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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle in Folge von Infektionskrankheiten in den größern Städten der Schweiz, gemeldet vom 28. November bis 4. Dezember 1886

Masern. Genf mit Plainpalais und Eaux-Vives 1.

Scharlach. Genf mit Plainpalais und Eaux-Vives l, Biel 1.

Diphteritis und Group. Genf mit Plainpalais und Eaux-Vives l, Bern l, Chaux-de-Fonds l, Schaffhausen 1.

Keuchhusten. Basel 1.

Rothlauf. Basel l, Freiburg 1.

Typhus. Zürich mit Ausgemeinden l, Genf mit Plainpalais und Baux-Vives 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Zürich mit Ausgemeinden 1.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bulletin Nr. 22 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 15. bis 30. November

1886.

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine ; Z = Ziegen ; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Nieder-Simmenthal, Oberwyl, l R; Bez. Delsberg, Bassecourt, l R; Undervelier, l R -- Total 3 R umgestanden.

Gesammttotal 3 Fälle.

Milzbrand.

Bern. Bez. Signau, Langnau, l R; Bez. Pruntrut, Chevenez, l R -- Total 2 R umgestanden.

Luzern. Bez. Sursee, Hildisrieden, l R umgestanden, 15 R, 3 Schw abgesperrt -- Stallbann, Reinigung und Desinfektion.

Solothurn.

Bez. Thierstein, l R umgestanden*).

St. Gallen. Bez. Wyl, Zuzwyl, l R umgestanden, 6 R abgesperrt.

Neuenburg. Bez. Val de Ruz, Savagnier, 4 Schw abgethan.

Gesammttotal 9 Fälle.

*) Berichtigung : Die im Bulletin Nr. 21 unter Solothurn aufgeführten 5 Milzbrandfälle beruhen auf irrthümlicher Berichterstattung und sind zu streichen, wodurch sich das Gesammttotal der Milzbranderkrankungen vom 1.--15. November auf 6 Fälle reduzirt.

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Maul- und Klauenseuche.

Bern. Bez. Münster, Chatillon, 2 St, 28 R, Court, l St (13 R*, 17 Schw*), Courrendlin, L St (7 R*) -- Total 4 St, 48 R, 17 Schw, wovon (20 R*, 17 Schw*).

Waadt. Bez. Lausanne, Lausanne, l St (16 Schw*); Ursprung unbekannt; Stallbann; Crissier, l St, 4 R; Gemeindebann -- Total 2 St, 4 R, 16 Schw, wovon (16 Schw*).

Gesammttotal 6 Ställe, 85 StUck Vieh.

Vermehrung seit 15. November 1 Stall, 33 ,, ,,

Wuth.

Zürich. Bez. Morgen, Horgen, l H umgestanden ; derselbe wurde von einem muthmaßlich aus dem Kanton Zug entwichenen Hund gebissen ; die Sektion konstatirte auf dem verendeten Thiere Wuth -, Hundebann über sämmtliche Gemeinden der Bezirke Affoltern und Horgen.

Zug. Hünenberg, 2 H abgethan, 2 H verdächtig; Hundebann; in Verbindung mit dem unter Zürich erwähnten Fall.

Aargan. Bez. Bremgarten, Hermetschwyl, 2 H, Bremgarten, l H abgethan ; Hundebann über sämmtliche Gemeinden der Bezirke Bremgarten und Muri ; mit den vorstehenden Fällen im Zusammenhang.

Gesammttotal 6 Fälle.

Rotz und Hautwurm.

Luzern. Bez. Luzern, Luzern, 2 P als verdächtig unter thierärztlicher Aufsicht.

Tessin. Bez. Beilenz, Beilenz, l P verdächtig.

Gesammttotal 3 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

St. Gallen. Bez. Wyl, Bronschhofen, 4 Schw umgestanden, 10 Schw verdächtig.

Aargan. Bez. Aarau, Oberentfelden, l Schw umgestanden.

Waadt. Bez. Aubonne, Montherod, 2 Schw ; Bez. Morges, Echichens, 3 Schw; Bez. Nyon, Bassins, l Schw; Bez. Orbe, Orbe, l Schw -- Total 7 Schw verdächtig.

Gesammttotal 5 Fälle.

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Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Luzern. · Bine Buße von Fr. 10 (Mangel des- Gesundheitsscheines).

Appenzell A. Rh. Eine Buße von Fr. 10 (Mangel von Gesundheitsscheinen).

Thurgau. Eine Buße von Fr. 5 (Benutzung eines abgelaufenen Gesundheitsscheines).

Waadt. Eine Buße von Fr. 75 (Verkauf von Fleisch einer tuberkulösen Kuh); drei Bußen von je Fr. 5 (gesetzwidrige Ausstellung und Benutzung von Gesundheitsscheinen); vier Bußen von je Fr. 5 (Mangel von Gesundheitsscheinen) ; eine Buße von Fr. 5 (verspätete Abgabe des Gesundheitsscheines); eine Buße von Fr. l (verspätete Abgabe eines Winterungszeugnisses) ; eine Buße von Er. 3 (ViehVersteigerung ohne Bewilligung); eine Buße von Fr. 10 (Verwendung gesetzwidriger Gesundheitsscheine).

Ausland.

Frankreich. Oktober: Lungenseuche, 15 Departements(Hochsavoyen); Maul- und Klauenseuche, 5 Departements; Milzbrand, 11 Departements (Jura); Rauschbrand, 16 Departements (Doubs); Rotz und Hautwurm, 35 Departements (Doubs, Jura,Ain,, Hochsavoyen) ; Wuth, 35 Departements (Jura).

Elsaß-Lothringen. Oktober: Rotz, 13 Fälle, 30 Verdachtsfälle; Milzbrand, 2 Fälle.

Baden. 1.--15. November: Rotz, 3 Fälle; Milzbrand, 9 Fälle; Rauschbrand) 3 Fälle.

Württemberg. 31. Oktober: Rotz, 43 Verdachtsfälle ;Lungenseuche, 4 Fälle; Räude, 1824 Schafe verseucht und verdächtig.

Bundesblatt. 38. Jahrg. Bd. III.

80

1142 Oesterreich-Ungarn.

Lungenseuche.

Bezirke.

30. November:

Maul- und Rotz und MilzKlauenHautbrand.

seuche.

wurm.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Rauschbrand.

Rothlauf.

Bezirke.

Bezirke.

3 Galizien .

9 Mähren . . .

l Böhmen . . . . 1 2 Nieder-Oesterreich 6 l Schlesien . . . 4 2 Ober-Oesterreich . l l Bukowina . . . -- l Tyrol . . . . -- l Küstenland . . . -- 24 4 7 Ungarn (23. Nov.) 11 Oesterreich-Ungarn war am 29. November frei von der Rinderpest.

Italien. 1.--7. November: Maul- und Klauenseuche, 3 Fälle; Rausch- und Milzbrand, 31 Fälle; Rothlauf, l Fall.

B e r n , den 30. November 1886.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Der in unserer Bekanntmachung vom 15. August abbin festgesetzte Termin zur Auswechslung der in Umlauf befindlichen Telegraphen-Marken wird hiemit bis Ende laufenden Monats verlängert.

Die Auswechslung kann entweder direkt oder durch Vermittlung der öffentlichen Telegraphenbüreaux bei der Telegraphendirektion in Bern stattfinden.

B e r n , den 3. Dezember 1886.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

1143

Bekanntmachung.

Den 24. Oktober abhin wurde aus der Garonne bei Bordeaux ein Leichnam gezogen, welcher dem Anscheine nach schon acht bis zehn Tage im Wasser gelegen war. Man vermuthet, daß es sich um die Person eines ungefähr 18 Jahre alten, in Genf gebornen Schweizerbürgers, Namens J u l e s L a n g , handle Die Identität desselben konnte jedoch weder in Bordeaux, noch in Genf festgestellt werden. Auf Veranlaßung der Gesandtschaft in Paris ersuchen wir deßhalb, allfällige Auskunft über die fragliche Person hieher mittheilen zu wollen. Signalement: von mittelgroßer Gestalt, unbärtig, mit einem Flechtenmal auf der linken Wange; Rock und Weste von schwarzem Tuch; graue, kleingewürfelte Hosen; blaue Kravatte; weißes Hemd; baumwollene Strümpfe; karrirtes Taschentuch ; Halbstiefel; A lies stark abgetragen; Nickeluhr Nr. l 21235--8584--1251 mit Kette und Medaillon. Lang wohnte ungefähr ' während eines Monates in Bordeaux, rue Ste Catherine 184, sprach schlecht französisch. Es konnte nicht festgestellt werden, ob ein Selbstmord, oder ein Unfall vorliege. Auf dem Leichnam wurden bloß 10 Cts.

in Geld gefunden.

B e r n , den 9. Dezember 1886.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur von J. Baumgartner und Cie. in Basel hat vor Jahresfrist auf ihr Patent verzichtet und es wird ihr deßhalb zu Ende laufenden Monats die hinterlegte Kaution von Fr. 40,000 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die genannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 2. Dezember 1886.

Schweizerisches Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend bei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdiugs aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliehe Notwendigkeit kreirt werden, und daß somit Anstellungsgesuche nur in diesen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimathort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanlen anzugeben und ein amtliches Zeugniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg, Oberzolldirektion.

Keproduzirt im Dezember 1886.

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11.12.1886

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