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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1918 und 1919.

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Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

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Mehreinnahme

Mindereinnahme Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,404,635. 08 3,296,123. -- 3,217,165. 41 3,580,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36 4,731,770. 06 4,266,991. 03 3,332,306. 02 2,385,026. 41 4,021,228. 42

2,740,195. 62 3,143,992. 80 3,698,629. 93 5,216,595. 43 6,909,208. 66 5,991,340.67 6,483,099. 49

-- --

664,339. 46 152,130. 20

481,474. 52 1,636,581. 96 3,374,060. 35 1,651,484. 58 2,572,217. 13

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Total 44,021,035. 66 Auf Ende Juli 25,283,713. 72 34,183,062. 60 8,899,348. 88

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Auslosung von Obligationen der 3 7« eidgenössischen Anleihe von 1897.

Die Auslosung der per 31. Dezember 1919 zur Rückzahlung; gelangenden Obligationen der 3 °/o eidgenössischen Anleihe von 1897 wird Montag den 15. September 1919, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau, stattfinden.

B e r n , den 12. August 1919.

(2.).

Eidg. Finanzdepartement.

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Auslosung von Obligationen der 5 % II. eidg. Mobilisationsanleihe von 1914.

Die Auslosung der per i. Dezember 1919 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 5 °/o II. eidg. Mobilisationsanleihe von 1914 wird Montag den 1. September 1919, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71 Bundeshaus Westbau stattfinden.

B e r n , den 4. August 1919.

(2..)

Eidg. Finanzdepartement

Verschollenheitsruf.

Die Gebrüder Josef und Karl Egger, Söhne des Josef und der Anna Marie geborene Etlin, ersterer geboren den 16. Juli 1833 und letzterer den 17. Januar -1836, sind seinerzeit, angeblich in den 1850er Jahren, nach Amerika ausgewandert. Josef Egger hielt sich im Jahre 1872 sicherem Bericht zufolge noch in New-York auf, während Karl Egger einmal nach der Heimat zurückgekehrt,- bald aber wieder fortgezogen sein soll. Seither sind die%beiden verschollen.

Ferner ist über Franz Egger, Gärtner, .Sohn des Franz und der Agatha geborene Schubiger, geboren den 27. September 1874, der im Jahre 1889, unbekannt wohin, verreiste, seither keinerlei Nachricht mehr hierhergelangt.

Nachdem nun Interessenten das Begehren um Einleitung des Terschollenheitsverfahrens gestellt haben, ergeht zufolge Beschluss ·der obergerichtlichen Justizkommission hiermit an jedermann, der über Leben oder Tod der obigen drei Verschollenen oder das Vorhandensein allfälliger Nachkommen Angaben machen kann, die Aufforderung, diese Nachrichten bis spätestens den 31. August 1920 der Obergerichtskanzlei in Sarnen zukommen zu lassen.

Laufen während dieser Frist keine zuverlässigen Meldungen ein, so werden die unbekannt Abwesenden nach Massgabe von Art. 38 ZGB für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesenftwäre. Zumal wird der unter Verwaltung liegende Nachlass den gesetzlichen Erben ausgehändigt.

S a r n e n , den 11. August 1919.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkonimission, Der Aktuar: Job. Wirz.

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Verscholienheitsruf.

Hürlimann, Karl Josef, Sohn des Franz Dominik und der Klara Antonia geb. Müller, geboren am 30. April 1860, von Walchwil, ist seit wenigstens 35 Jahren nach Amerika ausgewandert, und es sind von ihm seither keinerlei Nachrichten hierher gelangt.

Auf Verlangen seiner Erben werden anmit der genannte Hürlimann, Karl Josef, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 31. Mai 1920 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich /AI melden. Sollte innert dieser IMst keinerlei Meldung eingehen, wird Hürlimann, Karl Josef, als verschollen erklärt und es können .alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 16. April 1919.

(3...)

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verscholienheitsruf.

Karl Mosch, Sohn des Albert Mosch und der Adelheid geb.

Müller, geboren den 20. Juli 1880 in Baar, Kupferschmied, von Frick, Kanton Aargau, zuletzt wohnhaft gewesen in Baar, ist seit 1904 nachrichtenlos abwesend.

Auf Verlangen der Geschwister des Abwesenden werden anmit der genannte Karl Mosch, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 15. Mai 1920 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird Karl Mosch als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der lod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Z u g , den 5. April 1919.

(3...)

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

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Jahr

1919

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4

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33

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.08.1919

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452-454

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10 027 226

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