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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. April 1919.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. dem Kanton Solothurn: a. an die Ausführung einer Erweiterung der Stallung auf dem Sennberg ,,Güggel", Gemeinde Aedermannsdorf, veranschlagt zu Fr. 26,000, 15 °/o, im Maximum Fr. 3900; b. an die Kosten der Entwässerung der Moosallmend in der Gemeinde Niederbuchsiten (Voranschlag Fr. 162,000) 24 %, im Maximum Fr. 38,880 ; c. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 46 ha in den Weiermatten und der Weidrütti, Gemeinde Neuendorf, 20 °/o, im Maximum Fr. 20,000 ; 2. dem Kanton Waadt an die zu Fr. 2,119,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung in den Gemeinden Lausanne, Fey, Moiry, Yverdon und Combremont-le-Petit, im Gesamtflächeninhalt von 1684ha, Bundesbeiträge von 25-35 °/o, im Maximum Fr. 627,755 ; 3. dem Kanton Zürich zuhanden der Stadt Zürich an die Kosten der im Jahre 1919 auszuführenden Arbeiten für den Bau einer städtischen Lebensmitteluntersuchungsanstalt ein Bundesbeitrag von 50 °/o der Auslagen, im Maximum Fr. 190,000.

Der Bundesrat hat dem Geschäftsreglement der schweizerischen Kohlengenossenschaft die Genehmigung erteilt.

Infolge des Hinscheides des Herrn Albert Friedrich Weitnauer, der am 21. März 1919 zum schweizerischen Konsul in Blumenau (Brasilien) gewählt worden ist, bleibt bis zur Wahl eines neuen Konsuls in Blumenau der Staat Santa Catarina dem Konsularbezirk Rio Grande do Sul zugeteilt.

(Vom 15. April 1919.)

Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. April 1919 betreffend Beschränkung der ausserordentlichen Vollmachten des Bundesrates und einem Gesuche des Gemeinderates von Bern entsprechend, beschliesst:

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1. Die Gemeinde Bern wird ermächtigt, zu verfügen, dass Personen und Familien, deren Mietvertrag auf 1. Mai 1919 abläuft und die bis dahin kein anderes Obdach gefunden haben, vorläufig , in den gemieteten Wohnräumen bleiben können.

Zur Anordnung solcher Verfügungen ist der Gemeinderat oder eine andere von ihm zu bezeichnende Behörde oder Amtsperson zuständig.

2. Eine Verfügung nach Ziffer l darf nur von Fall zu Fall auf Grund einer Prüfung der Umstände und nach Anhörung beider Mietparteien getroffen werden.

Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob infolge der Verfügungneue Mieter der Wohnräume obdachlos werden, und die Verfügung gegebenenfalls auf diese auszudehnen; eine Verfügung soll unterbleiben, wenn sie nicht getroffen werden kann, ohms dass andere Personen dadurch obdachlos werden.

Wird eine Verfügung getroffen, so gilt der Mietvertrag ala für die Dauer ihrer Wirksamkeit verlängert.

3. Beim Wegfall der Gründe, die zu der Verfügung geführt haben, oder bei Veränderung der Umstände ist die Verfügung von Amtes wegen oder auf Verlangen eines Beteiligten aufzuheben oder entsprechend abzuändern.

4. Die Gemeinde haftet den Vermietern für den ihnen aus den getroffenen Verfügungen erwachsenden Schaden, der im Streitfall durch den Richter zu bestimmen ist.

5. Dieser Beschluss tritt am 15. April 1919 in Kraft.

Dem Kanton Bern worden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für Ergänzungsarbeiten an der Bngstligen bei Frutigen 40 °/o, höchstens Fr. 50,000; 2. an die zu Fr. 158,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung einer geschlossenen Kanalisation der Trame bei Obertramlingen 25 °/o, höchstens Fr. 39,500.

Oberst von Muralt, Kommandant der Gebirgsbrigade 3, wird zum Generalstab versetzt.

Oberst Sarasin, Kommandant der Infanteriebrigade 5, wird zum Kommandanten der Gebirgsbrigade 3, und Oberst de Perrot, z. D., wird zum Kommandanten der Infanteriebrigade 5 ernannt.

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Dem Gesuch des Herrn E. RUetsch um Entlassung von der Stelle des Direktors des II. Zollkreises in Schaffhausen wird unter Verdankung der.geleisteten Dienste auf 30. Juni 1919 entsprochen.

Wahlen.

(Vom 15. April 1919.)

Eidgenössisches Ernährungsamt.

Vorsteher der Warenabteilung: Pfister, Emil, von Wetzikon, bisher Stellvertreter des Abteilungsvorstehers.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1918 und 1919.

1919 Monate

1918

1919 Mehreinnahm«

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . ,,.

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Kr.

3,404,535. 08 2,740,195. 62 3,296,123. -- 3,143,992. 80 3,217,155.41 3,698,629.93 3,580,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36 ,, 4,731,770. 06 4,266,1191.03 3,332,306. 02 2,385,026. 41 4,021,228. 42

Total 44,021,035. 66 Auf Ende März 9,917,813. 49 9,582,818. 35

Karton zui W« 16 des Bundes1.1-

Fr.

-- -- 52 481,474.

--

Mindereinnahme

Fr.

664,339. 46 152,130. 20

--

334,995. 14

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1919

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16

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.04.1919

Date Data Seite

73-75

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