264 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. Juli 1919.)

Dem Kanton Wallis wird an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten für Aufforstungs- und Verbauungsarbeiten am ,,Geschinen Galen", Gemeinde Geschinen, ein Bundesbeitrag von 70 % oder höchstens Fr. 28,000 zugesichert.

(Vom 8. Juli 1919.)

Die durch die Bundesratsbeschlüsse vom 15. September 1914 (Bundesbl. 1914, IV, 109), 5. Januar und 3. Dezember 1915 verfügte Ausnahmebehandlung von Feldpostsendungen im Auslandsverkehr wird aufgehoben, und es tritt an ihre Stelle wieder jene des Normalverkehrs (Weltpostvertrag).

Nach dem vom Bundesrat am 21. Januar 1919 genehmigten Reglement für die diesjährige nationale Kunstausstellung in Basel sind die drei Juryen für Malerei, Bildhauerei, sowie für Architektur und angewandte Kunst zur Hälfte durch die ausstellenden Künstler und zur ändern Hälfte durch den Bundesrat zu bestellen.

Die ausstellenden Künstler haben ihrerseits folgende Wahlen getroffen : I. Jury für Malerei: Ed. Boss, Maler, in Bern ; Cuno, Amiet, Maler, in Oschwand, und Ed. Vallet, Maler, in Savièse, als ordentliche Mitglieder ; Frau Adele Lilljeqvist, in Bern, als Suppléant.

II. Jury für Bildhauerei : Herrn. Haller, Bildhauer, in Zürich, und Professor J. Vibert, i Bildhauer, in Genf,als ordentliche Mitglieder; H. Hubacher, Bildhauer, Bern-Zürich, als Suppléant.

III. Jury für Architektur und angewandte Kunst: Frl. Ella Keller, in Bern, und Frau Goering, in La Chauxde-Fonds, als ordentliche Mitglieder ; Otto Baumberger, Maler, in Zürich, und H. Bischoff, Maler, in Rolle, als Suppleanten.

Der Bundesrat hat seinerseits diese Wahlen folgendermassen ergänzt :

265 I. Jury für Malerei: Ernst, Kreidolf, Maler, in Bern (und München) ; Paul Perrelet, Maler, in Begnins (Waadt), und Ed. Berta, Maler, in Bironico (Tessin), als ordentliche Mitglieder; Paul B. Barth, in Basel, als Suppléant.

II. Jury für Bildhauerei: Karl Burckhardt, Bildhauer, in Basel, und A. Pessina, Bildhauer, in Ligornetto, als ordentliche Mitglieder; Lucien Jaggi, Bildhauer, in Genf, und Frau Schar-Krause, Bildhauerin, in Zürich, als Suppleanten.

III. Jury für Architektur und angewandte Kunst: Dr. Kienzle, Direktor des Kunstgewerbemuseums in Basel, und H. Bischoff, in Rolle, als ordentliche Mitglieder; Jean Demole, in Genf, und Fräulein Sophie Täuber, in Zürich, als Suppleanten.

Herrn G. Marutowicz, von Untereggen (St. Gallen), wird -die nachgesuchte Entlassung als Professor für Wasserbau an der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich, unter Verdankung der .geleisteten Dienste, auf den 30. September 1919 erteilt.

Dem Kanton Neuenburg wird an die zu Fr. 25,510 veranschlagten Kosten der Wiederherstellungsarbeiten in der Kapelle des Schlosses Neuenburg ein Bundesbeitrag von Fr. 5600 bewilligt.

In die nach Art. 20 des Bundesratsbeschlusses vom 14. März 1919 betreffend die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit von Angestellten zu bestellende Rekurskommission werden gewählt die Herren: I. Als Unparteiische : Nationalrat Dr. Mächler, Regierungsrat, in St. Gallen (als Präsident); Ständerat Dr. Pettavel, in Neuenburg, und Regierungsrat Dr. Siegrist, in Luzern; als Ersatzmänner : Regierungsrat Dr. H. Kaufmann, in Solothurn, und Nationalrat Dr. E. Feigenwinter, in Basel.

II. Als Vertreter der Arbeitgeber: F. Funk, Präsident des Verbandes schweizerischer Maschinen-Industrieller., in Baden ; F. L. Colomb, Generalsekretär der Vereinigung bernischer kantonaler Uhrenfabrikanten, in Biel; .als Ersatzmänner : Rud. Vogel, in Firma Vogel & Séquin, in St. Gallen, und Direktor G. ßrandenberger, in Ölten.

266

III. Als Vertreter der Angestellten : H. Kindler, Sekretär de» Kaufmännischen Vereins, in Bern, und Dr. J. Frey, Zentralsekretär des schweizerischen Techniker-Verbandes,, in Zürich ; als Ersatzmänner : F. Osterwalder, Materialverwalter, in "Wülflingen, und F. Vogel, Kantonsrat, Präsident desKaufmännischen Vereins, in St. Gallen.

In die nach Art. 11 des Bundesratsbeschlusses vom 15. April 1919 betreffend die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit von Angestellten und Arbeitern der- eidgenössischen Betriebe und Verwaltungen zu bestellende Kommission werden gewählt die Herren: I. Als Unparteiische: Ständerat Dr. Pettavel, in Neuenburg (als Präsident) ; Regierungsrat Dr. Siegrist, in Luzern ; Regierungsrat Dr. Kaufmann, in Solothurn; als Ersatzmann : Stadtpräsident Fürsprecher Roost, in Thun.

II. Als Vertreter der Bundesverwaltung: Adrian, Direktor der eidgenössischen Münzstätte, in Bern, und H. Zürcher, Ingenieur der kriegstechnischen Abteilung des schweizerischen Militärdepartements.

III. Als Vertreter der Angestellten und Arbeiter: H. Kindler, Sekretär des Kaufmännischen Vereins, in Bern, und Steiner, Sekretär des Metallarbeiter-Verbandes Sektion Bern; als Ersatzmänner : Siegenthaler, Buchhalter der Fettzentrale,, in Bern, und Oskar Bloch, Mechaniker, Breitfeldstrasse 35a, in Bern.

Der Bundesrat hat heute das Aufgebot nachstehender Truppen beschlossen : Füs.-Bat. 32 nach Langnau auf Freitag, den 18. Juli 1919, Mitr,Kp. 11/15 ,, 9 Uhr morgens.

Drag.-Schw. 23 ,, Aarau (Vom 11. Juli 1919.)

Der Bundesrat hat der vom Politischen Departement vorgelegten Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend dieWahl des Nationalrates vom 14. Februar 1919, deren Text aus den Berätungen einer interkantonalen Delegiertenkonferenz hervorgegangen ist, seine Genehmigung erteilt. Dabei wurde auch die Frage erörtert, ob entsprechend einem von der genannten Konferenz geäusserten Wunsche bei der erstmaligen Erneuerungswahl

26T

des Nationalrates auf Grund des Proportionalsystems den Stimmberechtigten vom Bunde aus eine gedruckte Einführung in dieGrundzüge des Wahlverfahrens nach dem Bundesgesetz zugestellt werden solle. Der Bundesrat hat beschlossen, auf diese Anregung nicht einzutreten, wobei er von der Erwägung ausgeht, dass die Aufklärung der Stimmberechtigten sich darnach zu richten hat,, ob in den einzelnen Kantonen die Wahlen bisher ausschliesslich nach dem Majoritätssystem erfolgten oder die Proportionalwahl' dort bereits Eingang gefunden hat, und, wenn letzteres der Fall,, ob und inwieweit das Wahlsystem des Bundesgesetzes von dem kantonalen Verfahren abweicht. Es muss den kantonalen Behörden überlassen werden, in welcher Weise sie eine Orientierungder Stimmberechtigten über die Grundzüge des eidgenössischen Wahlgesetzes eintreten lassen wollen.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. dem Kanton Bern an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten für Korrektionsarbeiten an der Urtenen zwischen Münchringen und Holzmühle SS^s °/o, im Höchstbetrage von Fr. 50,000;, 2. dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten der Felsabräumung, Verbauung und Aufforstung in Vignò am; Monte Generoso 50 °/o, höchstens Fr. 32,000 ; b. an die zu Fr. 36,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Faura Gress und Loita bellav Patriziat Varenzo, 70 %, höchstens Fr. 25,200.

"Wahlen.

(Vom 8. Juli 1919.)

Müitärdepmtement.

Generalstabsabteilung.

Sektionschefs : Oberst i. G. Dormami, Leo, in Bellinzona ; Oberst i. G. de Loriol, Gaston, von Lausanne, und Oberst i. G. Roost,, Heinrich, von Luzern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.07.1919

Date Data Seite

264-267

Page Pagina Ref. No

10 027 197

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.