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Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend die Unterbringung von notleidenden Auslandschweizerkindern in der Schweiz während des Sommers.

(Vom 16. Mai 1919.)

Es ist Ihnen bekannt, dass die Zentralstelle zur Unterbringung n o t l e i d e n d e r S c h w e i z e r k i n d e r in Basel, das Rote Kreuz, ,,Pro Juventute", die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft und das eidgenössische Fürsorgeamt eine grosse Aktion in die Wege geleitet haben, um notleidende Auslandschweizerkinder während einiger Wochen oder Monate in der Schweiz unterzubringen.

Die Initianten hoffen, etwa 4000 Kinder dieser Wohltat teilhaftig werden zu lassen und bedürfen hierfür beträchtlicher Mittel, da die meisten dieser Kinder bei ihrem Eintritt auf Schweizerboden .auch neu eingekleidet werden müssen.

Die Mittel (Hessen leider nur spärlich, obschon es sich nun darum handelt, einmal auch für unsere Auslandschweizerkinder zu sorgen. Nun wünschen die Initianten nicht nur Geld, sondern auch Freiplätze für die Kinder oder Plätze, wo sie gegen massige Entschädigung wohl aufgehoben sind, und besonders hierauf möchten wir Ihre Aufmerksamkeit lenken. Wir bitten Sie, auf die Ihnen geeignet erscheinende Weise (Aufrufe in den Amtsblättern, Bekanntgabe in der Schule usw.) die Bevölkerung Ihres Kantons auf diese Hülfsaktion für Auslandschweizerkinder aufmerksam zu machen und einzuladen, tatkräftig mitzuhelfen.

Es bedarf wohl keines besonderen Hinweises auf die Notwendigkeit einer solchen Fürsorge. Was Briefe und Zeitungen über die Not der bedauernswerten Kinder in den ehemaligen Zentralstaaten mitteilen, ist bekannt; es braucht auch nicht besonders hervorgehoben zu werden, dass uns die Not der Schweizerkinder besonders nahe geht. Nachdem unsere Bevölkerung so

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vieles für fremde Kinder geleistet, wird sie auch gerne der Kinder ihrer Landsleute in der Fremde gedenken.

Gaben und Anmeldungen zur Unterbringung von Kindern nehmen entgegen: Die Zentralstelle für Hülfe für Auslandschweizerkinder, B a s e l (Postcheck-Konto V/3280).

Das Rot-Kreuz-Zentralsekretariat, B e r n (Postcheck-Konto III/877).

Das eidgenössische Fürsorgeamt, B e r n (Postcheck-Konto III/520).

B e r n , den 16. Mai 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident:

Ad or.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:101 Steiger.

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend die Unterbringung von notleidenden Auslandschweizerkindern in der Schweiz während des Sommers. (Vom 16. Mai 1919.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1919

Date Data Seite

99-100

Page Pagina Ref. No

10 027 123

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