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Schweizerisches

!B M n d e s b 1 a t t.

Jahrgang n. Band n.

Nro' 38.

Samstag, den 17. Augnft 1850.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Iahx 1850 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i grkn. 3.

Inferate sind fr an k i r t an die Expedition einznfenden. Gebühr 1 Batzen per Zeile.oder deren Raum.

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Bekanntmachung der .

schweizerischen Zentralkommission für die Industrie ausstellung in London.

Nachdem der hohe Bundesrath die Ansichten sämmtlicher Kantonalregierungen über die Frage, ob und in Wie fern die Schweiz an der bevorstehenden Industrieausstellung in London durch Einsendung schweizerischer Gewerbsprodukte sich betheiligen solle, und in wie fern dazu eine Zentralleitung wünschbar sei, eingeholt, beschloß er unterm 11. Heumonat d. I., aus Antrag des Departements des Innern, die Niederfetzung einer "Zentralkommifsion für die Industrieausstellung in London" und ernannte in feinen Sitzungen vom 17. und 26. Heumonat die Unterzeichneten als Mitglieder derselben.

Bundesblatt. Iahxg.II. Bd. n.

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422 In näherer Bezeichnung ihrer Stellung und ihrer Vollmachten, übertrug der hohe Bundesrath unter'm 3. August der genannten Kommiffion und ihren Delegirten, sowohl die Leitung und Kontrolirung der An«ahme und Versendung der für die Industrieausstellung in Sondon bestimmten fchweizerifchen Gewerbsprodnkte, als auch die Anfficht über die Aufstellung derselben in Sondon selbst, sowie die Ueberwachung der sorgfältigen Kontrolirung und Verpackung bei deren Rücksendung, nach Maßgabe der von den englischen Behörden dießorts getroffenen Verfügungen und Anordnungen.

Gleichzeitig wurden die Xit. Kantonsregierungen, sowie alle eidgenössischen und kantonalen -.Behörden vom hohen Bundesrathe eingeladen, die Kommission oder die einzelnen Mitglieder oder Delegirten derselben in ihren Anordnungen zu unterstützen tind denselben mit Rati) und ..Ehat beizujlehen.

Mit Bezugnahme auf die angeführten Verfügungen des hohen Bundesrathes und auf den auegesprochenen Wunsch, daß zur möglichsten Uebcreinjïimmung und Forderung der bereits bedeutend verzögerten Angelegenheit auch eine möglichst zentrale Leitung stattfinde ; in Berückfichtigung ferner, daß die betreffenden englischen Behörden bereits auf den 1. September 1850 irnnähernd von dem für die Aufstellung der schweizerischen ©ewerbsprodukte erforderlichen Raum Kenntniß zuhaben wünschen, -- daß sî - für die Ausstellung bestimmten ©ewerbsgegenflaut, it Sondon nicht vor dem 1. Jcnner und nicht nach dem 28. hornung 1851, und in diesem Zeitraum auch nur'dann-angenommen werden, wenn die Zusendung derselben mit Einwilligung der in der Schweiz dazu

423 aufgestellten Zentralbehörden stattfindet; -- hat die unterzeichnete Kommission sofort die nachfolgenden Verfügungen getroffen : 1) Iedes Mitglied der Kommission ist mit der besondern Besorgung der Geschäfte in dem ihm angewiesenen Bezirke beauftragt.

2) Die Mitglieder der Kommission haben als Be-

zirkskommissäresich:

a. mit den Behörden, den Industrie- und Gewerbsvereinen, den zu gleichem Zwecke bereits bestehenden Kommissionen und Komites und überhaupt mit den Gewerbtreibenden ihres Bezirks möglichst beforderlich in Verbindung zu treten;

h. die bezüglichen Beschlüsse und Verfügungen der Bundesbehörden und der Zentralkommiffion in ihren Bezirken bekannt zu machen und zu vollziehen.

3) Die Bezirke, welche den Mitgliedern angewiesen sind, umfassen:

(Erster Bezirk): Die Kantone A p p e n z e l l und St.

©allen. Hr. S u l z b e r g e r - H u b e r in St. ©allen.

(Zweiter Bezirk) : Die Kantone Zii r ich, Schwyz, Zug, Schaffhausen und T h u r f j a u . Hr. ZieglerPelli s in Winterthur.

(Dritter Bezirk): Die Kantone © l a r u s, G r a u b i i n den und Tessin. Hr. P e t e r Ienni in Schwanden, Kantons Glarus.

(Vierter Bezirk): Die Kantone L u z e r n , - U r i , Un* t e r w a l d e n und A a r g a u . Hr. Bo'lley, Professor, in Aarau.

(günfter Bezirk): Die Kantone Basel-Stadt und B a f e l - L a n d s c h a f t . Hr. Karl Sar.afin irt Bafel.

(Sechster Bezirk): Die Kantone Bern (mit Ausfchluß ' des Jura oder neuen Gebietstheils), Solothurn und g r e i b u r g . Hr. Dr. Joh. Rud. Schneider, Alt-Regierungsrath in --Bern.

(Siebenter Bezirk): Der b e r n i s c h e J u r a und die Kantone N e u e n b u r g und W a a d t (foweitnämlich die Uhrenfabrikation den letztern befchlägt). Hr.

· Fred. E o u r v o i s i e r in La Chaur-de-Fonds.

(Achter Bezirk): Die Kantone Waadt, Wallis und Genf. Hr. Professor Colladon'in Genf.

· 4) Die Herren Fabrikanten und ©ewerbtreibenden .haben bis spätestens den 15. September dieses Jahres ihrem respektiven Bezirkskommissär schriftlich ' anzuzeigen, ivelche Gegenstände sie zur Ausstellung zu bringen gedenken, dieselben sowohl ihrer Zahl (..Quantität), als ihrer Natur (Dualität) und dem Umfange nach, den sie annähernd bei gehöriger Ausstellung einnehmen werden.

5) Die Gegenstände sind vor dem 1. Ienner 1851 zur Abfendung bereit zu halten und in dem später von dem Bezirkskommissär zu bezeichnenden Lokal zur ausfchließlichen Cinficht der Experten abzugeben. ·' 6) Namen und Wohnort des Fabrikanten ist in ge« eigneter Weise aus dem Ausstellungsgegenstand anzubringen. Die Bezeichnung des Preises aus dem Fabrikate ist zwar nach der Anordnung der englischen Behörden

unzulässig; hingegen wird gewünscht, daß der Preis unter versiegelter Schrift zur bloßen Kenntnißnahme' der "Preisrichter beigefügt werde, ohne daß jedoch diese Vorfchrift verbindlich wäre.

7) lieber-die Art und Weise, wie nach Vorschrift der betreffenden englischen Behörden bei der Untersuchung über die Zulafigkeit oder Unzuläßigkeit der für die Aus-

425 sttllung eingelangten Gegenstände hierseits verfahren werden soll, behält fich die unterzeichnete Kommisfion die geeigneten Verfügungen vor.

8) Die Verpackung der Gegenstände zur definitiven Verfendung nach London, wird unter .Leitung und Aufficht der Bezirkskommissäre oder ihrer Abgeordneten durch dazu bestellte Personen, oder durch die Eigenthümer selbst stattfinden. In jedem galle soll eine Sendung ein Collo von gewöhnlichem Gewicht halten.

9) Von der Ausstellung find ausgeschlossen : alle Gegenstände, welche nicht von der Zentralkommisfion des Sandes ihres Ursprunges (für die Schweiz von den durch unterzeichnete Kommission beauftragten Experten) als der

Ausstellung würdig erklärt und angekündigt worden find.

·Ferner werden nicht zugelassen: die geistigen Getränke, Wein, Liqueurs, die geistigen glüsfigkeiten überhaupt, alle leicht entzündbaren oder letcht erplodirenden Stoffe,

wie Schieß- und Knallpulver, Zündkapseln, Zündhölzchen n. dgl. ; endlich alle leicht in Fäulniß übergehenden Gegenstände.

10) Die Gegenstände werden in London von königlichen Beamten in Empfang genommen, aufgestellt und so auch wieder an Bord des Schiffes zur Rückfuhr gebracht. Soweit es aber die allgemeinen Anordnungen nicht stört, kann jeder Eigenthümer über die Art der Ausstellung der Gegenstände verfügen. Auch wird durch die hierfeitige Zentralkcmmiffion dafür gesorgt werden, daß die Auspackung, Ausstellung und Wiedereinpackung zum Behuf der Rückkehr unter Aufficht eines oder mehrerer hierseitigen Abgeordneten stattfindet.

11) Die Industriegegenstände werden nach Sektionen und Unterabtheilungen, wie sie im Bundesblatt Bd. I, Nr. 19, bezeichnet sind,, ausgestellt, jedoch in den Unter-

4.26 abtheilungett mit Rückficht auf die Länder ihres Ursprungs, gür Me schweizerischen gabrikate und' Gewerbsgegen-stände ist vorläufig ein Gssammtraum von 5000; D' bestimmt. ..pierseits ist der Raum angenommen, -zugleich aber fe'as ©esuch gestellt worden, bis im 'Oktober eine größere Räumlichkeit ansprechen zu dürfen.

12)' Jedem Eigenthümer bleibt es freigestellt, die auszustellenden Gegenstände gegen Brandschaden zu verfichern, indem außer der möglichst zweckmäßigen Einrichtung und strengen Aufficht von Seite der englischen Belördrn für dieselben leine Garantie geleistet wird.

13): Jedem Eigenthümer ist ferner freigestellt, nach .dem Schluß der Ausstellung seine ausgestellten Gegenstände, gegen Erlegung des Zolles (bei zollbaren Waaren) in England zu veräußern.

14) Die Prämien werden durch eine Kommission von Preisrichtern (Jury), welche theils aus Engländern,, theils aus Nichtengländeru zusammengesetzt wird., dem Verdienst zugesprochen und entweder in Geld oder in Medaillen ausgerichtet.

15).Fabrikanten und Gewerbtreibende, sowie alle diejenigen Personen, welche in Fall kommen, mit der unterzeichneten Zentralkommisfion,. ihren Mitgliedern oder Angestellten in. dieser Angelegenheit in Korrespondenz zu treten oder denselben sonst durch die Post Zusendungen zit machen, werden ersucht, die Adressen jeweilen unter' Bezeichnung des Korrespondenzgegenstandes "englische Industrieausstellung" mit ihrer Namensunterschrift zu ïontrafigniren.

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, Indem die unterzeichnete Kommission obige, größtentheils durch die Anordnungen der englifchen Behörden.

427 gebotenen Verfügungen und Bekanntmachungen veröffentlicht, darf fie es nicht unterlassen, die schweizerischen Fabrikanten und Gewerbtreibenden noch einmal aus den nur noch kurz zugemessenen Termin und auf die Wünschbarkeit möglichst ausgedehnter Betheiligung der schweizerischen Industrie aufmerksam zu machen.

Alle Länder find zur ...thcilnahme an diesem Fest, das mit Recht ein ,,praktischer Friedenskongreß, ein wahres Volksverbrüderungsfeft" genannt wurde, eingeladen wor.den, und fast von allen Seiten ist freudige Beistimmung erfolgt. Ringsum uns, in Deutschland, inOesterreich, in Frankreich arbeiten die industriellen Kräfte, um ihre respektiven Produkte bei dem großartigen Wettkampf der Nationen mit Ehre auftreten zu lassen. In Frankreich wie in den Vereinigten Staaten wird die Betheiligung an diesem großartigen Institute so zu sagen zur Nationalsache.

Auch in unserm Vaterlande zeigt sich hin und wieder ein rühmlicher Eifer für die in grage stehende Angelegenheit, an manchen Orten aber auch eine nicht zu billiSende Gleichgültigkeit gegen dieselbe. Wir zweifeln jedoch nicht, daß bei der Bereitwilligkeit der hohen Bnndesbe-

hörden, den Industriellen die Betheiligung möglichst zu erleichtern, ein allgemeines Interesse für die Sache ein-' treten werde. Denn abgesehen davon, daß der großartige Gedanke einer Ausstellung der Induftrieerzeugnisse aller Sander und aller Zonen bei jedem empfänglichen Gemiithe Anklang finden muß; abgesehen ferner davon, daß wir jenem Sande, welches -- wie kein anderes Sand Europa's -- nun auch uns fast vollständig freien Handel gewährt und uns noch besondere durch seinen Gesandten zur Sheilnahme an jenem großartigen Unternehmen eingeladen hat, diese Rücksicht schuldig sind : ver-

. pflichtet uns unsere Ehre, sowie das Prinzip des freien .Verkehrs, welches wir so lange einzig in Europa vertreten haben... verpflichtet uns endlich unser eigenes wohl-' verstandenes Interesse, dazu uns in möglichst großem und umfassendem Maße bei der Londoner Welt'industrieausftellung zu betheiligen.

Wie bereits anderwärts richtig bemerkt wurde, kann unsere Industrie mit gerechtem Selbstbewußtsein in die Reihe ihrer Schwestern treten, denn was sie ist, das wurde sie-durch sich selbst, durch eigene Kraft und Beharrlichkeit. Sie hat mit Erfolg bestanden den mühsamen aber abhärtenden Kampf gegen äußere und innere Schwierigkeiten und ihre ehrenvolle Stellung errungen inmitten allfcitiger Eifersucht und stets sich mehrender Beschränkungen. In nachtheiliger Sage und in einem an natürlichen Hülfsquellen armen Lande ist sie groß herangewachsen unter der rauhen Lust der Freiheit ; keine materielle Aufmunterung, keine unmittelbare Pflege der Regierungen wurde ihr zu Theil. Um fo größere Bedeutnng wird daher ihr Erscheinen haben, denn sie v e r t r i t t ein J p r i n z i p ; ihre ©eschichte und ihr Dasein sind ein unumstößlicher Bcivcis für die ..........ahrheir .des Satzes, daß ein lebenskräftiges Gedeihen der Indnstrie nicht hinter Zollschranken gesucht werden muß.

Die Betrachtung der Erzeugnisse unsers kräftigen Gewerbsfleißes, ihrer unendlichen Mannigfaltigkeit, der großartigen Seidenfabrikation, vom glatten Seidenstoff bis zum künstlichen Iaccardgewebe und dem schweren Sammet, som einfachen Seidenneftel bis zur glänzenden Hutschleife-, der Baumwollen- und Leinenfabrikation, vom einfachen Gewebe bis zum feinsten Damast und zu jener bewunderungswürdigen St. ©aller- und Appenzellerstickerei, der Strohfabrikation, vorn cjrobcn Stroh-

429 teppich bis zum feinsten Hutgewebe; der Uhrenmacherei, von den einfachsten Wanduhren bis zum kunstreichen Chronometer; der in Kunst und Eleganz nirgends erreichten Bijouterie von Genf u. A. m. -- Wir fagen, die Betrachtung der Erzeugnisse fchweizerifcher Industrie wird den Vertretern des freien Handels in andern Sandern gewichtige Argumente liefern, und durch ihr Auftreten bei der Industrieausstellung in .London wird die schweizerische Industrie praktische Propaganda machen für*-ein Prinzip, an dessen endlichen Sieg ihre Interessen geknüpft find. Dazu kommt dann noch der Umstand, daß bekanntlich der größere Theil derselben heute noch unter erborgten, fremden Namen an die Konsumenten übergeht und daß die Ausstellung in London der schweizwischen Produktion Gelegenheit gibt, ihrem Ursprung in dem größern Kreise, nicht nur der Handelsleute, sondern auch der Konsumenten, die lange verläugnete Anerkennung zu verschaffen -- ein Umstand, an welchen sich nicht unbedeutende Vortheile knüpfen dürften.

Ans allen diefen ©runden können wir nur wünschen und möchten wir dazu auffordern -- daß sich die fchweizerifche Industrie und der ©ewerbsflciß in möglichst großem Maße bei der fraglichen Ausstellung betheilige. Wir wollen jedoch nicht unterlassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß es sich bei dieser Ausstellung nicht sowohl um einen Konkurs zwischen einzelnen gabri* kanten oder Individuen, als vielmehr um einen Konkurs zwischen Nationen handelt. Ist auch nicht jedem Land sur alle feine Erzeugnisse ein besonderer Raum eröffnet worden, so werden doch in jeder Sektion und Unterabtheilung die gleichartigen Erzeugnisse von jedem Land zu einem Ganjen zusammengestellt. Die berncrschc Leinwand .wird nicht der von St. ©allen, sondern beide

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zusammen werden der sächsischen :c. entgegengesetzt; die Stickereien von -.trogen werden nicht nach denjenigen von f>erisau, sondern als schweizerische Stickereien im Vergleich mit den sranzöfifchen und böhmischen beurtheilt ; fcjas Basler - Seidenband wird nicht dem Aargauer-, sondern es werden beide als schweizerisches Produkt den franzöfischen und den. englischen Bändern gegenübergestellt. Mag daher auch der Einzelne individuelle Geltung. suchen, und in Erlangung einer Anerkennung, einer Prämie eine solche finden, so soll doch die Rucksicht des besondern Vortheils vor der Rückficht des .Gesammjvvrtheils und der vaterländischen Ehre zurücktreten. Es hat sich daher die unterzeichnete Kommission zur besondern Aufgabe gemacht, möglichst dahin zu wirken, daß namentlich bei den großer« Industriezweigen durch eine wohlkombinirte Auswahl jener günstige Gefammteindruck hervorgebracht werde, durch welchen einzig für Alle und doch wieder für jeden Einzelnen der gebührende, Ruhm und Nutzen erwachfe. Dieß kann jedoch nur dann erleicht werden, -wenn die Industriellen selbst, mit Beifeitsetzung eines jeden Gefühls von Eifersucht, aufrichtig zusammenwirken und den'Bezirksfommissären und Deleguten dießorts rückhallslos an die $and gehen. Ist es auch wünschbar, daß die (Gegenstände jeder Gattung, »elche zur Ausstellung bestimmt find, von untadelhaster, vollkommener Ausführung seien, so kommt es doch weniger darauf an, effektvolle, glänzende oder künstliche Artikel zu liefern,-als daß von jedem Industriezweig ein der Wirklichkeit möglichst entfprechendes Bild in allen seinen Abstufungen und Variationen gegeben werde.

Es ist wohl auch überflüssig den Wunsch auszusprechen, es möchten ©ewerbszweige von rein lokaler Bedeutung, die unter keinen Umständen Ausficht haben können, sich

431 über die Schweiz hinaus und auf den größeren Markt auszudehnen, den Versuch unterlassen, an der Industrieausstellung in London zu konkurriren.

Im Uebrigen wird wiederholt auf die Bekanntmachung im schweizerischen Bundesblatt, H. Jahrgang, I. Band, Nr. 19, aufmerkfam gemacht, in welcher die zuläsfigen Gegenstände nach den vier Sektionen : 1) Der Rohstoffe und Rohprodukte, 2) des Maschinenbaues, 3) der Cabri* kate, und 4) der -..Bildhauerei, Modelle und plastischer Kunst vollständig ausgeführt und die nähern Bedingungen angegeben find.

Bern, den 3. August 1850.

Die Mitglieder der schweizerischen Zentralkommisfion siir die Jndustrieausstellung tu -London : B o l l e y , Professor, in Aarau; C o l l a d o n , Professor, in Genf; Fr. C o u r v o i s i e r , Major, in Chaux-de-Fonds; K. S ara si n, in Basel; 3. Ziegler-Pellis, in Winterthur; I. Rud. S c h n e i d e r , Dr. Med., in Bern; P. I e n n y , in Schwanden, Kt. Glarus.

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Bekanntmachung der schweizerischen Zentralkommission für die Industrieausstellung in London.

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1850

Année Anno Band

2

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38

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.08.1850

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421-431

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