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Kreisschreiben des
Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend militärische Beförderungen.
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(Vom 23. Mai 1919.)
Getreue, liebe Eidgenossen !
In den letzten Jahren ist es wiederholt vorgekommen, das* von Kantonsregierungen Beförderungen zu Offizieren und von Offizieren in einen höhern Grad vorgenommen wurden, die den bestehenden eidgenössischen Vorschriften nicht entsprachen oder gar zu diesen Vorschriften in direktem Gegensatz standen.
Damit in den Beförderungen in der ganzen Armee Gleichmässigkeit herrscht, und damit keine berechtigte Unzufriedenheit durch die verschiedene Anwendung der Vorschriften entsteht, ist es unbedingt notwendig, dass dieselben genau befolgt werden.
Sollte dies in Zukunft nicht der Fall sein und sollten wiederum Beförderungen vorgenommen werden, welche im Gegensatz zu eidgenössischen Vorschriften stehen, so würden wir uns zu unserm Bedauern genötigt sehen, solche zu Unrecht erfolgte Beförderungen ohne weiteres für ungültig zu erklären.
Wir benützen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.
B e r n , den 23. Mai 1919.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates..
Der P r ä s i d e n t : Ador.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft :.
Steiger.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend militärische Beförderungen. (Vom 23. Mai 1919.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1919
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
21
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.05.1919
Date Data Seite
101-101
Page Pagina Ref. No
10 027 124
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