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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

7l. Jahrgang.

Bern, den 1. Oktober 1919.

Band V.

Erscheint wöchentlich. Preis 18 Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 15 Kappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli A de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der Liegenschaft der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern, Amthausgasse Nr. 7, in Bern.

(Vom 27. September 1919.)

Nachdem schon vor einigen Jahren die Frage erwogen wurde, ob nicht die Besitzung der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern an der Amthausgasse in Bern vom Bund erworben werden sollte, um in der Nähe der Bundeshäuser für eventuell au erstellende Erweiterungsbauten für die Bundesverwaltung in vorsorglicher Weise einen Bauplatz zu reservieren, hat uns die Brandversicherungsanstalt unterm 5. August 1918 die Liegenschaft Nr. 7 an der Amthausgasse zum Preise von Fr. 1000 per Quadratmeter offeriert.

Die Brandversicherungsanstalt ist im Begriffe, für ihre Verwaltung auf dem Viktoriaplatz einen Neubau erstellen zu lassen ; sie rechnet damit, nach Verlauf von zwei Jahren diesen Neubau beziehen zu können. Bei eventueller Erwerbung der Besitzung Amthausgasse Nr. 7 könnte der Bund also erst im Jahre 1921 über dieses Areal disponieren.

Die technischen Untersuchungen ergaben die günstige Verwendbarkeit des offerierten Bauplatzes zu Verwaltungszwecken, Die Lage in nächster Nähe der Bundeshäuser-Nordbau und -Ostbau ist eine für den Bund recht günstige. Im Besitze dieser Liegenschaft wäre es dem Bunde, namentlich bei einer Vermehrung der Zahl der Bundesräte von 7 auf 9, möglich, Bureaux für zwei neue Departementsvorsteher und verschiedene, ihnen zuzuteilende Dienstabteilungen (Kanzleien usw.) dort unterzubringen, was für die Bundeszentralverwaltung von grossem Vorteile sein würde. Aber auch sonst sollte nach unserem DafürBundesblatt. 71. Jahrg. Bd. V.

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halten der Bund sich die Gelegenheit, in den Besitz dieses Terrains zu gelangen, nicht entgehen lassen. Es sind zwar in letzter Zeit verschiedene exzentrischer gelegene Häuser, hauptsächlich für provisorische Kriegsorganisationen, von der Eidgenossenschaft angekauft worden. Diese Gebäude würden sich aber unseres Erachtens zur Unterbringung von Departementen nicht wohl eignen ; sollten diese Liegenschaften nach Auflösung der genannten Organisationen nicht etwa durch ständige Verwaltungsabteilungen des Bundes besetzt werden, so würde man sie wohl ohne Verlust, wahrscheinlich sogar mit Gewinn, wieder veräussern können.

Der Verkehrswert des überbaubaren Areals an der Amthausgasse ist durch zwei mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Experten auf mindestens Fr. 900 per Quadratmeter geschätzt worden, so dass das ganze Terrain im Halte von 1184 m 2 auf eine Summe von Fr. 1,065,600 gewertet werden muss. Der von der Bi-andversicherungsanstalt erstmals geforderte Kaufpreis betrug 1,367,000 Franken. Später erklärte sie sich bereit, das für die Verbreiterung der Theodor-Kochergasse an die Stadt abzutretende Terrain im Halte von 183 m 2 zu einem herabgesetzten Preise zu berechnen, weil der von der Stadt zu erwartenden Vergütung für dieses Stück ein Beitrag für die Strassenkorrektion gegenüber stehen werde. Diesem Terrainstück kann aber ein reeller Wert nicht beigemessen werden, da der zu entrichtende Beitrag für die Strassenkorrektion mindestens der zu erwartenden Entschädigung für das abzutretende Land gleichzustellen ist.

Wir sind hierauf mit der Brandversicherungsanstalt in Kaufsunterhandlungen getreten und haben für die Erwerbung des in Frage stehenden Grundstückes einen Preis von Fr. 1,000,000 -- mit Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die Bundesversammlung -- offeriert.

Dieses Angebot wurde von der Brandversicherungsanstalt als ungenügend erachtet, worauf zur weitern Besprechung der Verkaufsbedingungen am 23. Juni 1919 eine Konferenz zwischen Vertretern der Anstalt, des eidgenössischen Finanzdepartements und der eidgenössischen Baudirektion stattfand. An dieser Konferenz erklärten die Vertreter der Verkäuferin, auf dem Einheitspreis von Fr. 1000 per Quadratmeter beharren zu müssen, jedoch nur das überbaubare Areal im Halte von 1184 m 3 in Anrechnung bringen zu wollen, Schliesslich reduzierten sie
den hieraus resultierenden Betrag von Fr. 1,184,000 um Fr. 34,000, d. h.

auf Fr. 1,150,000. Die Delegierten der Bundesverwaltung erweiterten das erste Angebot von Fr. 1,000,000 auf Fr. 1,030,000.

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Jm Verlaufe der weitern Verhandlungen kam dann eine Einigung über den Preis zustande, indem die Brandversicherungsanstalt den ihr als äusserste Konzession offerierten Preis von Fr. 1,100,000 mit Schreiben vom 11. Juli 1919 annahm. Im Hinblick auf das Interesse, das der Bund am Besitz der Liegenschaft Amthausgasse Nr. 7 hat, und da der Wert des überbaubaren Bodens auf mindestens Fr. 1,065,600 geschätzt ist, durfte schon etwas über den letztern Betrag hinaus gegangen werden.

Folgendes sind die wesentlichen Grundlagen des abzuschliessenden Kaufvertrages.

Die Besitzung der kantonalen Brandversicherungsanstalt in Bern umfasst: 1. das Gebäude Nr. 7 an der Amthausgasse, für Fr. 128,100 brandversichert ; 2. das Gebäude Nr. 3 am Inselgässchen, brandversichert für Fr. 47,400; 3. das Gebäude Nr. 10 an der Theodor Kochergasse (sog.

Archivgebäude), brandversichert für Fr. 18,700 ; 4. an Gebäudeplätzen, Hof und Garten ein Areal von 1367 m2.

D i e n s t b a r k e i t : Die Eigentümer der stadtabwärts anstossenden Besitzung Marcuard haben das Recht, bei einem allfälligen Neubau die östliche Umfassungsmauer des unter Ziff. 3 hiervor angeführten Gebäudes mitbenutzen zu können.

Der K a u f p r e i s beträgt Fr. 1,100,000 und ist zahlbar auf den Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft (31. Dezember 1920), eventuell von diesem Tage an zu 5 °/o zu verzinsen.

Von den bestehenden Mietverträgen werden der Käuferin überbunden : a. die bis 30. April 1921 gültigen Mietverträge betreffend zwei Verkaufsmagazine im Gebäude Nr. 7 an der Amthausgasse. Mietzinse Fr. 5000 und Fr. 2610 ; b. ein bis 30. April 1921 gültiger Mietvertrag um das Gebäude Nr. 10 an der Theodor Kochergasse. Mietzins: Fr. 1000.

Zu der Kaufsumme von Fr. 1,100,000 müssen noch folgende Beträge hinzugerechnet werden : Handänderungsgebühr 6 °/oo der Kaufsumme . ,, 6,600 Stipulationskosten V*0/« ,, 2,750 Fr. 1,109,350

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Indem wir im Übrigen auf die Akten und Pläne verweisen, beehren wir uns, Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes zu beantragen und benützen gleichzeitig den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 27. September 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, D e r Bundespräsident:

Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf der Liegenschaft der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern, Amthausgasse Nr. 7, in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 27. September 1919, beschliesst : 1. Für die Erwerbung der Liegenschaft der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern, Amthausgasse Nr. 7, in Bern wird ein Kredit von Fr. 1,109,350 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf der Liegenschaft der Brandversicherungsanstalt des Kantons Bern, Amthausgasse Nr. 7, in Bern. (Vom 27. September 1919.)

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1919

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01.10.1919

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