1 0 4

n

3

#ST#

1

Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

7l. Jahrgang.

Bern, den 12. März 1919.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 1% Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr : 15 Kappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

# S T #

1207

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Flugwesen und den Motorwagendienst für 1919.

(Vom 4. März 1919.)

In der Botschaft an die Bundesversammlung zum Voranschlag des Militärdepartements für das Jahr 1919 vom 17. Januar 1919 (zweite Vorlage) haben wir die Ansicht vertreten, dass für das F l u g w e s e n und den M o t o r w a g e n d i e n s t noch keine detaillierten Kredite zu fordern, sondern die notwendigen Beträge vorderhand noch dem Konto Kriegsmobilmachung zu entnehmen seien.

Am 12. Februar 1919 haben jedoch die eidgenössischen Räte den Bundesrat eingeladen, für die nächste Session eine Ergänzung des Voranschlages für das Militärdepartement zu unterbreiten, welche die Ausgaben für das Flugwesen und den Motorwagendienst enthält.

In Ausführung dieses Auftrages beehren wir uns, Ihnen hiermit die verlangte Ergänzung in Form von Nachtragskreditbegehren zu unterbreiten.

Motorwagendienst und Flugwesen bestanden, abgesehen von einem kleinen freiwilligen Automobilkorps, vor der Mobilmachung 1914 nicht. Beide Dienste sind erst während des Krieges nach und nach geschaffen worden. Die Kosten gingen zu Lasten des Kontos Kriegsmobilmachung, das gesamte Personal, auch dasjenige für die Administration, wurde durch Kommandierung beigestellt.

Die Entwicklung beider Dienste in Friedenszeiten ist noch ungewiss. Darum konnten auch ihre Budgets nicht mit der Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. I.

26

342 Sicherheit langjähriger Erfahrung aufgestellt werden. Die getroffenen Organisationen beschränken sich auf das unter den heutigen Verhältnissen absolut unerlässliche auf Grund von provisorisch für das Jahr 1919 aufgestellten Organisationen. Ob eine weitere Vereinfachung im Motorwagendienst durch Verkauf einer grösseren Zahl von Wagen noch eintreten wird, lässt sich mit Gewissheit heute noch nicht überblicken. Ebenso fehlen Erfahrungen mit der neuen Organisation des Flugwesens; eines aber steht fest, dass damit gegenüber 1918 eine Ersparnis von einer Million erreicht wird.

Im übrigen gestatten wir uns, auf die Bemerkungen zu den einzelnen Kreditposten zu verweisen.

Y. Militärflugwesen

Fr. 1,300,000

Die Einnahmen und Avisgaben pro 1918 wurden auf allgemeinem Mobilmachungskredit verrechnet. Die p r o v i s o r i s c h e O r g a n i s a t i o n pro 1919, auf die der gegenwärtige Voranschlag basiert, erforderte eine neue Regelung des Budgets, weshalb Rechnung und Voranschlag pro 1918 für die einzelnen Positionen nicht zum Vergleich herangezogen werden können.

"Wir lassen statt dessen eine summarische Darstellung der Entwicklung der Verhältnisse im Flugwesen folgen : ninnai- una ZivilTrainierte Piloten Plugzeiige Truppe im Jahr VerwaltungsDienst personen Flieger Schiller kosten

1914 1915 1916 1917

9 10

1918 1919

62 30

20 36

--

5 12 21 ' 30 14

8 8 25 50 50 50

20 M.

60 M.

80 M.

150 M.* 250 M.*

--

6 8 10 17 40 110

100,000 340,000 306,000 1,100,000 2,300,000 1,300,000

* Eine Wachtkompagnie und die Sappeure nicht Inbegriffen.

Die Kosten für die bereits in Arbeit befindliche Planio des Flugplatzes Dübendorf, für die einjährige Pacht des Flugplatzes Spreitenbach und für die bestellten neuen Flugzeuge sind durch dpezialkredite auf allgemeine Mobilmachung gedeckt.

I. ISinnalunen.

Wegen absoluter Unmöglichkeit der Vorausberechnung werden keine Einnahmen aufgeführt. Falls solche infolge Einführung von Passagier- oder Postflügen und des Luftphotographondienstes er-

343

zielt werden, müssteri sie in erster Linie für die Bestreitung dieser Betriebe verwendet werden, ein eventueller Überschuss für dringende Ausgaben, die aus Sparsamkeitsrücksichten sonst auf später zu verschieben wären.

II. .A_iisgf ab en.

Y. 1, Ständiges Personal

Fr. 625,000

Das s t ä n d i g e P e r s o n a l ist auf das ä u s s e r s t e M i n i m u m reduziert. Es umfasst: Instruktoren . . . .

5 Beamte 9 Angestellte . . . . 4 7 Arbeiter 49 Total 110 De r* g e g e n w a r t i g e B e s t a n d (Übergang -- Mitte Februar) ist: Ständige Offiziere . .

13 Angestellte . . . . 4 8 Arbeiter _88 Total 149 Im bisherigen M i l i t ä r b e t r i e b war der Bestand: Ständige Offiziere . .

20 Schulgeschwader. . . 250 , , . , , . . ,, , -HT t,ii · Wachtkompagnie . .

,,. ..

,° Zmlpersonal . . . .

Total

-t SA ( (zugleich für Trans150 , ,,, , ,. ., Ar. l port-u. Platzdienst.')

40 460

u. Instruldionspersonal Fr. 56,975 Schulkommandant, zugleich Flugplatzdirektor ; Schuladjutant, Chef Fluglehrer und zwei Fluglehrer.

b. InstruMionsaushülfen . . . . . . Fr.

500 Dozenten für theoretischen Unterricht mit Stundensalär.

c. Beamte Fr. 70,812 Nach 3er für das Jahr 1919 provisorisch angenommenen Organisation gliedern sich die Beamten im wesentlichen in zwei Gruppen: in die technische und die kaufmännische Abteilung.

Der komplizierte Betrieb eines Flugplatzes mit Fliegerschule etc.

erfordert eine Reihe von technischen Spezialisten und Kaufleuten, die im Flugwesen durchaus bewandert sein müssen.

344

d. Hangarpersonal Fr. 103,428 Das Hangarpersonal umfasst 20 Spezialmechaniker zur Bedienung von 30 Flugzeugen für Monatsflieger und 20 Flugzeugen für Schuldienst; diese sind ständig im Gebrauch.

30 weitere Flugzeuge, die abwechslungsweise auch zur Verwendung kommen, gelangen nächstens zur Ablieferung.

Die Bedeutung, welche der Bedienung und dem Unterhalt der Flugzeuge zukommt, verlangt ein an Zahl und hauptsächlich an Qualität absolut genügendes Personal.

e. Werlcstättenpersonal Fr. 187,098 Die Werkstätten dienen der Reparatur der Flugzeuge, soweit diese nicht durch die Industrie besorgt werden kann. Sie umfassen : Motorenwerkstätte, Motorenmontage, Reparaturmontage, Mech. Werkstätte, Spenglerei, Mech. Schreinerei, Propellerschreinerei, Sattlerei, Gummireparatur, Elektriker.

Diese Mannigfaltigkeit verlangt natürlich auch ein entsprechend zahlreiches Personal. Es zählt 33 Mann.

f. Automobilpersonal Es umfasst 4 Chauffeure.

y. Photographenpersonal Ein Photograph.

Fr. 21,450 Fr. 4,680

h. Bureau- und Magaeinpersonal . . . Fr. 77,824 Die Beschaffung und Lagerung des Betriebs- und Verbrauchsmaterials wie die Kontrolle des Verbrauchs in der weitläufigen Anlage erfordern eine gut gegliederte kaufmännische Organisation.

Das hierfür erforderliche Personal zählt 16 Mann.

i. Personal für Zeughaus und Militärkontrollwesen Fr. 12,680 Es umfasst 3 Mann, einen Kopisten, einen Zeughausarbeiter und einen Hilfsarbeiter.

345 lt. Kasernen una Platzpersonal . . ; . Fr. 79,090 17 Mann, wovon 6 SicherheitsWächter und 7 Hülfsarbeiter, letztere für grössere Transporte und allgemeine Platzordnung.

Die Übergangszeit vom bisherigen ausschliesslichen Militärbetrieb zum Friedensbetrieb erfordert die vorübergehende Einstellung von Aushülfspersonal. Wir setzen hierfür an Fr. 10,463.

Y. 2. Fliegertruppe, Ausbildung und Training

.

. Fr. 300,000

a. Fliegerschulen Fr. 30,000 15 Flieger müssen noch fertig ausgebildet werden.

b. BeobachterJcurse.

Von der Ausbildung neuer Beobachter wird abgesehen.

c. Monatsflieger Fr. 154,000 Der Betrag setzt sich zusammen aus : aa. Monatsfliegerentschädigungen 30 Monatsflieger à Fr. 400 per Monat Fr. 144,000 ob. Reiseentschädigungen . . . . ,, 10,000 Total Fr. 154,000 Jeder Flieger hat monatlich acht Flugstunden zu absolvieren, bei einer Entschädigung von Fr. 50 pro Stunde.

d. Resermfliegerentscliädigungen . . . . F r . 28,000 Aus Ersparnisgründen wurde die Zahl der Monatsflieger auf 30 reduziert; dies nötigte dazu 32 Monatsflieger in die Reserve zu versetzen. Damit fielen für die hiervon Betroffenen die Entschädigungen dahin, auf die sie für die Monatsflüge Anspruch gehabt hätten. Zur Schaffung eines billigen Ausgleiches hat der Bundesrat durch Beschluss vom 1. Februar 1919 den zur Reserve versetzten Monatsfliegeru eine einmalige Entschädigung von Fr. 900 bewilligt.

e. Militärfliegerprämien Fr. 41,400 Die Ernennung zum Militärflieger gibt Anspruch auf eine Prämie von Fr. 1500, zahlbar in zwei Raten von Fr. 900 (am Ende des ersten Dienstjahres) und Fr. 600 (am Ende des zweiten Dienstjahres'als Militärflieger).

346

f. Beobachter Fr. 33,500 Der Betrag setzt sich zusammen aus: aa. Beobachterentschädigungen: 19 Beobachter à Fr. 150 pro Monat während 10 Monaten (das Training beginnt am l. März) Fr. 28,500 bb. Reiseentschädigungen ,, 5,000 Total Fr. 33,500 Die Beobachter können monatlich zu drei Flugstunden kommandiert werden. Sie erhalten hierfür eine Entschädigung von Fr. 50 per Flugstunde.

g. Beobachterprämien Fr. 7,000 Jeder Beobachteroffizier erhält nach dem vollendeten zweiten und fünften Dienstjahr als Beobachter je eine Prämie von Fr. 500.

U. Offiziere und Mannschaften . . . . Fr. 5,300 Vorgesehen ist ein zehntägiger Spezialkurs für taktisch administrative Weiterbildung (6 angehende Einheitskommandanten, 13 Piloten, 19 Beobachter, 12 Unteroffiziere), welcher Fr. 10,000 kosten wird. Die Kostendifferenz von Fr. 4700 wird durch Ersparnisse an Monatsflieger- und Beobachterentschädigungen des betreffenden Monats gedeckt.

Wenn Teile der Fliegertruppe sonst noch mobilisiert werden, so sind die betreffenden Kosten nicht im Jahresbudget /AI verrechnen, sondern auf Mobilmachungsrechnung zu setzen.

Dasselbe gilt für die Kosten, die durch im Dienst gehaltene Offiziere und Mannschaften nach dem l. Januar 1919 entstanden sind.

Y. 3. Betriebs- und Verbrauchsmaterial

.

.

. Fr. 300,000

a. Betriebsmaterial für Instruktionssweclte

Fr.

500

b. Munition und pyrotechnische Artikel .

,,

2,500

c. Betriebsmaterial für den Flugdienst . T) 177,700 Benzin 2880 Monatsfliegerstunden 1000 Schulstunden 3880 Stunden à 28 kg à' Fr. 1. 10 . Fr. 119,500 Öl 3880 Stunden à 5 kg à Fr. 3 . . ,, 58,200 Total

Fr. 177,700

347

d. Betriebsmaterial für Bedienung der Fktgeeuge Fr. 9,000 Petrol, Flugzeuglacke und Farben, technische Spezialitäten, Putzi'äclen etc.

e. Betriebsmaterial für Werkstätten . . Fr. 15,000 Sauerstoff, Carbid, Säuren, Salze, Schiniedekoks, Speziatole, Gummilösung, Schmirgeltuch, Schmierseife etc.

f. Betriebsmaterial für Automobile . . . Fr. 9,750 5 Autos im ständigen Gebrauch à 10 km = 50 km täglich = 25 Liter Benzin à Fr. 1.10 . . Fr. 27. 50 2,5 Liter Öl à Fr. 2 ,, 5.-- pro Tag Fr. 32. 50 (für 300 Fahrtage)
Einzelpositionen je nach Witterung und Verhältnissen verschieden und nicht zum voraus zu bestimmen.

Y. 4. Neuanschaffungen Fr. 20,000 Nur die notwendigsten Ergänzungen an Einrichtungen, Werkzeugen und Flugplatzgeräteu sind vorgesehen.

Y. 5. Unterhalt und Ergänzung der Hoch- undTiefbauten Fr. 15,000 Die Kommunikationen des Flugplatzes bedürfen infolge des weichen Bodens fortgesetzter Pflege.

Y. 6. Allgemeiner Unterhalt und Spesen a. Auswärtige Reparaturen und Hülfeleistungen b. Loicalmiete c. Diverse Spesen

.

.

. Fr. 40,000

Fr. 13,000 ,. 6,000 r 21,000

348

In Anbetracht der Unsicherheit in der Vorausberechnung der Bedürfnisse des Flugbetriebes müssen Verschiebungen unter den verschiedenen Positionen des Budgets des Flugwesens gestattet werden ; sie sollen jedoch nur mit Genehmigung des schweizerischen Militärdepartements erfolgen.

Z. Motorwsigeiulitmst Fr. 414,383 Der Motorwagendienst verfügt über ein Motorwagen-Personal von 4500 Mann, darunter 150 Offiziere und 400 Unteroffiziere.

Er hat der Armee zu stellen : 1200 Lastwagen, 900 Personenwagen. Seine Kontrollführung erstreckt sich auf über 8500 in der Schweiz befindlichen Wagen. Seine hauptsächlichsten Arbeiten beschlagen : Die Vorbereitungen und Kontrolle der Mobilmachung, die Ausbildung und der Ersatz der Kaders und Mannschaften, die Kontrolle und Verwaltung der 480 der Armee gehörenden Lastwagen, die Sichersteliung und Verwaltung von Betriebsmitteln und Ersatzgegeustände im Werte von mehreren Millionen Franken.

Die Bewältigung dieser Arbeiten verlangen nachstehend aufgeführte Organisation :

Z. 1. Zentralverwaltung

Fr. 101,600

Der Zentralverwaltung fallen die gleichen Aufgaben zu wie analogen Abteilungen des Militärdepartements.

a. Besoldung der Beamten Fr. 64,600 Für die Zentralverwaltung sind nachstehende Beamten erforderlich : l Abteilungschef, mit den gleichen Aufgaben wie die Abteilungs- oder Sektionschefs anderer Dienstzwoige. Wie diese, ist er ebenfalls beritten. Die Berittenmachung ist erforderlich wegen seiner Verwendung als Instruktionsleiter in den verschiedenen Ausbildungskursen des Motorwagendienstes.

l Bureauchef, ist der Gehülfe und Stellvertreter des Abteilungschefs. Wird zur Beihülfe in Schulen und Kursen des Motorwagendienstes verwendet. Hat im besonderen die Mobilmaehungsvorbereitungen und das Personelle zu beaufsichtigen.

l Chef für das Materielle besorgt die Statistik über sämtliches Motorwagenmaterial der Schweiz, die Zuteilung der notwendigen Wagen an die Armee, die Kontrolle über die Bundeswagen. Der Chef des Materiellen muss ein technisch gebildeter Offizier sein.

349

l Kanzlei-Sekretär I. Klasse.

1 Kanzlei-Sekretär II. Klasse.

2 Kanzlisten I. Klasse.

Diese Beamten werden dem Bureauchef und Chef des Materiellen zur Beihülfe zugeteilt. Zum Teil sind diese Leute schon jetzt seit längerer Zeit beim Motorwagendienst beschäftigt und sollten im Interesse der geordneten Weiterführung des Motorwagendienstes in die definitive Verwaltung übernommen werden. Aus diesen Gründen können sie nicht mit dem Besoldungsminimum angestellt werden.

b. AusMlfspersonal Fr. 25,200 Der Motorwagendienst besitzt bereits einem Maschineningenieur, der als Zivilangestellter einen Monatsgehalt von Fr. 650 bezieht. Die Beibehaltung des Maschineningenieurs ist für solange notwendig, als von den Fabriken noch Motorwagen abzunehmen sind und als in den Fabriken noch Reparaturwagen stehen.

Bis im Herbst werden voraussichtlich sämtliche Reparaturwagen zurückkommen. Ob für die Zukunft der Maschineningenieur beibehalten werden muss, hängt von der Entwicklung ab, die der Motorwagendienst nimmt.

Der Rechnungsführer mit Gehülfe rnuss für solange beibehalten werden, bis die Liquidation der Vorräte des Motorwagendienstes, die eingeleitet wurde, durchgeführt ist. Der Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation kann nicht festgestellt werden.

c. BureauJcosten Fr. 5,000 Es kann zurzeit nicht ausgerechnet werden, wie hoch sich die Burea.ukosten belaufen werden. Immerhin muss angenommen werden, dass für die Einrichtung der Bureaux und die Beschaffung der teuren Kontrollen und Formulare, die wir für die Vorbereitungen der Mobilmachung bedürfen, die Summe von Fr. 5000 nicht zu hoch gegriffen ist. In den folgenden Jahren wird wahrscheinlich eine Reduktion dieser Ausgaben erfolgen können.

d. Reisekosten Fr. 5,000 Die Dienstobliegenheiten des Maschineningenieurs verlangen seine häufige Anwesenheit in den verschiedenen Fabriken, und er ist somit oft von se'inem Dienstdomizil abwesend. Bis jetzt waren die durchschnittlichen Kosten per Monat Fr. 400. Ausser dem Maschineningenieur werden aber auch die anderen Beamten des Motorwagendienstes öfters von ihrem Dienstdomizil abwesend

350 sein zur Durchführung der Kontrolle der Wagen und zur Inspektion der Lager. Im nächsten Jahr werden sich diese Reisekosten voraussichtlich reduzieren lassen.

e. Kosten für Mobümacliungsvorbereitungen Fr. 1,800 Der Motorwagendienst trifft seine Mobilmachung« Vorbereitungen unabhängig von den Mobilmachungsvorbereitungen für die übrige Armee. Infolge der grossen Zahl von Wagen, die für die Armee zu stellen sind, müssen sechs Schatzungsplätze, per Divisionskreis einer, bezeichnet werden. Die Durchführung der Mobilmachung erfordert eine sehr sorgfältige Rekognoszierung der Schatzungsplätze und Vorbereitungen durch die Mobilmachungsfunktionäre.

Für die Rekognoszierung der Schatzungsplätze, die notwendigen Vorarbeiten, Erstellung der Imprimale, ist per Schatzungsplatz eine Auslage von Fr. 300 einzusetzen. Für die sechs Schatzungsplätze somit Fr. 1800.

Z. 2. Motorwagenpark

Fr. 90,573

Die Armee besitzt zurzeit 400 eigene Lastwagen ; diese sind in Hallen in Sursee, Zofingen, Herzogenbuchsee und Rapperswil parkiert. Es ist beabsichtigt, den grössten Teil der Wagen zu veräussern. Immerhin werden für den Armeebedarf zirka 80 Motorlastwagen, 15 Personenwagen und 70 Motorräder behalten werden.

Diese Fahrzeuge werden in der der Armee gehörenden Parkhalle in Sursee parkiert. Für die Verwaltung und Instandhaltung der Hallen und der Wagen und für die Ausführung kleinerer Wagenreparaturen bedarf es eines Verwaltungspersonals.

a. Besoldung der Beamten Fr. 67,073 Für die Verwaltung des Parkes bedarf es an Personal : l Verwalter, l Kanzlist, l Werkstättenchef, Mechaniker und Chauffeure. Das technische Personal, das die kleineren Reparaturen und den Wagenunterhalt zu besorgen hat, ist im Taglohnverhältnis angestellt. Für Verwalter und Kanzlist ist die Anstellung als ordentliche Beamte vorgesehen.

b. Miete, Unterhalt, Versicherung . . . Fr. 23,500 Die Hiille und die Wagen in Sursee müssen versichert werden.

Für die Ausführung kleinerer Reparaturen bedarf es gewisser Ersatzgegenstände, Werkzeuge etc. Im weitern muss die Halle zum Teil geheizt werden.

351 Z. 3. Materialverwaltung Fr. 102,800 Gegenwärtig besitzt die Armee noch grosse Vorräte an Betriebs- und Ersatzmaterialien für den Motorwagendienst. Ein Teil dieser Vorräte wird liquidiert. Hingegen muss aus militärischen Gründen der Motorwagendienst noch einen gewissen Bedarf zurückbehalten, und es verbleiben zur Verwaltung zirka l'/a Millionen kg Benzin, 1.00,000 kg Öl und Fett, 8000 Stück Gummimäntel, ein Lager von Ersatzteilen im Werte von zirka 300,000 Fr.

a . Besoldung . . . . . ' . . . . F r . 47,400 Für die Verwaltung obgenannter Materialien bedarf es: l Materialverwalter, l Kanzlist, l Magazinchef, 4 Magaziner.

Materialverwalter und Magazinchef müssen Spezialisten sein ; solche sind schwer zu finden und verlangen gute Bezahlung.

Können nach Eintreten normaler Friedensverhältnisse alle Betriebsmittel liquidiert werden, so kann eine Reduktion des Verwaltungspersonals eintreten, und die Auslagen für Miete etc.

reduzieren sich ebenfalls bedeutend.

b. Miete von Bureaux, Lagerräumen, Versicherung etc Fr. 55,400 Die Magazinierung des Materials erfordert besonders geeignete Räumlichkeiten, die unserseits gemietet werden müssen. Die Räumlichkeiten sind zu heizen und das Material gegen allen Schaden zu versichern.

Z. 4. Unterricht, Kaderschulen . . . . . Fr. 119,410 1. Ofì'ìziersschulen Fr. 52,910 Es fehlen beim Motorwagendienst immer noch eine Anzahl Offiziere. Die Erfahrung hat gelehrt, dass nur Offiziere, die in besondern Schulen des Motorwagendienstes ausgebildet werden, ihrer Aufgabe genügen können. Wir müssen dieses Jahr noch mindestens 30 Offiziersschüler ausbilden.

2. Kurs zur Ausbildung von Motorwagenoffisieren Fr. 66,500 Dem Motorwagendienst wurde bereits pro 1918 ein Kurs zur Weiterbildung von Motorwagenoffizieren in der Dauer von 22 Tagen

352

bewilligt. Wegen der Grippeepidemie konnte dieser Kurs im Jahre 1918 nicht durchgeführt werden ; er sollte aber unbedingt dieses Jahr abgehalten werden. Der Kurs bez\veckt, die während der Mobilmachung zum Motorwagendienst übergetretenen Offiziere anderer Waffen in der Führung von Automobilkolonnen zu befähigen und ihnen die nötigen technischen' Fähigkeiten für den Unterhalt der Motorwagen zu lehren. Die Kurskosten machen sich bezahlt durch Verminderung der Wagenreparaturkosten, die eintreten, sofern die Offiziere richtig durchgebildet sind.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 4. März 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Flugwesen und den Motorwagendienst pro 1919.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen.Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1919, besohl i esst: Es werden dem Bundesrate, in Ergänzung des Voranschlages des Militärdepartements für das Jahr 1919 für das Flugwesen und den Motorwagendienst folgende Nachtragskredite bewilligt:

353

Y. Militärflugwesen.

Y. 1. Ständiges Personal.

a.

b c.

d.

e.

/.

g.

h.

i.

Jnstruktionspersonal Instruktionsaushulfe Beamte Hangarpersonal Werkstättenpersonal Automobilpersonal Photographenpersonal Bureau- und Magazinpersonal . . .

Personal für Zeughaus und Miiitärkontrollwesen 7c. Kasernen- und Platzpersonal l. Aushülfspersonal für die Übergangszeit Total ständiges Personal

Y. 2. Fliegertruppe.

n. Fliegerschulen b. Beobachterkurse .

c. Monatsflieger d. Reservefliegerentschädigungen .

e. Militärfliegerprämien f. Beobachter g . Beobachterprämien . . . . . .

h . Offiziere u n d Mannschaften . . . .

Total Fliegertruppe

Fr.

Fr.

56,975 500 70,812 103,428 187.098 21^450 4.680 77^824 12,680 79,090 10,463 625,000 VT.

30,000 154,000 28,000 41,400 33,500 7,000 5,300

300,000

Y. 3. Betriebs- und Verbrauchsmateri al.. Fr.

u.

b.

c.

d.

Betriebsmaterial für Instruktionszwecke Munition und pyrotechnische Artikel .

Betriebsmaterial für den Flugdienst .

Betriebsmaterial für Bedienung der Flugzeuge e. Betriebsmaterial für Werkstätten .

f. Betriebsmaterial für Automobile
h. Betriebsmaterial für Bureau, Magazindienst und Spedition i. Betriebsmaterial für Verwaltung und Platzdienst . . . . ' . . . . .

Ì;.. Diverses Verbrauchsmaterial Total Betriebs- und Verbrauchsmaterial

500 2,500 177,700

9,000 15,000 9,750 2,000 7,000

1,550 75,000

300,000 Übertrag- 1,225,000

354 Fr.

Übertrag 1,225,000 Y. 4. Neuanschaffungen 20,000 Y. .5. Unterhalt und Ergänzung der Hoch-und Tief bauten 15,000 Y. 6. Allgemeiner Unterhalt und Spesen. Fr.

a,. Auswärtige Reparaturen und Hülfeleistungen 13,000 b. Lokalmiete 6,000 c. Diverse Spesen 21,000 Total Allgemeiner Unterhalt und Spesen -- 40,000 Total Militärflugwesen 1,300,000

In Anbetracht der Unsicherheit in der Vorausberechnung der Bedürfnisse des Flugbetriebes sind Verschiebungen unter den verschiedenen Posten des Budgets des Flugwesens gestattet; sie unterliegen der Genehmigung des schweizerischen Militärdepartements.

Z. Motôrwagendienst.

Z. 1. Zentralverwaltung.

Besoldung der Beamten Aushülfspersonal Bureaukosten Reisekosten Kosten flir Mohilmachungsvorbereitungen Total Zentralverwaltung

Fr64,600 25,200 5,000 5,000 1,800

Z. 2. iVotorwagenpark.

a. Besoldung der Beamten b. Miete, Unterhalt, Versicherung . . .

Total Motorwagenpark Z. 3. MaterialverwaStung.

Fr.

67,073 23,500

a.

b.

c.

d.

e.

Fr.

101,600

90,573 Fr.

a. Besoldung 47,400 ö. Miete von Bureaux-Lagerräumen, Versicherung etc 55,400 Total Materialverwaltung 102,800 Z. 4. Unterricht, Kaderschulen.

Fr.

1. Offiziersschulen 52,910 2. Kurs zur Ausbildung von Motorwagenoffizieren 66,500 Total Unterricht, Kaderschulen -- 119,410 Total Motorwagendienst 414,383 T o t a l 1,714,383

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Flugwesen und den Motorwagendienst für 1919. (Vom 4. März 1919.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

1207

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.03.1919

Date Data Seite

341-354

Page Pagina Ref. No

10 027 031

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.