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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Oktober 1919.)

Die Regierung der Republik Polen hat dem Bundesrat durch die polnische Gesandtschaft in Bern mitgeteilt, dass die Republik.

Polen der internationalen Übereinkunft vom 20. März 1883 zum Schütze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 10. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911 beitritt.

Dieser Beitritt ist den Vertragsstaaten zur Kenntnis gebracht worden. Es sind dies ausser der Schweiz und Polen folgende Länder : Belgien, Brasilien, Cuba, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Marokko, Mexiko, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, St. Domingo, Schweden, Serbien, Spanien, Tscheche-Slowakische Republik, Tunis, Ungarn, Vereinigt» Staaten von Amerika.

(Vom 14. Oktober 1919.)

Am 22. September 1919 haben der schwedische Gesandte in Bern und der schweizerische Bundespräsident in Bern ein Protokoll unterzeichnet, gemäss welchem die Ratifikationsurkunde über den Beitritt von Schweden zu der revidierten Berner-Übereinkunft vom 13. November 1908, sowie zu dem Zusatzprotokoll zu dieser Übereinkunft vom 20. März 1914 zum Schütze von Werken der Literatur und Kunst im eidgenössischen Archiv niedergelegt wird.

Den Vertragsstaaten wird hiervon Kenntnis gegeben. Es sind dies folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Haïti, Italien, Japan, Liberia, Luxemburg, Marokko, Monaco, "dieNiederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und Tunis.

(Vom 17. Oktober 1919.)

Zum schweizerischen Konsul in Hamburg wird ernannt: Herr Franz Dur, von Burgdorf, Versicherungsagent in Hamburg.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: I. dem Kanton Uri : a. an die Kosten der Ausführung des WaldwegprojektesRoostwald-Intschiwald, Gemeinde Gurtnellen, Voranschlag Fr. 72,000, 20%, im Maximum Fr. 14,400;

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b. an die Erhöhung des Kostenvoranschlages für das Waldwegprojekt Maderanertal, Koporation Uri, von Fr. 68,000 auf Fr. 130,000, 20%, im Maximum Fr. 26,000; c. an die Ausführung des generellen Projektes über Aufforstung und Verbauung von 13 Flächen im Einzugsgebiet des Schächenbâches, Abschnitt C der Schächenverbauung, im Gesamtkostenvoranschlag von Fr. 28,000, 80 % an die Lawinenverbau-, Aufforstungs- und Entwässerungskosten von zusammen Fr. 17,015 oder Fr. 13,612 und von 50 % an die Terrainverbau- und Umzäunungsarbeiten von zusammen Fr. 9985 oder Fr. 4992. 50; II. dem Kanton Glarus : a. an die Kosten des Verbau- und Aufforstungsprojektes der Grossen Riese am Biltner' Dorfbach, im Kostenvoranschlag, von Fr. 38,000, 70 % oder höchstens Fr. 26,600 ; b. an die Kosten des Waldwegprojektes Mollis-Facht-Kellenwald, Gemeinde Mollis, im erhöhten Kostenvoranschlag von.

Fr. 95,000, 20 °/o, höchstens Fr. 19,000 ; III. dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten der Aufforstungsund Verbauungsarbeiten inBreitwang, Spitzwang und Spiessen, Gemeinde Saas-Almagell, 70 %, höchstens Fr. 37,800 ; b. an die zu Fr. 46,000 veranschlagten Kosten der Aufforstungsund Verbauungsarbeiten auf der Sengfluh, Gemeinde SaasBalen, 70 %, höchstens Fr. 32,200 ; c. an die zu Fr. 109,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauungen im Schildboden-Lammengraben, Gemeinde SaasBalen, 70 %, höchstens Fr. 76,300 ; d. an die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten ergänzender Verbauungswerke auf der ,,Hannigalp ob der Alphütte", Gemeinde Saas-Fee, 70%, höchstens Fr. 30,800; IV. dem Kanton Tessin an die Ausführung des Projektesüber Lawinenverbau und Aufforstung Sopra Scudellate, GemeindeMuggio, im Kostenvoranschlag von Fr. 20,000 : 70 % der Kosten des Verhaues und der Aufforstung (Fr. 17,000) Fr. 11,900 50 % der Umzäunungskosten von Fr. 3000 . . ,, 1,50fr V. dem Kanton Waadt an die zu Fr. 732,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung in den Gemeinden Belmont, Cressy, Ependes und Yverdon Bundesbeiträge= von 25--30 %, im Maximum Fr. 191,600.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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22.10.1919

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