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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

7l. Jahrgang.

Bern, den 11. Juni 1919.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis IX Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestelllungsgebühr.

Einrückungsgebühr: 15 Rappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Sämpfli £ Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 700,000 an den Motorwagendienst für 1919.

(Vom 30. Mai 1919.)

Unterm 4. März 1919 haben wir eine Botschaft betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Flugwesen und den Motorwagendienst für 1919 an die Bundesversammlung gerichtet, in welcher wir bei der Position Z Motorwagendienst und Z 2 Motorwagenpark die Bewilligung eines Postens von Fr. 90,573 beantragten.

Wir haben damals angenommen, dass für den Armeebedarf zirka 80 Motorlastwagen, 15 Personenwagen und 70 Motorräder behalten werden.

Heute sehen wir uns nun in der Lage, Ihnen die Erhöhung des Bestandes an Personenwagen um 40 Stück und die Bewilligung eines Postens von Fr. 70O,000 für deren Anschaffung zu beantragen.

Bei Einreichung unserer oberwähnten Botschaft glaubten wir, diese Auslage vermeiden zu können; infolge der Ereignisse konnten wir jedoch den Grenzdienst nicht reduzieren, und es müssen daher immer noch zirka 55 Automobile im Dienste bleiben. Dies hauptsächlich wegen der weit ausgedehnten Abschnitte, über die die Grenztruppen verteilt sind. Von diesen 55 Wagen besitzt Bundesblatt.

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Bd. III.

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die Armee lo zu eigen, während sie den Rest durch Requisition aufbringen muss.

Je länger, desto mehr machen aber die Besitzer Schwierigkeiten bei der Wagenstellung; Rekurse an das schweizerische Militärdepartement betreffend Rückgabe der Wagen sind keine Seltenheit mehr. Auch in der Fachpresse sind schon Artikel erschienen, die sich gegen die weitere Requisition von Motorwagen richten. Wir haben versucht, freiwillig gestellte Wagen zur Einmiete zu erhalten. Eine bezügliche Umfrage bei Automobilbesitzern hat aber ein total negatives Resultat ergeben.

Diese Verhältnisse und der Umstand, dass die jetzige Art der Einmiete von Personenwagen (Requisition) der Armee beträchtliche Kosten verursacht, haben uns veranlasst, die Frage zu prüfen, ob es nicht angezeigt wäre, die für die Armee unter den gegenwärtigen Verhältnissen benötigte Anzahl von Personenwagen anzukaufen.

Für den Ankauf spricht auch der Umstand, dass die vom Bunde zu beschaffenden Autos noch weitere nutzbringende Verwendung finden könnten bei eidgenössischen Verwaltungen, deren Betrieb die Haltung eines Personenautomobils erforderlich erscheinen lässt ; die mietweise Abgabe von nicht konstant benötigten Motorwagen an die eidgenössische Postverwaltung oder an Spitäler erscheint nicht ausgeschlossen. Wir verweisen auf die ·gute wirtschaftliche Verwendung, die die Lastautomobile der Armee finden.

Sollte man die Autos wider Erwarten für die Friedensverhältnisse nicht behallen wollen, so könnten sie ohne grosse Verluste verkauft werden. Übrigens wird die Armee nach Friedensschluss während der Manöver 40 Wagen im Minimum benötigen, die im Friedenszustande nicht mehr requiriert werden könnten, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Vor der Mobilmachung wurden für die Manöver die Automobile der Offiziere des freiwilligen Automobilkorps eingezogen, da aber -- infolge der Entwicklung des Motorwagendienstes -- die Institution der freiwilligen Automobiloffiziere in Wegfall kommen wird, kann auf diese Art der Wagenstellung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden.

An Mietgeld müssen gegenwärtig für 40 requirierte Autos per Tag zirka Fr. 600 bezahlt werden. Das ergibt im Jahr rund Fr. 219,000. Dazu kommen noch die beträchtlichen Auslagen für die Abschätzung.

Der Ankauf von 40 Motorwagen durch den Bund würde · 40 X Fr. 17,500= = Fr. 700,000 erfordern. Rechnet man von

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dieser Summe 15 °/o für Zins und Amortisation, so ergeben sich Fr. 105,000.

Stellen wir dieser Ausgabe von Fr. 105,000 die jetzigen Mietgeldkosten von Fr. 219,000 gegenüber, so machen wir Ersparnisse in der Höhe von Fr. 114,000.

Bei dem System der Requisition von Motorwagen, wie wir es haben, entstehen weitere Auslagen durch die Reparaturen.

Werden Autos ausländischer Provenienz reparaturbedürftig, so müssen die Ersatzteile extra angefertigt werden und kosten deshalb ein Mehrfaches. Dabei geht ausserdem eine Menge Zeit verloren, und während dieser Zeit der Nichtverwendbarkeit des Wagens muss doch ein Mietgeld, wenn auch in reduziertem Masse, für den in Reparatur befindlichen Wagen bezahlt werden.

Der Antrag auf Ankauf von Personenwagen für die Armee wurde nicht nur aus den eingangs erwähnten Gründen, sondern auch d eshalb nicht früher gestellt, weil der Armeebedarf an Personenwagen während des Ablösungsdienstesgrossen Seh wankungen unterworfen war, weil ferner infolge der Benzinrationierung genügend Autos ohne Schwierigkeiten erhältlich waren und weil die schweizerischen Automobilfabriken während des Krieges und unserer Mobilmachung die Fabrikation von Personenwagen eingestellt hatten und diese erst kurz vor Neujahr 1919 wieder aufgenommen haben. Jetzt wären unsere Fabriken in der Lage, in absehbarer Zeit durchaus geeignete Wagen zu liefern ; die Bestellung wäre auch ein sehr w i l l k o m m e n e r A r b e i t s a u f t r a g , der der drohenden Arbeitslosigkeit während des Überganges zur normalen Friedenswirtschaft einigermassen entgegenwirken könnte.

Fünfzehn von den zu bestellenden Wagen könnten speziell als Lazarettwagen, geeignet für den Krankentransport, eingerichtet werden. Die übrigen 25 wären für den Gebrauch der höhern Stäbe bestimmt und könnten diesen hei einer Mobilmachung ohne jeden weitern Zeitverlust, den die Requisition immer bedingt, gestellt werden.

Die Unterbringung der 40 Personenwagen würde keine Schwierigkeiten verursachen, da sie zusammen mit den Motorlastwagen der Armee verwaltet und in einer der schon bestehenden, der Armee gehörenden Parkhallen (Sursee oder Herzogenbuchsee) untergebracht werden könnten.

Der Ankauf der Wagen kann aus einem Teil des Erlöses, welcher durch den Verkauf der Armeemotorlastwagen erzielt wird, bestritten werden.

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Die Bestellung, die Überwachung der Fabrikation und die Übernahme der Motorwagen hätte durch die kriegstechnische Ab.teilung zu erfolgen. Verwaltet würden die Wagen durch den Motorwagendienst.

B o r n , den 30. Mai 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

(Entwurf.)

Bnndesbeschlnss betreffend

die Bewilligung eines Nachtragskredites fUr den Motorwagendienst für 1919.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai

1919, beschliesst: Es wird dem Bundesrat, in Ergänzung des Voranschlages des Militärdepartements für das Jahr 1919 und des Bundesbeschlusses vom --. Juni 1919 betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Flugwesen und den Motorwagendienst pro 1919, folgender Nachtragskredit bewilligt: Z. M o t o r w a g e n d i e n s t .

Z, 2. M o t o r w a g e n p a r k .

c. Anschaffungskosten für 40 Personenwagen Fr. 700,000.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 700,000 an den Motorwagendienst für 1919. (Vom 30. Mai 1919.)

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Jahr

1919

Année Anno Band

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23

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1079

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.06.1919

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479-482

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