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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Lugano stellt das Gesuch, die ihm letztes Jahr auf Zusehen hin bis 31. Dezember 1919 erteilte Bewilligung zur Abgabe von max. 1500 kW elektrischer Energie an die Società Varesina per Imprese elettri che in Varese (Italien) für eine Dauer von 5 bis 10 Jahren zu erneuern.

Entsprechend der bundesrätlichen Verordnung betreffend dio Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland vom 1. Mai 1918 wird dieses Begehren hiermit öffentlich bekanntgemacht mit der Aufforderung, einen allfalligen Strombedarf für den Verbrauch im Inlande bis zum 1. Dezember 1919 bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden. B e r n , den 15. November 1919.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Tschecho-slowakische 100-Kronennoten.

Rückzug und Umtausch.

Nach einer Mitteilung der Handelsabteilung des tschechoslowakischen Aussenministeriums an das schweizerische Konsulat in Prag können die tschecho-slowakisch abgestempelten 100-Kronennoten, die mit dem 15. November 1919 ihre gesetzliche Gültigkeit verlieren, in der Zeit vom 15. November bis 31. Dezember 1919 beim Bankamt des Finanzministeriums, Bedauergasse 5 in Prag II, oder bei einer auswärtigen Filiale desselben umgewechselt werden.

In der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1920 kann die Umwechslung nur beim Hauptbankamt erfolgen.

B e r n , den 19. November 1919.

Eidg. Finanzdepartement.

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Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Sclilusskurs und Paten! prüfung für Telegraphenlehrlinge.

Für die Telegraphenlehrlinge, welche ihre zweijährige Lehrzeit beendigen, findet vom 5. Januar bis 28. Februar nächsthin in Bern ein Schlusskurs statt, auf den die Patentprüfung folgt. Zu diesem Kurse und zu dieser Prüfung können aber auch andere Jünglinge zugelassen werden, wenn sie sich durch Zeugnisse und durch eine in Bern stattfindende Vorprüfung ausweisen über: 1. Alter von 18 bis 24 Jahren; 2. gute allgemeine Bildung; 3. Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ; 4. guten Leumund; 5. gute Gesundheit und gute Körperkonstitution ; 6. genügende Kenntnis der theoretischen und praktischen Télégraphie (fiir letztere wenigstens anderthalb Jahr Dienst).

Bewerber haben ihre schriftliche Anmeldung mit ihrer kurzen Lebensbeschreibung und den erforderlichen Zeugnissen bis zum 6. Dezember 1919 frankiert an eine der Kreistelegraphendirektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona einzusenden. Die Kreisdirektionen werden hierauf den Bewerbern den Arzt bezeichnen, bei welchem sie sich in gesundheitlicher Beziehung auf eigene Kosten untersuchen zu lassen haben, und werden diesem Arzt das amtliche Formular für das Zeugnis zustellen. Die Kreisdirektionen werden ferner bereit sein, den Bewerbern, auf mündliches oder schriftliches Gesuch hin, jede wünschbare Auskunft zu erteilen.

B e r n , den 18. November 1919.

(2.).

Die Obertelegraphendirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1919

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47

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26.11.1919

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662-663

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