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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren betreffend Aufnahme folgenden Artikels in die Bundesverfassung: ,,Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen".

(Vom 22. November 1919.)

Der Bundeskanzlei sind Ende Juli 1919 109,536 Unterschriften von Schweizerbürgern übermittelt worden, welche verlangen, dass in die Bundesverfassung folgender Artikel neu aufgenommen werde: ,,Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen.a Sämtliche Unterschriften sind in üblicher Weise durch das statistische Bureau geprüft worden. Das Ergebnis der Prüfung ist aus der auf der folgenden Seite befindlichen Tabelle ersichtlich.

Das statistische Bureau macht dazu folgende Bemerkung : Die Gesamtzahl der eingereichten Bogen betrug 2631 mit 109,536 Unterschriften. Eine unverhältnismässig grosse Zahl dieser Bogen, nämlich 879 mit 39,389 Unterschriften, war insofern ungenügend beglaubigt, als auf ihnen die Zahl der Unterschriften weder in Ziffern, noch in Worten angegeben war. Solche Unterlassungen müssen, weil sie Missbräuche ermöglichen, wie bisher als Ungültigkeitsgründe für die betreffenden Bogen betrachtet werden. Dass diesmal eine so beträchtliche Anzahl Unterschriften (36 % der Gesamtzahl) in ihrer Gültigkeit aus dem genannten Grunde beanstandet werden müssen, ist auf die unzulängliche Wiedergabe der Beglaubigungsformel zurückzuführen, bei der nicht, was sonst immer geschah, ausdrücklich die Angabe der Zahl (auch in Worten) der zu beglaubigenden Unterschriften verlangt wurde.

Übrigens war die Beglaubigungsformel besonders im französischen

652

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri .

Schwyz ' Unterwaiden ob Unterwaiden nid Glarus Zue . .

Freiburs1 Solothurn Basel-Stadt . .

Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden . .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Militär .

dem Wald dem Wald . .

t . .

. ; .' .

. . . .

Schwein

Eingelangte Unterschriften

GUItige Unterschriften

UngUltige Unterschriften

13,077 21,721 4,381 338 1,568 342 . 182 501 455 9,360 1,731 566 2,383 1,806 458 272 6,421 4,108 8,277 4,931 3,430 17,653 1,966 2,770 341 498 109,536

10,296 14,865 4,038 99 881 248 151 420 388 1,952 897 370 779 1,469 437 267 5,938 1,719 4,909 3,058 .2,285 4,783 372 1,207 151 344 62,323

2,781 6,856 343 239 687 94 31 81 67 7,408 834 196 1,604 337 21 ·5 1 483 2,389 3,368 1,873 1,145 12,870 1,594 1,563 190 154 47,213

Text schwer verständlich und unklar abgefasst. Weitere 181 Bogen mit 6015 Unterschriften waren in anderer Beziehung ungenügend oder gar nicht beglaubigt (Bescheinigung bloss der Echtheit der Unterschriften, Beglaubigung durch nichtzuständige Personen, Fehlen der Unterschrift des Gemeindevorstandes oder dessen Stellververtreters usw.).

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, dass das Volksbegehren von 62,323 gültigen Unterschriften unterstützt wird und ì somit als zustande gekommen zu betrachten ist.

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Wir beehren uns daher, ihnen gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung das Volksbegehren nebst den dazu gehörenden Akten zuzuleiten.

Genehmigen Sie, hochgeehrte Herren, die erneute Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 22. November 1919.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates.

Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Steiger.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren betreffend Aufnahme folgenden Artikels in die Bundesverfassung: ,,Der Bund hat die Pflicht, Schweizerbürger, die die innere Sicherheit des Landes gefährden, unverzüglich in Schutz...

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1919

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1167

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26.11.1919

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