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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

(Vom 18. September 1850.)

Mit Note vom 17. dieß sendet der k. Sardinische Geschäststräger einen königlichen Erlaß vom 3. Sept. ein, mit welchem dem Herrn Ritter Bartholome G e y m e t die Stelle eines Sardinischen Generalkonsuls in Gens übertragen wird, und ersucht um Ertheilung des Ereanatur's

für diefen Wahlakt.

Mit Bezug auf die Depeschen des schweiz. GeneralKonsuls in Amsterdam, Hr. J. Theophile Liotard, d. d.

2. und 12. September, betreffend die seit dem 15. d. M. in

Vollzug gesezte k. Niederl. Schiffsahrtsgesezgebung und Aufbebung der Zölle auf dem Rheine, fowie auch der Durchfahrtszölle, wurde befonderer Abdruck der in deutscher und sranzösifcher Sprache überfandten Uebersicht beschlossen;

gleichzeitig soll die Mittheilung über bereits erfolgte Ansführung der angekündigten Erleichterungen auch durch dag Bundesblatt zur Kenntniß des Publikums gebracht werden.

Aufhören der Erhebung von Schifffahrtsjollen auf dem R h e i n und der Jfsel.

Die Bestimmung des neuen Gesezes umfaßt: daß die Erhebung der Schifffahrtsabgaben, regulirt-durch die Uebereinkunft den 31. März 1831, und geschlossen zwischen den Rheinuferstaaten, dann die Wasserzölle auf dem Gelderischen Jssel, aufgehoben wird, unter Vorbehalt des Königs, um diese Zollerhebung auf's Neue in Wirkung treten zu lassen in Betreff der Schiffe derjenigen Staaten, welche

die Niederländifche Flagge weniger günstig als ihre Nationalflagge behandeln sollten.

A b s c h a f f u n g der D u r c h f u h r jo l le.

©leichzeitig mit und auch auf dieselben Motive eine..!

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Aufhörens der Schifffahrtsabgaben, werden alle Durchsuhrzölle auf den Niederländischen Flüssen abgeschafft, unter Vorbehalt, um, in Betreff der Salzdurchsuhr, solche !Borschristen auszufertigen, als nöthig erachtet werden zur Ausweichung der Entrichtung der Salzaccise.

Der Zweck beider dieser Maßregeln ist, um zuvorzukommen, daß durch Erschwerung von Transportkosten der Durchfuhrhandel sich anderswohin verlegen möchte.

Die Ausdehnung der Eisenbahnen in benachbarten Staaten, besonders die in's Werk gestellten Bemühungen Belgiens, um den Dnrchsuhrhandel an sich zu ziehen, .machte es der Regierung zur Pflicht, alle überflüssigen Kosten aufzuheben, welche die Fahrt auf unfern Strömen und Flüssen drücken.

Jn Betreff der Abfchassnng der Maasfahrtzölle wird auf diplomatifchem Wege unterhandelt werden müffen;

auch die Ermäßigung der Kanalzölle ist ein Gegenstand

der Unterfuchung bei der Regierung. Jm Allgemeinen sollen alle Formalitäten und noch bestehenden Hemmnisse, insoweit die Schazkammer nicht zu sehr darunter leidet, aufgehoben oder weniger erschwerend gemacht werden.

Auch dem Anschluß an die Preußische Eisenbahn sieht die .Regierung mit dem größten Verlangen entgegen. Sie »vendet dazu alle ihr zu Gebote stehende Mühe an, und schmeichelt sich, daß bald der Augenblick da ist, wo diese ·Sache zur Entscheidung kommen wird.

(Vom 20. September 1850.)

Die durch Tod erledigte Stelle eines Zolleinnehmer-, in Klein-Döttingen wurde auf Antrag des Handels- und Solldepartements besezt durch Herrn J. Gamß. Die jährliche Besoldung ist 400 Frkn.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrathes.

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1850

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44

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28.09.1850

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99-100

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