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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

7l. Jahrgang.

Bern, den 13. August 1919.

Band IV.

Erscheint wöchentlich. Preis 13 Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, anzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr: 15 Kappen die Zeile oder deren Baum. -- Anzeigen franko au die Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Zuwendung eines Beitrages an die Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich.

(Vom 7. August 1919.)

In den industriellen und technischen Kreisen bekundet sich eine bemerkenswerte und erfreuliche Tätigkeit der durch den Krieg so drückend gewordenen wirtschaftlichen Abhängigkeit unseres Landes vom Ausland, für die Zukunft mit allen Mitteln entgegen zu wirken.

Als erste Kundgebung in dieser Richtung können wir zu unserer grossen Befriedigung eine Schenkung von Fr. 500,000 namhaft machen, welche die Akiionärversammlung der Aluminiumindustrie-Aktiengesellschaft Neuhausen durch Beschluss vom 8. April verflossenen Jahres der Eidg. Technischen Hochschule zugewendet hat, mit der Bestimmung, dass dieses Kapital unter der Bezeichnung ,,Aluminiumfonds Neuhausen" eine Stiftung bilden soll zur Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen auf dem Gebiete der angewandten Elektrizität, insbesondere der Elektrochemie und Elektrometallurgie. Vorzugsweise seien Studien zu unterstützen, die für die schweizerische Volkswirtschaft besonderes Interesse bieten. Der Fonds soll sowohl innerhalb wie ausserhalb der Eidg. Technischen Hochschule stehenden Gelehrten und Fachleuten ermöglichen, wertvolle Ideen und Anregungen auf dem genannten Gebiet zu verfolgen. So hat er vornehmlich zu dienen zur Beschaffung der für die vorzunehmenden Arbeiten und Untersuchungen nötigen Apparate, Einrichtungen und Materialien, zur Bundesblatt, 71. Jahrg. Bd. IV.

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Deckung der Betriebskosten aller Art, zur Besoldung geeigneter Mitarbeiter innerhalb und ausserhalb des Lehrkörpers und der Studentenschaft der Anstalt.

Ein weiterer Vorgang zum oben angedeuteten Zwecke bildet die durch die Gesellschaft ehemaliger Studierender der Eidg.

Technischen Hochschule (G. E. P.) in Verbindung mit Vertretern der wichtigsten schweizerischen Industrien im Dezember verflossenen Jahres ins Leben gerufene ,,Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidg. Technischen Hochschule".

Über den Zweck und die Betätigung dieser Gründung bestimmen die Art. l, 16 und 20 ihrer Statuten folgendes: Art. 1. Unter dem Namen ,,Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidg. Technischen Hochschule" besteht mit Sitz in Zürich eine durch die Gesellschaft ehemaliger Studierender der Eidg.

Technischen Hochschule (G. E. P.) ins Leben gerufene, aus freiwilligen Beiträgen und aus Zuwendungen von Behörden gebildete Stiftung im Sinne des Art. 80 des ZGB.

Art. 16. Die Stiftung nimmt Gesuche um Beitragsleistungeii entgegen von Industriellen, Gewerbetreibenden und Privaten, von Dozenten der Eidg. Technischen Hochschule und anderer schweizerischer Lehranstalten, sodann auch von eidgenössischen und kantonalen Amtsstellen, die den Nachweis erbringen, dass ihnen die Beschaffung der erforderlichen staatlichen Mittel innert nützlicher Frist nicht möglich ist.

Art. 20. Die Stiftung ist auch befugt, Forschungsinstitute, sowie eine technisch-wirtschaftliche Auskunftsstelle zu betreiben oder zu fördern, deren Grundsätze vom Stiftungsrate festgelegt werden und deren Betrieb vom Vorstand überwacht wird.

Die Administration der Stiftung ist in sehr nahe Beziehung zum Personal der Eidg. Technischen Hochschule gebracht; der Art. 4, erstes Alinea, der Statuten sagt darüber folgendes: ,,Oberstes Organ ist der Stiftungsrat von 20--30 Mitgliedern ; von diesen sollen sieben Dozenten der Eidg. Technischen Hochschule (E. T. H.) sein. Ferner haben der schweizerische Schulrat und der Ausschuss der Gesellschaft ehemaliger Polytechniker das Recht, je eines ihrer Mitglieder als Vertreter im Stiftungsrat zu bezeichnen."

Dieser Stiftungsrat ist nun durch Eingabe vom 10. März laufenden Jahres mit dem G e s u c h e an uns gelangt, wir

389 möchten der Stiftung aus den beträchtlichen Übers c h ü s s e n k r i e g s w i r t s c h a f t l i c h e r I n s t i t u t i o n e n (wie Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft S. S. S. u. a. m.) einen möglichst hohen Betrag zuwenden.

Zur Begründung dessen bringt der Petent folgendes an: Der Weltkrieg hat durch die gewaltige Einschränkung im internationalen Austausch der Rohstoffe für die Industrie, die einzelnen Staaten gezwungen, sich mehr und mehr auf die Verwertung ihrer eigenen Bodenschätze einzurichten, hochwertige Ersatzstoffe neu zu schaffen und ihre Verwendung durch entsprechende Anpassung der industriellen Verarbeitungsmethoden zu ermöglichen.

In ganz besonderem Masse ist die schweizerische Volkswirtschaft von den genannten Erschwernissen bedrängt; auch für uns ist die rationellste Verwertung aller unserer Naturschätze und ein sparsames Haushalten damit, auch über die Kriegsdauer hinaus, zur gebieterischen Notwendigkeit geworden. Dabei kommt in erster Linie in Betracht die Auswertung unserer Wasserkräfte für die Zwecke der Elektrochemie, auf welchem viel versprechenden Gebiete noch wichtige Probleme der wissenschaftlichen Lösung und damit der technischen Verwertung harren. Aber auch viele andere Dinge die wir, abgesehen von den Nahrungsmitteln, unumgänglich nötig haben, werden nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft immer schwieriger zu beschaffen sein und müssen nach Möglichkeit aus einheimischen Rohstoffen gewonnen werden.

Die Erkenntnis, dass ein systematisches Zusammenarbeiten von Wissenschaft und Technik, ein Zusammenfassen aller auf das gleiche Ziel: Stärkung unserer nationalen Kraft durch Verminderung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Schweiz, gerichteten Kräfte nicht länger entbehrt werden kann, bewog die ,,Gesellschaft ehemaliger Studierender der Eidg. Technischen Hochschule" in Zürich, in Verbindung mit Vertretern der wichtigsten schweizerischen Industrien zur Gründung der .^Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidg. Technischen Hochschule.'1 Die Stiftung will die Durchführung von Arbeiten ermöglichen, für die der Eidg. Technischen Hochschule die Geldmittel fehlen, wofür sie aber vor allem die erforderlichen wissenschaftlichen Kräfte, sowie die Räumlichkeiten und zum Teil auch die Einrichtungen zur Verfügung stellen kann. Die Aufgaben sind von der Hochschule oder der Praxis aus zu stellen ; sie können

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allgemeiner oder auch besonderer Art sein. Ihre Behandlung kann auch ausserhalb der Eidg. Technischen Hochschule erfolgen, und zwar sowohl durch Angehörige ihres Lehrkörpers als auch durch andere, hierzu berufene Fachleute. Die Stiftung will namentlich auch kleinern Industriellen und Gewerbetreibenden ermöglichen, die Bearbeitung von Fragen anzuregen, für deren Lösung sie selbst nicht eingerichtet sind, oder die ihre Kräfte übersteigt.

Die Verwendung der Stiftungsmittel soll so reichlich wie möglich erfolgen ; die Zinsen sollen verbraucht, und nicht zur Äufmmg des Stiftungsfonds zurückgehalten werden.

Zur Verwirklichung ihrer Absicht hat die Gesellschaft ehemaliger Studierender der Eidg. Technischen Hochschule ein Initiativkomitee gebildet, das im März 1918 mit einem Aufruf um freiwillige Beiträge vor die Öffentlichkeit getreten ist, und es ist durch dieses Vorgehen bis Ende Februar laufenden Jahres von grossen und kleinen Firmen (einschliesslich Zinsen) eine Summe von Fr. 476,190. 25 zusammengebracht worden, die durch einen Beitrag aus dem Vermögen der Gesellschaft selbst auf Fr. 500,000 erhöht werden soll.

Zur Entfaltung der ganzen planmässigen Tätigkeit der Stiftung, namentlich der Errichtung der in Art. 20 der Statuten vorgesehenen technisch-wirtschaftlichen Auskunftsstelle, sowie der Veranstaltung volkswirtschaftlicher Lehrkurse an der Eidg. Technischen Hochschule und ändern höheren Lehranstalten, Kurse, welche die amtlichen wie privaten Auslandvertreter mit den Grundlagen schweizerischer Wirtschaftsinteressen vertraut machen sollen, bedürfe es aber noch grösserer Mittel, weshalb die Sammeltätigkeit fortgesetzt werden müsse.

Ein Beitrag aus den Überschüssen der kriegswirtschaftlichen Institutionen scheint dem Stiftungsrat _ durch den wichtigen Umstand gerechtfertigt, dass jene Überschüsse zum grössten Teile aus den Kreisen stammen, in deren Dienst sich die Stiftung stellt, dass somit eine Unterstützung der Stiftung aus den bezeichneten Mitteln in erster Linie den ursprünglichen Geldgebern und damit mittelbar auch der Allgemeinheit wieder zugute kommen werde.

Daraus erhelle, dass es sich bei dem vorliegenden Gesuche nicht um einen Beitrag à fonds perdu handle, sondern um eine Festlegung von Mitteln zum Zwecke dauernder Arbeit in bestimm!er Richtung. Zudem seien es ausserordentliche Einnahmen des Bundes, deren teilweise Zuwendung erbeten werde, so dass dadurch das ordentliche Budget der Bundesverwaltung in keiner Weise belastet werde.

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Berücksichtige man endlich, dass neben den Vertretern der Praxis den eidgenössischen Behörden durch Vertretung des schweizerischen Schulrates und der Dozenten der Eidg. Technischen Hochschule im Stiftungsrate ein bleibender und wesentlicher Einfluss auf die Verwaltung der Stiftungsmittel statutengemäss gesichert sei, so dürfe das vorliegende Gesuch sachlich als durchaus begründet angesehen werden.

Nach Anhörung unserer Departemente des Innern und der Volkswirtschaft erlauben wir uns, dasselbe zur Berücksichtigung zu empfehlen.

Die Stiftung bezweckt, wie im vorstehenden gezeigt, in planmassiger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Technik dieFörderung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, welche für die schweizerische Volkswirtschaft, insbesondere zur Verminderung ihrer Abhängigkeit vom Auslande, von Wert sind. In dem zurzeit aus 25 Mitgliedern bestehenden Stiftungsrat sitzen sieben Dozenten der Eidg. Technischen Hochschule und ein Vertreter des schweizerischen Schulrates. Es sei auch bemerkt, dass der Schulrat anlässlich der Aufstellung der Statuten begrüsst worden ist.

Zum Präsidenten des Stiftungsrates ist der derzeitige Rektor der Eidg. Technischen Hochschule gewählt worden. Die Stiftung steht also wirklich in engem Kontakt mit den -Bundesinstitutionen. Sie ist berufen, die Bestrebungen der Eidg. Technischen Hochschule in zweckentsprechender Weise zu ergänzen, indem sie ein Bindeglied zwischen Schule und Leben darstellt.

Schön die wichtige Aufgabe, welche der Stiftung gestellt und ebenso das Verhältnis in das sie zur Eidg. Technischen Hochschule gebracht ist und das erstere beinahe zu einer Art Annexinstitut der letztern macht, scheint uns einen Zuschuss von Buudesgeldern in den Fonds der Stiftung zu rechtfertigen.

Des weitern darf darauf hingewiesen werden, dass die Stiftung in einem gewissen Sinne berufen sein wird, das von der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft als Kriegsmassnahme begonnene Werk der weitmöglichsten Ausbeutung der einheimischen Bodenschätze und Naturkräfte -- hier möge erinnert sein an die Bestrebungen und Vorkehrungen der Abteilung im Gebiete des.

Bergbaues, des Verhüttungswesens, der Elektrochemie und der Elektrometallurgie -- auf wissenschaftlicher Grundlage weiter zu fördern. Der Stiftungsrat beabsichtigt, wie hiervor angedeutet, auch sich der Frage der Ausbildung tüchtiger technisch-industrieller Hülfskräftc für die schweizerischen 'Auslandsvertretungen anzu-

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nehmen, eine Angelegenheit, der sich die genannte Abteilungebenfalls schon gewidmet hat.

Das vorliegende Gesuch wünscht einen Beitrag ganz allgemein aus den Überschüssen kriegswirtschaftlicher Institutionen; es nennt die Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft nur beispielsweise. Wir sind jedoch veranlasst, unsern Antrag so zu stellen, es sei der Beitrag speziell auf Kosten dieser Abteilung zu gewähren, da die Überschüsse der S. S. S., welch letztere im Gesuche ebenfalls genannt ist, hier nicht herangezogen werden können, weil nach Art. 16 ihrer von uns genehmigten Statuten ein eventueller Aktivsaldo der Bundesverwaltung erst bei der Liquidation der 8. 8. S. zufallen wird. Für die Entnahme eines Betrages aus den Überschüssen der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft spricht aber dann namentlich noch folgende, auch im Gesuch zum Ausdruck gekommene Erwägung: Der Aktivsaldo der Abteilung betrug pro 31. Dezember 1918 rund 18 Millionen Franken. Diese Summe resultiert aus den Gebühren, welche die schweizerischen Erwerbskreise auf Grund der kriegswirtschaftlichen Bestimmungen zu entrichten hatten.

Mit einem derart bedeutendem Erträgnis hat wohl ursprünglich niemand gerechnet, denn die Gebührenerhebung war nicht als eigentliche Finanzquelle gedacht, es wurde lediglich die Deckung der Verwaltungskosten der kriegswirtschaftlichen Institutionen bezweckt. Wenn nun der Bund durch Zuweisung eines namhaften Betrages an die Stiftung zur Fortentwicklung der schweizerischen Industrien beiträgt, so hat er damit die Überschüsse wenigstens zum Teil im unmittelbaren Interesse derjenigen verwandt, denen das Zustandekommen des Aktivsaldos überhaupt zu verdanken ist. Dabei verbleibt der Staatskasse immer noch ein sehr ansehnlicher Restbetrag zur Verfugung. Des fernem wird in dem Gesuch nicht mit Unrecht darauf verwiesen, dass es sich bei der Subventionierung der Stiftung keineswegs um einen Beitrag à fonds perdu handelt, sondern um Festlegung von.

Mitteln zum Zwecke dauernder Arbeit in bestimmter Richtung.

Was nun die Ziffer der gewünschten Zuwendung betrifft, enthält die Eingabe des Stiftungsrates keinen bestimmten Vorschlag.

Angesichts der grossen Aufgabe der Stiftung erachten wir es als angezeigt, dieser eine bedeutende Zuwendung zu machen.

Wir schlagen Ihnen daher die Gewährung eines Beitrages von Fr. 1,000,000 aus dem Aktivsaldo der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft vor.

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Hoffend, Sie werden unsere Anschauungsweise teilen, beantragen wir Ihnen, den folgenden Entwurf eines ßundesbeschlusses gutzuheissen und dadurch zu Ihrem Erlasse machen.

B e r n , den 7. August 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Steiger.

·(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Unterstützung der ,,Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule".

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme von einer Botschaft des Bundesrates vom 7. August 1919, beschliesst: Art. 1. Der Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidg.

Technischen Hochschule ist aus den Konto Gebühreneinnahmen von Ein- und Ausfuhrbewilligungen, Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft, ein Beitrag von Fr. 1,000,000 (eine Million Franken) zu überweisen.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sogleich in Kraft. .

Der Bi'iudesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Zuwendung eines Beitrages an die Stiftung zur Förderung schweizerischer Volkswirtschaft durch wissenschaftliche Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich.

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13.08.1919

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387-393

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