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Ans den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 9. September 1850.)

Dem Ansuchen der Familie Wohlfarth in Frankfurt entsprechend, werden die Regierungen der Kantone Bern, Wallis, Uri und Tessin angefragt, ob sie bewilligen wollen, daß durch öffentlichen Anschlag oder durch Kirchenrnf demjenigen eine Belohnung von dreihundert französischen Franken zugesichert werde, welcher sichern Aufschluß ertheilt über das Schicksal des seit dem Spätsommer 1849 vermißten Georg Peter Wohlsarth, Mcd. Dr., ans Franksurt, der mit den ebenfalls vermißten Gebrüdern Leonard ans Paris eine Reise nach den Hochgebirgen des Kantons Wallis gemacht hat und seither nicht wieder zurückge-

kehrt ist.

Aus den Vorschlag des Zolldepartementes wurde die Aufstellung einer neuen Nebenzollstätte an der Fähre von Sevelen (Kant. St. Gallen) und die Verlegung der jetzigen Nebenzollstätte Burgerau nach Buchs beschlossen.

Dem vom Großen Rathe des Kantons Waadt erlassenen Dekrete vom 2. August 1850, betreffend die Einsührung des neuen Münzsystemes auf 1. Januar 1851, wurde unter folgenden Bedingungen die Genehmigung ertheilt : 1) Daß dieses Dekret die Bestimmungen des §. 21 des Bundesgefetzes vom 7. Mai 1850 über die seit Juli 1850 in's Leben getretene eidgen. Währung in keiner Weise beschlage;

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2) daß dasselbe außer Kraft trete, sobald die neue eidgenössifche Währung als in Krast getreten erklärt fein wird.

(Vom 11. September 1850.)

Zu einem provisorischen zweiten Visiteur des Zollamts in Chene-Thonex wurde gewählt Herr Joseph Claret von Genf. Gehalt: Fr. 500.

Die Pulvermühle des Joh. Löhrer im Marsthal bei Gossan ist auf Antrag des Finanzdepartements nach der Schätzung der vom Bundesgerichte aufgestellten Kommission zu Fr. 25,023, unter welchem Preife auch das Mobiliar verstanden ist, gekauft worden.

Bei näherer Untersuchung dessen, was im eidgenössischen Archiv noch auszuscheiden und zu ordnen übrig bleibe, fand der eidgenössische Archivar, Hr. Meyer, an abgelegener Stelle ein Paket, welches feiner Aufschrift zufolge die Fahnen enthalten mußte, welche den Unterwaldnern im Jahre 1798 von den Franzosen abgenommen worden sind. Bei Oeffnung dieses Pakets fanden sich darin zwei leere Fahnenstangen und zehn Fahnen verschiedener Größe, die jedoch, wie sich aus ihrer Beschaffenheit und dem französischen Protokolle des Vollziehungsdirektoriums der

helvetischen Republik ergiebt, nicht sämmtlich Unterwalden, sondern theilweise dem Bezirke Schwyz angehört haben, aber diesen Landestheilen im Jahr 1798 von den Franzosen weggenommen und später vom General Schauenburg dem Vollziehungsdirektorium der helvetischen Republik zugestellt worden sind, welches letztere alsdann am 6. Wein» monat 1798 beschloß, dieselbe einfach seinem Kriegsminister

70 zu übergeben und in seinem damaligen Zeughause aufbewahren zu- lassen.

Mit Bezug auf diefe Thatsache und von der Ansicht ausgehend, daß der Jnhalt des fraglichen Pakets nicht in's eidgenössifche oder helvetische Archiv gehöre, wurde beschlössen, es seien die aufgefundenen Fahnen der Regierung von Nidwalben zur Verfügung zu stellen, ihr überlassend, diejenigen auszuscheiden, die als Eigenthnm von Schwyz oder eines andern Standes zu betrachten sein möchten.

Auf Antrag des Handels- und Zollbepartementes wurden folgende definitive Wahlen getroffen: Herr Joh.

Hasler von Chur ist zum Kontroleur in Splügen (Gehalt: Fr. 650); Herr M. Parli (Gehalt: Fr. 360) zum Zolleinnehmer in St. Maria; Herr Sam. Fafani, Kontroleur in Castasegna, zum Einnehmer in Luziensteig (Gehalt: Fr. 600), und Herr Seb. Locher von Ems zum Kontrolenr in Castasegna (Gehalt: Fr. 500) erwählt.

(Vom

16. September 1850.)

Der schweizerische Generalkonsul in Leipzig hat dem Bundeerath die Anzeige gemacht, daß er aus Ansuchen des dortigen Stadtrathes die Regierungen der Kantone Zürich, Bafel und St. Gallen veranlaßt habe, eine Bekanntmachung, das Aufhören der Cholera in Leipzig betreffend, durch Einrückung in einige öffentliche Blätter zur Kenntniß des die Leipziger Messen besuchenden schweizerischen Handelstandes zu bringen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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1850

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43

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21.09.1850

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68-70

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