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Jahrgang II. Band II.

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Samstag, den 11. Mai

1850.

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das Jahr 1850 im ganzen Umfange der Schweiz .portofrei Frkn. s.

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Rede des

Herrn Amtsbürgermeisters Dr. E scher, Präsidenten des Nationalrathes, beim Schlüsse der ordent-

lichen Sitzung vom Jahre 1849.

Meine H e r r e n !

Die Traktandenliste, soweit fie gemäß Ihrem -Beschlusse noch im Saufe der gegenwärtigen Sesfion erledigt werden soll, ist erschöpft. Wir stehen am Schlusse der ordentlichen Session des Nation a l r a t h e s vom Iahr 1849.

Die Sesfion, an deren Ende wir uns befinden, ist dazu geeignet, eine e i g e n e P e r i o d e in der Geschichte des Nationalrathes zu bilden und es dürfte diefe Periode vorzugsweise mit dem Namen der o r g a n i f a t o r i f c h e n bezeichnet werden. Während der Sesfion, die wir zu Bundesbla« i. Jahrg. II. Bd. II.

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18 schließen im Begriffe stehen, haben Sie nämlich neben einer erheblichen Anzahl anderweitiger Gesetze und Be* schlösse von theilweise auch großer Bedeutung die ebenso umfassende als schwierige G e s e t z g e b u n g B e h u f s der Z en tra li sation aller j e n e r wichtigen Z w e i g e der V e r w a l t u n g , welche nach u n s e r e r neuen B u n d e s v e r f a s s u n g d e n K a n t o n e n «entzogen w o r d e n und dem B u n d e a n h e i m g e f a l l e n sind, soweit an Ihnen, erlassen. Die gesammte Gesetzgebung, betreffend das schweizerische Z o l l w e s e n sammt dem endschaftlichen Abschlüsse der Zollauslosungsverträge der Eidgenossenschaft mit den Kantonen, die ganze Gefetzgebung betreffend das fchweizerifche P o f t w e s e n , die Gesetzgebung betreffend Begründung und Einführung eines fchweizerischen Münzsystemes und endlich auch die Militargesetzgeb.ung haben alle in der heute zu Ende gehenden Session ihre Erledigung gefunden.

Eine Seffion, in der diese ganze Gesetzgebung erlassen worden ist, darf wohl mit Recht vorzugsweife die organifatorische genannt und als eine besondere Periode in der Geschichte des Nationalrathes bezeichnet werden.

Die letzte Stunde dieser Periode hat nun geschlagen.

Blicken wir auf die 126 Sitzungen, die wir während derselben in einem Zeiträume von wenig mehr als einem Iahre gehalten haben -- der sehr zahlreichen Sitzungen der aus unserer Mitte ernennten vielen Kommissionen nicht zu gedenken -- zurück, so werden wir uns ohne Selbstüberhebung das Zeugniß geben können, daß wir

die Hände nicht müßig in den Schooß gelegt haben.

Deswegen wollen wir aber, meine Herren, nicht vergessen, daß wir auch nach der angestrengten Arbeit, die nun hinter uns liegt und auf die wir behaglich zurückschauen mögen, noch lange nicht feiern können, ja, daß

19 selbst die Arbeit, die nun von uns erledigt worden zu sein scheint, in der .îhat noch nicht oder wenigstens nur zum Theile zu Ende geführt ist. Wohl haben wir nun die eingreifendsten Gesetze erlassen, die nach der neuen Bundesverfassung von der Bundesversammlung auszugehen haben. Sie sind aber "erst theilweise in Voll* ziehung gesetzt und gerade diejenigen unter ihnen, deren ·Sinführung in der Bevölkerung auf die größten Schwierigkeiten stoßen und die. Kassen der Kantone am meisten in Anfpruch nehmen wird, find noch nicht ins Leben getreten. Diefen Gesetzen nun, nachdem wir fie, soweit an uns, in der Bundesstadt erlassen, noch den no'thigen Eingang in den Kantonen zn verschassen, diese z w e i t e Arbeit bleibt nach Erledigung der ersten nun noch jedem einzelnen von uns zu verrichten übrig.

Ich bin überzeugt, meine Herren, daß Sie auch diesen zweiten Theil Ihrer Ausgabe · auf das gewissenhafteste lösen werden und ich gebe mich namentlich auch der zuverfichtlichen Hoffnung hin, daß Sie, welches auch die Stellung sein möge, die Sie bei Berathnng jener Gesetze eingenommen haben, nunmehr, nachdem sie einmal erlassen sind, nur noch eine getreue, auf-

richtige und rückhaltlose Vollziehung derselben uud nichts anderes mehr im Auge haben werden.

Werfen wir noch einen Blick aus die äußere Hai* tun g, welche der Nationalrath während dieser ersten Periode seiner Wirksamkeit in seinen ebenso ausgedehnten als theilweise sehr einschneidenden Berathungen beob-

achtet hat, so glaube ich lediglich eine Thatsache und zwar eine wohl unbestrittene ïhatsache auszusprechen, wenn ich sage, daß die Verhandlungen beinahe ohne Ausnahme, mit Würde und Ruhe, mit Gemesseuheit und praktischem Takte gepflogen worden find. Der Na*

20 tionalrdth hat -- ich spreche es mit wahrer Freude aus - bewiesen, daß er der Stellvertreter eines Volkes ist, das nicht erst seit gestern fich selbst zu regieren angefangen hat.

Der Augenblick ist nun, meine Herren, gekommen, da ich die Würde, die Sie mir für die Dauer diefer Session zu übertragen die Gewogenheit hatten, wieder in Ihre Hände zurückzulegen habe. Wenn ich mich auch zu einer entschiedenen politischen Anficht bekenne und, so Gott will, immer bekennen werde, wenn ich also insofern ein Parteimann bin und es, bis die Grundfätze, denen ich huldige, zu allgemeiner Anerkennung gekommen find, sein und bleiben zu müssen glaube, so habe ich mich doch hinwieder wenigstens bestrebt,, meine politische Anfchauungsweife bei der L e i t u n g I h r e r V e r h a n d l u n g e n während dieser langen Sitzungsperiode ganz in den Hintergrund treten zu lassen. Ob mein Bestreben auch mit dem gewünschten Erfolge gekrönt gewefen, darüber steht der Entscheid am allerwenigsten mir zu. Dagegen liegt mir nun noch ob, bevor ich diese Stelle, an die Sie mich berufen, verlasse, eine doppelte Pflicht der Dank-

barkeit gegen Sie zu erfüllen. Jch betrachte die Stellung,

die Sie mir während diefer langen organifatorifchen Sitzungsperiode anzuweifeu die Gewogenheit hatten, als ein wichtiges Ereigniß in meinem Leben, als ein Ereigniß, das mir zur fortwährenden Ermuthigung auf der oft dornenvollen Bahn der politifchen Wirksamkeit gereichen soll, als ein Ereigniß, das, welches auch die Zukunst sein mag, die meiner wartet, so lange ich lebe, eine meiner schönsten Erinnerungen sein wird. Diese Erinnerung "und jene Ermuthigung verdanke ich Ihnen, meine Herren, und wenn ich diesen Gefühlen der Dankbarkeit hier Worte leihe, fo habe ich die erste jener mir

21 noch obliegenden Pflichten erfüllt. Ich habe nun aber noch einer zweiten Pflicht nachzukommen. Jch habe Jhnen auch meine Dankbarkeit für die Unterstützung an den Tag zu legen, welche Sie mir bei meinen oft schwierigen Verrichtungen haben angedeihen lassen. Ich glaube dieß nicht besser thun zu können, als, indem ich die Ueberzeugung ausspreche, daß ohne ihre Mitwirkung auf der einen und ohne Ihre Nachficht auf der andern Seite es mir nicht möglich gewefen wäre, den vielen Obliegenheiten, die mit meiner Stellung verbunden waren, auch nur so unvollkommen, wie es geschehen ist, nachzukommen.

Mit dem Rufe : Es lebe unser Vaterland ! Es lebe unser neue Bund ! scheide ich von Ihnen, meine Herren, und erkläre die ordentliche Session des Schweizerischen Nationalrathes vom Iahre 1849 für geschlossen.

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Verhandlungen der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes.

Mit Zuschrift vom 29. dieß theilt die Bundesver-

fammlung diejenigen Beschlüsse mit, welche sie hinficht-

lich der( vier an sie gelangten Begnadigungsgesuche 1) des'Albrecht gaßnacht, von Murten, Soldaten des

Bataillons Nr. 39; 2) des Niklaus Hügli, von

Grenchen, Kt. Solothnrn, Soldaten des Bataillons Nr. 72; 3) des Christian Steuri, von Leißigen, Kt.

Bern, gewes. Lieutenant im Bataillon Nr. l, und 4) der Brüder Jakob und Alexander Steiner, von Trub, Kt. Bern, gefaßt hat.

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Rede des Herrn Amtsbürgermeisters Dr. Escher, Präsidenten des Nationalrathes, beim Schlusse der ordentlichen Sitzung vom Jahre 1849.

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11.05.1850

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