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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5,000,000 für die Anschaffung von elektrischen Lokomotiven.

(Vom 2. September 1919.)

Nach dem Elektrifizierungsprogramm der Bundesbahnen umfasst die Liniengruppe I, die binnen etwa zehn Jahren elektrifiziert sein soll, 1128 km. Davon werden Ende 1922 schon 364 km elektrifiziert sein, nicht eingerechnet die sogenannten Notelektrifizierungen Bern-Thun und Brig-Sitten. Für den Betrieb dieser Strecken werden nach den Berechnungen der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen 122 elektrische Lokomotiven benötigt, von denen noch 73 lieferbar bis Mitte 1922 bestellt werden müssen. Um eine richtige Verteilung der Lokomotivbestellungen zu erzielen und in Berücksichtigung der erforderlichen langen Lieferfristen, die für elektrische Lokomotiven benötigt werden, ist es notwendig, eine Nachbestellung von weiteren 7 Lokomotiven noch in diesem Jahre vorzunehmen. Es handelt sich um Lokomotiven der Bauarten l C l für Personen- und Schnellzüge und l CC l für Güterzüge. Die Ausgabe wird ca. Fr. 5,000,000 betragen. Für diese Lokomotiven ist aber im Budget 1919 ein Kredit nicht enthalten. Der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen hat in seiner Sitzung vom 15./16. Juli 1919 der Nachbestellung zugestimmt und den erforderlichen Kredit bewilligt. Es erübrigt noch die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5,000,000 durch die Bundesversammlung. Von diesem Betrage soll Y» als erste Rate zu Lasten der Baurechnung 1919, der Rest 1920 verausgabt werden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und bemerken noch, dass die Angelegenheit in der gegenwärtigen Session erledigt werden sollte.

696 Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 2. September 1919.

Im Namen des Schweiz. Btindesrates, Der Vizepräsident: Motta.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Steiger.

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5,000,000 für die Anschaffung von elektrischen Lokomotiven.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen vom 22. Juli 1919, 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 2. September 1919, beschliesst: 1. Der Bundesbahn Verwaltung wird für die Anschaffung vou 7 elektrischen Lokomotiven ein Nachtragskredit von Fr. 5,000,000 bewilligt.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. · 3

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5,000,000 für die Anschaffung von elektrischen Lokomotiven.

(Vom 2. September 1919.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

1128

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.09.1919

Date Data Seite

695-696

Page Pagina Ref. No

10 027 243

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