155 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Oktober 1919.)

Dem zum mexikanischen Generalkonsul in Bern ernannten Herrn Manuel Bauche A l c a l d e wird das Exequatur erteilt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und'gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die ämtliche Prüfung und Stempelung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidg.

Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant: Fabrique d'appareils Electriques ,,Chasseral", S.A.

St-Imier.

Induktionszähler für mehrphasigen Wechselstrom, Type T 3, für Drehstrom ohne Nulleiter; für Drehstrom mit Nulleiter bei Einführung von nur 2 Phasen und dem Nulleiter, sowie für verketteten und unverketteten Zweiphasenstrom.

Fabrikant: Brown, Boveri & Cie. A.-G. in Baden.

S

Typen E 10, E 10 a bis g von 16 2/3 Perioden an aufwärts.

S Stromwandler,

Fabrikant : Compagnie pour la Fabrication des Compteurs et Matériel d'Usines à Gaz, Paris.

für einphasigen Wechselstrom und Dreileiter), Type A. C. T. III.

SB e rInduktionszähler n , den 13. Oktober 1919.

(Zwei-

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission : J. Landry.

156

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1918 und 1919.

·

Monate

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

1918

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1919

1919

Fr.

Fr.

8,404,535. 08 3,296,123. 3,217,155. 41 3,580,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36 4,731,770. 06 4,266,091. 03 3,332,306. 02 2,385,026. 41 4,021,228. 42

2,740,195. 62 3,143,992. 80 3,698,629. 93 5,216,595. 43 6,909,208. 66 5,991,340. 67 6,483,099. 49 5,264,343. 53 6,020,070. 03

Mehninnahn»

Mindereinnahm»

Fr.

Fr.

-- -- 481,474. 52 1,636,581. 96 3,374,060. 35 1,651,484. 58

664,339. 46 152,130. 20

-- -- --

2,572,217. 13 532,573. 47 1,753,079. --

-- -- -- --

Total 44,021,035. 66 Auf Ende Sept. 34,282,474. 81 45,467,476. 16 11,185,001. 35

--

Verzeichnis der allgemeinen Ausfuhrbewilligungen.

Die eidgenössische Oberzolldirektion hat ein neues Verzeichnis der auf 10. Oktober 1919 in Kraft gesetzten allgemeinen Ausfuhrbewilligungen herausgegeben. Das Verzeichnis, welchem als Anhang die Vorschriften betreffend die Ausfuhr von Verpackungsmaterial und den gebrochenen Transit beigegeben sind-, wird je nach Einräumung weiterer Erleichterungen durch Nachträge ergänzt werden.

Dasselbe kann bei der schweizerischen Oberzolldirektion, den Kreiszolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von 80 Cts. per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 11. Oktober 1919.

(2.).

Eidg. Oberzolldirektion.

157

Ausschreibung von Zollgehülfenstellen.

Die schweizerische Zollverwaltung ist im Falle, eine Anzahl zur Erledigung gelangter Stellen von Zollgehülfen II. Klasse zur Bewerbung auszuschreiben. Anmeldungen werden von der unterzeichneten Amtsstelle entgegengenommen.

Als Zollgehülfen werden nur solche Bewerber angestellt, die körperlich, insbesondere auch hinsichtlich der Hör- und Sehorgane, unbedingt tauglich sind, guten Leumund geniessen und sich über gute Kenntnis mindestens zweier Landessprachen, sowie über einen dem Besuch einer vierklassigen Sekundärschule entsprechenden Grad allgemeiner Bildung ausweisen können. Geläufige deutliche Handschrift ist unerlässlich.

Den Vorzug erhalten Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Handelsschulen, Industrieschulen etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Betätigung auf merkantilen Gebieten besondere Eignung für den Zolldienst voraussetzen lässt.

Es können nur Schweizerbürger berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 28. Altersahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, die Rekrutenschule bestanden haben.

Um sich über ihren Bildungsgrad auszuweisen, haben diejenigen Kandidaten, deren Anstellung in Frage kommen kann, eine Prüfung zu bestehen.

Die Anstellung erfolgt nach Bedarf und zunächst probeweise auf 12 Monate mit Fr. 160 monatlicher Besoldung, nebst Teuerungszulage. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, dass Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und dass nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Zollverwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit ohne weitere Entschädigung zu entlassen, wenn aus irgendeinem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfo II. Klasse beträgt Fr. 2200, nebst Teuerungszulage. Für Bewerber mit abgeschlossenen akademischen Studien kann die Anfangsbesoldung angemessen erhöht werden.

Der Anmeldung, die in wenigstens zwei Landessprachen abgefasst sein soll, sind die nötigen Ausweise über Schulbildung Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. V.

.

13

150

und bisherige Tätigkeit, ein Leumunds- und ein ärztliches Gesundheitszeugnis, sowie das Militärdienstbüchlein beizulegen.

B e r n , den 4. Oktober 1919.

(2..)

Schweiz. Oberzolldirektion.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende August .

September Januar bis Ende September

1919

1918

Zu-oder Abnahme

1099 474 1573

227 9 236

-f- 872 +465 -f 1337

Bern, den 10. Oktober 1919.

(B.-B. 1919, V, 72.)

Eiclg. Auswanderungsamt.

Das Justiz- und Polizeidepartement hat die Mieterschutzverordnungen nachfolgender Gemeinden genehmigt: Kt, Bern: Grossaffoltern genehmigt 11. Juli 1.91t) Seftigen ,, 11. Juli 1919 Langnau ,, 17. Juli 1919 Kleindietwil ,, 22. Juli 1919 Attiswil ,, 2. August 1919 Oberbipp .', 2, August 1919 Hindolbank !, 9. August 1919 Port '.n 15. August 1919 Thierachorn ., 6. September 1919 Seeberg '.n 15. September 1919 Delsberg .', 20. September 1919 Kt. Freiburg : Freiburg .|, S.Juli 191.9 Kt. Baselland : Allsohwil ',, 9. August 1919 Läufelfingen 23. August 1919 V1

159

Verlassenschaften von Schweizern im Ausland.

Erbenermittlung.

Im Oktober 1918 ist in Vihzelles (Saône et Loire) mit Hinterlassung eines kleinen Nachlasses ein Charles Güster (oder Küster), angeblich geboren den 10. Dezember 1889 als Sohn des Peter Joseph und der Marie Vanderpel, von Beruf Landwirt, verstorben; anfänglich als belgischer Flüchtling betrachtet, wird nun behauptet, er sei Schweizerbürger gewesen.

Wer irgendwelche Angaben machen kann, die zur Feststellung des Heimatortes des Erblassers oder zur Ermittlung der Erben führen könnten, wird ersucht, hiervon dem eidg. Justizund Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

B e r n , den 3. Oktober 1919.

(2..)

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Justizabteilung.

Verschollenheitsr uf.

Jakob Lehmann, Sohn des Jakob Lehmann und der Rosina geb. Burkhalter von Nennigkofen, Kanton Solothurn, zuletzt gewesen in Basel und von dort im Jahre 1888 verreist, vermutlich nach Amerika, ist seit 1888 nachrichtenlos abwesend.

Auf Verlangen der Geschwister des Abwesenden werden anmit der genannte Jakob Lehmann, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 15. Oktober 1920 bei der Gerichtskanzlei Bucheggberg-Kriegstetten in Solothurn mündlich oder schriftlich sich zu melden.

Sollte während dieser Frist keine Meldung eingehen, wird Jakob Lehmann als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod "bewiesen wäre. (Art. 38 ZGB.)

S o l o t h u r n , den 7. Oktober 1919.

Der Gerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtier.

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1919

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41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

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15.10.1919

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155-159

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10 027 287

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