567 # S T #

1 0 5 2

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1920, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom

31. März 1919.)

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Berieht über den Entschädigungstarif pro 1920 zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Ausrüstung der Rekruten ist vom Grundtarif von 1918 abgeleitet, dazu wurden die inzwischen bewilligten Teuerungszulagen gerechnet. -- Infolge der schwankenden Preise der Rohmaterialien, sowie der stetsfort steigenden Arbeitslöhne kann dieser Tarif nur provisorisch aufgestellt werden, so dass dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderung dieser Ansätze gelassen werden muss.

Die Ausrüstung und Bekleidung der Rekruten des Jahres1920 soll im allgemeinen dieselbe sein wie im Jahre 191.9.

Da die Erstellung der zweiteiligen Gepäckausrüstung wegen momentan ungenügender Einfuhr von Rohmaterialien aus dem Ausland äusserst langsam fortschreitet, so kann die Abgabe nur in beschränktem Masse an die Truppe erfolgen; die Rekruten werden deshalb zum Teil mit dem Blachenstofftornister 14/17 und zum Teil mit dem Felltornister ausgerüstet.

Für die Lieferung von Militärtücher pro 1919 haben die Wolltuchfabrikanten eine durchschnittliche Erhöhung von zirka 30% gegenüber den letztjährigen Preisen gefordert. Da die bezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, so werden vorerst die noch vorhandenen Tücher verarbeitet; dieser Vorrat wird voraussichtlich für die auf 50 °/o reduzierte Rekrutenausrüstung genügen. Wir sehen uns daher veranlagst, pro 1919 gegenüber dem Jahre 1918 vorderhand keine Preisänderungen eintreten zu lassen.

568

Tnclisorte Waffenrocktuch . . . .

Hosentuch Reithosentuch Zeltdecken- und Kaputtuch .

Manteldeckentuch Aufschlaetuch

Preise vor der Mobilmachung

Preise pro 191 9

11.10 10.60 13.40 9.30

26. 05 2(5. 80 28. 65 25.25 24.50 22.20

·[·j

(gleich wio 1918)

Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss
Die auf der Tabelle I vorgesehene Entschädigung für Unkosten ist, solange der Bund den Kantonen die effektiven Kosten für die Instandstellung und den Unterhalt der Reserven vergütet,
B. Kriegsvorrat an neuen Ausrlistungsgegenständen.

Da der Bund den von den Kantonen bereitzuhaltenden Kriegsvorrat pro 1919 übernimmt und bezahlt, so fällt die im Jahre 1920 ·zu entrichtende Zinsvergütung dahin.

C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und den Magazinen.

Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungs- und Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 31. März 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ad or.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

!

Provisorischer Tarif für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1920.

Mitrailleure und Führer der MitrailleurKompagnien undGebirgsMitrailleurKompagnien

Mitrailleure der fahrenden MitrailleurXompagnien

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

22.80

22. 80

22.80

22.80

FUsiliere und Schützen

Fahrer der Dragoner, Guiden fahrenden und MitrailleurKompagnien Kavallerieund Mitrailleure Trompeter Fr.

5.55

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5.55

5. 55

40.70 5.55

69. 70

69.70

69.70

69.70

69.70

83.30

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83.30 83.70

Kanoniere der Feld-, Gebirgsund Fussartillerie, Säumer aller Truppen

Fahrer der Feld- und Fussartillerie Train, Hufschmiede und Trompeter, beritten

Motorwagendienst

Fr.

Fr.

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69.70

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11.-- 3.75 1.40

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66.70 3.50

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11.3.75 1.40

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11.80 3.75 1.30

4.80 4.60 4.90

4.60 4.90

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1.40 6.20 --.90

1.40 6.20 --.90

1.40 6.20 --.90

2.-

280. 50

1 2 3 4 5 6 7

Gregenstand.

+ Käppi 88/98 mit Garnitur ·fr Käppi 83/98 mit Garnitur, für Kaval erie . . .

Quartiermütze 14 ·i- Feldmütze 98 mit Kokarde für Radfa tirer .

Waffenrock 14 ohne Kragenpatten, Ärmelaufschlag, u n d Achselnummern . . . . L . . . .

Fusstruppenhosen 1 4 ( 2 Paar) . . ) . . . .

·fr Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) ' Reithosen 14 (2 Paar ohne Besatz) 5 : Kaput (ohne Kragenpatten und Achselnummern) .

Reitermantel (ohneKragenpatten und Achselnummern) ·fr Mantelkragen für Radfahrer .

Krawatte s i.

...

·fr Wadenbindeu ·fr Ledergamaschen (Stulpen für Radfahrer) Tornister 14/17

Stoff 70.70 4.30

11.-- 3.75 1.40

--.80 94 ATX.

24.--

11.80 3.75 1.30

83.70

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4.60 4.90

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4.60 4.90

4.60 4.90

4.60 4.90

1.40 1.40 6.20 6.20 --.90 --.90 2. 60 2 2 2.50 2- -i372. 20 ! 431. 30 387. 70 1.40 6.20 --.90

! Sappeure Pioniere, Kanoniere.

und Übrige Mitrailleure, ScheinwerferPontoniere GenieSappeure Pioniere Offiziers- (Bautruppen) truppen der der Ordonnanzen ' und (Verkehrs- FestungsFestungsFliegertruppen) truppen triippen Pioniere

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22.80

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Verpflegung

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83.70

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24.--

66.70 3.50

]_·[_ 3.75 1.40

Die mit "k bezeichneten Gegenstände werden durch die KJT. A. beschafft.

Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.

Trainsoldaten vom Bock fahrend erhalten keine Sporen. ' Berittene Ordonnanzen ein Paar Anschnallsporen, übrigd Rekruten 2 Paar lackierte Anschraubsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sporen (Fr. 1. 60 per Paar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nur 1 Paar). Sàintliche Sporen sind von der K. T. A. ab Lager zu beziehen.

1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.

Da im Zentralmagazin in Seewen-Schwyz eine genügende Anzahl Reithosen mit Besatz vorhanden ist, sollen nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenschulen verabfolgten Ersatz-Stiefelh äsen sind gesondert zu verrechnen.

Wird durch die K. M. V. beschafft.

Für das Einkleiden der Rekruteil, Bezeichnen, wiederholte Transporte und Reinigung der Ausrüstung.

--.80

41.20 16.40 3.90

41.20 16.40 3.90

57.75 --.80

70.70 4.30

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11.80 3.75 | 1.30

11.80 3.75 1.30

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66. 70 3.50 57.-- U 3.75 1.40

66.70 3.50

11.80 3.75 1.30

11.80 3.75 1.30

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41.20 16.40 3.90

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Gurten und Garnituren Tornister 98 , . . . ', Garnituren dazu Tornister 75/98 j Garnituren dazu Festungstornister 17 Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren Brotbeutel für Kavallerie 6 ·fr Rahmentasche Feldflasche 98 Kochgeschirr aus Aluminium 1 4 . . .

Kochgeschirr aus Stahlblech 82 Essbesteck Mannsputzzeug 14 Anstreichbürste mit Futteral
. Entschädigung für Unkosten 7

Fr.

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Sanität

1

4.60 4.90

4.60 4.90

4.60 4.90

4.60 4.90

4.60 4.90

4.60 4.90

1.40 6.20 --.90 3.10 2.50

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1.40 6.20 --.90

1.40 ;6.20 -^.90

1.40 6.20 --.90 !

2.-- 431.80 , 280.50

2. -- 294.--

1.40 6.20 -- .90 -- 2.--

302.--

11.80 3.75 1.30

4.60 !

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49.60 4.60 4.90

1.40 6.20 --.90

1.40 6.20 --.90

27-1 2.-- 429. 20 | 280. 50 j 280. 50

411. 95

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1

Mitrailleure und FUhrer der FUsiliere · Mitrailleurund Kompagnien Schützen undGebirgsMitrailleurKompagnien

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernannten Unteroffiziere des Jahres 1920.

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Fahrer der der Dragoner Mitrailleure Feld-.

Guiden.

fahrenden der fahrenden GebirgsMitrailleurund Mitrailleurund Kompagnien KavallerieKompagnien und Mltrailleure Fussartillerie Säumer aller Trompeter Truppen

Gregenstancl

Feldund Fu isartillerie Train, Hinschmiede und Trompeter, beritten

1 Motorwagendienst

Sappeure Pioniere, Kanoniere und und Mitrailleure übrige GeniePontoniere und Scheinwerfertruppen Offiziers(Bautruppen) pioniere Sappeure (VerkehrsOrdonnanzen der der und truppen) FestungsFestungsFliegertruppen truppen Pioniere

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Käppi 88/98 mit Garnitur . .

Käppi 83/98 mit Garnitur für Kavallerie Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde für Radfahrer Waffenrock 14 Fusstruppenhosen 14 Fahrhosen 17 für Radfahrer Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) .

Kaput Reitermantel ohne Achselnuminern Mantelkragen für Radfahrer Krawatte .

. .

Wadenbinden, Paar Ledergamaschen (Lederstulpen) Paar

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Essbesteck Mannsputzzeug 14 J) Anstreichbürste mit Futteral .

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») G lüden und I)ragoner er!lalten das F utzzeug 98 aus der Res erve.

Inha It des Mann sputzzeuges 1 Kleiderbiirste, 1 Schiabbürste, 50 g Seife, 1 Jfadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 2 gross e und 2 kleine Uniform!möpfe, 6 H<>senknöpfe, 1 Sämischleder oder Imi tation, 1 Ba umwollappe n, 1 Flanell appen, 2 m Schnur . Sämtlich«'. Rekruten erhalten 1 !Büchse Schiihfett, 1 Sti ick Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaachen 1 Büchse schwai^ze Lederwi 3hse. Diese Fettmittel iwerden von der Krlegsnuiterialverwaltu ng gratis an die kantonalen Ausrüs tungsverwaltungen abgegeben und sind i:a die Putzz« uge der Re traten einzvif Ollen.

* D]e Ofnziers-()rdonnanzen erhalten üt erdies'-jein iîur Korpsau Brüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug, NB. Der Bund >esehafft die Waffen m t zugehörig em Lederze ug. Leibwäsche hat der Rekrut auf [eigene Kosten anzuschaffen.

werden vom Bunde ein leitlich besc hafft. (T b edeutet Tar «O

[ ·ie Tornistei gurten und Garnituren für die To mister und Brotsäcke, sowie die mi t 4- bezeich neten Gegen stände

i

Tabelle III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuern innten Unteroffiziere des Jahres 1920.

Füsiliere und Schätzen

Mitrailleure Guiden, Kanoniere Kanoniere der fahrenden Fahrer und Kanoniere der Dragoner der Witr.-Komp., Trompeter und FUhrer Mitr.u.FUhrer und Feldartillerie Fussartillerie der Gebirgsd.Milr.-Komp. derfahrenden Kavallerieund Feld(15 cm und Gebirgs- Mitrailleure artillerie.

Mitrailleure Haubitzen Haubitzen) Mitr.-Komp.

Fahrer der FeldTrain, un d Hufschmiede Fussartillerie, Sa und '«er und berittene Trompeter Trompeter

Säumer aller Truppen

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Sägebajonett 14 (schweres Mo dell) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 96 (leichtes Mod eil) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 81 mit Scheideta sehe Faschinenmesser 15 mit Schei detasche Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, G abeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Feldpostpacker : Faschinenm aoguT* 1>und Revolver 7,s mm Feldpostordonnanzen : ,, Feldpostsekretär mit Korpora1- und Wachtmeistergrad : Faschinen m esser und Pistol*>

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Dolchbajonett mit ScheidetascHe

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Kanoniere, Mitrailleure, Pioniere, Sappeure der Festungstruppen

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Gewehr 11 oder 96/11 mit Eiemen und Putzzeug Karabiner 11 mit Riemen une Putzzeug Patrontaschen 98, zweiteilige Ladersäcklein 75 (Reserve) . ' . ' . ' . ' . ' . ' . ' . ' . ' .

Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 . . . · .

Gabeltragriemen 11 .

Putzzeugtäschchen 89, leer .

Patronenbandelier 98 Soldatenmesser 0 8 . . . .

Säbel 96/02 für Kcivallerie, mit Koppel und Schlagband

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2 Feldweibel, Fouriere u ad Trompeter der Kav'allerie ; berit tene Unterò fiziere, Trompeter der Artillerie un d des Trains; Wachtmeister, Fahre r, Trompeter der fahrenden Mitrailleure; sämtliche Unteroffiziere, Trompeter, Arbeiter der Gebirgsartillerie, sowie sämtliche Säumer) Unteroffis nere und HIifschmiede.

3 Adjutant-Ui iteroffiziere, Feldweibel und Fouriei·e.

) 4 Waehtmeist er, Fahrerk arporal und Trompeter der fahrend en Mitraille are; berittene Wachtmei ster. Fahrer korporale, berittene Trompeter der àArtillerie; Trainwachtmeister und Trainkorporale ; Sanitätsgefreiter der Kavallerie-Einheiten.

)

569

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

die vom Bunde für das Jahr 1920 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 31. März 1919, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1920 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle l festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen wird im Jahr 1920 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.

3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungsund Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. I.

42

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1920, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 31. März 1919.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

1052

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1919

Date Data Seite

567-569

Page Pagina Ref. No

10 027 063

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