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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend militärische Beförderungen.

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(Vom 23. Mai 1919.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

In den letzten Jahren ist es wiederholt vorgekommen, das* von Kantonsregierungen Beförderungen zu Offizieren und von Offizieren in einen höhern Grad vorgenommen wurden, die den bestehenden eidgenössischen Vorschriften nicht entsprachen oder gar zu diesen Vorschriften in direktem Gegensatz standen.

Damit in den Beförderungen in der ganzen Armee Gleichmässigkeit herrscht, und damit keine berechtigte Unzufriedenheit durch die verschiedene Anwendung der Vorschriften entsteht, ist es unbedingt notwendig, dass dieselben genau befolgt werden.

Sollte dies in Zukunft nicht der Fall sein und sollten wiederum Beförderungen vorgenommen werden, welche im Gegensatz zu eidgenössischen Vorschriften stehen, so würden wir uns zu unserm Bedauern genötigt sehen, solche zu Unrecht erfolgte Beförderungen ohne weiteres für ungültig zu erklären.

Wir benützen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 23. Mai 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates..

Der P r ä s i d e n t : Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :.

Steiger.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend militärische Beförderungen. (Vom 23. Mai 1919.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1919

Date Data Seite

101-101

Page Pagina Ref. No

10 027 124

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