Schweizerisches Buudesblatt #ST#

Inserate.

N»'- 54.

Samstag, den 28. Christmonat 1850.

Amtliche Anzeigen.

[l] A u 8 s ch r e i b u n g.

Zu freier Bewerbung wird hiemit ausgeschrieben : Die Stelle eines zweiten Kommis auf beni Hauptpost* bureau Basel, mit einem Jahresgehalte von Fr. 600.

Bewerber haben ihre Anmeldungen bis zum 15. Jenner nächstkünftig der Kreispostdirektion Basel einzureichen.

Bern, den 20. Dezember 1850.

Die schweizerische BiindeefaniIei.

[-] A u 8 s ch x'e i b u n g.

Nach Maßgabe der Artikel 43 bis 45 des Bundesgeseües über die Organisation der Rechtspflege vom 7. Juni 1849 hat die Bundesversammlung die Aufstellung eines Generala«* waltes der Eidgenossenschaft beschlossen.

Außer dem Geschäfts.!reife, welchen obenerwähntes Gesez ihm anweist, hat er noch diejenigen Geschäfte zu besorgen, welche in dem heute mitgetheilten Beschlüsse über seinen @(* schäftsfreis bezeichnet find.

Die jährliche Besoldung des Generalanwalt.,, beträgt Fr. 4300 neuer Währung. Besondere Auslagen, z. 55. Reifespesen, werden ihm auf die übliche Weife vergütet.

Von dem Generalanwalte wird neben Rechtsfunde noch speziell gefordert, daß er der deutschen und sranzösfschen Sprache vollkommen mächtig sei und in der Bundesstadt Bern feinen Wohnfîz nehme.

Die Bewerber um diese Stelle haben stch bis zum 15. Ja» nuar 1851 schriftlich beim eidgenössischen Justiz- und Polizei« departement anzumelden.

B e r n , den 23. Dezember 1850.

Aus Auftrag des Bundesrathes:

Die schweizerische Bundeskanzlei.

Buudesblatt U.

54

910 [3] A u s s ch r e i 6 u n g.

Zu freier Bewerbung wird hiemit ausgeschrieben : Die Posthalterstefle in Marnand, mit einer Besoldung von

Fr. no jährlich.

Bewerber haben ihre Anmflbungen bis zum 15. Jenuer nächstkünftig der Kreispostdirektion Lausanne einzugeben.

Bern, ben 24. Dezember 1850.

Die schweizerische Bundeslanzlei.

[*]

A u s f ch r e i b u n g.

Zu freier Bewertung wird hiemit ausgefchrieben : Die Stelle eines ersten Komm!.?, auf dem Pofl&üreau In Chaux-de-fonds, mit einem Jahresgehalte von Fr. &Q0.

Bewerber haben ihre Aiunelbuug-sn bis zum 15. 3em.er der Kreiepostdircftion Neuenburg einzugeben.

Bern, den 26. De-,eml>ex 1850.

Die schweizerische Bundeskanzlei.

E r w i d e r u n g .

Die S8a8lex Zeitung, welche mit Beharrlichkeit um ihr Haupt die Dornenkrone der Aufsicht über die BundLeakanjlei flicht, .hat kürzlich wieder einmal ihre Rüstung augelegt und sie als Offenfîvwaffe gegen dieselSe spielen lassen. Dieses Mal trifft ihr Tadel die "unordentliche" Spedition des Bundesblattes, wofür fie die Bundesfanzlei verantwortlich erflärt. Da der Vorwurf der Baslerin von andern Zeitungen reproduzirt ..vordett, finden wir uns veranlaßt, diesen -Angriffen -eine kurze Rechtfertigung entgegenzusteUett.

Ein nur flüchtiger Ueberblicî über die Bogenzahl des .Sun« bes&lattes seit drei Wochen sollte eigentlich schon zur Genüge Belehren, daß während der Versammlung der beiden .Räthe, wo so viele Berichte und Konimisfioneanträge fich drängen, wo .von jedem Gesezentwurf, Befchluß, BundeSgefez .in fceutfcher und französischer Sprache Extraafizüge zu taufenden, in Placardund Octavformat, zu liefern find, die .-...hätigfeit der feeideu Offizinen des Bnndesblattes, welche überdieß die laufenden Bedürfnisse der Kanzleien zuu liefern haben, außerordentlich in Anspruch genommen wird. So oft es thunlich ist, versichert

911 man fîch der Beihilfe anderer Offijinen ; es ist aber selten der Fall, daß deren Mitwirkung zu größerer Beförderung ber Erfcheinung des Bundesblattes etwas beitragen kann, denn weder die Bundeskanjlei noch die Buchdtuckerei pennögen es zu ver» .hüten, daß nicht mancherlei Unregelmäßigkeiten den Geschäfts* gang unterbrechen. Nicht selten ordnen vielbeschäftigte Korn* mifsionalreserenten ihr Manufcript erst auf der Korrektur, woßen selbst forrigiren, lassen aber Tage lang auf die Korrektur war.« ten, ziehen wohl gar ein größtentheils gefeztes Manufcript zurück, um daran zu feilen; zuweilen wirb die französtsche Ueberfezung, nachdem fie zur Hälfte gesezt ist, zur Umarbeitung verlangt, die deutsche Slusgabe aber ist fertig gedruckt itnd muß auf die Expedition der französischen warten, weil sonst eine Menge Reklamationen gemacht werben. Unter solchen Umständen, zu welchen noch Unfälle mit einer der Schnellpressen und andere Hindernisse gezählt werden kennten, trifft es denn der Bundes» ïanzlei und den Buchdrutfereien Geduld, weit mehr als den Abonnenten des Bundesblattes, dessen Erscheinen übrigens nicht so genau wie eine politifche Zeitung an eine bestimmte Zeit gebunden ist.

Bern, den 22. Dezember 1850.

Der z w e i t e S e k r e t ä r ber .-Bundesfanzlei.

Druck und Expedition der S t ä m p f l i f c h e n Buchdrucker« in Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1850

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

61

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1850

Date Data Seite

909-912

Page Pagina Ref. No

10 000 522

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.