte: 1) Die Untersuchung muß eine ümsassende sein, und sich nicht nur aus die Verifikation der Zahlen, fondern auf die gesammte Geschästssührnng des Bundesrathes, so weit dieselbe Einfluß aus die finanziellen Resultate der Rechnung hat, erstrecken.

2) Jn Anwendung dieses Grundsazes soll die Kornmission, wo sie es nöthig erachtet, auch von denjenigen

198 ..Berfügungen des Bundesrathes Kenntniß nehmen, die über die Epoche der Rechnungsablage hinausreichen, damit

Mängel, die sich in die Administration eingeschlichen hat-

ten, nicht noch ein volles Jahr bis zur nächsten Rechnungsabläge sortdauern können.

3) Ein besonderes Augenmerk soll auf die Uebereinstimmung der Rechnung mit dem Budget gerichtet, und namentlich die Rechtfertigung der Ueberfchreitung von Ausgabeposten genau erwogen werden.

4) Jede Rechnung foll mindestens eine zweifache Kontroie pafstren. Wo dieses bei den Administrativbehörden geschehen, genügt es, sich z« überzeugen, daß diese Kontroie getreu geübt worden; wo aber nur eine einsache Passation stattgefunden, was bei den direkten Verhandlungen der Departementschefs und ihrer Büreaux der Fall .

ist, so sollen die legislativen Kommissionen die Detailrevision vornehmen.

5) Die Untersuchung soll sich auch auf die Art und Seife der Buch- und Kassaführung in den Bureaux der Administrationen ausdehnen, und namentlich ein Kassasturz bei der eidgenössischen Staatskassa vorgenommen werden.

Jn Beziehung auf den zuerst aufgestellten Grundfaz überzeugte sich die Kommission bald , daß der vom Ständerath gesaßte Beschluß, zwei abgesonderte Kommissionen, die eine sür Prüfung der Rechnung, die andere für Prüfung des Berichts über die Geschäftsführung des Bundesratheö, aufzaf.cKcn, ein unzweckmäßiger fei. Ohne den nunbesten Uebelstand lann eine abgesonderte Kommiffion die Geschäftsführung des Bundesrathes in Beziehung auf ihren politischen, polizeilichen und gerichtlichen Theil begutachten, allein in Allem, was Verwaltungsgegenftände bctrisst, wird weder die Rechnungskommission ohne den Bericht über

19£

die Geschäftsführung, noch die sur leztere aufgestellte Kommifsion ohne "die Rechnungen sich ein vollständiges Bild von der Verwaltung machen können; vollends ungeeignet erscheint aber diese Trennung, wenn dem einen Rathe die Initiative über die Rechnungen, dem andern die über die Geschäftsführung zugetheilt wird ; -- dann ist es fast unausweichlich, daß bei gleichzeitiger Behandlung der Berichte in beiden Räthen gleichzeitig widersprechende Beschlüsse Über den nämlichen Gegenstand gefaßt werden.

Um diesem Uebelstand möglichst vorzubeugen, hat Jhre Kommission die vertrauliche Mittheilnng des Berichts über die Geschäftsführung verlangt, und es ist ihrem Wunsche bereitwillig entsprochen worden.

Wenn die Kommission im Weitern das Recht in An« spruch nimmt, auch von Verfügungen Kenntniß zu verlangen, die über die Epoche der Rechnungsablage hinausgehen, fo beruft sie sich auf den Vorgang der legislativen Versammlungen selbst in monarchifchen Ländern, wo bei Anlaß der Büdget-Berathungen fowohl als der Rechnungsablage die gesammte Verwaltung discutirt wird. Mit um so größerem Recht soll das in einer Republik geschehen, wo die Exekutivbehörde nicht als eine für sich berechtigte Macht, fondern nur als eine von den durchs Volk gewählten Behörden delegirte betrachtet werden muß. Auch in diefer Beziehung sind übrigens die Herren Departementschefs der Kommission auf verdankenswerthe Weife entgegengekommen.

Daß endlich jede Rechnung mindestens eine zweifache Kontrole passiren soll, ist eine Forderung, welche wohl keiner weitern Begründung bedars. Wir erwähnen derselben nur darum hier noch speziell, weil die infolge Festhaltung dieses Grundsazes nöthig gewordene Detailrevision von Seite Jhrer Kommission bei einigen Ansäzen Ausstel-

200 lungen von untergeordnetem Belang veranlagte, während bei den meisten andern Anfäzen keine solchen vorkommen, und es uns nöthig schien, den Grund dieser scheinbaren Inkonsequenz in der Behandlungsweise der verschiedenen Rechnungen hervorzuheben.

Die Kommission hat sich für ihre Arbeiten in verschiedene Sektionen getheilt, deren Anträge nach vollendeter Untersuchung von der Gesammt-Commission behandelt wurden. Nachdem diese sich über ihre Beschlüsse geeinigt, wurden die betreffenden Herren Departementschess zu den Sizungen der Kommission eingeladen, um über Zweiselbaftes Auskunft 'zu ertheilen und allfällige Einwendungen gegen einzelne Anträge geltend zu machen. Erst dann faßte die Kommission ihre definitiven Schlußnahmen, was übrigens einstimmig geschah.

Wir erachteten diese kurze Darstellung des Versahrens der Kommission für nothwendig, weil es das erste Mal

ist, daß eine eidgenöfsifche Staatsrechnung geprüft wird, und weil wir wünschen, daß den Mängeln, die in diesem Verfahren vielleicht bemerkt werden könnten, in Zukunft abgeholfen werden möchte. Wir gehen nunmehr zur . .Be-* handlung der Rechnungen felbst über, indem wir mit der eigentlichen Verwaltungsrechnung den Anfang machen, und die Reihenfolge der einzelnen Anfäze beibehalten, wie sie in der gedruckten Staatsrechnung aufgestellt ist. Hernach werden wir unsere Bemerkungen über die RechnnngsstelInng im Allgemeinen, namentlich über die Kapitalbewegungen und den Vermögensstand folgen lassen, und endlich mit bestimmten Anträgen schließen.

201

inn4men.

Erster Abschnitt.

Ertrag der angelegten Kapitalien und Immobilien.

a. Z i n s e n von a n g e l e g t e n K a p i t a l i e n .

Hier hat die Kommission zu bemerken, daß die Zins-

bücher nicht ordentlich genug geführt sind, und namentlich das Datum der Eintragung nicht immer mit dem Tage der Bezahlung übereinstimmt. Als Grund davon wurde angegeben, daß die Schuldner zuweilen Geldsorten einsandten, die nicht angenommen werden konnten, oder daß bei den überhäusten Geschäften des Kassiers Groups zuweilen mehrere Tage uneröffnet blieben, und die Eintragung erst bei Empsang der ausgewechselten Geldsorten oder bei Eröffnung des Groups stattfand. Ans einem derartigen Verfahren geht der Uebelstand hervor, daß in den Büchern verschiedene Schuldner als straszinspflichtig erscheinen, ohne daß Strafzins gefordert wurde, und gewiß hätten dergleichen Fälle im Buch felbst mit einer Erläuterung begleitet sein sollen. Wir hoffen übrigens, daß solche künftig überhaupt nicht mehr vorkommen werden, da der Staatskafsier einen Gehülfen erhalten hat.

Auf Fol. 446 wurden 20 Rp. zu viel eingenommen, die dem Debitor zu bonificiren sind. Als irrig dann sind die Zinfe bei Fol. 501 nnd 502, welche erst auf 1. Januar 1850 verfallen, mit Fr. 1480 in die Zinseinnahme pro 1849 gebracht worden, und diefe Summe ist vom Betrag der eingenommenen Zinse abzuziehen.

202 b. Mieth- und Pachtzinfe.

Ziffer 3. Pachtzins des Rüti- und Engegut im Amt Seftigen, Kanton Bern. Die daherige Einnahme wurde mit Fr. 1500 budgetirt, in der Wirklichkeit beträgt dieselbe nur Fr. 590, somit eine Mindereinnahme von Fr. 910; die

Liegenschaft ist um den jährlichen Pachtzins von Fr. 1500 vermiethet; auf Rechnung des 1849ger Lehenzinfes sind jedoch nur Fr. 500 eingegangen, fo daß von daher noch Fr. 1000 ausstehen, welche im Vermögeusstatus unter den Aktiven aufgetragen sind. Die Einnahme von Fr. 90, herrührend von verkauftem Holz (Reiswellen) ist ebenfalls hier aufgetragen, obschon dieser Erlös nicht unter die

Rubrik von Miethzins fällt. Der jährliche Zinsertrag diefer Liegenfchaft, welche feiner Zeit der Eidgenossenschaft für Fr. 59,675 pfandrechtlich anheimfiel, beträgt fomit circa 2'/2 %· C3 mnß jedoch bemerkt werden, daß "auf derselben sich bedeutende Waldungen vorfinden sollen, deren Rentabilität auf dem Holzwuchs gesucht werden mnß.

Zisser 4. Ertrag der Allmend bei Thun. Derselbe ist im Voranschlag mit Fr. 4700 aufaetragen, während die Rechnung bloß eine Einnahme von Fr. 3462. 35 nachweist; die Mindereinnahme beträgt daher Fr. 1237. G5. ..Der Ertrag dieser Realität zerfällt in folgende vier Abtheilungen : a. die Azweide, Nettoertrag derselben Fr. 3,259. 60 b. Ertrag der Miethzinse vom Hans, Keller, Kantinen K.

,, 345. -- c. Erlös von Gras und von Baum-

fruchten d. vom eidgen. Militädepartement für Bennzung der Allmend zu militarifchen Uebungen . . . . ,

,,

28. --

,

400. --

Einnahmen Fr. 4,032. 60

203 Hievon gehen wieder ab : 1) Erstellungskosten einer

neuen Brunnenleitung Fr. 316. 40 2) Verschiedene Repara-

turen

. . . " 146. 70

3) Verwaltungskosten

(Hr. Hürner) .

. ,, 107.15 Fr. 570.25

Bleibt eine Nettoeinnahme von Fr. 3,462. 35

Der Bundesrath fagt in seiner Botschaft, die Mindereinnähme der Allmend rühre von den vermehrten Militärübungen her. Da bisanhin das Militärdepartement' für das Abhalten der Schule in Thun Fr. 400 bezahlte, fo wird es angemessen fein, daß dasfelbe in Zukunft für den vermehrten Gebrauch der Allmend auch eine erhöhte Vergütung an die Bnndeskasse leiste.

Ziffer 5. Ertrag des Bodens der Festungswerke: von Cuziensteig ist eingegangen . Fr. 20. --

von St. Moriz

"

,,

.

,, 87.45

von Aarberg

"

,,

.

,, 156. 60

Total

Fr. 264. 05

im Voranschlag war dieser Posten mit somit eine Mehreinnahme von

,, 200. -- Fr. 64. 05

Diese Mehreinnahme hätte bedeutender ,sein können, wenn von den Festungswerken von Bellinzona ebenfalls etwas eingegangen wäre. Der dortige Inspektor bemerkt, der Ertrag des Bodens sei unbedeutend, und die Anstößer an denselben behaupten ein Recht auf die Nuznießung zu haben, was Herr Barera zwar nicht zugibt, dagegen den Wunsch ausdrückt, das Militärdepartement möchte die

204 Differenzen reguliren. Der Inspektor sagt zwar in feinem Bries vom 7. Januar 1850, man hätte ihm für die Nuznießung Fr. 17 anerboten, was ihm aber zu wenig gefchienen, und er es deßhalb vorgezogen habe, den Gegenstand zu behandeln wie im frühern Jahr. Wenn zwar der Ertrag des Bodens der Festungswerke im Ganzen unbedeutend ist, und vielleicht bei strenger Aufjtcht mehr daraus erlöst werden könnte, so darf mit Bezug auf Bellinzona die Sache nicht fo fortgehen. Die vielen, anch kleinen Ausgaben, die der Bund zu bestreiten hat, follen die Behörden auch auf die Einnahmen aufmerkfam machen; es ist daher das Militärdepartement einzuladen, bezüglich des Ertrages der Festungswerke in Bellenz, die Differenzen zu reguliren, und namentlich dafür zu forgen,

daß nicht Dritte durch. Verjährung Ansprüche auf diefes eidgenössische Eigenthum erwerben, wozu sie jetzt kein Recht haben.

Zweiter Abschnitt.

.Zinsen von Guthaben und Vorschüssen.

(Ohne Bemerkung.)

Dritter Abschnitt.

.Zölle.

Die Zollregister, Uebersichten und Rechnungen der schweizerischen Grenzgebühren, welche im Jahr 1849 einen Nettoertrag von Fr. 322,061. 52 abwarfen, sind nur theil-

205 weise revidirt worden. Es ergab sich nämlich beim nähern Untersuche dieser umfangreichen Papiere, daß das erste und zweite Duartal mit Ausnahme der Zollschriften von Genf durch den eidgenössischen Staatsbuchhalter einer Durchsicht unterworfen wurden, das dritte und vierte .Quartal mit wenigen Ausnahmen nicht.

Wir befchränkten unfern Untersuch daher, bei der uns so karg zugemessenen Zeit, nur auf das lezte Semester, und es erzeigten sich in demfelben allerdings Verstöße und Fehler, sei es in unrichtiger Taxation der eingegangenen Waare, sei es in fehlerhaften Additionen und Unterlassung der Beifügung vorgeschriebener Unterschriften, allein die ganze Ausbeute, die aus diesem Untersuche hervorging, schien uns zu gering, um derselben hier speeiflzirt zu erwähnen, und der Umstand zudem, daß nunmehr für die Eidgenossenschaft ein neues Zollsystem ins Leben getreten -ist, wird die Unterlassung einer articulirten Berichterstattung entschuldigen, und zwar um so mehr noch, als mit sämmtlichen Grenzkantonen die Rechnungen sür das Jahr 1849 sich abgeschlossen befinden und einiger unrichtig verrechneter Batzen willen, vielsache Korrefpondenzen und Rechnungsveränderungen nicht provoeirt werden sollten.

Ungerne haben wir bei den Zollakten das Generaltableau vermißt, das vorschriftgemäß über den Eingang sämmtlicher dem eidgenössischen Zolle unterworfenen Waaren, in Zusammenstellung der einzelnen ..Hrtikel hätte verfaßt werden follen. Wir beantragen daher, daß diese Uebersicht nachträglich noch ausgefertigt, auf gewohnte Weise gedruckt und den Ständen mitgetheilt werde, und zwar für das Jahr 1849, fowie für den Monat Januar 1850, jedes abgesondert, damit die Tabellen der Einfuhr von Waaren in die Schweiz, welche seit Anno 1842 mit ziemlicher Genauigkeit geführt wurden, ergänzt werden

206 können. Wenn der- Monat Januar 1850 in den Tabellen von 1849 inbegriffen würde, so kämen ganz falfche Resnltate zum Vorfchein, indem dann die 49ger Tabellen 13; die 50ger aber nur 11 Monate umfassen würden.

Mit Recht widmen alle handeltreibenden Staaten dergleichen statistifchen Zusammenstellungen eine bedeutende Aufmerkfamkeit. Die genaue Kenntniß der Thatsachen ist sowohl für den Staat selbst, als sür den Partikularen von großem Nuzen, indem jener darin einen richtigen Leitfaden für feine Zoll- und Handelsgefetzgebung, diefer einen Wegweiser für feine Unternehmungen findet, was mittelbar dem ganzen Lande wieder zu gut kommt, denn unter den starken Schwankungen der Preise, welche dadurch entstehen, daß ein Markt bald zn fehr überladen, bald z« wenig verfehen ist, muß auch der Consument leiden. Es versteht sich, daß diebetreffenden Angaben jederzeit sofort zn allgemeiner Benuzung der Oeffentlichkeit übergeben werden sollen, und wir glauben, daß das Zollund Handelsdepartement sich ein wahres Verdienst erwerben würde, wenn es dafür forgte, daß die Angaben über den Betrag der Einfuhr der hauptfächlichsten Han*

delsartikel am Ende jedes Monats möglichst schnell zu seiner Kenntniß gebracht, und von ihm sosort veröffentlichet würden. Länder von ungleich größerem Verkehr haben darin eine große Vollkommenheit erreicht. Jn England erscheinen diese Tabellen vier Wochen nach dem Schluß des Monats, und die belgische Regierung haf eine vollständige detaillirte Uebersicht der Ein- und Ausfuhr des ganzen Jahres 1849, unter Beifügung der Vergleichung mit 1847 und 1848 in der ersten Hälfte Februar 1850 veröffentlichet.

207 Noch ist zu bemerken, daß sich in der Hauptsumme

ein kleiner Additionsfehler eingeschlichen hat, anstatt Fr. 322,061.52, soll es heißen Fr. 322,061.50; Differenz 2 Rappen.

Der neue Grenzzoll ist erst am 1. Februar 1850 in's Leben getreten; deßhalb von daher keine Einnahmen.

Vierter Abschnitt.

Regalien und -Bertt.altungen.

Postverwaltuug.

Den Rechnungen und dem Bericht des Postdepartements hat die Kommission eine besondere Anfmerkfamkeit gewicdmet, da dasselbe unstreitig eines der wichtigsten in der eidgenössischen Administration ist, und dessen Geschäftsführung die Interessen der Kantone, in Beziehung .auf ihre Finanzquellen, sowie den Cüxwerb und Verkehr eines großen Theils des Publikums direkt berührt. Keines ist auch so sehr der Gegenstand öffentlicher und vertraulicher Kritiken gewesen, und schon dieser Umstand mag es rechtsertigen, wenn wir bei demselben etwas länger verweilen.

Jn Beziehung aus die Form der Rechnung, und deren materielle Richtigkeit müssen wir dem Departement unsere volle Anerkennung aussprechen. Es konnte natürlich nicht in der Aufgabe der Kommission liegen, die 71 Duartalrechnungen, und die 99 Belege Bände im Detail nachzurechnen; aber sie hat sich durch die genaue Prüsung vieler einzelnen mitten aus der Masse ausgehobenen Abtheilungen überzeugt, daß allenthalben eine genaue Eontroie gewaltet, und auch das Finanz-Departement in seiner

208 Eigenfchaft als Rechnungs-Hof ein fcharfcs Auge darauf geworfen hat. Die Zusammenstellung der General-Rechnung aus den zwanzig, in den ersten ..Quartalen auf die verschiedenste, bunteste Weife von einander abweichenden Kantonal-Rechnungen ist eine fehr lobenswerthe Arbeit; die

Eintheilung in Haupt- und Unter-Rubriken ist logisch und gibt einen klaren Blick in die ganze Maschinerie; einzig bei der General-Jahres-Rechnung vermißte die Kommission die Zusammenf.'llttng der Details für das ganze Jahr, wie sie in den General-Ouartal-Rechnnngen für das .Ouartaî gegeben war. Das Departement hat aber auf den Wunsch der Kommission eine solche fertigen lassen und vermittelst dieser doppelten Jahres-Uebersichten,die eine nach Kantonalund Kreisdirektionen mit Haupt-, Einnahme- und AusgabeRubriken, die andere nach ..Duartalen und Detail-Rubriken, kann jede wünschbare Angabe mit Leichtigkeit erhoben werden.

-Die Kanzleikassarechnungen, welche die Ausgaben der Zentralverwaltung nachweisen, und die nach den oben aufgestellten Grundsätzen im Detail revidirt wurden, sind hingegen weniger übersichtlich, indem die Ausgaben monatweise anstatt quartalweise zusammengestellt sind, und bei vielen Posten die Hinweisung auf die Belege mangelt, was für die Revision beschwerlich ist. Mehrere Belege, z. B. A No. 3, B No. 1 und 4 im ersten Ouartal, enthalten .Ouittungen, die das Visum des General=Postdirektors oder des Departements-Chefs nicht tragen, und namentlich sind verschiedenartige Lieferungen für BureauBedürfnisse und Mobiliar-Unterhalt bezahlt worden, ohne daß deren Richtigkeit von den betreffenden Büreaux-Ehefs befcheinigt worden wäre. Diesen Mängeln wäre in Zuknnft abzuhelfen.

209 Die Verrechnung von Taggeldern an Postangeftellte, die mit besondern' Mifsionen beauftragt, sich außerhalb ihres Wohnsitzes verfügen mußten, gefchah anfänglich auf verschiedenartige Weise; dieselbe ist aber nun durch ein Reglement geregelt, und wir kommen deßhalb nicht weiter darauf zurück. Indessen müssen wir doch eine Bemerkung hervorheben, welche wir in dieser Beziehung gemacht haben. Dieselbe betrisst den Kontroleur Peter von Zürich, welcher während eines Aufenthalts in Schaffhaufen Behufs der Uebernahme der Posten von Thurn und Taxis 104 Tage lang ein Taggeld von 8 Franken und daneben dennoch seine Besoldung in Zürich bezog. Dieses scheint uns nicht zulässig, ein Taggeld »on Fr. 8 ist bei einem längern Aufenthalt gewiß eine hinreichende Entschädigung,, und wir beantragen daher, daß das während diefer Zeit bezogene feste Salarium der Post=Eassa zurückvergütet werde.

Gegen die eigentliche materielle Geschäftsführung des Departements hat das Refultat der ersten Jahresabrech« nung beinahe allenthalben ein ungünstiges Vornrtheil er= weckt, indem den Kantonen anstatt Fr. 1,025,247. 91, wie die vom Bundesrath angenommene Vertheilungs-.Skala hoffen ließ, nur Fr. 735,045. 17 oder unter Zurechnung der ihnen für Abtretung des Postmaterials schuldigen Zinse

von Fr. 21,344.92, die Summe von Fr. 7'56,390. 09 vergütet wurde. Die Hinweisung auf die Jahre- 1847 und 1848, wo die Kantone noch felbst ihre Posten administrirten, und deren Ertrag auch nicht viel höher stieg, als jezt unter der eidgenössischen Administration, erklärt den Unterschied nicht hinlänglich, indem während dieser beiden Jahre 1847 und 1848 infolge der Lebensrnittel.* Theurung und des anarchischen Znstandes eines großen Theils von Europa eine Stockung des Verkehrs einge-

210 tretten war, das Jahr 1849 hingegen wieder eine große Thätigkeit in den Gefchäften und eine bedeutende Zahl Reisender herbeigesührt hatte. Die Herabseznng der Porti von Briesen und Fahrpoststücken konnte ebenfowenig einen so großen Aussall bewirken, denn dieselbe ist erst im lezten Dnartal des Jahres ins Leben getretten.

Die Commission hat sich daher veranlaßt gesunden, die Rechnungen Punkt sür Punkt zu durchgehen, um den

eigentlichen Ursachen dieses Ausfalls auf die Spur zu kommen, und sie gibt sich nun die Ehre, Jhnen das Resultat ihrer Nachforschungen vorzulegen.

Die Netto-Einnahme des Jahres 1849 belauft sich nach Abzug der Vergütungen an sremde Post-Verwaltungen: ..Bon Reisenden aus .

.

. Fr. 1,478,569. 96

" Briesen auf "

.

,, Zeitschriften auf .

"

.

. " 1,282,800.30

Paketen und Geldern auf .

.

. "

"

573,531. 41

66,940.77

Verfchiedenem auf .

. " 26,987. 05 Zusammen anf Fr. 3,428,829. 49

Der Durchschnitt der Netto-Einnahme der Normal-Jahre von 1844, 1845 und 1846 dagegen hatte sich belaufen : Von Reisenden, Briesen, Paketen und Geldern, über die damals noch nicht allenthalben abgesonderte Rechnnng geführt worden war, auf Fr. 3,240,565. 07 Dazu die A!tiv=Rechnungs-Saldibei · ß5tsw&t5gen Postämtern .

. " 132,673. -- Zusammen ^3,373,238. 07 .ab die Passiv-Saîdi bei auswärtigen

·Mtofcm

.

·»

.

. »

139,587.33

Sleibet. als Ertrag von Reisenden, Briefen, Paketen und Geldern Fr. 3,233,050. 74

211 Transport Fr. 3,233,650.74 Von Zeitschriften ,, Extra-Einnahmen ,, Bestellgebühren

,, Scheinen . . .

/,

Passagier-Äarten

.

. ,, . ,, . ,,

53,610. 78 18,982. 38 6,693. 77

.

. ,,

4,824.75

.

. ,, 4,161. 00 Zusammen Fr. 3,321,923. 42

Differenz zu Gunsten der Einnahme des Jahres 1849 gegenüber dem Durchschnitt der Einnahme der Normal-

Jahre 1844, 1845 und 1846. Fr. 106,906. 07

Der Ausfall ,,kommt alfo nicht von verminderter nahme her.

Die Ausgaben hingegen betrugen

im Jahr 1849

.

.

Ein-

. F r . 2,672,439. 4o

während sie im Durchfchnitt der

Normal-Jahre 1844, 1845 und 1846 nur betragen hatten

.

mithin weniger als im Jahr 1849

,, 2,351,215. 66 Fr.

321,223. 74

Ein g e n a u e r Nachweis, auf welchen Ausgabeposten

diefer Unterschied stattgefunden, ist darum nicht möglich, weil die Rubriken in den ältern, und der jezigen Rechnung nicht auf die nemliche Weife geordnet sind, und weil in den frühern Rechnungen für Thitrgan und Uri nur Gefammt-Summen ohne Detail erfcheinen; indessen gibt

die Vergleichung doch folgende Resultate: (Siehe die am Ende dieser Berichtes angehängte Uebersichtstabelle.)

Kompensiren wir nun den Ueberschuß der alten Rechnungen in den .Dîubriken Verschiedenes und Entschädi* gungen von Fr. 45,351. 12 .mit folgenden Posten der neuen ..Rechnung, die aller WahrBundesWatt. Jahrg. II. Bd.IH.

16

Tabelle zu Seite 211, lv. Abschnitt. Postdepartement.

Dutchschuitt von 1844..,

1849.

1845

und 1846.

Fr.

Gehalte .und Vergütungen : Generalpostdirektion . . . . . . .

Angestellte bei den Kantonalpostämtern, Kreiédirektionen, Büreaur, Ablagen, Fußboten, Briesträger, Packer u. s. w.

.

. .

.

. .

Kondukteurs- und Postillonstrinkgelder Experten u n d Reisekosten . . . . . .

Büreankosten : Schreibmaterialien u n d Drucksachen . . . .

Beleuchtung u n d Heizung . . . . . .

Büreaumaterialien und Büreaubedürfnisse .

Uniformen u n d Dienstzeichen . . . . .

Gebäulichkeiten, Unterhalt und Miethzinfe Postmaterial : Fuhrwerke, neue Anschassungen . . . .

Reparaturen und Postdienstgeräthschasten .

Transportkosten: Hauptwagen .

. . .

Schifftransport Beiwagen .

. . .

Zölle, Weg- u n d Brückengelder Je.

. . .

Verschiedenes .

. . .

Entschädigungen .

. . .

Thurgau .

. . .

U r i

.

.

.

.

.

.

Zusammen Die Verminderung von der Vermehrung abgezogen mit Bleibt Ausgabenvermehrung gleich wie oben .

,Fr.

Rp.

18,776 41

Rp.

370,811 130,191 10,531 30,800 10,813 23,640 45,332 41,479 134,579

497,937 136,197 12,985 14,732 56,992 18,841 28,068 12 35,751 03.

8,612 09 09 134,668 1,302,294 87 1,521,453 28,784 118,110 89,583 10 14,507 51,434 16 12,031 5,948 14 77,469 40 26,308 35 2,351,215 65 2,672,439i *

*

06 01 64 59

13,987

*

*

i i !

Vermehrung

Verminderung

von

von

1849.

1849.

Rp.

Fr.

18,776 41

gr.

65 69 48 47 22 42 93 59 60

127,126 6,006 12,985 4,200 26,191 8,028 13,987 4,428

42 93 47

26 46 71 50 83

89

17

18

40

Rp.

59

68 48 83

63

247,943 30 28,527 40 14,507 83

512,800 14 191,576 39 321,223 75

9,580 43 32,867 09

39,402 5,948 77,469 26,308 191,576

98 14 40 35

39

212 scheinlichkeit nach im Verschiedenen der alten Rechnung inbegriffen sind, nemlich : Büreau=Materialien und Büreau-'-Be-

dürfnisse . . . . .Fr. 13,987.93 Zolle, Weg- und Brückengelder K. . " 14,507. 83 und aus Gehalten und Transportkosten

..,

16,855. 36

Fr. 45,351.12 und vertheilen wir die Ausgaben von Fr. 103,777.75 für Thurgau und Ury, welche auf den übrigen Total-Ausgaben nach Abzug der Kosten für neue Wagen-Bauten ungefähr einen Betrag von 5% bilden, im Verhältniß auf die übrigen Posten, so finden wir in runden Zahlen eine Vermehrung der Ausgaben von 1849 gegenüber dem Durchschnitt von 1844, 1845 und 1846 auf: General: Postdirektion .

.

. Fr. 18,776. 41 Kreisdirektion, Bureaux, Ablagen, Fußboten, Briefträger, Paker :e. " 100,000. -- Kondukteurs und Postillone .

. " 12,500. -- Experten und Reifekosten .

. " 4,000. -- Schreibmaterialien und Drncîfachen " 24,500. -- Beleuchtung und Heizung · .

,-, 7,500. -- Uniformen und Dienstzeichen .

.

" 4,OOO. -- Regelmäßige Transportkosten .

,, 175,000. --

Beiwagen .

,

.

.

.

" 24,000. --

Zusammen

Fr. 370,276. 41

Theilweise lassen sich diese Differenzen erklären; die Commission hat, um sich darüber Ausknnst zu verschaffen, eine genaue Vergleichung der Ausgabeposten der einzelnen Ouartale unter einander vorgenommen. Sie ist von der .·Boraussetzung ausgegangen, daß im ersten Ouartal Alles noch auf dem nemlichen Fuß betrieben worden sei, wie

213 unter der Kantonal-Administration, und die Vergleichung mit den nachfolgenden Ouartaleu mußte also nachweifen, welche Vermehrungen das Postdepartement habe eintretten lassen. Jn der Aufzählung diefer Differenzen beobachten wir die oben angenommene Reihenfolge.

a. Generaldirektion (Vermehrung)

Fr. 18,776. 41.

Diese Ausgabe rechtsertigt sich von selbst, und weit entsernt, den Betrag derselben zu hoch zu finden, sind 'wir der Ansicht, aus Gründen, die wir weiter unten entwickeln werden, daß das Budget für diesen Theil der Administration viel zu wenig admittirt habe.

b. Kreis-Direktionen, Bureaux, Ablagen, Fußboten, Briefträger, Paker u. f. w. .

.

Fr. 100,000. -- Die Kreis-Postdirektionen zeigen eine Verminderung der Ausgaben von Fr. 15,586. 46 im ersten, ans Fr. 12,046. 45 im letzten Ouartal. Diefelbe rührt großentheils von der Verminderung der Kantonal-Postämter auf eilf Sreisdirektionen her, die Auslagen für Bureaux sind von Fr. 59,815. 25. im ersten, auf Fr. 67,961.54,im letzten Quartal gestiegen ; für Ablagen von Fr. 5,950. 97 auf Fr. 8,431. 13; für Fußboten, Briefträger, Packer und Büreauxdiener

von Fr. 37,426. 66 auf Fr. 42,922.31.

Die Vermehrung hat folgende Gründe : 1) erfcheinen verschiedene Beamtete in den Bureaux der Kantonal-Hauptorte jeizt unter dieser Rubrik, die früher zu den Kantonal-Postdireftionen (jeijt Kreio-'.po.jidirektionen) gerechnet wurden; 2) erhielten einige Angestellte, nan'ei.itiq die Ablaghalter in Neuenburfl und 2t. Gallen, ihre Besoldungen nur halbjährlich oder erst am Ente des Jal-res, weß=

214 halb die Summe je im zweiten und vierten Semester größer erscheint.

3) mußten an vielen Orten die fixen Besoldungen erhöht werden, indem mit der Einführung der neuen eidgenöfsischen Administrationsformen eine Menge Accidenzien für die Beamteten wegfielen, die früher als Theil ihrer Besoldung betrachtet wurden. So hatten im Kanton Waadt die meisten Angestellten außer ihrem Fixum eine fogenannte remise, die in gewissen Prozenten ihrer Einnahme bestand, im Kanton Neuenburg Einschreibgebühren von jedem Paket oder Group, im Kanton Graubünden erhielten sie selbst Kleidungen, an verschiedenen Orten wurde neben dem Briefporto noch eine besondere Bestellgebühr von jedem Brief bezogen.

4) wnrde im Kanton Appenzell und im Kanton Schaffhausen der Postdienst sür Rechnung der Eidgenossenschast eingerichtet, während er früher in ersterm Kanton von Privaten, in letztem von der Thnrn und Tarisfchen Administration besorgt wurde, was, wie aus der einen Seite eine Vermehrung der Einnahmen, so auf der andern Seite Ausgaben für die Gehalte der Angestellten verurfachte.

5) wurden an verschiedenen Orten Fußboten'Knrse eingerichtet, die srüher auch der Privat-Jndustrie überlassen waren; mehrere Ablagen wurden in Bureaux umgewandelt, und eine Anzahl neuer Ablagen geschassen, wo vorher keine bestanden.

c. Kondukteurs und Postillone . Fr. 12,500. -- wegen Anstellung neuer Kondukteurs und besserer Bezahlung der Postillone.

d. Experten und Reisekosten . Fr. 4,000. --

215 Hierin sind inbegriffen die Kosten der OrganisationsCommission für die erste Einrichtung der schweizerischen ·Postverwaltung, der Kommission sür Schätzung und Uebernahme des Postmaterials von den Kantonen, die Reisen des eidgenössischen Abgeordneten sür Abschluß der neuen Postverträge mit Frankreich und Belgien, sür Unterhandlnngen mit Thnrn und Taxis, sür eine Mission ins Wallis wegen Unordnungen, die daselbst stattgefunden und für die Uebernahme der Schaffhanfer Post-Administration.

Diese Ausgaben sind durch den Uebergang der Postverwaltnng an die Eidgenossenfchaft nöthig gewordent sie werden aber zum größern Theil nicht wiederkehren, und die dafür ausgegebene Summe erfcheint nicht zu hoch.

e. Schreibmaterialien und Druckfachen Fr. 24,500. --

Auch hier hat die gänzlich veränderte Einrichtung und die neue Organisation notwendiger Weife bedeutende außerordentliche Auslagen verursacht, indessen scheint man doch hie und da aus zu großem Fuße sich eingerichtet zu haben, und die Empfehlung' größerer Oekonomie dürfte am Platze sein, sowie bei f. Beleuchtung und Heizung .

. Fr. 7,500. --: Es wäre wünschenswerth, daß sür diesen Theil des ...Dienstes bestimmte Regeln aufgestellt, die Beschaffung derselben mit Ausnahme größerer Postbüreaux allenthalben den Postbeamteten überbunden und darauf bei Bestimmung der Befoldung Rücksicht genommen würde.

g. Uniformen und Dienstzeichen

. Fr. 4,000. --

übergehen wir ohne weitere Bemerkung.

h. Gebäulichkeiter. Hier zeigt sich eine Verminderung in den Miethzinsen, die aber ihren Grund darin hat, daß beim Schluß der Rechnung das Departement mit den Kantonen über deren Betrag nicht allenthalben einig war..

216 und daher ein Theil derselben pro 1849 erst im Jahr 1850 ·ausgerichtet wurde. Auch hier wäre es zu wünschen, daß dabei allenthalben auf die nemliche Weife verfahren, und in gemietheten Gebäuden die nöthigen Reparaturen vom Eigenthümer bestritten würden, wie es an den meisten Orten wirklich gefchehen ist, während in Solothnrn in einem ebenfalls gemietheten Gebäude von der Eidgenossenfchaft Fr. 989 für Bauveränderungen bezahlt wurden.

Wo dergleichen nöthig werden, mag der Eigenthümer durch einen höhern Miethzins entschädigt werden.

i. Postmaterial. Auch hier ergibt sich eine bedeutende Verminderung in den Unkosten neuer Anschaffungen. Diese Ausgabe ist aber nur ausgeschoben. Da alle Jahre ein Theil der Wagen und des übrigen Materials unbrauchbar wird, so ist es nöthig, daß für denfelben neues angeschafft werde, und was in Einem Dahre zu wenig dafür gethan wird, muß in einem folgenden nachgeholt werden.

Die Vergleichung der Schätzung des am 31. Dezember 1849 vorhandenen Materials mit derjenigen vom 1. Januar 1849 zeigt, daß dasfelbe am Eude des Jahres Fr. 39,374. 12 weniger werth war, als im Anfang des Jahres und um auf Ende 1850 den nämlichen Werth wieder herzustellen, wie er ursprünglich war, sollten also im Lause 1850 für das Doppelte dieser Summe, nämlich für Fr.78,758.24 nene Anschaffungen gemacht werden, wodurch der Reinertrag von 1850, Alles andere gleichgenommen, gegenüber demjenigen von 1849 um die nemliche Summe geschwächt werden würde.

Jn Betreff der Reparaturen, die eine so bedeutende @nmme ausmachen, glaubt die Commission, daß eine strengere Contrôle der Rechnungen der betreffenden Arbeiten eingesührt werden sollte. ..Dieser Zweig des Dienstes

217 geht zu sehr ins Detail, als daß die Commission sich damit einläßlicher hätte befassen können, allein sie hat sich bei einzelnen Arbeiten überzeugt, daß der neinliche Gegenstand an verfchiedenen Orten zu sehr verschiedenen Preisen bezahlt wird.

k. Regelmäßige Transportkosten . Fr. 175,000. -- Zu Erläuterung diefes großen Unterschiedes hat die Vergleichung der einzelnen Duartale von 1849 unter einander eine geringe Ausbeute gegeben. Die größte Disferenz findet sich zwischen dem ersten Duartal, welches

Fr. 367,205. 94, und dem dritten, das Fr. 388,431.35 kostete, und erklärt sich theils aus der Art der Rechnungsstellung, indem Pferdelieferungen für das erste Duartal

in Thurgau mit

.

.

.

. Fr. 2,000. --

erst im zweiten bezahlt wurden, und

indem bei Luzern Vergütung an die Dampffchifffahrtsgesellschaft im dritten Duartal unter dieser Rubrik erschienen, die in den übrigen .Quartalen unter Schifftransport aufgeführt werden; theils durch den Umstand, daß in St. Gallen während der Sommermonate auf mehreren Straßen die Wagen mit einer größern Anzahl von Pferden befpannt, und ein neuer Einfpänner-Kurs nach Rapperfchwyl eingeführt wurde, was zufammen ausmacht ungefähr .

Jm Weiternsindbeizufügen .

.

für Transportkosten im Kanton Schaffhanfen, die bisher von Thnrn und Taris

" 1,000. --

" 7,000. -- ,, 6,000. --

uebertrag Fr. 16,000. --

218

v

Transport Fr. 16,000, -- bestritten wurden; ferner . . . " 4,000. -- in Graubündten wegen vermehrter Befpannnng, wie bei St. Gallen und Verlängerung eines Knrfes von Truns bis Jlanz; ferner ,, 600. -- bei Bafel, wegen Mehrforderung eines Pferdelieferanten; ferner bei Aargau, fünftes Pferd auf der Zürcher-Basler Route und .

.

verfchiedene kleinere Aufbesserungen, die wir nicht befonders aufzählen und was zusammen circa

,,

1,500. --

" 1,900. --

Fr. 24.000. --

ausmacht.

l. Die Vermehrung von .

. Fr. 24,000. -- bei den Beiwagen ist die Folge stärkerer Frequenz, namentlich aber auch des Umstandes, daß jezt aus allen schweizerischen Ronten Beiwagen geliefert, und alle Reisenden, die sich einschreiben lassen, weiter befördert werden, was unter der Kantonal Administration auf vielen Routen, namentlich der westlichen Schweiz, nicht deiFall war.

Alle diese Verhältnisse, die großentheils durch die Zentralisirung des Postwefens und die damit verbundenen Aenderungen und Verbesserungen zu Gunsten des Publiïums veranlaßt wurden, geben indessen nur theilweife Slufkla'rung über die oben dargestellte große Vermehrung der Unkosten, da diese, wie es scheint, während der Jahre 1847 und 1848 schon unter der Kantonal-Administration stattgefunden, und die Kommission kann darüber keine

219 Rechenschaft ablegen. Ob und in wie weit jene Vermehrung der Unkosten auf die Bestimmung der Berechtigung der einzelnen Kantone bei derVertheilung des Rein-Ertrags des Postregals hätte berücksichtigt werden follen, und ob und in wie weit sie berücksichtigt worden sei, können wir eben sowenig sagen, da der Bundesversammlung darüber keine Vorlage gemacht worden ist. Bemerkenswerth ist der Umstand, daß die Total-Snmme der sraglichen Skala sich ans Fr. 1,025,247. 91 beläuft, während der durchschnittliche Reinertrag der Normal-Jahre nur auf Fr. 970,707.76.

also Fr. 54,540.15 weniger anstieg. Dieses Mißverhältniß findet sich einigermaßen erklärt durch den Umstand, daß die Bundesverfassung in Artikel 33, Ziffer 4 den Ertrag, den die Kantone "vom Postwefen auf i h r e m K a n t o n a l g e b i e t e " bezogen haben, als maßgebend für die Skala aufgestellt, während die Berechnung des Rein-Ertrags der Normaljahre auch den Gewinn oder Verlust umfaßt, den einige Kantone auf dem von andern Kantonen gepachteten Postregale machten.

Dem sei aber, wie es wolle. Nach den Ansichten der Commission, ist die definitive Festsezung der Skala eine so wichtige Angelegenheit, daß dieselbe unzweiselhast die Kompetenz des Bundesrathes übersteigt, und die Kommission erlaubt sich daher den Antrag, der Bundesrath fei einzuladen, die Genehmigung dieser Skala der Bundesverfammlung z« unterstellen.

Das fchlechte Refultat des ersten Verwaltungsjahres der Schweizerifchen Postadminiftration hat die Commission veranlaßt, nachzuforschen, ob die Aussichten für die Zukunft sich besser gestalten. Allein die Antwort hat wenig Tröstliches dargeboten. Das erste Ouartol von 1850 zeigt

220 eine Einnahme von . . . . . . gr. 686,732. 15 und eine Ausgabe von . . . . . . " 678,712. -- also einen Ueberfchuß der Einnahmen von nicht mehr als

Fr.

8,020. 15

was sich theilweife dadurch erklärt, daß eben, wie wir bereits oben angeführt haben, verfchiedene Ausgaben für das Jahr 1849 erst im Jahr 1850 bezahlt wurden, fo namentlich Miethzinse von Post-Gebänden und RechnungsSaldi an auswärtige Post-Administrationen, daß wegen Unterlassung neuer Anschaffungen im Jahr 1849 ein desto größeres Duantum gleich im Beginn von 1850 gemacht werden mußte, und daß die Büreau-Kosten sich abermals auf die bedeutende Summe von Fr.26,607. 17 beliefen, wozn dann noch kommt, daß die Transport-Kosten weit höher zu stehen kamen, als früher.

Aber auch das zweite Duartal 1850- soll ein weit ungünstigeres Resultat, als 1849 dargeboten haben.

Die Commission hat sich bemüht, die Ursachen dieser Erscheinungen und die Mittel auszusinden, wie diesen allerdings bedenklichen Verhältnissen abgeholfen werden könnte, allein sie ist nicht im Stande, jene im Einzelnen v o l l ständig nachzuweisen, und diese in b e s t i m m t e Vorschlage ju sormuliren. Sie betrachtet daher die nachfol.5 gende Auseinanderfezung nur als einen kleinen Beitrag, um die Sache in ein besseres Geleise zu bringen.

1) Allerdings läßt sich nicht läugnen, daß die Herabsezung der Brief- und Fahrpoststück-Taxen einen bedeutenden Theil des Ausfalls veranlaßt hat, allein das ist bei Weitem nicht genügend, um das Gefainmt-Defizitzu erklären; der große Unterschied ist auch hier in den Ausgaben, und

221 nicht in den Einnahmen, welche z. B. im ersten ..Quartal 1850 nur um c. a. Fr. 30,000 kleiner waren, als in der nemlichen Epoche 1849.

Die Post-Administration ist eben den nemlichen Gesezen unterworfen, wie jedes andere industrielle Unternehmen, dessen Gesammtheit ans einer unendlichen Menge kleiner Theile besteht, von denen jeder gepflegt und überwacht werden muß, wenn das Ganze gedeihen soll. Wir haben industrielle Unternehmungen neben einander gesehen, die gleichzeitig begonnen, mit den nemlichen Mitteln und unter gleich günstigen Umständen fortgeführt wurden, und von denen die einen zu Grunde gegangen find, während andere

aufblühten. Die Sachkenntniß, Thätigkeit und Energie dessen, der an - der Spize davon steht, muß das Beßte thun.

26ir sind weit entfernt, mit diesen Bemerkungen dem hochverehrten Chef des Bau- und Postdepartements,'wel ; cher diePostverwaltnng seit längerer Zeit unter seiner befondern Leitung hat, zu nahe tretten zu wollen. Die Commission selbst hat am Besten Gelegenheit gehabt, sich zn überzeug gen, mit welcher Gewissenhaftigkeit er die Geschäste seiner Verwaltung besorgt, und mit welchem Eifer er sucht, diese zu vervollkommnen und allen gerechten Ansprüchen entgegen zn kommen. Er hat durch diese Uebernahme der direkten Leitung der Postverwaltung ein großes Opfer gebracht, und sich freiwillig eine sehr große Last aufgeladen.

Allein 'gerade darum, weil diese Administration aus so vielen Details besteht, sollte sie durch einen Mann von speziellen Kenntnissen und großer Erfahrung im Fache geleitet werden, der a l l e s e i n e Z e i t und alle sei n e K r a f t e d a r a u f und nur d a r a u f v e r w e n d e n k ö n n t e . Es ist unmöglich, daß der Departements-Chef

222

dieses thue, wenn er den Sizungen des Bundesrathes und der gesezgebenden Räthe beiwohnen, seine Anfmerffamkeit zwischen der Postverwaltung und den übrigen Zweigen der allgemeinen Administration, den politischen Geschästen und den umfangreichen Arbeiten der Eisenbahnangelegenheit theilen muß. Diese Auffassung erscheint um fo begründeter, wenn man die Ansicht der Commission theilt, es wäre fehr wünschenswerth, daß die Mitglieder des Bundesrathes nicht nur von den Geschäften des eigenen Departements, sondern auch von denen der übrigen genauere Kenntniß nähmen, als es bisdahin geschehen ist.

Die Kommission betrachtet daher den Mangel eines General-Postdirektors als einen großen Uebelstand, und als eine der Ursachen des geringen Ertrags des Post-Regals.

2) Eine gehörige, andauernde, wachsame Aussicht über die gesammte nmsangreiche Administration und das zahlreiche Beamten-Personal ist überhaupt ein unerläßliches Ersorderniß sür das Gedeihen jedes, besonders aber des in Frage liegenden Dienstzweiges, und es mangelt dem Departement an der gehörigen Anzahl Angestellter, um

diese Aufsicht zu üben. Es genügt nicht, Verordnungen zu machen und Kontrolen vorzuschreiben ; man muß sich überzeugen, daß die Vorschriften allenthalben genau befolgt und die Kontrolen getreu gehandhabt werden. Dafür bedarf es kenntnißreiche und zuverlässige Leute, die der Departements-Chef oder der Generaldirektor zu jeder Zeit in die Bureaux und auf die Straßen fenden kann. Unter der Kantonal-Administration bestand in jedem Kanton eine Postkommission, die aus Fachmännern zusammengefezt war, welche die Postverwaltung mit dem nemlichen Eifer, wie ihre eigenen Geschäfte beaufsichtigten, und denen durch die taufend Kanäle ihrer Privatverbindungen Alles

223 zur Kenntniß kam, was dem Dienst nüzlich oder nachthe^ilig werden konnte. Jetzt interessiert sich in den Kantonen Niemand mehr im Speziellen für das Gedeihen dieser Verwaltung, im Gegentheil, Jedermann sucht sich nur möglichst viele Vortheile daraus anzueignen; man glaubt,

die Eidgenossenschaft sei reich genug, um Alles zu bezahlen, und in jedem Kanton fürchtet man, daß man gegenüber den andern zu kurz komme. Die Administration muß daher felbst für sich sorgen, und durch eine strenge und thätige Aufsicht vom Zentral-Punktc aus das Ganze in Ordnung und beieinander behalten.

An dem gerügten Mangel trägt das Postdepartement keine Schuld; es hatte die für die Beaufsichtigung nöthigeu Summen verlangt, aber der Bundesrath, und hernach der Nationalrath haben aus übelverstandener Sparsamkeit das Budget der General-Direktion um die Wette beschnitten. Wenn irgendwo, so ist es hier der Fall zu sagen, man habe den Thaler sahren lassen, um dem Bazen nachzulaufen.

3) Sehr wesentlich zum Gedeihen eines derartigen

Geschäftes ist dann, daß Alle, welche darin beschäftigt werden, mit Eifer und mit Freuden darin arbeiten, und um diefes zu erreichen, ist ein möglichst regelmäßiger und geordneter Geschäftsgang das beste Mittel. Wenn einmal Vorlagen lange nnerledigt bleiben, andere Mal aber stoßweise Verfügungen kommen, Ordern und Contreordern, und Anordnungen, die nicht reislich genng erwogen sind, und bald wieder abgeändert werden müssen, so entsteht Verwirrung und Unordnung in den untern Kreisen, und wenn den Angestellten nicht die gehörige Zeit gegeben wird, um die neuen Anordnungen ins Leben treten zu

224 lassen, so werden die Geschäfte schlecht besorgt, und die Zeche muß am Ende immer die Administration zahlen.

4) Ebenso ist es wünschenswerth, daß den Angestellten keine überflüssige Arbeit aufgebürdet werde, und in dieser Beziehung möchten wir dem Bundesrath empsehlen, seine Anordnungen in Betreff der Monatsrechnungen, soweit sie von den Postbeamteten gesordert werden, nochmals einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen. Wir verkennen die Vortheile dieser Anordnung nicht. Es ist sehr gut, 'wenn die Verifikation der großen Masse einlaufender Rcchnungen beim Postdepartemcnt sowohl, als beim Finanzdeparlement fortlaufend gefchehen kann, und beide immer faubern Tisch machen; es kann bei dieser Einrichtung schneller kontrolirt werden, ob die vorgeschriebene Einsendung der Barbestände nach Vorschrift richtig geschehen sei; das System der Bezahlung durch Mandate wird gewissermaßen dadurch bedingt, und dieses hat auch seine Vortheile, Geld bleibt nicht in so großen Massen in den Kreiskasscn, wodurch an Sicherheit gewonnen wirb, die Kontrole der Kassiere besser gehandhabt werden kann, und diese weniger Veranlassung haben, mit sremdem Geld Spekulationen zu machen.

Allein das System kann doch nicht konsequent durch"gesührt werden, indem eine große Anzahl der kleinern

Auslagen und Besoldungen dennoch nur quartalweise aus-

gerichtet wird. Der .nämliche Fall trittet ein für die Abrechnnngen mit den auswärtigen. Postämtern, die beinahe ·allenthalben nur vierteljährliche Slörcchnungen machen. Die Arbeit auf dem Hauptkontrolbüreau wird bedeutend vermehrt, indem daselbst neben den Monaîsrechnnngen, um nur einigermaßen richtige Vergleichungen anstellen zu können, auch Ouartalrechnungcn, wie. vorher gemacht

225 werden, und alle Belege fämmtlicher Kreis-Direktionen zweimal, anstatt nur einmal durchgegangen werden müssen, zuerst bei der Prüfung behufs der Anweisung und hernach um sich zu überzeugen, daß sie quittirt seien. Wir heben hier nur ein einziges -.Seispiel heraus, wie weit diese Vermehrung der Arbeit bei konsequenter Durchführung des Systems gehen würde. Für die 2341 Beamteten waren bei der frühern Einrichtung 9364 Ouittungen der Besoldungen zu verifiziren. Bei den MonatsRechnungen sind für jeden einzelnen Beamteten 12 statt 4 Duiitungen erforderlich, mithin 28,092, und da jede zweimal in die Hände genommen werden muß,.so ergibt sich die Zahl von 56,184, also gerade das sechsfache von früher. Auf den Kreis-Direkîionen findet gerade die nämliche Vermehrung statt, und ebenso bei jedem einzelnen Bureau. Da übrigens die Ausgaben-Belege niemals mit einander eingehen, und die zurückbleibenden nachträglich eingesandt werden müssen, so werden jeden Monat anch ein-, zwei bis dreimal Nachtrags-Mandate sür deren Bezahlung erforderlich, und das gibt ein Hin- und Herschreiben ohne Ende, wobei es äußerst schwierig wird, Verwirrungen nnd Unordnungen zu vermeiden. Weniger wichtig, aber doch nicht ganz zn übersehen, ist der aufs dreifache, wo nicht vierfache gesteigerte Verbrauch von Formularien und Büreaux--Sedürfnissen, sowie der Umstand, daß die untern Post-Beamteten zu schnellerem Verbrauch ihrer Besoldungen veranlaßt werden, wenn sie dieselbe nur tropfenweife erhalten. Es ist nicht zu läugnen, daß "die neue Einrichtung in den obern Beamiungeu bereite Vermehrung des Personali?, in den untern Besoldungszulagen nöthig gemacht hat.

Wenn der Zentral-Sontrolc und dem Finanzdepartement bei den Duartalrechnungen mehr Arbeit auf einmal zu-

226 sammenkommt, so ist dagegen das zu revidirende Gesammtquantum der Akten sehr bedeutend geringer, und die Kassabestände können durch wiederholte Kassastürze durch die Inspektoren sicher gestellt werden, deren Einführung oben schon aus andern Gründen als nothwendig dargethan worden ist.

Was dann die Bezahlung durch Mandate, die vom Finanz-Departement zu kontroliren, und vom eidgenössischen Staatekassier anzuweisen sind, anbetrifft, so wäre diese Einrichtung nur dann von wesentlichem Nuzen, wenn die Posteinkünfte einen Ueberschnß darbieten würden, der auch für andere Dienstzweige verwendbar wäre. Nach den gemachten Erfahrungen wird aber diefer Fall noch lange nicht eintretten; alle Posteinkünfte müssen wieder für Postbedürfnisse oder für die Post-Entfchädignng an die Kantone verwendet werden, und die Einrichtung erscheint unter diesen Umständen als eine überflüssige Complication. Die Revision der Rechnungen dnrch das Finanz-Departement kann auch ohne dieselbe dennoch stattfinden.

Für die Kommission ist es daher eine ausgemachte Sache, daß die Wiedereinführung der Duartal-Rechnungen wünschenswerth wäre. Da aber derartige Veränderungen immer mit Nachtheilen verknüpft sind, so beantragen wir nicht direkte die Wiedereinführung, fondern nur die Einpfehlnng nochmaliger Prüfung der Frage durch den Bundesrath.

5) Eine andere Vereinfachung des Rechnnngswefens könnte durch Einführung der Tag-Blätter nach dem Formnlare, wie es bisdahin in den östlichen Kantonen gebräuchlich war, anstatt des jezt vorgeschriebenen erzweckt werden. Der Unterschied beider besteht darin, daß nach ersterem System die Summen in Soll und Haben für

227 j e d e s Bureau, mit dem der Aussteller in Rechnung steht, m o n a t w e i s e addirt werden, während nach dem leztern

System täglich ein Zusammenzug für fämmtliche korrefpondirende Büreanx stattfindet. Bei ersterm Formular hat der Kreis-Controlleur nur die monatlichen Additionen zu vergleichen, während er bei letzterm jeden einzelnen Posten punktiren muß; die Sicherheit der Controle ist in beiden Fällen genau dieselbe, aber wir glauben, daß bei dem von uns empfohlenen Formular von den Beamteten der einzelnen Büreaux weniger Fehler gemacht werden, und daß man sicherer auf die richtige Beforgung der Re* vision zählen kann, als beim andern, wo in großen Krei-

sen die Arbeit wirklich zu einer geisttödenden, übermäßig ermüdenden wird.

6) Der wichtigste, zugleich der schwierigste Theil des Dienstes ist der, welcher sich auf die Beschaffung der Transportmittel bezieht. Bei keinem ist es aber schwerer, allgemeine Regeln aufzustellen, indem dabei eine genaue Kenntniß und Benutzung der Lokal- und Perfonalverhältnisse und der Takt derjenigen, welche diesem Zweige vorstehen, das Beste thun muß. Die Kosten der Pferdlieferungen sind in verschiedenen Theilen der Schweiz sehr ungleich, ohne daß dasür in den Preifen des Hafers und des Heu's eine genügende Erklärung gefunden werden könnte. Einige Kantonal-Administrationen haben bei guter und gleich fchneller Bedienung sehr niedrige Contrakte gehabt, während andere theuere bezahlten, und weniger gut bedient wurden. Eine Zusammenstellung der Kosten aller Stationen unter Angabe der Stundenlänge, der Anzahl Pferde und der Fahrzeit, wäre auf jeden Fall wünfchens* werth, um daraus zu entnehmen, wo Erfparnisse erzweckt werden könnten. Das Wichtigste dabei ist, die Konkurrenz Bundesblatt. Jahrg. II. Bd. In.

17

228

der Unternehmer zu bethätigen, und in dieser Beziehung erscheinen der Kommission die sur diesen Dienst aufge--stellten Bedingungen nicht durchweg zweckmäßig, indem die fortwährende Aufkündigungsbefugniß alle Unternehmer, die nicht sonst schon gewöhnlich eine große Anzahl Pferde

halten, von der Betheiligung ausfchließt. Mit der Aussicht, daß in drei oder in sechs Monaten der Vertrag wieder gekündet werde, kann Niemand es wagen, Pferde anzuschaffen und die nöthigen Einrichtungen zu treffen, der sie nicht schon hat, und die Unternehmer sind in Beziehung auf die Fahrzeit, die Abfahrtsstunden und alle übrigen Bedingungen zu fehr von der Willkühr der Verwaltung abhängig, als daß sie niedrige Preife machen

könnten. Durch die Bestimmung, daß die Trinkgelder bei jeder Fahrt direkte an die Postillone bezahlt werden sollen, verliert der Unternehmer alle Gewalt über seinen Angestellten, und wenn dieser ihm unnöthiger Weise seine Pferde ruinirt, so hat er kein anderes Mittel, um ihn zu

bestrafen, als ihn fortzuschicken. Alle diese Nachtheile muß er durch einen hohen Uebernahmspreis auszugleichen suchen. Die Commission begreift, daß in der Uebergangsepoche nicht wohl etwas anderes zu machen war, allein sie glaubt, es fei wünschenswerth, daß auch in diesem

Zweige, sobald als möglich mehr Stätigkeit eingeführt, und namentlich die Akkorde auf längere Zeit abgefchlossen werden möchten. Bei der bisherigen Einrichtung läuft auch die Administration Gefahr, daß ihr eine Menge Verträge aufgeïundet werden, sobald die Preise von Hafer und Heu steigen, weil alle bei sehr niedrigem Stande der Futterpreife abgeschlossen wurden.

Eine den Lokalitäten und der Natur der Routen angepaßte Revision der Fahrzeiten sur alle Stationen kann

229

auch dazu beitragen, die -Soncurrenz zu vermehren, und wohlfeilere Contrakte zu erlangen, denn wenn auf der einen Strecke zu wenig Zeit bewilligt wird, so muß der Unternehmer für die schnellere Abnuzung feiner Pferde einen höhern Preis verlangen, während derjenige, dem zu viel Zeit eingeräumt wird, deßhalb nicht weniger nimmt, als wenn er etwas fchneller fahren müßte.

Jn diesem Zweige besonders kann dann die Art und Weise, wie unterhandelt wird, viel zu einem günstigen oder ungünstigen Resultate beitragen, indem die Unternehmer schon zum Voraus feindfelig gegen die Administration gestimmt werden, wenn ihre Beauftragten in hochfahrender und diktatorischer Weise auftretten.

7) Ebenfo wesentlich ist die richtige Zutheilnng der Wagen je nach der Frequenz der Routen und den Jahreszeiten; daß auf allen Straßen zu allen Zeiten, alle Reifenden befördert werden, die sich zu gehöriger Zeit aus den Postämtern einschreiben lassen, ist eine der schönsten Einrichtungen, die das schweizerische Postwesen auszeichnen.

Allein die dadurch so häufig nöthig werdenden Beiwagen sind eine große Last sür die Administration, denn bei den iezt geltenden Taxen verliert dieselbe beinahe allenthalben, wenn der Beiwagen nicht ganz vollständig besezt wird.

Was meistens nicht der Fall ist.

Ein zweispänniges Führwerk kostet für eine Station von 4 Stunden : von 2 Stunden : Pferde Fr. 8. -- Fr. 4. --

Wagen

,, 1. --

,, 1. --

Postillon

,, -- 80

" -- 80

Zusammen Fr. 9. 80

gr. 5. 80

230

...Der Plazpreiê erträgt dagegen auf: 4 Stunden : 2 Stunden : bei 3 Reisenden Fr. 5. 40 Fr. 2. 70

,, 4 II

3

" 6

,, 7.20 II

H

"

,, 3.60

9.

,,

,, 10. 80

4.

50

,, 5. 40

und der Verlust beträgt mithin auf jeder Fahrt : bei 3 Reifenden Fr. 4. 40

Fr. 3. 10

,, 4 ,, 5

,,

,, 2.60 ,, -- 80

,, 2.20 " 1.30

,, 6

/,

;,

/, - 40

©n einspänniges Fuhrwerk kostet sür eine Station von

Pserd

4 Stunden : Fr. 4. --

Wagen ,, -- 60 Postillon ,, -- 80 Zusammen

Fr. 5. 40

der Plazpreis erträgt dagegen : bei 2 Reisenden Fr. 3. 60

,, 3

,,

,, 5.40

2 Stunden : Fr. 2. --

,, -- 60 ,, -- 80 Fr. 3. 40

Fr. 1. 80

" 2. 70

der Verlust ist mithin ans jeder Fahrt : bei 2 Reisenden Fr. 1. 80 Fr. 1. 60 n

&

/,

,,

«

70

drei Reisende können aber bei schlechtem Wetter nicht in einem einspännigen Fuhrwerk transportirt werden.

Es ließe sich noch untersuchen, ob diese Taxen selbst nicht einigermaßen.ermäßigt werden könnten, wenigstens auf den längern Stationen, wo die Vergütung von Fr. 1 per Pferd und per Stunde eine verhältnißmäßig viel

231 höhere Entschädigung gewährt, als auf kurzen Strecken, allein viel wesentlicher ist es, daß man deren Führung so viel als möglich zu beschränken suche, was dadurch geschehen kann, daß in den Sommermonaten größere Hauptwagen gesührt werden. Um dieses zu bewerkstelligen muß die Administration vorräthige Wagen haben zum Abwechseln, nnd das Sparen an neuen Construktionen erscheint daher als eine mißverstandene Oekonomie. Der Aarau-Berner-Tagkurs gibt ein Beispiel, wie viel in dieser Beziehung ans einer einzigen Straße gewonnen oder verloren werden kann. Früher wurden mit der nämlichen Anzahl Pserde sechszehn Personen geführt; jezt zwolf, seit der Wagen über die Bowaldstraße geht; die Auslagen für Beiwagen bei einer größern Anzahl Reifenden bis auf fechszehn sind also im Vergleich gegen früher ein reiner Verlust.

8) Der Bau der Wagen felbft erfordert ebenfalls die größte Umsicht. Von einer zweckmäßigen Konstruktion der Wagen, verbunden mit der gehörigen Zutheilung derfelben auf die verschiedenen Routen, je nach Frequenz und Jahreszeit hängt hauptsächlich die Wohlseilheit der Transportkosten ab. Ein leichter Bau und dennoch gehörige Festigkeit, möglichst viel Raum und ein leichtgängiges Wagenwerf sind Erfordernisse, welche nicht jeder Wagenbauer gleich gut zu vereinigen weiß, und es ist darum von höchster

Wichtigkeit, daß die Modelle nur nach reiflicher Prüfung durch die sachverständigsten Personen bestimmt, und die Ausführung denjenigen Arbeitern übertragen werde, welche durch ihre bisherigen Leistungen gezeigt haben, daß sie dieselben am besten verstehen. Jn beiden Beziehungen

scheint das Postdepartement nicht immer gleichmäßig glücklich gewählt zu haben, namentlich sind sechspläzige Wagen gebaut worden, die schwerer zu fuhren sind, als andere

nennpläzige, und die im Verhältniß nicht weniger gekostet

.232 haben als leztere; die Administration muß den Nachthcil schwerer Wagen dadurch entgelten, daß die Unternehmer für deren Führung höhere Preise fordern, weil sie stärkere Pferde kaufen müssen, und ihnen diefelben dennoch schneller zu Grunde gehen, als bei gut konstrnirten Wagen.

Um einen sichern Haltpnnkt zu haben, wer die besten und solidesten Wagen liefere, ist die Führung einer Kontroie über die Dienstzeit eines jeden derfelben unerläßlich, wobei dann alle darauf verwendeten Reparaturen genau, aufgefchrieben werden müssen. Das Departement hat diese Kontrole eingerichtet, allein nach der eingesührten Eomptabilität werden nur diejenigen Reparaturen, welche von einzelnen Arbeitern an bestimmten Wagen gemacht werden, jedem Wagen belastet; die Lieserungen von Vorrathsbestandtheilen aus den Magazinen nicht. Diese machen aber eine fast eben so große Summe aus, als die direkten Reparature«, und der Zweck der Kontrole ist daher nicht erreicht, indem an den einen Wagen mehr direkte Reparaturen, an den andern mehr Vorrathsbestandtheile verwendet werden, nnd beide in Anschlag gebracht werden müssen, wenn man ein richtiges Resultat erzielen will.

Diesem Uebelstand follte daher abgeholfen werden. Ebenfo ist es wünfchenswerth, daß die Rechnungen der Lieferanten genauer geprüft und dabei möglichste Oekonomie beobachtet werde, indem, wie wir bereits oben angeführt haben, in den Preisen sür den nämlichen Gegenstand in verschiedenen Orten sehr großer Unterschied ist.

9) Für die Eintheilung der Kurse und den Umfang des Dienstes ist der Bestand bei Einführung der Bundesverfassung mehr oder weniger maßgebend. Die unter der neuen Administration eingerichteten neuen Kurfe lassen sich

233

vom Standpunkt der Vexkehrsexleichterung und der Beschleunigung des Transports theilweife rechtfertigen; für das finanzielle Resultat werden sie aber wahrscheinlich großentheils nachtheilig wirken, denn die Basel=Zürcher ' Mallepost erspart dem Eilwagen zwar zuweilen Beiwägen, nimmt ihm aber bei kleinerer Fveqnenz Reifende weg; die Zürich-Shurer Nachtpost kann schwerlich durch ihre Einnahmen die bedeutenden Auslagen decken, die dadurch veranlaßt werden, und bei der Aenderung des AarauBernerkurfes über die Bowaldstraße anstatt über Morgen-

thal dürsten die Nachtheile in finanzieller Beziehung bei weitem nicht durch die Vortheile der neuen Route aufgewogen werden. Große Umsicht in derartigen Neuerungen muß daher gewiß dem Postdepartement empfohlen werden, vom finanziellen Gesichtspunkt aus besonders, ebenso aber

auch aus dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Berücksichtignng der verschiedenen Landes-Theile. Einige Kantone haben durch die Ermäßigung der Taren, durch Einführung der Beiwagen, durch Abnahme lästiger Post-Verträge, u. s. w. bedeutend gewonnen, während andere vom Uebergang der Posten an die Eidgenossenschaft beinahe nichts merkten, als den Ausfall in ihren Kantonaleinnahmen, und wenn dann leztere noch sehen, wie anderwärts für neue Kurse bedeutende Summen ausgegeben werden, wäh« rend bei ihnen das Pnblikum in Folge rücksichtsloser Begünstigung der großen Städte viel schlechter und unbequemer bedient ist, als vorher, so darf man sich nicht wundern, wenn Unzufriedenheit entsteht. Jedenfalls ist die Sammlung und Zusammenstellung der statistischen Notizen über Frequenz und Ertrag jeder Route, wie sie vom Departement angeordnet ist, eine zweckmäßige Arbeit, und

234

sie wird einen Anbaltspunkt für künftige Veränderungen geben.

10) Unter die Ursachen des verminderten Ertrage's der Posten müssen im Weitern die gesezlichen Bestimmungen über Eonzefsionsgebühren gerechnet werden, welche die Administration von denjenigen Ful)r=Unternehmern fordert, denen der regelmäßige Transport von Reifenden gestattet wird. Nach der Ansicht der Kommission sind die betreffenden Conzefsionsgebühren viel zu niedrig berechnet, denn dergleichen Unternehmungen thun an vielen Orten dem Post-Regal einen bedeutenden Abbruch, zu welchem die geforderten Gebühren in gar keinem Verhältniß stehen. Die Postadministration, welche die Verpflichtung der BeiwagenLieferung bat, die gegenüber den Reisenden eine große Verantwortlichkeit übernimmt, die das ganze Jahr durch ihre Fuhrwerke laufen lassen muß, und die Reifenden viel bequemer unterbringt, als dieß gewöhnlich in den Omnibus geschieht, kann nicht so wohlfeil fahren, als diese, und die Concefsionsgebììhr follie daher einige Kompensation für jene größeren Lasten gewähren. Wenn aber z. B. ein zwölfpläziger Wagen, der täglich vier Stunden weit fährt, alle Vierteljahr nach dem bestehenden Tarif nur Fr. 16. 55 bezahlen muß, so bildet dieß von seiner Bruttoeinnahme nur V.»--1 %, nnd dieses ist wahrlich nicht genügend, «m das richtige Verhältniß gegen die Lasten der Administration herzustellen, und die Eidgenossenfchast siir die theil-weise Abtretung des Postregals zu entschädigen. Eine Revision des betreffenden Regulativs dürfte daher zu empfehlen fein.

11) Ob und was an den Ausgaben für die Postantestellten zu ersparen sei, das kann und will die Commission hier nicht untersuchen. Jm Allgemeinen sind diese Singe-

235 stellten nicht zu hoch bezahlt, wohl aber dürfte eine richtigere Verkeilung der Besoldungen je nach der Arbeit und dem Ertrag der einzelnen Bureaux wünschenswertl; erscheinen. Ehe darüber eingetretten werden kann, sollte eine allgemeine Uebersicht der Besoldungen mit Bemerkungen über den Umfang und die Art der Arbeit, und die Wichtigkeit jedes Bureau vorgelegt werden.

12) Endlich müssen wir noch der Uniformen und Dienstzeichen der Bediensteten erwähnen. Dieselben sind im Verlaufe eines Jahres zweimal abgeändert worden, und es ist außer Zweisel, daß dadurch auch einige Vermehrung der Ausgaben entstanden ist. Die Zweckmäßigkeit und Schönheit der neuen Abänderungen wollen wir hier nicht discutimi; über Fragen des Geschmacks wird man die Meinungen nie einigen. Nnr den Wunsch erlauben wir uns auozusprechen, daß darin möglichste Einfachheit beobachtet werden möchte, für Luxusausgaben ist noch Zeit genug, wenn einmal unsere Finanzen sich auf einem bessern Fuß befinden. Für einmal müssen wir uns mit dem Nothwendigen begnügen.

Der Rückblick auf den größten Theil der hier gemachten Bemerkungen führt uns wieder auf die Notwendigkeit der Bestellung eines General-Postdirektors zurück. Dessenungeachtet will die Kommission nicht daraus antragen, daß diese Stelle sofort wieder befezt werden folle; die Commission bedauert, daß die Verhältnisse sich nicht so gestaltet haben, daß der gewesene provisorische Generaldirektor als definitiver beibehalten werden konnte. Lieber alg einen Mann mit dieser wichtigen Verwaltung beauftragen, welcher derselben nicht in a l l e n Theilen v o l l s t ä n d i g

236

gewachsen wäre, will aber die Commission das gegenwärtige Provisorium bestehen lassen. Sie glaubt, daß den meisten angeführten Uebelständen geholfen werden könnte durch Aufstellung einer permanenten Erperten-Commifsion, welche vom Bundesrathe gewählt, dem Departementschef an die Seite gegeben würde, und die sich regelmäßig, z. B. alle Vierteljahr zu versammeln hätte. Wenn es schwer ist, einen praktisch erfahrenen, mit allen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgerüsteten Mann zu finden, der fein Geschäft verlasse, um die Direktion der Posten zu übernehmen, so dürfte es hingegen viel leichter werden, aus der Zahl der Mitglieder der frühern Kantonal-PostCommissione!, einige Männer aus verschiedenen Theilen der Schweiz auszuwählen, die sich dazu hergäben, von Zeit zu Zeit für ein paar Wochen nach Bern zu kommen, um den Herrn Departementschef mit ihren Erfahrungen und Einsichten zu nnterftüzen. Es versteht sich, daß ihre Stellnng nur eine berathende wäre, und daß der Entscheid über ihre Vorschläge dem Bundesrathe, und so weit seine Kompetenz geht, dem Vorsteher des Departements vorbehalten bliebe; allein über alle wichtigeren postalischen AnOrdnungen, über alle reglementarifchen Bestimmungen, über Modelle der Fuhrwerke, über die Bedingungen der Verträge, über die.Vergebung neuer Wagenbanten, Einrichtung neuer Kurse, Aenderungen der Comptabilität, Organisation der Aufsicht u. f. w. wäre der Departeinents-Chef verpflichtet, ihr Gutachten einzuholen, damit die Verfügungen erst stattfinden, nachdem der Gegenstand reiflich erwogen und von allen Seiten beleuchtet worden wäre.

Aehnliche Commifsionen bestehen bei den meisten größern Postadministrationen, und wir glauben, daß dadurch auch mehr Beständigkeit und Sicherheit in die Verwaltung eingeführt würde, als es bis jezt der Fall war, wo die be-

237 rathenen Experten nicht stets die gleichen waren, bald dieser und bald jener zugezogen wurde, die zuweilen von ganz andern Prinzipien ausgingen. Auch der Uebelstand würde beseitigt, daß, wie es bis jezt der Fall war, KreisPost=Direftoren häufig für längere Zeit ihrem regelmäßigen Wirkungskreis entrissen wurden.

Die Commission verspricht sich viel von einer derartigen Institution, wenn die rechten Leute als Experten gewählt werden, -und sie erlaubt sich, Jhnen dießfälligen Antrag zur Annahme zu empfehlen.

Pulver- und 3wn'3?aPsetoEWaItutl3.

Ueber die Form dieser Rechnung werden wir uns erlauben, weiter unten einige Bemerkungen nachzutragen, und führen hier nur an, daß die Weitläufigkeit derselben der Commission nicht gestattet hat, sie im Detail zu untersuchen, wie es nach den oben ausgestellten Grundsäzen hätte geschehen sollen. So weit die Commission die Rechnung prüfen konnte, hat sie dieselbe richtig gefunden.

Der Minder-Ertrag dieser Verwaltung kommt außer den im Berichte des Finanzdepartements angegebenen Gründen auch noch daher, daß im vorigen Jahre sehr schlechtes Sekundapulver fabrizirt worden ist, und Niemand dergleichen kaufen wollte. Die Fabrikation dieses Pulvers ist' eine von jenen Pröbeleien, vor denen man sich namentlich bei Gründung eines nenen Etablissements hüten sollte.

Die künftige Rechnung wird die Ausgaben enthalten, welche für Umarbeitung eines bedeutenden Ouantums dieses Sekundapulvers nöthig wurden, und die einen reinen Verlust gewähren.

238 Weit wichtiger noch als dieser Verlust, ist der Umstand, daß auch das sur den Militär-Dienst bestimmte Primar-Pulver Veranlassung zu Diskussionen gegeben hat, infolge derer die Behauptung aufgestellt worden ist, daß dasselbe sehr nachtheilig auf die Geschüzröhren einwirke. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß namentlich in den Jahren 1849 und 1850 eine ziemliche Anzahl Geschüzröhren nach wenigen Schüssen, die daraus gcthan wurden, unbrauchbar geworden ist, während dergleichen Beschädigungen früher äußerst selten stattfanden. Die Wehrfähigkeit der eidgenössischen Artillerie ist dadurch in Frage gestellt, und die Ausmittelnng der Ursachen, welche jene Erscheinungen veranlaßten, ist von höchster Wichtigkeit. Wir wollen hier nicht in die Erörterung der Frage eintretten, ob wirklich die Beschassenheit des Pulvers oder aber der Guß der Röhren daran Schuld sei, indem gerade jezt umfassende Untersuchungen darüber vorgenommen werden, allein wir finden nöthig, ans eine Lücke aufmerksam zu machen, die sich in den betreffenden Einrichtungen findet, und die darin besteht, daß das von der Pulver-Verwaltung für das Militär abgelieferte Pulver nicht von den Militär-Behörden geprüft und kontrollirtwird, ehe es zur Verwendung kommt. Proben werden von der Pnlververwaltung vorgenommen, allein sie kann nicht Richter in eigener Sache sein. Sie ist Fabrikant und Verkäuser, das Militärdepartement ist der Käufer und an diesem ist es, die empfangene Waare zu untersuchen, um so mehr, als die Pulver-Verwaltung sich sehr von dem an und für sich lobenswerthen Bestreben, möglichst gute finanzielle Resultate zu erzwecken, leiten läßt.

Wir stellen daher den Antrag, daß künftig alles von der Pnlver-Verwaltnng für militärische Zwecke abgelieferte Pulver unter Leitung des Militärdepartements geprüft werden soll, ehe es zur Verwendung kommt.

239 Das Nemliche gilt auch für die von der Zündkapsel-

fabrik für militärifche Zwecke abgelieferten Zündkapseln.

Wir enthalten uns, näher über diese Fabrikation einzutretten, die in frühern Zeiten ziemlich gute Geschäfte gemacht hat, jezt aber mit Verlust arbeitet. Die Haupturfache dieses schlechten Resultats ist ohne allen Zweifel der im Bericht des Finanzdepartements angeführte Umstand, daß der Abfaz gering ist, weil die Kantone theils von srühern Anschaffungen aus der eidgenössischen Kapselfabrik theils von anderwärtigen Einkäusen her ziemliche Vorräthe besizen. Ob noch andere Ursachen mitwirken, wird sich später zeigen. Wir billigen ganz die Verfügung des Bundesrathes, daß die Kantone angehalten werden sollen, ihren Bedarf nur aus der eidgenössischen Zündkapselfabrik zu beziehen, wünschen ihn aber dahin modifizirt, daß denselben nur vom Militärdepartement geprüfte Kapseln verabsolgt werden. Daneben sprechen wir noch den Wunsch aus, daß die Fabrikation von Kapseln aus Zinkblech und aus dünnem Kupferblech möglichst bald eingestellt werden könnte, indem es nicht in der Aufgabe einer öffentlichen Anstalt liegen kann, mittelmäßige Fabrikate zu produziren, die leicht zu Verwechslungen in den Händen der Soldaten Anlaß geben kann.

Jn Beziehung auf die arithmetische Richtigkeit auch dieser Rechnung findet sich die Commission zu keinen Bemerkungen veranlaßt.

240

Fünfter Abschnitt.

Kanzleieinnahmen und -.BergutnngeH.

a.

Kanzleieinnahmen.

Ziffer 13. Rohertrag des Bundesblattes. Budget Fr. 5000, Rechnung Fr. 5635. 97, Mehreinnahme

Fr. 635.97.

Die Einnahme stellt sich wie folgt:

I.Semester. Abonnement . . Fr. 4773.--. Jnferat-Gebühren ,, 89. 95

Geldgewinn . . ,,

7.25 Fr. 4870.20

2. Semester. Abonnement . . Fr. 705. -- Jnserat-Gebühren . ,, 40. 35 Verkauf einzelner Nummern . . ,, 19. 62 Geldgewinn . . ,, -- 80

Fr. 765. 77 Fr. 5635. 97 Dagegen betragen die Ausgaben:

Bis Ende März Fr. 2393.45 Druckkosten \y ,, 238.42
,, 243.50 ,, 1.10

Rechnungsführung Porto u. Stempel

g ·.5»

,, 3491. 57'/2 Druckkosten

m «t

..som Iuli bis

241 . t#

Ende September Fr. 2705. 57V.J Druckkofien i ^ Vom Oktober bis ( ^ Ende Dezember ,, 3156.36 Druckkosten ( § 9.95 Ankündungskosten, ] -3" 28.40 Rechnungsführung r ©efammtkosten Fr. 12,268. 33»A Die Ausgaben von . . . . Fr. 12,268. 33./2 übersteigen also die Einnahmen von . " 5,635. 97 um Fr. 6,632. 36 '/2 b. Einnahmen des Militärdepartements.

Militärreglement und Ordonnanzen. Jm Budget sind für diesen Posten aufgenommen Fr. 2000. ...öie Rechnung verzeigt Fr. 4356.35, Mehreinnahme . . Fr. 2356. 35

Schweizerischer Atlas. Büdget nichts.

Rechnung Fr. 3098. 08, Mehreinnahme . ,, 3098. 08

Fr. 5454. 4s Mit dieser Einnahme hat es die eigenthümliche Beivandtniß, daß der Betrag für die vom h. Stande Wallis bezogenen Reglements von Fr. 2977. 20 laut Notiz auf der ,,Uebersicht der Einnahme für im Jahr 1849 verkaufte Reglements u. s. w." überhaupt noch gar nicht entrichtet worden ist, und daß das Militärdepartement, welches den Verkauf der Reglements und des Atlasses zu beforgen scheint, den Betrag, welcher wirklich eingegangen ist, weder an die Staatskasse abgeliefert, noch mit derselben verrechnet hat. Daher erscheint das Militärdepartement im Status noch für die ganze (Summe von Fr. 7454.43 belastet.

Es ist dafür zu sorgen, daß diese Ausstände möglichst bald

242 eingezogen und in Zukunft keine solchen mehr auf die Rechnung getragen werden.

c. B e s o n d e r e Vergütungen.

Ohne Anfaz im Budget. Portovergütungen Fr. 20. 71 Hierüber liegen keine Belege vor. Gewinn auf der Differenz zwischen den Währungen . " 3278. 81 Bezüglich dieser Einnahmen verweifen die Ausweife auf die detaillirten Angaben des Kassabuchs. Sie werden folgendermaßen vertheilt :

vom Justiz- und Polizeidepartement .

von der Postverwaltnng .

.

.

von d e r Bundeskanzlei . . .

v o m Militärdepartement . . .

von Zins- und Kapitalabzahlungen .

von Verschiedenem .

Fr.

80. -- ,, 32. 54 " 1,042. 24.

" 577. 4 7 .

" 272. 48.

,, 1,274. 08.

Fr. 3,278. 81.

Ausgaben.

Er#er Abschnitt.

Passivzinsen.

Jn diesem Abschnitt haben wir weiter nichts zu bemerken, als daß bei Ziffer 2 die Jahreszahl 1849 bei "Zinsen aus der Restanz des rückzahlbaren doppelten Geldkontingentes von 1849 " sowohl im Original der Rechnung als in den Abdrücken in 1847 umzuändern ist.

243

Zweiter Abschnitt.

Slllgemeine .OSerwaltung.

N a t i o n a l r a t h . Die Sitzungen der beiden Räthe dauerten bedeutend länger, als bei Berathung des Budget vorauszusehen war. Die Mehrausgabe von Fr. 29,402. 85 ist dadurch erklärt in Verbindung mit dem Umstande, daß im Büdget die Taggelder nur für die Sizungstage, nicht aber für die Reifetage der Mitglieder des Nationalrathes aufgenommen waren.

Jn der Rechnung findet sich ein kleiner Differenz gegen« über den Belegen, indem Herr Nationalrath Peyer nur

Fr. 162.6o laut seinen Ouittungen empsangen hat, während ,, 164. 20

also FI iT-sö zu, viel verrechnet werden. Jn der Berechnung der Reisetage selbst ist, sowohl bei Mitgliedern des Nationalrathes als bei Kommissionen, nicht allenthalben der Grundsaz festgehalten worden, dieselben nach der Dauer der Reise im 'Postwagen zu berechnen.

B u n d e s r a t h . Ohne Bemerkung.

Sachverständige und Kommissionen.

Büdget Fr. 4000. Rechnung Fr. 4,560. 40. Ueberfchreitung Fr. 560. 40.

1) Jn diefer Summe sind inbegriffen: a. Expertenarbeiten für den Bundesrath in Münz- und Rechnungsfachen .

.

.

. F r . 938. 10 b. Expertenarbeiten für den Bundesrath in Rechnungssachen allein .

. ,, 220. -- Uebertrag Bundesblatt. Jahrg. H. Bd. HI.

Fr. 1,158. 10 18

244 Transport gr. 1,158. 10 c. Inspektion und Taxirung der Pulver-mühlen für den Bundesrath .

. ,, 1,266. 85 d. Kanzleiarbeiten für die Bundeskanzlei ,, 6. 20 G. Kopiaturen, Ueberfezungen :c. für die

Räthe

"

53.70.

f. Nationalräthliche Militär-Commission : Taggelder der Mit-

glieder

.

. F r . 1,540.90

Kanzleiarbeiten , Ueberfezungen K.

,.

534. 65

Fr. 2,075,55.

Summa Fr. 4,560. 40.

2) Es wurde schon bei der im leztcn Dezember stattgefundenen Berathung des Büdget für 1850 darauf aufnierksam gemacht, wie ungeeignet die Zusammenstellung der Commissionskosten der gefetzgebenden Räthe und d.es Bundesrathes sei. Die Ausgaben für die erster« sollten den Unkosten des National- resp. auch Ständerathes d. h.

der gesetzgebenden Versammlung, diejenigen für den leztern in einem befondern Posten den Ausgaben der CentralVerwaltung beigeschrieben werden.

3) Alle Kanzleiarbeiten, als Kopiatnren, Uebersetzungen von Kommissionalberichten, Protokollirungen .c., mögen sie für die gesezgebenden Räthe oder deren Kommissionen gemacht werden, müssen laut Art. 93 der Bundesverfassung, den Ausgaben für die Bundeskanzlei beigefchrieben werden. Da indessen leztere während der Versammlung der Räthe oder ihrer Kommissionen besonders in Anspruch genommen ist, dürfte es zweckmc.ß-'- sein, in Zukunft im Büdget einen besondern Kredit hiefür auszuwerfen.

4) Ein Beleg (Nr. 2) war nicht .-juittirt. Ueber da$

245 Visiren der Belege herrscht keine fixe Ordnung. Unzweckmäßig erscheint namentlich, wenn die Belege bloß durch den Departements-Sekretär visirt werden.

Eidgenosfische Kanzlei.

a. Personal.

Büdget Fr. 27,800, Rechnung Fr. 32,611. 29, Ueberschreitung Fr. 4811. 29.

1) Die Überschreitung stellt sich in folgenden Posten dar:

a. Staatsschreiber statt Fr. 2400 bis 2460 Fr.

b. Besoldungen und Taggelder der Ange-

60. --

stellten, nämlich : Archivar, Registrator, Uebersetzer, Kanzleisekretäre und Kopi-

sten, Büdget Fr. 15,200, Ausgabe Fr. 18,239.39 . " 3039.39 c. Kanzlei- und Departementsweibel B.

Fr. 3200, A. Fr. 3434.30 .

. " 234.30

d. Uebersetzer der Räthe B. Fr. 2000,

A. Fr. 2666 . " 666. -- e. Bedienung der Räthe B. Fr. 1000, A. Fr. 1719. 20 . . . . ,, 719.20 f. Für Besorgung der Lokalitäten auf der

Post

,, 92.40 Fr. 4811. 29

Hierüber ist zu bemerken: Ad a. Der Staatsschreiber bezog vor Erlaß des Budgets eine höhere Besoldung, welche ihm ausbezahlt worden ist, bis das Büdget in Kraft trat.

Ad b. n. c. Archivar und Registrator bezogen während der ersten 9 Monate ihre frühern Kanzleigehalte, erst für die drei lezten wurden sie nach den Büdgetanfätzen salarirt.

Daher sind aber alle Befoldnngen der Kanzleiangestellten

246 in Eine Summe gebracht worden. Die Ueberschreitung dieses Büdgetpostens muß wesentlich in Folgendem gesucht werden : Rückständige Arbeiten. Die vorörtlichen Protokolle von 1846 an, sowie Tagfatznngsprotokolle von 1848 mußten noch in's Reine gebracht werden.

Die neuen Organifationen veranlaßten auch mancherlei unvorgesehene Scripturen.

Zu der in den Ausweifen des Bundesrathes enthaltenen Summe von Fr. 16,106. 89 wurden noch weitere Fr. 1,132. 50, welche der Bundesrath in die besondere Rubrik "Unvorgesehenes" gebracht hatte, hinzugerechnet, weil dieser Betrag beinahe ausschließlich für Kanzleiarbeiten verwendet worden ist. Weitere in diefer Rubrik enthaltene Fr. 400 wurden unter den büdgetirten Posten Kanzleiweibel gebracht, weil sie für A b w a r t ausgegeben worden sind.

Ad d. u. e. Die vermehrte Ausgabe rechtfertigt sich durch die vermehrte Anzahl der Sitzungstage. Die Uebersetzer der Räthe bezogen per Sitzung- und Reisetag Fr. 10, nebst der Entschädigung sür die Postanslage, derjenige des Nationalrathes mit Inbegriff seiner Reisekosten Fr. 1426,

derjenige des Ständerathes Fr. 1240.

Ad f. Jn dem Unvorhergesehenen findet sich endlich noch ein Posten von Fr. 92. 40 sür Besorgung der Lokalitäten auf der Post. Weitere ähnliche Ausgaben sind auch in der Rubrik " Unvorhergesehenes " unter lit. b.

Material aufgenommen worden.

Der in das Jahr 1849 fallende Uebergang aus dem Proviforium in einen geregelten Znstand, wobei ersterer indessen vorherrschte, machte sich sehr sühlbar, und muß immerhin auch bei Beurtheilung der Ausgaben sür das Personal.der Kanzlei in Berücksichtigung gezogen werden.

b. Material.

Budget.

f*r. 25,300 a.

b.

c.

d.

Druckkosten und Lithographien Buchbinderrechnung .

Literar. Anschaffungen Schreibmaterialien

e. Mobiliar

.

Fr. 10,000 /,

n

ii

.

.

.

ii

f. Porti . .

g. Unvorgesehenes .

.

.

n

3,000 300 5,000 5,000 2,000

Rechnung.

Minder-

Sr. 42,909. 04.

8r. 21,029. 64.

Fr. 1,105. 10.

a 1,894.

ii 1,423. 09.

u 5,201. 03.

n 8,795. 55.

n 1,602. 06. " 397. 94.

n 2,962. 77.

Mehrausgabe.

Fr. 17,609. 04.

Fr. 11,029. 64.

90.

n 1,123. 09.

u 201. 03.

a 3,795. 55.

,, ,, 2,962. 77.

Fr. 1,503. 04. Fr. 19,1 12. 08.

Ab die Minderausgabe " 1,503. 04.

Bleibt Mehrausgabe Fr. 17,609. 04.

·%?

EI.

248 Bemerkungen.

1) Die im Budget eröffneten Rubriken sind nicht immer genau eingehalten, so erscheinen z. B. Einrückungsgebühr in die Bernerzeitnng (44), das Aufziehen einer Karte (233) u. f. f. unter den literarifchen Anschaffungen.

Viele einzelne kleinere Ausgaben, welche in die Rubriken Schreibmaterialien oder Mobiliaranschaffungen gehörten, erscheinen in der Rubrik Unvorgesehenes, was zum Theil der Abfassung einzelner Belege zuznfchreiben ist, in welchen jene Posten mit andern zusammengestellt sind.

2) Die Rubrik Unvorgesehenes enthält größtentheils Ausgaben sür Heizung und Beleuchtung der sämmtlichen von den eidgenössischen Behörden benuzten Lokalitäten, sür Ausräumen und Reinigen derselben, Transport von Geräthschasten u. s. w. Wenn die Gesammtsumme von Fr. 2962. 77 auch nicht hoch erscheint, so dürfte doch für die Ausgaben diefer Rubrik etwas schärfere Contrôle und größere Sparsamkeit empfohlen werden. Eine Ansfcheidung in der- Rechnung desjenigen, was für die gefetzs" gebenden Räthe verwendet wird, von den hieher fallenden Ausgaben für die Bureaux des Bundesrathes und die Kanzlei würde wohl in diefer Hinsicht von erfprießlichen Folgen sein. Die hier vom Bundesrath eröffnete Rubrik Unvorgesehenes rechtfertigt sich insbesondere durch den Umstand, daß in dem Budget sür 1849 die Rubrik Heizung und Beleuchtung nicht aufgenommen worden ist.

3) Die bedeutendste Büdgetüberschreitung kommt unter der Rubrik Druckkosten und Lithographien ....or. Sie wird ihren wesentlichen Grund in der vermehrten Thätigkeit der gesetzgebenden Räthe haben. Auch bei diesem Anlaß muß die Kommission wieder den Wunsch auedrücken, daß das Bundesblatt eine zweckmäßigere Einrichtung erhalten.

249 und befondexs die angenommenen Beschlüsse und Geseze

als Beilagen zum Bundesblatt mit eigenem Titel und Paginatur gedruckt werden möchten, anstatt., sie mit den Berichten und Vorschlägen zu vermengen.

Bauliche Einrichtungen.

Büdget Fr. 7996, Rechnung Fr. 8399. 07. Mehr-

ausgabe Fr. 403. 07.

Sie wurden größtentheils durch die Baudirektion des Kantons Bern vorgenommen, von welcher dann dem Bundesrath Rechnung gestellt worden ist, und betreffen theils diejenigen Einrichtungen, welche vor der Wahl der Bundesstadt für die Sitzungen des Nationalrathes im Casino gemacht wurden, theils aber die Möblirung der

Verfammlungs-Säle der drei Räthe.

Die Kosten für erstere belaufen sich auf Fr. 8,255. 60

"

,,

" letztere

,,

,, "

143.4?

Fr. 8,399. 07 und nach dem Wortlaut des Beschlusses der Bundesversammlung vom 27. Wintermonat 1848, welcher festfetzt: "der Ort, an welchem die Bnndesverfammlnng und der Bundesrath ihre Sitzungen halten, hat anch die innere Einrichtung und Ausstattung (Möblirung) der für die Versammlung der Räthe bestimmten Räume zu übernehmen," ist es wohl unzweifelhaft, daß die von der Kantonal-Bank vorgefchossenen Unkosten von der Stadt Bern, und nicht von der Eidgenossenfchaft hätten zurückvergütet werden sollen. Es liegt nicht in der Ausgabe der Kommission zu untersuchen, ob der Bundesstadt zu große Lasten auferlegt worden seien oder nicht, sondern bloß, ob die in Ausgabe getragenen Posten im Gesetze begründet seien oder nicht ; die Commission findet diese Ausgabe nicht begründet, und muß daher auf Rückerstat-

250

tung der Summe von Fr. 8399.07 antragen. Wären aber jene Anschaffungen für Rechnung der Eidgenossenschaft gemacht worden, fo ist die Stadt Bern nicht befugt, darüber zu verfügen, und wenn die Bundesversammlung durch Ueberlassung derfelben gegen die Stadt Bern eine Erleichterung der Last eintreten lassen wollte, so muß dieses durch einen Beschluß geschehen, und die Ausgabe kann .nicht nur durch Einbringung in den Conto-Eorrent der Kantonal-Bank passirt werden, wie sie im Ausweisheft eingebracht wird.

Dritter Abschnitt.

-Departemente.

Politisches Departement.

Büdget Fr. 36,600, Rechnung Fr. 39,657, Mehrausgabe Fr. 3057.

Die Abweichungen vom Büdget kommen in folgenden Posten vor: Büdget. Rechnung.

Fr.

Fr.

a. Sekretär . *. 1600, 1520, weniger b. Repräsentanten u. Kommissarien 8000, 13,111, mehr c. ÜReprafentations-

kosten

. . . 2000,

Fr. Fr.

80

5111

26, weniger 1974 Fr. 2054 51 11 Fr. 2054 Fr. 3057

251 Zu den Unkosten für Repräsentanten und Commissarien zählen wir nemlich nicht blos die Commissariatskosten an der Nordgrenze, sondern auch die für die Mission des Herrn Fnrrer nach Basel erlaufenen Fr. 208. Unter den Repräsentationskosten bleiben dann nur noch Fr. 10, für eine Kntfche, deren sich Herr Bundesrath Drüey bediente, und Fr. 16 für eine Kutsche, für eine Abordnung des Nationalrathes, vermuthlich bei Gelegenheit der Beerdignng des Herrn Alt-Schultheiß Nenhaus.

Bei den Commissariatskosten in Teffin im Betrag von Fr. 4431. 36 ist zu bemerken, daß sie nur die im Jahr 1849 bezahlten umfassen. Im Ganzen betragen sie Fr. 5231. 36. Unter Nro. 30 findet sich eine Zahlung von franz. Fr. 1000 = Fr. 680 an den Konsul in Havre, welche nach den erhaltenen Erläuterungen als Vergütung für die durch seine eigenen Angestellten besorgten Auswanderungsangelegenheiten ausgerichtet wurden. Die Kosten für das eidgenössische Commissariat an der Nordgränze hätten eben so gut in die Rechnung über Unkosten der Trnppen-Ausstellnng an jener Gränze gebracht werden können.

Die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben für das Militär-Departement werden in Erwartung der betreffenden Rechnung hier nicht weiter berührt.

Finanzdepartement.

Budget Fr. 6550, Rechnung Fr. 9972. 65, Mehrausgabe Fr. 3422. 65.

252

Die Abweichung vom Budget erstellt sich in folgenden ·Summen-

Budget.

Fr.

Rechnung. Minder- Mehrausgabe.

Fr.

a. Staatskassier . 2400 2656.30

Fr.

3r.

256.30

b. Departements-

sekretär

. . . . 1000

1000

c. Gehalte u. Provisione« der ehemaliligen Kassiere des

Kriegsfonds . . . 1500 2183. 73 d. Unvorgefehenes

-- 3477. 62

68s. 7s 3477. 62

Fr. 1000. 4422.65 Fr. 1000. -- Bleibt Mehrausgabe Fr. 3422. 65 Bemerkungen.

Ad a. Unter der Besoldung des Staatslassiers sind noch Fr. 1456. 30 inbegriffen, welche der abgetrettene Administrator des Kriegs-Fonds, theils als Besoldung sür die erste Hälfte des Jahres, theils für befondere Verrichtnngen vom 1. Jnli bis 7. August bezogen hat. Für die zweite Hälfte des Jahres bezog der neueingetretene Staatskassier seine ordentliche Besoldung mit Fr. 1200.

Ad b. Die für den Departementsfekretär ansgesezte Summe wurde für den vorgesezten Zweck nicht verwendet, da das Departement es überflüssig sand, einen eigenen Sekretär anzustellen.

Ad d. Unter dieser Rubrik, welche im Budget nicht eröffnet worden ist, erscheinen: Gratifikationen an die ab= getretenen Eassire des Kriegsfonds, Verwaltnngskosten,

Baukosten für vom Kriegsfond übernommene Liegenschaften,

Gantkosten, darunter (Nr. 71) Fr. 45.83 und (Nr. 117) Fr. 1023. 57 für die dem Kriegsfond anheimgefallene Liegenschaft in Rapperswyl, ferner: Provisionen verschiedener Banquiers / erhoben bei der Rückzahlung einer Serie des eidgenössischen Anleihens, und einiger Kleinigkeiten, z. B. Rückvergütung von Grenzgebühren im Betrag von Fr. 8. 80 an den französischen Geschäftsträger.

Die oben, zweiter Abschnitt, Ziffer 6, unter der Rubrik Sachverständige und Kommissionen, vorfemmenden

Fr. 1158.10 für Expertifen und Arbeiten in Münz- und Rechnungssachen, sowie die ebensalls daselbst befindlichen Jnspektions- und Taxirungskosten der Pnlvermühlen von Fr. 1266. 85, sollten offenbar ebenfalls den Ausgaben des Finanzdepartements beigeschrieben werden, da die Gegenstände, sür welche diese Summen verwendet worden sind, nach Art. 27 des Bnndesgesezes über die Organisation und den Geschästsgang des Bundesrathes, in die ,, V o r b e r a t h u n g undBesor3ung / ' 1 desDepartement..-> gehören. Es ist auch zu bemerken, daß jener allgemeine Kredit von Fr. 4000 für Sachverständige nnd Commifsionen, sowie ans den Rechnungen ersichtlich war, von keinem andern Departement benuzt worden ist, sondern daß andere ähnliche Ausgaben, wie z. B. diejenigen für Jngenienrarbeiten am Rhein, auch ohne Eröffnung eines befondern Crédites für das betreffende Departement in Rechnnng gebracht worden sind. Die wirkliche Ausgabe des Finanzdepartements ist daher nicht Fr. 9972. 65, fondern

Fr. 12,397.60.

Schließlich muß noch bemerkt werden, daß das Hauptbeleg Nr. 117, Verwendung oder Gantkosten für die Liegenschaft in Rapperswyl Fr. 1023. 37 nicht von den

254 wünfchbaren Unterbelegen begleitet war. Das Beleg Nr. 76, Gratifikation an Alt Kassier Segesser Fr. 50, mangelt.

Handels-- und Zolldepartement.

Voranschlag Rechnung

Fr. 8000. -- " 7028.92

Minderausgabe

Fr.

971. 08

Die Ausgaben für dieses Departement zerfallen in: 1) Gehalt des Departementfekretärs, als Experten vom

12. Jan. bis 31. Dez. 1849, auf dem Fuße von Fr. 3000 per Jahr, Fr. 2916.67.

2) . Kosten der Expertife für die Begutachtung des Zollgesezes. An 4 Experten, 3 à 33 und 1 a 32 Tage,

à Fr. 10 per Tag Fr. 1310; 16 Reisetage Fr. 160, Vergütung des Postgeldes Fr. 115.80; Totalkosten dieser Expertise Fr. 1585. 80. Es ist hier lediglich zu bemerken, daß für die Reife nach Frauenfeld und nach St. Gallen den Experten je 6 Tage für Hin- und Herreife vergütet wurden, während diefelbe in 4 Tagen zurückgelegt werden kann.

3)

Kosten der Instruktion der 5 Kreis=Zolldirektoren.

Die 5 Kreisdirektoren wurden im August 1849 zum Examen und Jnstruktion nach Bern berufen, und denfelben ein Taggeld von Fr. 10 nebst Postanslagen vergütet, zusammen im Betrag von Fr. 864. Der Aufenthalt in Bern dauerte 10 Tage.

4) Mission des Herrn Killias nach Genf Fr. 69.50, nämlich'Fr. 29.70 für Postgeld und die weitern Fr. 39.80 dagegen für Unterhalt und Nebenauslagen. Für die Zukunft dürfte es angemessen fein, dem Herrn Sekretär,

255 wenn er auf Reisen geht, nebst dem Postgeld ein bescheidenes Taggeld zu vergüten, anstatt sich für Unterhalt und Nebenausgaben Rechnung geben zu lassen.

5) Expertenkosten, worunter namentlich die Zollablösungsverträge mit den,Kantonen Inbegriffen sind: Dem Experten per 100 Tag a Fr. 10

,,

Fr. 1000. --

" für 8 Tage, Reife nach Genf

" 128. -

à Fr. 16

Für Postgeld und andere Fuhrwerke

. . .,

53. 95

Fr. 1181.95 Post-- und Bau.eepartement.

(Ohne Bemerkung.)

Justiz: und Polizeidepartemeut.

Budget Fr. 6200, Rechnung Fr. 3151.66, Minderausgäbe Fr. 3648.34.

Büdget.

Sr.

a. Departements-Sekretär 800

Rechnung.

Weniger.

gr.

gt.

259. 20

h. Experten . . . . 3000 2588. 01 c. Polizei in den öffentli-

540. 80

411.99

chen Gebäuden . . 400 -- -- 400. -- d. Fremdenpolizei . . . 500 -- -- 500. -- e. Heimatlose . . . . 500 304. 45 195. 55 f. Eintheilung derselben . 1000 1000. --

Fr. 3048. 34

256 Die wesentlichsten Ausgaben dieses Departements sind sonach für gefetzgeberifche Vorarbeiten verwendet worden; doch wurde auch der hiefür ausgefezte Kredit nicht ganz erschöpst. -- Der Posten für außerordentliche Maßregeln wegen Fremdenpolizei wurde hier gar nicht in Anspruch genommen, dagegen finden sich in dem Abschluß des außerordentlichen Budgets die Summen, welche für italiraifche und deutsche Flüchtlinge verwendet worden sind.

Departement des ..Jiwern.

Budget Fr. 1600. Rechnung Fr. 1550.68, weniger Fr. 49.32.

Die Ausgabe dieses Departements beschränkt sich auf die Salarirung des Sekretärs.

Vierter Abschnitt.

3olln>esen.

Unkosten der Zollverwaltung,

Voranschlag Ausgaben

Minderausgabe

. . . . . . . Fr. 98,750. -- . ,, 15,594.62 Fr. 83,155. 38

Das neue Zollgesez ist erst im Februar 1850 ins Leben getretten, daher die so bedeutende Minderausgabe.

Während das Büdget sür diesen Verwaltnngszweig sechs Rubriken ausstellte, finden sich in der Rechnung deren nur zwei ausgetragen, obschon die Ausgaben sehr verschiedener Art sind. Die erste Rubrik, Gehalt der Kreisdirektoren, gibt zu keinerlei Bemerkungen Anlaß, dagegen wäre es

257 am Plaze gewesen, wenn aus der zweiten. Verschiedenes und Unvorhergesehenes, mehrere Unterabtheilungen gemacht worden wären.

Die Zusammenstellung der Belege ist sehr mangelhast, es ist aber sast anzunehmen, daß dieser Fehler vom Buchbinder gemacht worden ist; da dieser Uebelstand die Prüsung der Rechnungen sehr erschwert, so sollte in Zukunft diesem Umstand mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Ueber den Ausgabe-Posten von Fr. 3333.33 Gehalte der Direktoren ist zu bemerken, daß diese im September 1849 in Dienst getretten und von jenem Zeitpunkt an ihren Gehalt bezogen haben.

Die Ausgaben, V e r s c h i e d e n e s und U n v o r h e r g e s e h e n e s im Betrag von Fr. 12,261. 29 vertheilen sich folgendermaßen : 1) Gehalt und Vergütungen an Sekretärs und Kopisten Fr. 871 und zwar für die Direktion Basel Fr. 42, Schaffhausen Fr. 114, Lausanne Fr. 399, Chur Fr. 236, Lugano nichts. Dem Copisten aus dem Eentral-Büreau in Bern wurden für Arbeiten bei Haufe Fr. 80 vergütet.

2) Reifefpefen der fünf Direktoren, mit einem Taggeld von Fr. 6 nebst Post- und Fnhrwerkvergütung Fr. 1390. 40. Hievon fallen auf die Direktion in Basel Fr. 176. 90, Schaffhausen Fr. 326. 50, Lausanne Fr 391. 90, Ehur Fr. 263. 50, Lugano Fr. 231. 60.

3) Drucksachen je. Fr. 8010. 47, woven Fr. 7484. 97 der Stämpslischen Buchdruckerei, für verschiedene Druckarbeiten und Verpackungskosten für's Zoll-Departement bezahlt wurden. Da die Druck- und Buchbinder-Conti eine bedeutend hohe Summe in der Gesammt-Staatsrechnung in Anspruch nehmen, so sollte in Zukunst hierin mit aller

258 möglichen Umsicht und Genauigkeit zu Werke gegangen werden.

4) Kosten für Mobiliar-- und Büreauanfchaffungen für die Kreis=Direktoren Fr. 2019. 42. Der Direktor in Basel hat angeschafft sür Fr. 763, Schaffhausen Fr. 327. 34, Lausanne Fr. 339. 90, Chur Fr. 283. 65, Lugano

Fr. 304.58.

Schließlich ist noch zu bemerken, daß der Posten Fr. 471. 97 für Zollquittungen uurichtig bezeichnet ist, es soll heißen sür Verpackungskosten der Drucksachen

Fr. 471.97.

Fünfter Abschnitt.

Régalien.

Postverwaltuug. (Siehe hievor im besondern Bericht.)

Pulver- und Zündstafelfabrik.

(Ohne Bemerkung).

Unvorhergesehenes.

Der Büdget-Ansaz beträgt Fr. 20,000, die Ausgabe nur Fr. 2494. 47, somit Minderausgabe Fr. 17,505. 53.

Es ist zwar in der Rechnung selbst angeführt, daß die Ausgaben für Unvorhergesehenes selbst das Budget um Fr. 19,164. 88 übersteigen, indem die daherige Total-Ansgabe Fr. 39,164. 88 beträgt. Der Rechnungsgeber hat eë

,259 vorgezogen, die derartigen Ausgaben bei den betreffenden Rubriken zu verrechnen. Will man dieses von der Com-.

mission als zweckmäßig erachtete System in Zukunft auch beobachten, so muß jeweilen bei Erstellung des Voranschlages darauf Bedacht genommen werden.

lieber diefe Ausgaben felbst ist zu bemerken, daß die Fr. 1813. 49 Rückvergütung von Zinfen und Marchzinfen sich folgendermaßen vertheilen: Da die Bundesversammlung dem Stand Schwyz den Zinsfuß von 4'/2 auf 4 % heruntergefezt, und dieser Schlußnahme rückwirkende Krast verliehen wurde, mußte jenem Kanton Fr. 1053. 08 vergütet werden; die übrigen

Fr. 760.41 sind Marchzins-Vergütungen an Unterwalden, Freiburg und Luzern sür vor Verfallzeit geleistete Abzahlnngen.

Ueber Fr. 680.98 Geldverlust ist zu bemerken, daß derselbe großentheils daher rührt, weil es einzelnen Hypothekarschnldnern vertragsgemäß gestattet ist, die Fünsfrankenthaler zu 34 Va und die -Örabanterthaler zu 391/2 Bazen zn berechnen. Belege'sind hier nur vier vorhan-

den, für den Rest gibt das Kassa-Bnch Aufschluß.

Die in der abgelaufenen Rechnungs-Periode stattgefundenen Ueberfchreitungen des Budget hat die Commission sämmtlich als gerechtfertigt erachtet. Es werden dergleichen Überschreitungen zu allen Zeiten stattfinden und stattfinden müssen. Indessen glaubt die Commission, daß dergleichen stets so schnell es mir möglich ist, geregelt werden sollen, und sie beantragt daher, als allgemeine Regel aufzustellen, daß der Bundesrath von allen Ueberfchreitnngen des Büdgets den gesezgebenden Räthen bei i h r e r nächsten V e r s a m m l u n g Kenntniß geben, und einen Suv-plementar-Credit verlangen soll.

Bnudesblatt. Iahrg. II. Bd. III.

19

260 Form d e r R e c h n u n g .

Wie wir bereits oben bemerkt haben, so enthaltet die eigentliche Rechnung nicht mehr und nicht weniger, als tvas gedruckt in den Händen aller Mitglieder der Räthe

und des Publikums liegt.

Die nähern Angaben über die sämmtlichen Posten sinden sich in drei Heften überfchrieben : Einnahmen-Answeise und Ausgaben-Ausweisezur eidgenöfsifchen Staatsrechnung und Ausweise über den Status des eidgenössischen Staatsvermögens von denen jedes in ebensoviele Abschnitte eingetheilt ist, als die Rechnung, und in denen alle für die im betreffenden Abfchnitt enthaltenen Gegenstände gemachten Einnahmen oder Ansgaben in chronologischer Folge, wie sie gemacht wurden, eingetragen sind. So viel Ziffern jeder dieser Abschnitte enthält, so viel Colonne« sind hinten an diesem KassaJournal angebracht, und jede Summe der Ausgaben oder Einnahmen ist dann in die betreffende Colonne eingetragen, so daß die Summation jeder Colonne den Gesammtbetrag der Einnahmen und Ausgaben zeigt, welche unter der betreffenden Ziffer in der Rechnung erscheinen. Jrgend eine nähere Erläuterung über die gemachten Ausgaben gibt diese Darstellung nicht, sie verweist auf die Nummern der Belege, welche dazu gehören und gibt nur an, an wen die Zahlung geleistet wurde. Diefe Ausweife sind also nichts anderes als Register über die Belege.

Die Commission ist über die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung mit dem Finanz-Departement nicht einverstanden.

..Die nemlichen Nachtheile, wie bei der srühern Abfassnngsweife der Sonderbnnds-Rechnung tretten auch hier ein, in-dem dadurch die Prüfung der Rechnung in hohem Maße erschwert wird, und der Prüfende dennoch, weder eine

261 klare Einsicht in die Verhandlung, noch Sicherheit über

deren Richtigkeit gewinnt, wenn er nicht felbst für sich diejenigen Zusammenstellungen macht, welche in den Ausweifen fehlen, und in deren zweckmäßiger Anordnung eben das Wesen einer guten Rechnungsstellung besteht.

Um einen ordentlichen Ueberblick zu gewähren, muß die Rechnung bis ins Detail diejenigen Posten zusammenstellen, welche zufammen ein Ganzes bilden, fei dann die Ausgabe am Ende oder im Anfang des Jahrs gemacht, sie darf nicht die einzelnen Bestandtheile auseinanderreißen, und dem Prüfenden überlassen, sie zusammenzusuchen.

Wenn ein Commandant sein Bataillon in Schlachtordnung aufstellen will, so muß er jedem Mann seinen Plaz nach dem Reglement anweisen, er darf feine Leute nicht dem Alter nach an einander reihen, wobei dann Offiziere und Soldaten, Tambouren und Frater bunt durcheinander gemifcht würden.

Schon der erste Abschnitt der Einnahmen : "Zinfe von

angelegten Capitalien" zeigt deutlich, wie beschwerlich diese Anordnung für die Untersuchung ist. Hier sind die eingenommenen Zinse dem Datum des Eingangs nach geordnet. Da dieselben aber nicht alle Jahre in der gleichen Reihensolge bezahlt werden, so muß der Untersuchende, wenn er die .neue Rechnung mit der alten vergleichen will, bei jedem Posten die ganze alte Rechnung durchgehen, bis er zu dem Kapital kommt, von welchem gezinset worden ist. Will er die Rechnung mit dem Zinsbnch vergleichen, so muß er sür jeden einzelnen Zins das ganze Zinsbuch durchblättern.

Würden die eingegangenen Zinse, wie es sonst allenthalben von der kleinsten Vormnndschasts-Rechnnng bis zur größten Kantonat-Staatsrechnung geschieht, nach dem Folio

262 des Zinsbuches geordnet, so ergäbe sich von selbst bei der alten und der neuen Rechnung und dem Zinsbuch fletè die nemliche Reihenfolge, und die Untersuchung könnte

ohne den mindesten Aufenthalt mit größter Schnelligkeit gefchehen.

Bei den Taggeldern des Nationalraths heißt eo bloß : Juni 30. Sitzungsgelder des Nationalraths Fr. 55,496

Augusts.

"

"

" 5,644

n. f. w., ohne anzugeben, wie lange die Sitzungen dauerten und wie viele Mitglieder anwefend waren ; dann kommen

wieder die Taggelder von Einzelnen, die später bezahlt wurden, ohne Angabe der Dauer und der Sitzungeperiode namentlich aufgeführt nnd wenn man sich also auch nur annähernd Rechenschaft über die Richtigkeit diefer Verrechnnng geben will, muß man die Belege anffchlagen, und Additionen und Subtraktionen machen.

Nun ist es gewiß sehr unwesentlich, zu wissen, unter welchem Datum dieser oder jener Herr seine Taggelder bezogen, sondern nur, ob die Totalsumme mit dem Verzeichniß der Anwesenden übereinstimme, und das sollte sich aus der Rechnung selbst erheben lassen.

Jn der Colonne "Sachverständige und Commilsionen" sind die Ausgaben für Expertenarbeiten in Münzfachen, in Rechnnngsfachen, Jnspektion und Taxirung der Pulvermühle, Kanzleiarbeiten für die Bundeskanzlei, Kopiaturen und Uebersezungen für die Räthe, und nationalräthliche Militär-Commission bnnt durcheinander.

Ein ähnlicher Fall ist mit sämmtlichen fixen ..Besoldnngen, die theils qnartaliter in Gesammtsummen aufgeführt

sind, mit der Bemerkung, Befoldungs-Etat des Bundesrathes, ..sefoldungs-Etat der Bundeskanzlei u. f. w., theils wieder einzelne namentlich bezeichnete Angestellte ; in einer

263 ' und derselben Colonne befinden sich unter Anderm zwei Ueberfezer für das Französifche, ein Ueberfezer für das Italienische, zwei Kanzleifekretäre'und fechs Kopisten, und wenn man sich überzeugen will, ob jeder davon die ihm gesetzlich bestimmte Besoldung erhalten habe, so muß man Auszüge und Additionen machen. Zwar befindet sich am Ende des betreffenden Abschnittes bei der eidgenössischen Kanzlei eine Beilage, in welcher die Gesammtbesoldnng jedes Angestellten für sich angegeben ist, allein dieses Tableau ist darum wieder nicht genügend, weil daraus

nicht ersichtlich ist, in welcher Eigenschast jeder angestellt war. Wäre es vollständig, so würde dadurch der vorher-

gehende Ausweis gänzlich überflüssig.

Ebenso verhält es sich mit den Ausgaben für Material.

Um die Kosten des Bundesblattes zn finden, muß man an neun verschiedenen Orten nachsehen, nirgends ist in den Ausweisen selbst eine irgendwie, genügende Auskunst gegeben, sondern Alles muß in den Belegen nachgeschlagen werden.

Wir haben die angeführten Posten nur als Beifpiele hervorgehoben ; die nämlichen Uebelstände zeigen sich bei allen Rubriken.

Ein großer Theil der Kolonnen ist ganz leer, fo hat z. B. in den Ausgaben, die dem Kanzler gewidmete (im zweiten Abschnitt, litt, a Personal) 120 Linien, von denen nur 4 in den Einnahmen, die Kolonne Pachtzins einer Liegenschaft im Amte Seftigen 366 Linien, wovon nur 2 ausgefüllt sind. Uln einem andern Ort bei der Einnahme von bezahlten Geld»Contingenten sind zwei ganze Kolonnen mit genau den nämlichen Zahlen ausgefüllt. Die Namen der Schuldner an die eidgenöfsische Kriegs-Cassa erscheinen an d r e i Orten, während es genügt hätte, sie an einem

t

264 aufzuführen; es ist viel Arbeit gemacht, die ganz überflüssig ist, während so Manches fehlt, das man eben gern gefunden hätte.

Alles beweist, daß die angenommene Form gar nicht zu dem Material paßt, welches darein gebracht werden soll. Bei einer Bank-Comptabilität, die ans einer sehr großen Anzahl einzelner Pösten besteht, die gleichartiger Natur, unter sich selbst aber ohne Verbindung sind, mag dieses Colonnen-System ganz zweckmäßig sein ; wir geben anch zu, daß es für die Buchhaltung im Jiinern der Bureaux beibehalten werde, weil es ganz gut als Register über die Belege und als Controlle für die abzulegende Rechnung dienen kann, allein die Rechnung felbst kann es nicht ersezen.

Diese soll so abgefaßt fein, daß sie alle Einnahmen und Ausgaben ihrer Natur und ihrem Wefen nach zusammengestellt zeigt, sie soll die einzelnen Ansäze in wenig Worten so bezeichnen, daß man ohne die Belege «achzusehen, wisse, was sie betreffen; sie soll nicht eine Zusammenhäufung von Einzelnheiten, fondern ein organisches

Ganzes bilden, nach Analogie der Militärkomptabilität, wie sie durch die Réglemente bestimmt ist, oder nach Analogie der Postrechnung, und in der Weise, wie in gegenwärtigem Bericht einzelne Pösten, z. B. Sachverständige und Sommissione« oder das Bundesblatt behandelt

sind.

Der Bericht des Finanzdepartements legt ein großes Gewicht daraus, daß bei der bisherigen Einrichtung jeder Kopist die Rechnung ausstellen könne, und die Buchführer nicht gehindert seien, an ihren laufenden Geschäfte« fortzuarbeiten.

...Diese Betrachtung fcheint uns von fehr untergeordneter

26S

Natur. Die Rechnungs-Abnahme ist eines der wichtigsten Geschäfte der gefezgebenden Räthe ; das Wefentliche ist, daß dieselbe mit vollständiger Kenntniß der Verwaltung stattfinde, und Alles, was dazu beiträgt, die Einsichtnahme

und Würdigung der Verhandlungen ,des Rechnungslegers zu erleichtern, gewinnt eine große Bedeutung. Die etwas vermehrte Arbeit der Angestellten kommt dagegen in keinen Betracht, wenn man die Erleichterung dieser Arbeit hauptsächlich berücksichtigen wollte, so wäre das Einfachste, sich gar keine Rechnung ablegen zu lassen, und nur in den ·Bureaux der Departemente Einsicht von den Büchern zu nehmen. Die Beibehaltung der jezigen für den Untersuchenden fo befchwerlichen Form würde mit der Zeit.dazu führen, daß man gar nicht mehr die Mühe nähme, die Rechnungen im Einzelnen nachzusehen, und das kann doch der Bundesrath selbst nicht wünschen.

Was den Ausweis über die zinstragenden Kapitalien und die davon eingenommenen Zinse im Besondern betrifft, so sollte er unseres Dafürhaltens so verfaßt sein, daß ans der einen Seite der alte Bestand in Kapital und Zinsen und auf der andern der Neue sich gegenüber ftänden, genau den Blattseiten der Zinsbücher folgend. Etwas Zweckmäßigeres, als der daherige Etat, welcher der Jahresrechnnng über die eidgenöfsifchen Kriegsfonds von Fol. 48 bis 67 beigefügt ist, wüßten wir nichts vorzuschlagen.

Diesem angegebenermaßen verfaßten Etat unmittelbar vorangehend wären anf besondern Blattseiten links die Kapitalabzahlungen und rechts die neuen Anlagen einander gegenüber zu stellen und endlich am Ende des Etats die Kapitalbewegungen während dem Rechnungsjahre ungefähr sowie fie auf Fol. 10--11 in gedachter Jahresrechnung pro 1848 erscheint.

266

Hiedurch erhielte man über einen der wichtigsten Zweige der eidgenössischen Finanzverwaltnng die zinstragenden Kapitalien, deren Vermehrung oder Verminderung und Verzinsung, eine vollständige dem Rechnungsprüfer nngemein erleichternde Uebersicht und zwar etwas Ganzes, nur in einem und nicht in drei Ausweifeheften, wodurch zudem viele unnöthige und zeitraubende Sfripturen, die durch Anfertigung der, der gegenwärtigen Staatsrechnung pro 1849 beigefügten Ausweife veranlaßt wurden, wegsielen, denn, wie bereits oben bemerkt, in den leztern erscheinen die Kapitalanlagen dreimal fpezisizirt ausgeführt, während nach dem Vorfchlage dieses nur einmal zu erfolgen hätte.

Beiläufig bemerken wir noch, daß bei Aufzählung der angelegten Kapitalien zu 3-/2 -- 5 % die freiburgischen Bodenzins- und Zehnttitel besonders erwähnt sind, von den Abtrettungen des Standes Wallt's von gleicher Natur, im Betrag von Fr. 611,891. 54 dagegen nichts gesagt wird.

Entweder sollten auch diese besonders herausgehoben, oder .aber von den Freiburger Titeln nicht besondere Erwähnung geschehen, welch' lezteres wir vorzögen, da der

Stand Freiburg gleich dem Kantone Wallis die gedachten Titel förmlich an die Eidgenossenschast abgetreten hat.

Die Rechnungen der Pnlver-Verwaltnng und der ZündKapselfabrik sind in einer von den Formen der übrigen Comptabilité ganz unabhängigen Weise, und so abgefaßt,

daß einzig das End-Resultat derselben in die Rechnung aufgenommen werden konnte. Dieses ist in geradem Widerspruch mit dem im vorigen Jahre gefaßten Beschlüsse beider gesezgebender Räthe, dem zufolge, fowohl die ...paupUEinnahmen als die Haupt-Ausgaben diefer Venvaltungen in Einer Linie mit den li&rigen Verhandlungen

267 hätten aufgeführt werden sollen. Allein beide Verwaltungen sind eigentliche Fabrikgeschäfte und von ganz anderer Natur, als alle übrigen Administrations-Zweige; das vom Verwalter angenommene Formular zeigt das Resultat jeder · einzelnen Manipulation der Fabrikation; ferner wird namentlich bei der Pulver-Fabrikation eine eigentümliche Complikation in die Sache gebracht, durch die Einrichtung,

daß jeder der sieben Kreife theils für sich unabhängig einkanft, theils in Verbindung mit der Zentral-Verwaltung, · nnd wiederum mit einzelnen andern Kreisen steht ; alle daraus entspringenden Verhandlungen lassen sich bei der

jezt eingeführten Comptabilität Schritt für Schritt verfolgen, und wenn das Ganze auch ziemlich weitläufig ist, fo ist doch eine Jdee, ein System darin, und die Commifsion mnß zugeben, daß ohne eine Aenderung in den Einrichtungen selbst, die zu beantragen sie sich vor der Hand nicht veranlaßt findet, es schwer wäre, eine andere Rechnungsweise auszustellen, bei der die Nachtheile der gegenwärtigen beseitigt würden, ohne daß auch deren sehr wesentliche Vortheile verloren giengen. Sie beantragt daher keine Aenderung und wünscht nur, daß der Verwalter beauftragt werden möchte, künftiges Jahr zu verfuchen, einen Auszug aus seinen Rechnungen zn machen, welche ihre Haupt-Refultate in einer Weife darstelle, die deren Aufnahme in die Verwaltungsrechnung in der durch das Budget geforderten Form möglich mache.

Soviel über denjenigen Theil der Staats ' Rechnung pro 1849, welcher betitelt ist : Abschluß des ordentlichen Budget vom Jahre 1849, eine Benennung deren Richtigkeit die Commission übrigens nicht anerkennt, indem es sich hier nicht mehr «m ein Budget oder einen Voran-

268 schlag, sondern um eine ordentliche Rechnung handelt, weßhalb sie beantragt, daß dieser Theil künstig : Verwaltungs-Rechnnng genannt werden möchte, im Gegensatz zu der Rechnung über die Kapital-Bewegnngen, die nach ihrer Ansicht richtiger General-Rechnnng genannt werden sollte.

Der Name an nnd sür sich thnt zwar nicht viel zur Sache, allein der Ausdruck Capital-Bewegungen hat vielseitig zu der irrigen Anssassnng Veranlassung gegeben, als ob es sich hier nur um eine Darstellung der Veränderungen im Eapital-Stock, im Vermögens-Bestand der Eidgenossenschast handle, während die Absicht der BüdgetCommission des National-Rathes bei Beantragung der Trennung in Verwaltungs-Büdget und Büdget über die Kapital-Bewegnngen offenbar nur dahin gieng, die ordentlichen, regelmäßigen Jahres-Einnahmen und Ausgaben abgesondert von den außerordentlichen Ausgaben nnd Einnahmen, und den eigentlichen Kapital-Bewegungen darzustellen, und womit Jhre Rechnungs-Commission vollständig einverstanden ist. Jene irrige Auffassung scheint auch beim Finanz-Deparlement Eingang gefunden zu haben, indem dieses in der Jhnen vorgelegten Staats-Rcchnnng gar k e i n e dem Büdget ,, über die Capital-Bewegungen " entsprechende Rechnung gestellt, sondern den Wunsch ausgesprochen hat,

die Commission selbst möchte durch Vergleichung des Ver-

mögensstands Ende 1848 mit demjenigen von 1849 sich Rechenschaft über die stattgesundene Veränderung geben.

Die Commission ist aber darüber ganz entgegengesetzter Ansicht, sie glaubt, daß nur durch Vergle,chung mit den Rechnungen über alle im Lause des Jahres stattgefundenen

Verhandlungen die Richtigkeit des vorgelegten Vermögensstandes geprüft, daß nicht ans letzterm rückwärts die Rechnungen konstrnirt werden können und sollen, und sie

269

hat daher vom Finanz-Departement eine Uebersicht aller jener Verhandlungen mit Ausschluß der bereits verrechneten ordentlichen Verwaltuugs-Einnahmen und Ausgaben verlangt. Diese ist ihr dann auch vorgelegt worden, allein zu spät, als daß die Commission noch auf eine einläßliche Prüfung derselben hätte eintreten können. Diese Uebersicht enthält nämlich neben den Einnahmen- und AusgabenColonnen, andere Colonnen sür den Status des Vermögens pro 31. Dec. 1848 und 1849, aus deren Vergleichung sich zu ergeben scheint, daß in die vorliegende Rechnung nicht nur die aus Cassa-Verhandlnngen hervorgehenden Veränderungen aufgenommen worden sind, sondern anch solche Bewegungen, die nnr auf veränderter Evaluation »orhandener Vermögenstheile beruhe; zugleich ergiebt es sich daraus, daß der ..Branogens=Etat pro 31. Dec. 1848 nicht rein nnd in klarer Darstellung abgeschlossen worden ist, wie die frühern Schlnßnalnnen der beiden gesetzgebenden Räthe es verlangen, denn es kommt unter den Ausgaben von 1849 noch ein ,, Saldo des Gewinn- nnd Vexlust-Conto " vor mit Fr. 239,163. 32, welcher hauptfächlich von Seripturen herrührt, welche die Epoche vor dem 31. Dec. 1848 beschlagen. Eine Bereinigung dieses Status muß also vorerst vorgenommen, alle darauf bezüglichen Posten aus der 1849ger Rechnung ausgefchieden, und fodann die Rechnung felbst genauer geprüft werden, was eine Arbeit nöthig machen wird, welche die Commission nicht mehr vollenden konnte, wenn sie Ihnen ihren Bericht gleich beim Beginn der Sitzung vorlegen wollte, wie es in ihren Wünschen zu liegen schien.

Die erwähnte General-Rechnung soll dann nach nn'serer Ansicht alle im Laufe des Jahres ftattgefundenen Einnahmen nnd Ausgaben enthalten, die nicht in der

270 Verwaltungs-Rechnung inbegriffen sind, und dadurch wird auch der so geheißene Abschluß des außerordentlichen Budgets pro 1849 überflüssig. Die eingenommenen Geld-Contingente gehören eben so gut in die Einnahmen, und die Unkosten sür die Bewaffnungen, sowie für den Unterhalt der Flüchtlinge eben fo gut in die Ausgaben der General-Rechnnng als alle andern Einnahmen und Ausgaben, wobei sich von selbst versteht, daß die Ausweise über das eine sowohl als das andere in der Form von FilialRechnungen der General-Rechnnng beigelegt werden müssen.

Alle Veränderungen aber, welche nicht auf Cassa-Verhandlnngen, oder folchen Verrechnungen beruhen, die ihrer Natur nach Cassa-Verhandlungen sind, aber nur zur ...Bereinfachung der Manipulation anders als in Geld awsbezahlt worden sind, mithin alle aus veränderten Evaluationen sich ergebenden Differenzen, gehören nicht in die Rechnung, fondern follen nur in einer Beilage zum Vermögensstatus ihre Erläuterung finden.

Die Commission behaltet sich also vor : Jhnen Alles auf den Vermögensstatus und auf die General-Rechnung pro 1849 bezügliche später noch in einem besondern Vortrag vorzulegen, zugleich mit ihrem Berichte über die zur Verwaltungs-Rechnung gehörige Militär-Rechnnng, deren langes Ausbleiben die Commission ernstlich rügen muß.

die

Wie wir bereits im Eingange angesührt haben, hat Commission einen Caffa-Stnrz vorgenommen, die

vorhandenen Schuldtitel veriflzirt, und die Comptabilität in den Bureaux verschiedener Departemente untersucht.

Jn Beziehung auf den ersten Punkt hat die Commission den Cassa-Bestand ans 23. Juli 1850, an welchem Tage sie den Cassa-Sturz vornahm, genau übereinstim-

271 mend mit dem Abschluß des Cassa-Buchs erfunden, indem die Summe von Fr. 130,263. 16 vollständig vorhanden war. Sie hat sich auch überzeugt, daß das FinanzDepartement in den frühern Monaten bis zum 23. Juli 1850 regelmäßig am Ende des Monats die eidgenössische Staats-Cassa verifizirt hat. Sie wünscht, daß dergleichen Verifikationen regelmäßig fortgefetzt werden möchten.

Hingegen ist die in der Bnndes-Cassa liegende Summe bei Weitem zu klein, um den Forderungen des Art. 40 der Bundes-Verfassung zu genügen, welche vorfchreibt:

,,Es soll j e d e r z e i t w e n i g s t e n s der Betrag des "doppelten Geld-Contingentes für Bestreitung von Militär,, Kosten bei eidgenössischen Ausgeboten baar in der Bundes"Cassa liegen."

Ein doppeltes Geld-Contingent be-

trägt nämlich .

.

.

.

. Fr. 1,415,480. --

Der Cassa=.Bestand am 23. Juli war aber nur .

.

. .

,,

130,263. 16

mithin sand sich am 23. Juli zu wenig

in Cassa

.

.· .

.

.Fr. 1,285,216.84

Die Vorschriften der Bundes - Verfassung sollen aber in allen ihren Theilen genau beobachtet werden, und es ist daher dafür zu sorgen, daß der Bestand der Bundes-

Cassa möglichst schnell wieder auf die durch die BundesVerfassung vorgefchriebene Höhe gebracht werde.

Der Bundesrath wäre daher zu beauftragen, diese Ergänzung zu bewerkstelligen, und den gesetzgebenden Räthen die nöthigen Vorschläge dasür zu machen, infofern nicht vorauszusehen wäre, daß in Kurzem durch Einziehung von ausstehenden Kapitalien bedeutende Summen flüssig werden konnten.

272 Abgesehen von den positiven Vorschriften der BundesVerfassung glaubt die Commifsion diesen Antrag auch dadurch gerechtfertigt, daß der allgemeine Zustand von Europa keine Gewähr sür lang andauernde Ruhe darbietet, und also auch die Klugheit erfordert, stets gerüstet zu fein.

Wenn dann aber wieder größere Summen in der eidgenössischen Eassa liegen, dürste es nöthig werden, wie früher reglementarifche Bestimmungen über deren Verschluß und Ausbewahrung auszustellen. Jn srühern Zeiten war man in diefer Beziehung sehr sorgfältig und sast zu minutiös, allein der Ordnung wegen wird es auch jetzt erforderlich werden, die eidgenöfsische Cassa wieder in eine Hand-Eassa und in eine Depot-Cassa zu trennen, und nicht Alles unter dem einzigen Schlüssel des Staats-Cassiers zu belassen.

Die nemliche Bemerkung ist aus die Aufbewahrung der Schuldtitel anwendbar. Der größere Theil der

Schnldtitel, welche der Eidgenossenfchaft angehören, ist zwar gegenwärtig für das Eidgenöfsifche Anleihen als Hinterlage auswärts deponirt, allein auch in Beziehung auf die vorhandenen herrfcht eine etwas patriarchalische Ordnung ; sie sind materiell nicht fo verwahrt, wie eine strenge Geschäftsordnung es erfordert.

Bei diesem Anlaß beantragt im Weitern die Som« mission, daß eine spezielle und gründliche Revision sämmtlicher eidgenössischer Schuldtitel vorgenommen werden solle.

Mehr als einmal haben bei den Kapitalien des eidgenössischen Kriegsfonds Verluste stattgefunden, wie es nicht der Fall hätte fein können, wenn die Kapitalanlagen mit der nöthigen Umsicht gemacht worden wären. Es dürfte gerade bei dem Uebergang an die neue Administration an der Zeit frin, alle diese Anlagen aufs neue in Beziehung

273 auf die Vollständigkeit der dazu gehörenden Akten und den

Werth der Unterpfänder, sowie der Solidität der Schuldner zu prüfen, und alle zweifelhaften Titel aufzukünden. Ein Gläubiger, der so weit von feinem Schuldner weg wohnt, wie die eidgenössische Administration von den meisten der Schuldner, kann denselben nicht so genau überwachen, wie ein in der Nähe wohnender. Er muß daher in der Answahl strenger sein, nnd namentlich die eidgenössische Kassa sollte keine andere als solche Titel haben, über deren Solidität auch nicht der mindeste Zweisel walten dürfte.

Der gegenwärtige Augenblick ist günstig .zu dieser Operation, weil die Schuldner jetzt leichter anderwärts Geld finden werden als zu andern Zeiten, und über die Verwendung' der eingegangenen Summen darf die Eidgenossenschaft nicht in Verlegenheit sein.

Die Buchführung in den Bureaux hat die Commission hauptsächlich im Finanzdepartement und im Post-Departement in Augenschein genommen, im Militär-Departement und im Zoll-Departement nicht, indem aus ersterm die Rechnung noch nicht vorlag und übrigens durch den Ueber-

gang dieser Eomptabilität an den Ober-Kriegs-Commissär

eine gänzliche Umänderung derselben stattgefunden, nnd in letztem das neue Zoll-System erst im Jahr 1850 ins Leben getretten ist.

Daß die Buchführung im Post-Departement regelmäßig, und mit Ausnahme zweier fpeziell hervorgehobener Theile zweckmäßig sei, haben wir bereits oben berührt, im Finanz-Departement hat sie uns weniger besriedigt, und namentlich ist das Hauptbuch in einer ziemlich verworrenen Weise geführt. Jnsbefondere giltet dieses von der übergroßen Anzahl von Storno-Pösten, die am besten be-

weisen, daß der Buchhalter nicht mit gehöriger Ueberlegung

274 arbeitete, dann sind die Haupt=Ccnti nicht alle den veränderten Verhältnissen der neuen eidgenössischen Aiuninistration angepaßt, und es finden sich viele Conti-Correnti darin, welche gar nicht dorthin gehören; zudem sind die Eintragungen nicht einmal alle dem Datum nach geordnet.

Jn den Zinsbüchern follte bei Abbezahlung von Kapital-Posten jedesmal bemerkt werden, an wen die abbezahlten Titel verabfolgt worden seien, und ob sie zernichtet wurden oder nicht. Dem eidgenössischen Kassiramte dürfte die Führung eines Korrefponbcnz-Buches eine gehörige Aufbewahrung und Ordnung der Korrespondenzen und Schriften anzuempfehlen fein.

Wir sind nun am Ende unserer Arbeit angelangt.

Einen Abschluß des gegenwärtigen Finanz-Zustandes und eine Würdigung der Aussichten auf die Zukunft können wir heute noch nicht geben, weil viele Materialien mangeln. Jn Beziehung auf die Aussichten auf die Zukunft

hat sich die Commission Mühe gegeben durch Vergleichung der Cinfuhr-Tabellen des vorigen .Jahres mit denen früherer Jahre und der einzelnen ..Quartale von 1849 unter sich einige Angaben zu sammeln, um einen Haltpunkt zu gewinnen sür die Hoffnungen, welche wir ans den wichtigsten Theil unserer Einnahmen, den Zoll-Ertrag setzen dürften ; allein diefe Zufammenjtellnngen haben heute kein Jutereffe mehr, weil jetzt der größte Theil des Jahres verflossen ist, und der Chef des Zoll-Departement..? uus nun wirkliche Zahlen geben kann, anstatt den auf Wahrscheinlichkeits-Berechnungen begründeten, welche wir vor mehreren Monaten erhoben.

275

So viel ist uns aber jetzt schon klar genug, daß wir noch lange von dem Punkte entfernt bleiben werden, wo Gelder uns im Ueberflnß zu Gebote ständen, daß im Gegentheil die ordentlichen Einnahmen kaum hinreichen werden, die ordentlichen Ausgaben zu decken, und daß daher strengste Oekonomie in unferm Staatshaushalt nöthig wird. Wir verstehen darunter nicht ein engherziges Markten um den Betrag der Besoldungen pflichttreuer und fleißiger, Angestellter, eben so wenig das Streichen von Beamteten, deren Beibehaltung erforderlich ist, um die nothwendigen Arbeiten zu machen, und um Aufsicht zu üben; aber die Vermeidung aller unnöthigen Arbeiten und kostspieliger Veränderungen; die reifliche und umsichtige Erwägung aller Befchlüsse, die Ausgaben veranlassen, die strenge Contrôle über alle Angestellten, die von der Eidgenossenschaft Befoldnngen beziehn. Die Ueberzengung muß von oben herab allen Beamteten beigebracht werden, daß Jeder nicht nur in den Tag hinein seine Verr.chtnngen zu besorgen, sondern daß er von sich aus stets darauf zu denken habe, den Nutzen der Eidgenossenfchaft zu fördern, nnd' deren Schaden zu wenden, und daß unfähige oder unfleißige Angestellte, namentlich aber solche, die stets nur darauf bedacht sind, für sich Vortheil ans ihrer Stellung zu ziehen, und denen jeder Vorwand gut genug ist, um auf Kosten der Eidgenossenschaft ihre Einnahmen zu vergrößern, bei den Behörden keinen Schutz finden werden.

Wir haben um so offener das Resultat unserer Prüsnng der Rechnungen dargelegt, als wir uns bewußt sind, daß einzig die Rücksicht aus das Wohl des Vaterlandes uns dabei geleitet hat, und wenn wir mehr das Mangelhafte als das Lobenswerthe hervorgehoben haben, fo glaubten Bnndesblatt. Jahrg. II. Bd. III.

20

276 ttjir dadurch unferer Stellung gemäß zu handeln; ein .Dîockblick auf die von uns gerügten einzelnen Mängel wird aber besser als alle Lobeserhebungen zeigen, daß im Großen und Ganzen der Bundesrath die eidgenöfsifche Verwaltung

mit Pflichttreue und Umsicht geleitet hat.

In Umfassung des Obenangeführten, erlauben wir uns, nachfolgende Anträge zustellen:

1) Jn den Einnahmen von der Allmend in Thnn ist in Zukunft eine dem vermehrten Gebrauch entfprechende erhöhte Vergütung von Seite des MilitärDepartements einzubringen.

2) Das Militär-Departement wird eingeladen, dafür

z« forgen, daß für die Nutznießung des Ertrags der Festungswerke von Bellenz ein entsprechender

Pachtzins bezahlt werde und daß nicht Dritte durch Verjährung Ansprüche auf den der Eidgenossenschaft angehörigen Boden diefer Festungswerke erwerben.

3) Das General=Tableau über die Einfuhr sämmtlicher dem eidgenössischen Zoll unterworfenen Waaren foll nachträglich in Zusammenstellung der einzelnen Artikel noch abgefaßt werden, und zwar abgesondert für das Jahr 1849, und den Monat Januar 1850.

4) Das Handels- und Zoll-Departement wird eingeladen, die monatlichen Angaben über den Betrag der Einfuhr der hauptsächlichsten Handels-Artikel in

die ' Schweiz möglichst schnell zu sammeln und zu

veröffentlichen.

5) Alles von der Pulver-Verwaltnng für militärische Zwecke abgelieferte Pulver foll unter der Leitung des Militär-Departements geprüft werden, ehe es zur Verwendung kommt.

277 6) Ebenso auch alle von der Zünd-Kapselfabrik für

militärische Zwecke abgelieserten Zünd-Kapseln.

7) Das Militär-Departement wird beauftragt, die beim Stande Wallis noch ausstehenden Restanzen für abgelieferte Reglemente sosort zu bezieh«, und den ganzen Betrag verîaufter Reglemente an die StaatsCassa zu übergeben. Jn Zukunft follen keine solche Ausstände mehr admittirt werden.

8) Der Schreib- und Druckfehler Jahrzahl 1849 anstatt 1847 bei Zinfen auf der Reftanz des rückzahlbaren

doppelten Geld-Contingents von 1849 ist z« verbessern.

9) Die Reisegelder der Mitglieder des Nationalrathes sowie der Commissione« und Experten sind künstig gleichförmig nach der Dauer der Reise im Postwagen zu berechnen.

10) 3)ie Ausgaben für Sachverständige und Commissionen sollen in dem Abschnitt desjenigen Rathes oder desjenigen Departements erscheinen, von dem sie berufen worden sind.

11) Die Rechnungen für die Departemen te follen sämmtlich vom Departements-Chef zur Zahlung angewiesen werden.

12) Der eidgenössischen Kanzlei wird größere Oekonomie in Anschaffung ihrer Material-Bedürfnisse und in den Druckkosten empfohlen. Jn deren .-Serrechnung soll eine Ausscheidung dieser Bedürfnisse für den Bundesrath, die gefetzgebenden Räthe und die Kanzlei, fowie Unterabtheilnng der verschiedenen Gegenstände nach der Natur derselben stattfinden.

13) Der eidgenössischen Kanzlei wird der Wunsch ausgedrückt, daß das Bundes=Blatt eine zweckmäßigere

278 Einrichtung erhalten, und befonders die angenommenen Beschlüsse und Gesetze als Beilagen zum Bundesblatt mit eigenem Titel und eigener Paginatur gedruckt werden möchten, anstatt sie mit den Berichten und Vorschlägen zu vermengen.

14) Den Angestellten des Zoll-Departements, welche mit Missionen beauftragt werden, follen künftig, wie bei den andern Departementen sire Taggelder, anstatt der Vergütung ihrer Auslagen, verabreicht werden.

15) Die Zusammenstellung der Belege zur Zollrechnung soll mit mehr Ordnung besorgt werden.

16) Für die Kanzlei-Cassa=Rechnungen der Post-Verwaltung foll künftig ebenfalls eine jährliche Zufammenstellung der gleichartigen Ansgaben-Posten gemacht, die Hinweifung auf die Belege genauer besorgt, und alle Ausgaben durch den DepartementsCh£s 3ur Zahlung angewiesen werden.

17) Das Post-Departement ist beaustragt, den in der Besoldung des Contrôleur Peter stattgefundenen Jrrthnm berichtigen zu lassen.

18) Jn den Ausgaben für Schreibmaterialien und Drucksachen ist größere Oekonomie zu beobachten.

19) Ebenso sollen die Ausgaben für Beleuchtung und Heizung mit Ausnahme größerer Bureaux den Angestellten überbunden und bei Bestimmung der fixen Besoldung darauf Rücksicht genommen werden.

20) Für gemiethete Gebäude sind die Reparaturen durch den Eigenthümer zu besorgen und die Micthzinfe mit Rücksicht darauf festzustellen.

279

21) In Betreff der Reparaturen am Postmaterial ist eine strengere Controle der einlangenden Rechnnngen einzuführen.

22) Die ©cala über Vertheilung des Netto-Ertrags des Post-3cegals ist den gesetzgebenden Räthen zur Genehmigung vorzulegen.

23) Die in vorliegendem Bericht enthaltenen Bemerkungen über die Postverwaltung sind im Allgemeinen dem Bundesrath zu geeigneter Berücksichtigung zu empfehlen, im Besondern in Betreff der WiederEinführung von Ouartal- anstatt Monats-Rechnungen, einer veränderten Einrichtung der Tagblätter, einer Revision der Pferdelieferungs=Verträge, einer zweckmäßigem Zutheilung der Wagen mit Rücksicht auf Verminderung der Beiwagen, ferner anf die Bestimmung der Modelle der Wagen, eine verbesserte Controle der Reparaturen, Zusammenstellung statistifcher Notizen über Besoldungen der Angestellten, Frequenz der Routen, Kosten der Pferde u. s. w.

und endlich des Regulativs über Concessionen.

24) Es soll eine bleibende, consultative Expexten-Commission durch den Bundesrath aufgestellt werden, deren Mitglieder aus verschiedenen Theilen der Schweiz gewählt werden und deren Gutachten das Post-Departement über alle wichtigern Anordnungen und Veränderungen einzuholen hat, ehe darüber Verfügungen getroffen werden.

25) Die Ausweife über Einnahmen und Ausgaben und den Vermogensstand follen künftig fo abgefaßt fein, daß sie alle Einnahmen und Ausgaben ihrer Natur und ihrem Wesen nach zusammengestellt, und in

280 zweckmäßige Unter-Abtheilungen geordnet zeigen ; sie follen die einzelnen Ansätze in wenig Worten so bezeichnen, daß man ohne die Belege nachzusehen wisse, was sie betreffen, sie sollen ein organisches Ganzes bilden nach Analogie der Militär-Comptabilität, wie sie durch die Réglemente bestimmt ist, oder nach Analogie der Postrechnung, und in der Weise, wie in gegenwärtigem Bericht einzelne Posten, so z. B. Sachverständige und Commissionen, oder das Bundes-Blatt behandelt sind.

26) Der Ausweis über die zinstragenden Kapitalien und die davon eingegangenen Zinfe foll in der Einnahme so abgefaßt fein, wie er es in den bisherigen Rechnungen über den eidgenössischen Kriegssonds war, und wobei dann die Summen im alten und im neuen Vermögensstatus nur en bloc aufgetragen werden müssen.

27) Derjenige Theil der Staats-Rechnnng, welcher jetzt betitelt ist: Abfchluß des ordentlichen Büdget, foll in Zukunft: Verwaltungs-Rechnung genannt werden.

28) Der Bundesrath wird eingeladen, unverzüglich die

rückständige Militär-Rechnnng nachzutragen.

29) ..Der Bundesrath ist beauftragt, dafür zu sorgen, daß der Bestand der eidg. Staats-Eassa auf die durch die Bundes-Verfassung vorgeschriebene Höhe gebracht werde, und daß für die Aufbewahrung diefer Gelder und der eidgen. Schuldtitel auf die im Bericht angedeutete Weise vorsorgliche Anordnungen getroffen werden.

30) Der Bundesrath ist beauftragt, durch Sachverständige eine umfassende Revision der eibg. Schuldtitel in Beziehung auf ihre Solidität und Vollständigkeit

281 der dazu gehörenden Akten, vornehmen zu lassen, und alle nur einigermaßen ungenügenden einznziehn.

31) Das Finanz-Departement wird eingeladen, die im Bericht enthaltenen Bemerkungen in Betreff der Buchführung auf geeignete Weife in Berücksichtigung zu ziehn.

32) Wenn Ueberschreitungen der im Budget enthaltenen Ansätze nöthig werden, so soll der Bundesrath den gesetzgebenden Räthen davon jeweilen bei ihrer

nächstfolgenden Sitzung Kenntniß geben, und für bereits gemachte Ausgaben deren Genehmigung, für folche, die erst noch z« machen find, einen NachtragsCrédit verlangen.

33) Beim Ertrag der Zinsen von angelegten Kapitalien sind von der Summe von .

. Fr. 147,045. 09 abznziehn : Zinsbuch Fol. 446 für zu viel eingenommene Fr. -- 20 Fol. 501 und 502, für Zinfe, die ans 1. Januar 1850 verfallen, und somit nicht ins laufende Rechnungsjahr gehören . ,, 1480. -- Zufammen

Fr. 1,480. 20

Die Zinfen für angelegte Kapitalien belaufen sich also nur auf

Fr. 145,564. 89

34) Jm Ertrag der bezogenen Gränzgebühren sind 2

282

Rappen zu viel addirt, die Summe beläuft sich daher statt auf Fr. 322,061. 52, auf

Fr. 322,061.50 35) Jn der Rechnung über die Taggelder des Nationalrathes von . ,, 105,402. 85 sind zu viel aufgeführt . ,, 1. 60

Die Ausgabe beläuft sich alfo nur auf . . . . . .Fr. 105,401.25 36) Von der Ausgabe der .

. Fr.

für bauliche Einrichtungen sind

abzuziehn .

,,

Für Mobiliar der Räthe, welche von der Stadt Bern zurück zu vergüten sind. Die Ausgaben für bauliche Einrichtungen belaufen sich alfo auf .

.

.

Fr.

8,399. 07

143. 47

8,255. 60

37) Die Einnahmen belaufen sich demnach statt ans . . .

,, 4,112,048. 24

Die Ausgabenstattauf

auf .

auf

Fr. 4,110,568. 02 ,, 4,386,305.30 ,, 4,386,160.23

Der Ausfall der Verwaltungsrechnung beträgt hiemit .

. Fr. 275,592. 21

38) Die Commission beantragt schließlich, die vorliegende Verwaltungsrechnnng des eidg. Bundesrathes, soweit sie die unter dem Titel Abschluß des ordentlichen Büdget vom Jahre 1849 inbegriffenen Ein-

.283

nahmen und Ausgaben betrifft, unter Vorbehalt de.-.?

Jrrthums und der Mißrechnung und der oben gemachten Bemerkungen als eine getreue Rechnung unter beßter Dankbezeugung gegen den Rechnungssteller zu genehmigen und zu passimi.

Zürich, den 17. Weinmonat 1850.

...Die Mitglieder der Commission:

B. F. Fischer.

S. Weber.

E. S. JeaurenaufcBeffoß.

S. B. Stdler.

A. Aepli.

Bnndesblati. Jahrg. II. Bd. Hl.

21

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die eidgenössischen Staats-Rechnungen des Jahres 1849.

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Bundesblatt

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Jahr

1850

Année Anno Band

3

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49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.02.1850

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195-283

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10 000 460

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