234 "Wahlen.

(Vom

9. Mai 1919.)

Justiz- und Polizeidepartement.

V e r s i c h e r u n g s a m t.

Vizedirektor: Dr. jur. Blattner, Emil, von Aarau, bisher juristischer Experte des Versicherungsamtes.

Kommerzieller Experte: Völlmy, Hans, von Basel, bisher kommerzieller Beamter des Versicherungsamtes.

# S T #

Bekanntmachungen VOll

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidg, Kriegsgewinnsteuer.

Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung.

Unter Hinweis auf den Bundesratsbeschluss vom 18. September 1916 betreffend die eidgenössische Kriegsgewinnsteuer (siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXII, S. 351) wird hiermit folgende Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung für die Kriegsgewinnsteuer des Geschäftsjahres 1918 erlassen : Die Einzelpersonen und Erwerbsgesellschaften (mit Inbegriff der Genossenschaften, Vereine mit Erwerbszweck usw.), die im Jahre 1918 steuerbare Kriegsgewinne erzielt haben, werden autgefordert, dieselben bis spätestens am 10. Juni 1919 bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern anzumelden. Die Aufforderung betrifft die Einzelpersonen und Gesellschaften, die ihre Rechnungen übungsgemäss mit dem Kalenderjahre (auf den 31. Dezember) obschliessen. Dagegen werden von ihr nicht berührt die Firmen, die ihre Rechnungen übungsgemäss nicht auf das Ende, sondern im Laufe des Jahres abschliessen. Dieselben hatten die Steuererklärung für das Geschäftsjahr 1917/18 bereits einzureichen

235

und diejenige für das Geschäftsjahr 1918/19 -wird ihnen später abverlangt werden.

Soweit die Steuerpflichtigen der eidgenössischen Steuerverwaltung schon bekannt sind, werden ihnen Formulare zur Selbsterklärung der steuerbaren Kriegsgewinne zugestellt. Sie haben die Selbsterklärung innert -14 Tagen nach Erhalt gehörig ausgefüllt und unterschrieben mit den.nötigen Belegen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung usw.) der eidgenössischen Steuerverwaltung mittels eingeschriebenen Briefes einzusenden. Die Ausfüllung und Rücksendung des Formulars hat auch dann zu erfolgen, wenn der zur Abgabe der Steuererklärung Aufgeforderte keine Kriegsgewinne erzielt hat oder sich sonst nicht als steuerpflichtig erachtet.

Für Personen, die seit dem 1. Januar 1918 gestorben sind, haben die Erben die Steuererklärung einzureichen.

Wer ein ihm zur Abgabe der Steuererklärung zugestelltes Formular nicht rechtzeitig und nach Vorschrift ausgefüllt und belegt zurücksendet, kann mit einer Ordnungsbusse von Fr. 5 bis Fr. 50 bestraft werden.

Der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger kein Formular erhalten bat, entbindet ihn nicht von der Pflicht der Selbsteinschätzung..

Steuerpflichtige, denen bis zum 10. Juni 1919 kein Formular zugekommen ist, haben sofort ein solches bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zu verlangen.

Ein Steuerpflichtiger, der bis zum 10. Juni 1919 steuerbare Kriegsgewinne des Geschäftsjahres 1918 bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern nicht anmeldet, macht sich der Steuerverheimlichung schuldig, und es haben nach Blassgabe von Art. 30 des Bundesratsbeschlusses betreffend, die Kriegsgewinnsteuer er oder seine Erben das Doppelte der hinterzogenen Steuer nachzuzahlen; überdies kann eine Steuerbusse von Fr. 100 bis Fr. 25,000 ausgesprochen werden.

Bei diesem Anlass werden auch diejenigen Steuerpflichtigen, die Kriegsgewinne früherer Steuerperioden noch nicht angemeldet haben, ermahnt, das Versäumte ohne Verzug nachzuholen. Die Strafe wegen Nichtanmeldung von steuerpflichtigen Gewinnen muss natürlich um so höher ausfallen, je länger sich der Pflichtige der Besteuerung entzieht, B e r n , den 9. Mai 1919.

(3.)..

Eidg. Steuer-Verwaltung.

236

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1918 und 1919, 1918

Monate

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juiii . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

3,404,535. 08 3,296,123. 3,217,155. 41 3,580,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36 4,731,770. 06 4,266,991. 03 3,332,306. 02 2,385,026. 41 4,021,228. 42

Fr.

!

1919

mo Mehreinnahme

Mindereinnahmä

Fr.

Fr.

2,740,195. 62 -- 3,143,992. 80 -- 3,698,629. 93 481,474. 52 5,216,595. 43 1,636,581. 96

664,339. -16 152,130.20] --

!

-- 1

·

i l 1

1

1

Total 44,021,035. 66 Auf Ende April 13,497,826. 96 14,799,413. 78 1,301,586. 82

1 -

'

Patentierte Grundbuchgeometer.

Nach bestandener praktischer Prüfung haben das schweizerische Patent als Grundbuchsgeometer erhalten : Birrer, Alfred, geb. 1889, von Luthern.

Deppeier, Robert, ;i 1893, ·n Oerlikon.

Froidevaux, Georges, r> 1894, ;i Muriaux.

Fnrrer, Karl, 1894, ·1 "Winterthur.

11 Moggi, Balthasar, 1894, ·n Santa Maria.

V) Pasquier, Louis, ·,i 1897, ·n Bulle.

Pfanner, Henri, 1898, -,i Cormondes.

Y) Rauss, Ernst, 1892, 11 Freiburg.

1) Rieder, Karl, 1895, V) Ormalingen.

Theiler, Arnold, 1894, Hasle.

T) Vi Trutmann, Oskar, 1896, V) Küssnacht.

11 Witzig, Heinrich, 1895, 11 Ober-Statninheim.

11 Wohlgemuth, Fritz, ·n 1896, ·n Neftenbach.

B e r n , den 2. Mai 1919.

Schweizerisches Grundbuchamt.

237

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

fronst

Januar bis Ende März April

1919

1918

Zu-oder Abnahme

.

.

141 119

104 26

-f 37 -f 93

Januar bis Ende April .

.

260

130

+130

B e r n , den 9. Mai 1919.

(E.-B. 1919, II, 61.)

Schweiz. Auswanderungsamt,

Mieterschutzverordnungen.

Das Justiz- und Polizeidepartement hat gemäss Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 5. August 1918 die Mieterschutzverordnungen folgender Gemeinden genehmigt: Orpund (Kanton Bern), genehmigt 3. April 1919.

Bleienbach (Kanton Bern), 3. 11 . 11 11 Wangen a. A. (Kanton Bern), 4. 11 n ·n Wolfisberg (Kanton Bern), . 4. 11 ·n n 4. r, Urtenen (Kanton Bern), 11 11 4. 11 Binningen (Kanton Baselland), 11 11 Muttenz (Kanton Baselland), 9.

11 ·n Lotzwil (Kanton Bern), 11. n · n n

Aufforderung.

Am 10. April abhin sind in einer in der Nähe des Rheinufers gelegenen Feldhütte bei Rheineck, die von unbekannter Hand gewaltsam erbrochen worden war, 137 kg Schokolade vorgefunden und beschlagnahmt worden, weil es sich offensichtlich um zum Ausfuhrschmuggel bestimmte Ware handelte.

Wer auf diese Ware Anspruch erhebt, wird hiermit aufgefordert, dies innert einer Frist von 20 Tagen, vom heutigen Datum an gerechnet; beim Zollamt Rheineck zu tun, ansonst die Ware konfisziert und öffentlich versteigert wird.

B e r n , den 7. Mai 1919.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Jahr

1919

Année Anno Band

2

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19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.05.1919

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234-237

Page Pagina Ref. No

10 027 108

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