295 Militär département.
Abteilung für Infanterie.
Kanzleisekretär I. Klasse : Hauptmann Gerber, Ernst, von Langnau, Kanzleisekretär 11. Klasse dieser Abteilung.
Sekretariat.
Kanzlist II. Klasse: Botta, Giovanni, von Genestrerio (Tessin), zurzeit provisorisch angestellt, in Bern.
Post- und Eisenbahndepartement.
Eisenbahnabteilung.
Sekretär-Adjunkt : Dr. Leimgruber, Oskar, von Herznach (Aargau), Stellvertreter des Abteilungschefs für das Rechtswesen bei der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen, in Bern.
Telegraphenverwaltung.
Obertelegraphendirektion. Sekretär L Klasse bei der Sektion für Stationseinrichtungen: Eichenberger, Emil, von Beinwil am See, zurzeit Sekretär II. Klasse der genannten Sektion.
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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Schweizerisches Bundesgericht.
Ediktalzitation.
Sz, s, welcher durch Beschluss der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Januar 1919 wegen verbotenen Nachrichtendienstes zugunsten einer fremden Macht auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgerichte Montag, den 24. März 1919, vormittags 8'/2 Uhr, im Bezirksgebäude in Zürich, Badenerstrasse 90, Sitzungssaal Nr. 61, stattfindet; b. die Untersuchungsakten zu seiner Einsicht bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne aufliegen;
296 c. ihm bis zum 10. März 1919 Frist eingeräumt ist, um die Vorladung von Zeugen oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel zur Hauptverhandlung zu beantragen.
Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich zu erscheinen, unter der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gegen ihn gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses verfahren würde.
L a u s a n n e , den 21. Februar
1919.
Der Präsident des Bundesstrafgerichts: Stooss.
Schweizerisches Bundesgericht.
Ediktalzitation.
h Beschluss der Anklagekammer des schweizerischen Bundesgerichts vom 3. Februar 1919 wegen verbotenen Nachrichtendienstes zugunsten einer fremden Macht auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft in Anklagezustand versetzt und vor das Bundesstrafgericht verwiesen worden ist, wird davon in Kenntnis gesetzt, dass a. die Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgerichte Dienstag,, den 25. März 1919, vormittags 8Vs Uhr, im Bezirksgebäude in Zürich, Badenerstrasse 90, Sitzungssaal Nr. 61, stattfindet; &. die Untersuchungsakten zu seiner Einsicht bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne aufliegen; c. ihm bis zum 10. März 1919 Frist eingeräumt ist, urn die Vorladung von Zeugen oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel zur Hauptverhandlung zu beantragen.
Gleichzeitig wird er aufgefordert, zur Hauptverhandlung persönlich ZU erscheinen, unter der Androhung, dass im Falle Ausbleibens gegen ihn gemäss Art. 133 und 134 des Bundesstrafprozesses verfahren würde.
L a u s a n n e , den 21. Februar
1919.
Der Präsident des Bundesstrafgerichls :
Stooss.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Bundesblatt
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Jahr
1919
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
08
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.02.1919
Date Data Seite
295-296
Page Pagina Ref. No
10 027 018
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