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Schweizerische Bundesversammlung.

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Die vereinigte Bundesversammlung bestellte am 11. Dezember 1919 den Bundesrat für die fünfundzwanzigste Amtsdauer (1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1922) wie folgt: Herr M o t t a , Giuseppe, von Airolo.

.,, S c h u l t h e s s , Edmund, von Brugg.

,, C a l o n d e r , Felix Ludwig, von Trins.

,, H a a b , Robert, von Wädenswil.

,, S c h e u r e r , Karl, von Erlach.

,, C h u a r d , Ernest, von Corcelles s/Payerne.

" M u s y , Jean-Marie, von Albeuve.

Letztere drei an Stelle des verstorbenen Herrn Müller und der zurückgetretenen Herren Ador und Decoppet.

Zum Bundespräsidenten für das Jahr 1920 wurde der jetzige Vizepräsident des Bundesrates, Herr M o t t a , zum Vizepräsidenten des Bundesrates Herr S c h u l t h e s s gewählt.

Als Kanzler der Eidgenossenschaft für die neue Amtsdauer wurde der gegenwärtig im Amt stehende, Herr Adolf S t e i g e r , von Bern, bestätigt.

Zum Ersatzmann des Bundesgerichtes wurde gewählt : Herr Kantonsrichter Dr. E n g e l e r in St. Gallen, zum Richter im Nebenamt des eidgenössischen Versicherungsgerichtes : Herr Amtsgerichtspräsident Dr. L. S e g e ss er in Luzern.

Die ordentliche Wintersession ist am 13. Dezember 1919 geschlossen worden und wird am 2. Februar 1920 fortgesetzt.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatte beigegeben werden.

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 8. Dezember 1919.)

Die Konsularbezirke im Deutschen Reiche werden wie folgt abgegrenzt : .

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Königsberg: für die Provinz Ostpreussen. Berlin: für die Provinzen Brandenburg, Sachsen, Pommern, die Länder Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Anhalt. Hamburg: für die freien Hansestädte Hamburg und Lübeck, die Provinz Schleswig-Holstein und Lauenburg. Bremen : für das Land Oldenburg, das ehemalige Fürstentum Lübeck, die Provinz Hannover, Braunschweig, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe. Frankfurt a. M. : für die Provinzen Hessen-Nassau, das Land Hessen und WaldeckPyrmont. Stuttgart : für Württemberg und Hohenzollern. Leipzig : für Sachsen (westlich der Mulde), sowie für Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen - Coburg- Gotha, Sachsen- Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuss, ältere und jüngere Linie, und die preussischen Gebiete von Zeitz, Naumburg, Erfurt und Mülhausen. Dresden: für Sachsen, mit Ausnahme des Gebietes westlich der Mulde. Breslau : für Schlesien, unter gleichzeitiger prinzipieller Errichtung eines Konsulates in Breslau. Düsseldorf: für den nicht besetzten rechtsrheinischen Teil der Rheinprovinz und die Provinz Westphalen. Mannheim : für das Land Baden. Köln : für die besetzten links- und rechtsrheinischen Gebiete, mit Einschluss der Bayerischen Pfalz, unter gleichzeitiger Erhebung des Postens eines schweizerischen Delegierten zum Generalkonsulat. München : für das südlich der Donau gelegene bayerische Gebiet, d. h. Schwaben mit Nördlingen und Öttingen, Ober-Bayern, mit Einschluss von Ingolstadt, NiederBayern, ohne Regensburg, aber mit Einschluss des Bayerischen Waldes, unter gleichzeitiger Erhebung des Konsulats zum Generalkonsulat und Aufhebung der Konsularagentur Augsburg. Nürnberg: für Nord-Bayern, und zwar Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und die Oberpfalz, unter gleichzeitiger Erhebung der Konsularagentur. Nürnberg zu einem Konsulat.

In Lilie (Frankreich) wird ein schweizerisches HonorarKonsulat errichtet, das die Departemente Nord, Somme und Pas de Oalais umfasst. Als Konsul daselbst wird ernannt: Herr Rudolf Staub, von Glarus, in Lilie.

Herr Etienne Lardy, von Neuenburg, Gesandtschaftssekretär H. Klasse in London, wird der schweizerischen Gesandtschaft im Haag zugeteilt.

Herr Franz Joseph Borsinger, Gesandtschaftssekretär II. Klasse, y.urzeit dem Politischen Departement in Bern zugeteilt, wird in

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der gleichen Eigenschaft nach der schweizerischen Gesandtschaft in London versetzt.

' Zum Vizekonsul beim schweizerischen Konsulat in Neapel wird ernannt : Herr Rudolf Albert Wenner, Kaufmann, in Neapel.

Zum schweizerischen Konsul für den Konsularbezirk Besançon wird ernannt: Herr Arthur Bore], von La Chaux-de-Fonds, in Pontarlier.

Herrn B. Vischer-Sarasin, Architekt, in Basel, wird die nachgesuchte Entlassung als Präsident der Landesmuseums-Kommission unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende 1919 erteilt.

An dessen Stelle wird gewählt: Herr Dr. Josef Zemp, Professor an der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. dem Kanton Bern an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des rechten Simmenufers in der Wylerau, zwischen Erlenbach und Oey, 33 1/3 0/0 höchstens Fr. 41,660; 2. dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 75,000 veran schlagten Kosten der Verbauung des Schlipftobels im Furnabach und für die Sohlensicherungen im untern Lauf desselben 40 %, höchstens Fr. 30,000; 3. dem Kanton Thurgau : ». an die zu Fr. 145,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Murg bei Wies 331/3 %, höchstens Fr. 48,330; b. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung des Schoderbaches (Töbelibach) bei Kreuzungen 33Vs %, höchstens Fr. 33,330; 4. dem Kanton Luzern an dje Kosten der Ausführung einer Güterstrasse von Pfaffnau nach Nuttelen von 1272 m Länge, veranschlagt zu Fr. 39,000, "25 %, höchstens Fr. 9750; 5. dem Kanton Aargau: : d. an die Kosten der Ausführung einer Feldweganlage ,,Stockmatten-Schweize" in Oberentfelden von 925 m Länge, veranschlagt zu Fr. 30,000, 25 °/o, höchstens Fr. 7500 ; b. an die Kosten der Ausführung einer 15 ha umfassenden Drainage in den Gemeinden Safenwil und Rothacker, veranschlagt zu Fr. 42,400, 25--30 0/0 höchstens Fr. 12,190;

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6. dem Kanton Freiburg an die zu Fr. 99,200 veranschlagten Kosten der Entwässerung einer Fläche von 28,s ha in ,,Es Grands Prés" bei Rueyres-les-Prés 25 %, höchstens Fr. 24,800 ; 7. dem Kanton Waadt an die zu Fr. 645,000 veranschlagten Kosten für Entwässerung, Güterzusammenlegung und Weganlagen in den Gemeinden Lavey-village, Demoret, Bursins-Vinzel-Luins und Soubraz 20--SO %, höchstens Fr. 162,950.

(Vom 11. Dezember 1919.)

Herr Charles Redard, von Verrières, zurzeit Kanzleisekretar bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rio de Janeiro, wird zum Handelsattache bei der genannten Gesandtschaft ernannt.

(Vom 13. Dezember 1919.)

Der Bundesrat hat die Departemente für das Jahr 1920 unter seine Mitglieder verteilt wie folgt: Departement Vorsteher Stellvertreter Politisches: Bllüdespräsident Motta Vizepräsident Schulthess Inneres: Bundesrat Chuard Bundesrat Calonder Justiz und Polizei : Bundesrat Calonder ßundesrat Haab Militär : Bundesrat Scheurer Bundesrat Chuard Finanz: Bundesrat Musy Bundespräsident Motta Volkswirtschaft: Vizepräs. Schulthess Bundesrat Scheurer Post-u. Eisenbahn : Bundesrat Haab ßundesrat Musy Die Delegation für Auswärtiges wird für 1920 zusammengesetzt aus den Herren Bundespräsident Motta, Vizepräsident Schulthess und Bundesrat Calonder.

(Vom 16. Dezember 1919.

Dem zum Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Luzern ernannten Herrn Ilo C. Funk wird das Exequutur erteilt.

Dem an Stelle des Herrn Feit zum Konsul von Frankreich in Zürich ernannten Herrn René Ristelhueber wird das Exequatur erteilt.

Angesichts der gegenwärtig noch herrschenden Schwierigkeiten in der Beschaffung von Schächtfleisch aus dem Ausland

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·wird das Inkrafttreten des Bundesratsbeschlusses vom 10. Dezember 1919 (Aufhebung der Schächtbewilligungen, Bundesblatt 1919, Band V, Seite 414) auf den 31. März 1920 verschoben.

"Wahlen.

(Vom 8. Dezember 1919.)

Finanz- und

Zottdepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt Basel S. B. B.-Frachtgut: Schmutz, Robert, von Kehrsatz, zurzeit Kontrollgehülfe beim genannten Hauptzollamt.

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Bekanntmachungen von

Départemental) und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement an die Kantonsregierungen betreffend den Vollzug des Fabrikgesetzes.

(Vom 10. Dezember 1919.)

Es hat sich gezeigt, dass ein sehr grosser Teil der Gesuche um Bewilligung von Ausnahmen betreffend die Arbeitszeit nicht bis zum vorgesehenen Termine des 30. November (Art. 221 der Verordnung vom 3. Oktober 1919) eingereicht werden konnte.

Das gleiche gilt ohne Zweifel auch für die Vorlage der neuen Fabrikordnungen an die Kantonsregierungen. Der Grund liegt einerseits darin, dass die Bekanntmachung der Verordnung wegen typographischer Schwierigkeiten (Farbendruck der Stundenpläne) eine Verzögerung erlitt. Anderseits waren berufliche Verbände, die einheitliche Wegleitungen für ihre Mitglieder aufstellen, und zahlreiche einzelne Fabrikinhaber nicht in der Lage, ihre Vorarbeiten rechtzeitig durchzuführen, indem die neuen Vorschriften gegenüber dem bisherigen Zustande manche eingreifende Änderungen nötig machen.

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1919

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17.12.1919

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