85 # S T #

z u

9 5 4

Nachtrag zur Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1918 (zweite Folge) vom 9. Dezember 1918.

(Vom 10. Januar 1919.)

Die Botschaft betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1918 (zweite Folge), sowie der Entwurf zu einem bezüglichen Bundesbesehlusse war schon gedruckt und an die Mitglieder der eidg. Räte verteilt, als das Politische Departement, Abteilung für Auswärtiges, uns Kenntnis davon gab, dass es der hiernach bezeichneten Nachtragskredite bedürfe. Wir sehen uns daher veranlasst, Ihnen diese Kreditbegehren in einem besondern Nachtrag zur eingangs erwähnten Botschaft zu unterbreiten.

Auf Seite 5 der Botschaft ist im dritten Abschnitt, üepartemente, nach der Überschrift ,,A. Politisches Departement"- einzuschalten : I. Abteilung für Auswärtiges

Fr. 316,370

3. Besoldung des Gesandten in Rom . . . .

Fr.

490

Anlässlich des Wechsels des Gesandten in Rom ist dem frühern Inhaber des Postens die vorausbezahlte Miete für seine Wohnung zurückvergütet worden.

5 a. Besoldung des Gesandten in Berlin . . .

Fr.

1,333

Für die Zeit der Geschäftsübergabe des abtretenden Gesandten an seinen Nachfolger ist das Gehalt beiden Herren ausgerichtet worden.

86

6. Besoldung des Gesandten in Washington

. Fr.

2,084

Für die zweite Hälfte des Monats Juli 1917 ist dem Gesandten eine Entschädigung im genannten Betrag ausgerichtet worden.

8. Besoldung des Gesandten in Petrograd

. . Fr. 12,000

Wir haben beschlossen, dem Ministerresidenten ein Gehalt von 1500 Franken monatlich, zuzüglich der Auslagen für seinen Unterhalt, auszurichten. Sein Gehalt läuft vorn 1. September an, während der frühere Gesandte bis zu seiner Rückkehr nach der Schweiz sein Gehalt bezieht.

12. Besoldung des Gesandten in Madrid . ,. . Fr.

810

Wir haben es als angezeigt erachtet, den Kursunterschied auf Besoldungszahlungen dort zu Lasten der Staatskasse zu übernehmen, wo sie zu ungunsten der Berechtigten ausfallen.

16. Entschädigung für Miete, Beleuchtung und Heizung der Gesandtschaftskanzleien usw. . Fr.

495

Dem frühern Inhaber des Römer Postens ist die vorausbezahlte Kanzleimiete mit Fr. 263. 80 zurück?ergütet worden. Der Kursunterschied für die Madrider Vertretung beträgt Fr. 231. 25.

17. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften usw

Fr. 24,558

c. in Wien Fr. 10,600 Durch Beförderungen sind Mehrausgaben von Fr. 1000 erwachsen, während infolge von Personalwechsel Fr. 375 weniger ausgegeben werden mussten. Angesichts der Teuerung in Wien haben wir beschlossen, an Stelle der festen Gehälter den Beamten diejenigen Auslagen zu begleichen, die sie zum Unterhalt benötigen.

Wir schätzen diese Mehrausgaben auf Fr. 10,000.

d. in Berlin Fr. 12,600 Der Legationsrat, den wir zur Führung der Geschäfte an das Generalkonsulat in Brüssel abgeordnet haben, bezog seine Besoldung auch in dieser Stelle aus dem Kredit der Gesandtschaft Berlin, obschon er in Berlin ersetzt worden ist. Wir haben für die Besoldung des Personals in Berlin den nämlichen Beschluss gefasst, wie für dasjenige in Wien. Schätzungsweise Mehrausgabe Fr. 10,000.

87

Z. in Madrid Fr.

1,108 Eine Beförderung und Kursunterschiede machen diese Mehrausgabe notwendig.

n. in Bukarest . . .· . . . . F r .

250 Beförderung des Attachés zum Sekretär.

18. Umzugskosten der Gesandten und des Personals der Gesandtschaften

Fr.

30,000

Der bis jetzt bewilligte Gesamtkredit von Fr. 50,000 ist schon aufgebraucht, und die bis jetzt erfolgten Versetzungen lassen Ausgaben voraussehen, die wenigstens den Betrag von Fr. 30,000 erreichen werden (Rückkehr der Gesandtschaft von Petrograd usw.).

20. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dgl.

der Gesandtschaften und Konsulate . . .

Fr. 160,000

Der bewilligte Kredit ist bereits um etwa Fr. 60,000 überschritten; ist er doch schon durch die Rechnungen der Gesandtschaft in Washington für das zweite Halbjahr 1917 mit etwa Fr. 60,000 belastet. Für die Gesandtschaft in Washington sind für 1918 noch keine Rechnungen angewiesen, für die ändern Gesandtschaften nur für die zwei oder drei ersten Vierteljahre.

22. Eidg. Repräsentanten und Kommissarien

. Fr. 30,000

Der Kredit ist aufgebraucht. Es sind noch grössere Posten zu bezahlen (Reise des Gesandten in Washington nach der Schweiz, Paris und London; Mission Rappard usw.).

24. Literarische Anschaffungen, und Unvorhergesehenes

Verschiedenes Fr.

1,000

Das neueingerichtete Pressebureau des Departements hat durch Zeitungsabonnemente diesen Kredit aufgebraucht. Die Reorganisation der Bibliothek wird gewisse Ergänzungen und Neuanschaffungen nötig machen.

25. Bureaukosten Fr. 53,600 a. Druckkosten und Lithographien . Fr. 10,000 Infolge der hohen Papierpreise ist der Kredit schon um mehr als den doppelten Betrag überschritten. Ausserdem sind noch umfangreichere Drucksachen zu bezahlen.

88

6. Buchbinderrechnungen . . . Fr. 600 Der Kredit ist erschöpft. Die Neueinrichtung der Bibliothek macht erhebliche Buchbinderarbeiten nötig.

c. Schreibmaterialien Fr. 8,000 Durch die Anschaffung der für die Neuordnung der Registratur notwendigen Materialien usw. ist der Kredit längst erheblich überschritten worden. Weitere Anschaffungen werden nötig sein.

d. Porti, Telegramme und Telephon Fr. 35,000 Die Telegrammspesen betragen bis zum Monat Oktober allein Fr. 52,000, so dass der Kredit längst hat überschritten werden müssen.

Mit den hiervor bezeichneten Krediten steigt der Betrag der für die Verwaltungsreohnung geforderten Nachtragskredite, zweite Folge, von Fr. 11,465,799 auf Fr. 11,782,169.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 10. Januar 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Steiger.

89

(Entwurf.)

Nachtrag mm Entwurf zu einem Bundesbesehluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1918(II. Folge) vom 9. Dezember 1918.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme eines Nachtrags vom 10. Januar 1919 zur Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 1918, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1918 folgende Nachtragskredite bewilligt : Auf Seite 88 der Botschaft samt Bundesbeschlussentwurf vom 9. Dezember 1918 ist nach der Überschrift

,,Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement."

einzuschalten :

I. Abteilung für Auswärtiges.

Fr.

3. Besoldung des Gesandten in Rom . . .

490 5«. Besoldung des Gesandten in Berlin . . 1,333 6. Besoldung des Gesandten in Washington 2,084 8. Besoldung des Gesandten in Petrograd . 12,000 12. Besoldung des Gesandten in Madrid . .

810 16. Entschädigung für Miete, Beleuchtung und Heizung der Gesandtschaftskanzleien usw.

495 Übertrag 17,212

90 Fr.

Übertrag 17,212 17. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften usw. : Fr.

c. in Wien 10,600 d. in Berlin 12,600 l. in Madrid 1,108 n. in Bukarest 250 24,558 18. Umzugskosten der Gesandten und des Personals d e r Gesandtschaften . . . . 30,000 20. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse und dgl. der Gesandtschaften und Konsulate 160,000 22. Eidg. Repräsentanten und Kommissarien 30,000 24. Literarische Anschaffungen, Verschiedenes und Unvorhergesehenes 1,000 25. Bureaukosten : Fra. Druckkosten und Lithographien 10,000 b. Buchbinderrechnungen . . .

600 c . Schreibmaterialien . . . . 8,000 d. Porti, Telegramme und Telephon 35,000 53,600

316,370

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Nachtrag zur Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1918 (zweite Folge) vom 9. Dezember 1918. (Vom 10. Januar 1919.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

954

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.01.1919

Date Data Seite

85-90

Page Pagina Ref. No

10 026 975

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.