460 e :

,,·_,,/ (Vom 12. Aupst 1850.)

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Mit,der Anzeige ihm Konstituft«ng verbindet -die eidgenosfische Münzkommisfion. mehrere Vorschläge' zu Förderung ihrer aus verschiedenen ©runden gehemmten Thätigkeit; hinwieder: stellte ;,das giflanzdeöartement in Ausficht.,;,daß diese ®r.u.nte,..demnächst Wegfallen, wor* auf der Bundesrath in Beziehirng «uf die von..der Münzkommisfion gewünschte Anweisung ber von ihr bezeichneten.'Lof alitât und ...tojhiget. ©cräthschasten folgen* der Beschluß gefaßt wurdet : ' 1) es sei die Einräumung bes berner'schen Münzgebäudes von ber Regierung ;'von Sero -im ausgesprochenen<@innc der .kommission zu verlangen; · 2) es fei gleichzeitig gegenüber der Sìegierung von Bern der Wunsch mt.,3zusprechm, es mochten die sämmtlichen noch vorhandenen Mönzgeräthschasten in die Schatzung gegeben werden.

An die Stelle des die Wahl ablehnenden .Hrn. Oberstlieutenant Bischer von .;Brugg ist -.Pr. .Oberst Friedrich Frei von Bntgg in die KleidwngSïornmisfion gewählt worden.

(Vom 14. August isso«) hinsichtlich des in Nr. '36 dieses Blattes erwähnten Zirkulars des französischen Ministeriums, betreffend

461 Belohnungen an die ehemaligen Soldaten der Republik und des Kaiserreichs, meldet der schweizerische Geschäftsträger in Paris, daß ein folches Kreisschreiben wirklich erlassen und eine Kommission zur Untersuchung der Anspräche niedergesetzt, und daß mehrere von alten Schweizeroffizieren ihm zugestellte Anspruchstitel empfehlend dem Minister des Innern übergeben worden feien.

Noch fei keine Refolution erfolgt.

Hr. Rudolf Albertini, von Zuiz, (Graubünden) ist zum zweiten Unterlieutenant im eidgenössischen ..Quartiermeisterstabe ernannt worden.

Die Regierung von Tesfin ist beauftragt, diejenigen Perfonen, welche bei letzthin vorgenommener Ausfcheidung des fardinischen Kriegsmaterials im eingegebenen Inventar als Eigentümer vermiedener Waffen bezeichnet find, aufzufordern, innerhalb Monatsfrist ihre Beweistitel für die angemeldeten Vindikationen einzureichen.

Die Regierung von Schwyz, welche entgegen den Vorschriften der Art. 56 und 57 des Bundesgefetzes über das Zollwefen noch fortwährend von fremden Reifenden, die von Weggis oder Küßnacht ans den Rigi ersteigen, eine Gebühr von fechs Batzen pr. Pferd oder

Laftthier erheben läßt, ist zur Einstellung des Zollbezuges eingeladen worden.

An Aargau ist neue Mahnung gerichtet worden, in Betreff der einzustellenden Gebühren auf durch den Kanton tranfitirenden Wein und geistigen Getränken.

462 Jn ben fassung find Seite 335, " 336, " 353, " 353, " 358,

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464

Viertes Zollgebiet: (Anmeldung bei Herrn Zolldireftcr J. 3l, Veladini, in Lugano).

Schreiber in Ehiaffo, mit einer Besoldung von Fr. 600 jahrlich.

Einnehmer in Brissago, mit einer Besoldung von Fr. 500

jährlich.

B e r n , den 20. August 1830.

Die schweizerische B n n b e e k a n z l e i .

[4] A u s s c h r e i b u n g von Z o l l b e a m t u n g e n .

Folgende Zollbeamtungen werden hiermit jux freien Be» werbung ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre Anmelduugen bis und mit dem 31. dieses Monats an den Direktor demjenigen Zollgebiets, unter welchem die nachgesuchte Stelle steht, einzugeben.

Drittes Zollgebiet: (Anmeldung bei Herrn Zolldirektcr J. de M. Sulser, in ßhur.)

Jn Splügcn, Kontroleur. Jahresgehalt: Fr. 650.

Jn ©t. Maria, Einnehmer. Jahrcsgehalt: Fr. 360.

Fünftes Zollgebiet:

(Anmeldung bei Herrn Zolldireîtor Sigmund De La« h a r p e , in Sausanne.)

Jn ßhene Thonex, zweiter Visiteur. Jahresgthalt: Fr. 500.

Bern, den 10. August 185O.

Die B i i n d e s ï a n z l e i .

Druck nud Expedition der Stampf lisch e n Buchdrnckcrei in Bern.

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Bundesblatt

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1850

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39

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.08.1850

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460-463

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10 000 412

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