539 # S T #

1 0

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 4,500,000 zur vorzeitigen Beschaffung von Leitungsbestandteilen für die Elektrifikation der schweizerischen Bundesbahnen.

(Vom 25. März 1919.)

Durch Beschluss des Bundesrates vom 5. August letzten Jahres sind diejenigen Fürsorgemassnahmen hei Arbeitslosigkeit in industriellen und gewerblichen Betrieben angeordnet worden, die Störungen des Erwerbes betreten, welche sich für Arbeiter während der ausserordentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Kriegszeit aus diesen ergaben*). Die seit Anfang des laufenden Jahres je länger desto schärfer in die Erscheinung tretende Arbeitslosigkeit hat uns veranlasst zu untersuchen, wie sich die eidgenössischen Beiriebe durch Schaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit bei der Bekämpfung der mit dem vollständigen Aufhören der Kriegsindustrie für unser, wirtschaftliches und soziales Leben verhängnisvoll werdenden Erscheinung wirksam betätigen könnten.

In einer zu diesem Zwecke auf den 25. Januar einberufenen Konferenz, an welcher auch die Verwaltung der Bundesbahnen vertreten war, wurden die verschiedenen Möglichkeiten eingehend erörtert und es ist dabei der Verwaltung unseres grössten nationalen Verkehrsunternehmens eine weitgehende Mithülfe nahegelegt worden. Die Generaldirektion hat sich bereit erklärt, der Arbeitslosigkeit im Interesse des Landes nach Möglichkeit zu steuern und zu diesem Zwecke Arbeiten in Angriff zu nehmen, die sich im allgemeinen für die Beschäftigung Arbeitsloser am besten eignen.

In Betracht kommen vorzugsweise Unterbauarbeiten für Stationserweiterungen und zweite Geleise, die zur Ausführung bereit sind. Die Generaldirektion wird solche Arbeiten an kleinere *) Siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXIV, S. 805.

5^0

Unternehmer mit der Verpflichtung vergeben, dass dabei in weitgehendem Masse Arbeitslose beschäftigt werden. Kredite hierfür sind nicht notwendig, weil dieselben im Bauvoranschlagc des laufenden Jahres enthalten sind und nötigenfalls die Posten für Unvorhergesehenes in Anspruch genommen werden können.

Als weitere Arbeiten von Bedeutung bezeichnet die Generaldirektion die vorzeitige Beschaffung von Leitungsbestandteilen für die Elektrifikation, wie solche auf der Strecke Erstfeld-Bellinzona zum Teil bereits verwendet wurden und durchgehends Verwendung finden sollen- und deren Konstruktion für einmal als feststehend zu betrachten ist. Diese Bestandteile sollen nun sofort für diejenigen Strecken vergeben werden, auf welchen in unmittelbarem Anschlüsse an die Bergstrecke der Gotthardbahn die Einführung des elektrischen Betriebes in Aussicht genommen ist, nämlich auf den Strecken Bellinzona-Chiasso 55 km Erstfeld-Arth=Goldau 33 ,, Arth=Goldau-Thalwil-Zürich . . . . 4 5 ,, Arth=Goldau-Luzern 28 ,, Luzern-Olten 56 ,, Dazu kommt als Fortsetzung der in Ausführung befindlichen Elektrifikalion Brig-Sitteri diejenige der Strecke Sitten-St. MauriceLausanne in einer Ausdehnung von 92 km.

Bei der Auswahl der für die vorzeitige Bestellung in Betracht fallenden Bestandteile war massgebend, dass es sich nur um feststehende, auf längere Zeit keiner Änderung unterworfene Konstruktionen handeln dürfe, die keine ausserordentlichen An-, forderungen an das Material stellen, dessen Beschaffung zum grossen Teile im Lande möglich ist und bei denen der Arbeitslohn die Kosten des Materials überwiegt. Als solche Bestandteile fallen hauptsächlich in Betracht: Ausleger, Konsolen und Joche der Tragwerke der Fahrleitung, verschiedene Armaturen zur Aufhängung und Verbindung von Fahrdrähten und Tragseilen, sowie Fahrleitungsmastsockel aus Zement. Die Ausgabensumme für die au vergebenden Bestandteile veranschlagt die Generaldirektion auf Fr. 5,400,000, wovon mehr als die Hälfte auf Arbeitslöhne, der Rest auf das Material entfällt. Für die Elektrifikation der Strecke Bellinzona-Chiasso (Cenerilinie) ist der Kredit von Fr. 14,820,000 bereits bewilligt. Darin sind für die vorstehend genannten vorzeitig zu vergebenden Bestandteile Fr. 900,000 inbegriffun, so dass der erforderliche Kredit nur Fr. 5.400,000 weniger Fr. 900,000, gleich Fr. 4,500,000 beträgt.

541

Der Verwaltungsrat der S. B. B. hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 1919 diesen Kredit unter Vorbehalt der Genehmigungdui'ch die eidgenössischen Räte, erteilt, dabei aber die Erwartung ausgesprochen, dass der Bund den Bundesbahnen einen angemessenen Beitrag an die Mehrkosten der vorzeitigen Beschaffung dieser Bestandteile bewilligen werde.

Schon in der eingangs erwähnten Konferenz vom 25. Januar ist von der Vertretung der Generaldirektion gewünscht worden, dass wir die Mehrausgaben im ungefähren Betrage von einer Million Franken zu Lasten des Bundes übernehmen möchten, Zur Begründung machte sie geltend, dass die Verwaltung der Bundesbahnen schon dadurch wesentlich zur Verminderung der Arbeitslosigkeit beitrage, dass sie trotz der bedeutenden Einschränkung des Zugsverkekrs von ihrem festangestellten Personal niemanden entlassen habe. Dazu komme, dass sieh die Bundesbahnen in Ansehung der gewaltigen Defizite, die ihnen der Krieg gebracht habe, sich selbst in einer außerordentlich schwierigen Lage befinden. Der Verwaltung könne daher nicht zugemutet werden, die mit der Anordnung von Notstandsarbeiten verbundenen Verluste an Zinsen und Mehrkosten von schätzungsweise rund Fr. 1,000,000 zu tragen, vielmehr sei es Sache der Eidgenossenschaft, diesen Verlust zu übernehmen.

Wir haben die von der Generaldirektion nachgesuchte Beitragsleistung schon vor erfolgter Beschlussfassung des Verwaltungsrates über das Kredithegehren abgelehnt, weil wir uns der Überzeugung nicht verschliessen konnten, dass dadurch bei Kantonen, Gemeinden und privaten Unternehmungen die Auffassung entstehen könnte, auch ihnen gegenüber erscheine unter den gegebenen Voraussetzungen eine Beitragsleistung angezeigt. Dadurch würde aber einer Unzahl Begehren gerufen, deren Erfüllung schon im Hinblick auf ihre finanzielle Tragweite für dea Bund nicht in Frage kommen kann. Neben dieser grundsätzlichen Erwägung fällt für unsere ablehnende Stellungnahme in Betracht, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die verlangte oder erwartete Beitragsleistung des Bundes gegenüber den Bundesbahnen unter Umständen gor nicht gegeben sein werden. Heute fehlen zuverlässige Anhaltspunkte dafür, dass den Bundeshahnen aus der vorzeitigen Bestellung der Bestandteile für die Elektrifikation ein Verlust im ungefähren Betrage von einer Million Franken erwachsen
werde. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass für die Beschaffung dieser Einrichtungen in dem Zeitpunkte, in welchem sie für den weiteren Ausbau der Elektrifikation tat-

542

sächlich benötigen werden, vielleicht ebenso hohe Preise bezahlt werden müssen als bei Vergebung im gegenwärtigen Zeitpunkte.

Auch der tatsächlich aus der vorzeitigen Beschaffung sich ergebende Zinsverlust könnte möglicherweise durch spätere höhere Gestehungskosten ganz oder wenigstens zum Teil wettgemacht werden, so dass für die Beitragsleistung jede tatsächliche Grundlage entfallen würde. Schliesslich entspricht die vorzeitige Beschaffung den Bestrebungen nach tunlichst rascher Durchführung der Elektrifikation unserer nationalen Eisenbahnunternehmung, was nicht verfehlen wird, den bestimmten Willen der zuständigen Behörden zu zeigen, diese Aufgabe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu lösen.

Aus allen diesen Erwägungen haben wir die Übernahme eines angemessenen Beitrages an die Mehrkosten der vorzeitigen Beschaffung der Bestandteile für die Elektrifizierung der Bundesbahnen, die ursprünglich als Bedingung der Kreditbewilligung gedacht war, abgelehnt, und wir müssen an diesem Standpunkte auch gegenüber dem Antrage des Verwalttingsrates (für dessen Stellungnahme wir übrigens alles Verständnis haben) festhalten, in welchem die Beitragsleistung nicht mehr ais förmliche Bedingung der Kreditbewilligung dieser Behörde enthalten ist. "Wir empfehlen Ihnen deshalb den nachstehenden Beschlussantrag zur Annahme, indem wir beifügen, dass die Angelegenheit als besonders dringlicher Natur in der am 24. März beginnenden ausserordentlichen Session ihre Erledigung finden sollte.

Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 25. März 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

543 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 4,500,000 zur vorzeitigen Beschaffung von Bestandteilen für die Elektrifikation der schweizerischen Bundesbahnen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht Ì. einer Eingabe der Generaldirektion dei» schweizerischen Bundesbahnen vom 1. März 1919 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 25. März 1919, beschliesst: 1. Der Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen wird zur vorzeitigen Beschaffung von Leitungsbestandteilen für die Elektrifizierung ihres Netzes im Anschlüsse an die Bergstrecke der Gotthardbahn zum Zwecke der Mitwirkung bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen Nachtragskredit bis auf Fr. 4,500,000 bewilligt.

2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 4,500,000 zur vorzeitigen Beschaffung von Leitungsbestandteilen für die Elektrifikation der schweizerischen Bundesbahnen. (Vom 25. März 1919.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

1083

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1919

Date Data Seite

539-543

Page Pagina Ref. No

10 027 058

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.