812 # S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1918 und 1919.

1919 1918

lionate

1919

Fr.

· Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

3,404,535. 08 3,296,123. -- 3,217,155. 41 3,680,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36 4,731,770. 06 4,266,' i91.03 3,332,306. 02 2,385,026. 41 4,021,228 42

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

2,740,195. 62 -- 3,143,992. 80 -- 3,698,629. 93 481,474. 52 5,216,595 43 1,636,581. 96 6,909,208. 66 3,374,060. 35

Tot-tl 44,021.035. 66 Auf Ende Mai 17,032,:>75. 27 21,703,622. 44 4,675,647. 17

664,339. 46 152,130. 20 -- -- -·

--

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1919

1918

Januar bis Ende April . .

Mai

Monat

260 169

130 40

+ 130 + l 29

Januar bis Ende Mai.

429

170 :

+ 259

. .

Zu-oder Abnahme

B e r n , den 13. Juni 1919.

(B.-B. 1919, II, 237.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

613

Verschollenheitsruf.

Hürlimann, Karl Josef, Sohn des Franz Dominik und der Klara Antonia geb. Müller, geboren am 30. April 1860, von Walchwil, ist seit wenigstens 35 Jahren nach Amerika ausgewandert, und es sind von ihm seither keinerlei Nachrichten hierher gelangt.

Auf Verlangen seiner Erben werden anmit der genannte Hürlimann, Karl Josef, sowie jedermann, der. Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 31. Mai 1920 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte innert dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird Hürlimann, Karl Josef, als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Zug, den 16. April 1919.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Karl MöSCh, Sohn des Albert Mosch und der Adelheid geb.

Müller, geboren den 20. Juli 1880 in Baar, Kupferschmied, von Frick, Kanton Aargau, zuletzt wohnhaft gewesen in Baar, ist seit 1904 nachrichtenlos abwesend.

Auf Verlangen der Geschwister des Abwesenden werden anmit der genannte Karl Mosch, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit 15. Mai 1920 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, wird Karl Mosch als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB.).

Zug, den 5. April 1919.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

614

Verschollenheitsruf.

Auf Gesuch des Gemeinderates von Hergiswil (Nidwaiden) hat das Kantonsgericht Nidwaiden in seiner Sitzung vom 9. Juni 1919 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens beschlossen über: 1. Blättler, Robert, von Hergiswil, geboren in Stans, den 11. Juni 18S6, Sohn des Nikolaus Blättler und der Anna Maria Vonmatt. Derselbe ist vor vielen Jahren ausgewandert. Die letzte Nachricht datiert vom 2. April 1899 aus Rosario de Santa Fé, Argentinien.

2. Keiser geborene Hermann, Aloisia, von Hergiswil, geboren zu Obbürgen, den 25. Januar 1860, Tochter des Remigi Hermann und der Aloisia Odermatt, Ehefrau des nunmehr verstorbenen Johann Keiser, Glasmacher in Hergiswil. Während des Baues der Brünigbahn lernte Frau Keiser einen Italiener kennen. Derselbe verschwand im Oktober 1889 von Hergiswil. Wenige Tage nachher verliess auch Frau Keiser mit ihrem Sohne Josef Hergiswil, angeblich um nach Luzern zu gehen. Kurze Zeit nachher meldete sie aber in einem Schreiben aus Genua, dass sie nicht mehr heimkomme. Seither ist sie mit ihrem Sohne Josef nachrichtenlos abwesend.

3. Keiser, Josef, geboren den 14. September 1885, Sohn des Johann Keiser und der obgenannten Aloisia Keiser geb. Hermann.

Die Genannten und alle, welche über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen derselben Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, bezügliche Nachrichten bis spätestens 31. Juli 1920 der Gerichtskanzlei Nidwaiden in Buochs zukommen zu lassen, andernfalls die Verschollenerklärung mit ihren gesetzlichen Folgen ausgesprochen wird.

B u o c h s , den 11. Juni 1919.

(2.).

Im Auftrage des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei Nidwaiden

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.06.1919

Date Data Seite

612-614

Page Pagina Ref. No

10 027 159

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.