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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 7l. Jahrgang.

Bern, den 17. September 1919.

Band V.

Erscheint wöchentlich. Preis 13 Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr 15 Rappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Umbau der Kaserne Nr. l in Bière.

(Vom 9. September 1919.)

Schon als die Eidgenossenschaft den Waffenplatz Bière erwarb (Botschaft vom 15. Dezember 1913 und Bundesbeschluss vom 18. Juni 1914), wusste man, dass an den Militärbauten dieses Platzes wesentliche Ausbesserungsarbeiten nötig und dass neue Bauten erforderlich würden. In unserer damaligen Botschaft waren deshalb auch vorgesehen : die Ausbesserung der Kasernen, die Errichtung eines Krankenhauses, neuer Stallungen und einer dritten Reitbahn, die Erstellung neuer Wasserleitungen, die Umänderung der Schmiede, der Arrestlokale etc.

Auf dem Budgetwege sind seither neue Wasserleitungen erstellt, die Offizierskaserne und die Mannschaftskaserne Nr. 2 ausgebessert und das Stockwerk über den bestehenden Stallgebäuden für Unterkunftsräume eingerichtet worden. Der Bau eines Krankenhauses war Gegenstand unserer Botschaft vom 29. Oktober 1918, die wir indes aus Sparsamkeitsgründen zurückgezogen haben, indem wir uns zur provisorischen Unterbringung der Krankenzimmer damit begnügten, in der Nähe des Militärviertels ein Privathaus zu mieten.

Ein Projekt für neue Stallungen, eine dritte Reitbahn und neue Arrestlokale wurde ausgearbeitet ; aber die Ausführung desselben bleibt bis zu einer gegebeneren Zeit zurückgestellt.

Die Ausbesserung der K a s e r n e N r. '2 war Gegenstand einer ersten Kreditbewilligung von Fr. 96,000 (siehe Budget pro 1916); da die tatsächlichen Kosten jedoch dio Höhe von Fr. 242,000 erreichten, wurde die Bewilligung eines Nachkredites Bundesblatt.

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von Fr. 146,000 nötig (siehe Geschäftsbericht pro 1917 und BotKchaft vom 31. Mai 1918 betreffend Nachtragskredite). Anlässlich dieser .Ausbesserungsarbeiten stellte sich namentlich heraus, dass die Fussböden und das Gebälk sich in einem solch verfallener!

Zustande befanden, dass sich jeden Augenblick ein grosses Unglück hätte ereignen können.

Durch diese Feststellung ergab sich die D r i n g l i c h k e i t der Ausbesserung der K a s e r n e Nr. l, die sich in einem ebenso jämmerlichen und gefährlichen Zustande befindet. Für diesa Ausbesserung war schon im Budget pro 1917 ein Kredit von Fr. 98,500 aufgenommen ; die Arbeiten wurden aber wegen der Notwendigkeit, zuerst die Wiederherstellung der Kaserne Nr. 2 zu beendigen, und mit Rücksicht darauf, dass der Kredit von Fr. 98,500 bald als ungenügend erschien, verschoben (sieheBotschaften vom 31. Mai 1918 und 14. Juni 1919 betreffend Nachtragskredite, sowie die Geschäftsberichte pro 1917 und 1918). Der von der Direktion der 'eidgenössischen Bauten neu erstellte Kostenanschlag sieht nun eine Totalausgabe von Fr. 312,500 vor, die, selbst wenn man die schon bewilligten Fr. 98,500 hiervon abzieht, die mögliche Grenze eines Budgetkredites stark überschreitet und deshalb Gegenstand eines besondern Bundesbeschlusses werden muss.

Es handelt sich um die gleichen Verbesserungen, wie diean der Kaserne Nr. 2 durchgeführten, nämlich: Erneuerung des Gebälkes, der Fussböden und der Decken ; Einrichtung der Zentralheizung, Schaffung von Räumen für das Brennmaterial und den Mundvorrat der Truppe \ Einbau zweier Batteriebureaux, sowie von Wasch- und Putzräumen ; Errichtung einer neuen Küche und Einsetzung von Windfangtüren ; Umbau des gegenwärtig aus Mansarden bestehenden 2. Stockes durch Höherstellen des Daches und steilere Neigung desselben, sowieErrichtung von sechs neuen gehörig belichteten Zimmern; Ausstattung der Fenster und Türen mit Oberlichtern.

Die Erneuerung des Gebälkes ist, wie bereits gesagt, unbedingt dringlich, und wir könnten die Verantwortung für das Weiterbestehen des gegenwärtigen Zustandes nicht auf uns nehmen.

Was die andern Arbeiten betrifft, deren Notwendigkeit unbestreitbar und zum Teil schon von der eidgenössischen Kommission für Kasernenhygiene in ihrem Bericht 1909 festgestellt wurde, so hätten wir diese aus Sparsamkeitsgründen noch
aufschieben wollen ; es ist jedoch klar, dass die Totalausgabe schlicsslich viel höher käme, wenn gewisse Arbeiten, statt gleichzeitig mit der Gebälkserneuerung, erst später ausgeführt würden.

Die Mehrkosten des Umbaues der Kaserne Nr. l um Fr. 70,500, im Vergleich zu denselben Arbeiten an der Kaserne Nr. 2, erklären sich durch das Steigen der Arbeits- und Materialpreise ; siehe übrigens den detaillierten Kostenanschlag und die dem Dossier beigelegten Pläne.

Ausser dem schon bewilligten Kredit von Fr. 98,500 benötigen wir also einen neuen Kredit von Fr. 214,000.

Wir beehren uns deshalb, Ihnen die Annahme des nachfolgenden Beschlussentwurfes zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 9. September 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Umbau der Kaserne Nr. 1 in Bière.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. September 1919, beschliesst: 1. Für den Umbau der Kaserne Nr. l in Bière wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 214,000 bewilligt.

2.|Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Umbau der Kaserne Nr. l in Bière. (Vom 9. September 1919.)

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Jahr

1919

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5

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37

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1132

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17.09.1919

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1-3

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