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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 7l. Jahrgang.

Bern, den 26. März 1919.

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Band I.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über seine

Geschäftsführung im Jahre 1918.

Gemäss Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1918 Bericht zu erstatten.

I. .Allgemeine Verwaltung.

Bundeskanzlei.

1. Sitzungen der Bäte.

a. Gesetzgebende Räte.

Im Jahre 1918 fanden sechs Tagungen der eidgenössischen Räte statt, und zwar: vom 11. bis 27. März, vom 16. bis 26. April, vom 3. bis 27. Juni, vom 16. September bis 3. Oktober, vom 12. bis 14. November, vom 2. bis 21. Dezember.

Die Zahl der Sitzungen war folgende : Nationalrat 80, Ständerat 62, Vereinigte Bundesversammlung 2.

b. Bundesrat.

Die Verteilung der Departemente erfolgte in nachstehender Weise : Bundesblatt. 71. Jahrg. Bd. I.

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Politisches: Herr Bundespräsident Calonder.

Inneres: Herr Ador.

Justiz und Polizei : Herr Vizepräsident Müller.

Militär: Herr Decoppet.

Finanz und Zoll: Herr Motta.

Volkswirtschaft: Herr Schulthess.

Post und Bisenbahn: Herr Haab.

Der Bundesrat hielt im Berichtsjahr 167 Sitzungen ab (1917: 155), in denen er 3928 Geschäfte erledigte (1917: 3472). Von ihm gingen 2872 Schreiben aus, gegenüber 4146 im Vorjahre.

Von der Bundeskanzlei wurden ferner ausgefertigt: 24 Vollmachten (1917: 29); 280 Offiziersbrevets (1917: 403); 22,921 Auszüge aus den Protokollen des Bundesrates (1917 : 20,899); 148 Bulletins der Bundesratsverhandlungen für die Presse (1917: 176).

v An den Bundesrat gingen im Berichtsjahre 5286 Schreiben ein, gegenüber 6811 im Vorjahre; diese Schreiben wurden den betreffenden Departementen übermittelt.

2. Kanzleigeschäfte.

Von der Bundeskanzlei (ohne das Drucksachenbureau) gingen im Jahre 1918 1095 Schreiben aus, gegenüber 1014 im Jahre 1917.

Beglaubigungen erfolgten im Berichtsjahre 1422, im Vorjahre 2131.

3. Personelles.

Herr Vizekanzler Dr. Heinrich D a v i d ist auf 31. Juli 1918 zurückgetreten. An seine Stelle wurde als Vizekanzler gewählt: Herr Adolf S t e i g e r , Stadtpräsident in Bern, der am 1. August sein Amt antrat.

Am 11. Dezember 1918 wurde Herrn Hans Schatzmann, von Windisch, geboren 1849, von der Vereinigten Bundesversammlung die nachgesuchte Entlassung als Kanzler der Eidgenossenschaft mit warmen Worten der Anerkennung seitens des Präsidiums und unter Verdankung der geleisteten treuen langjährigen Dienste auf Ende des Jahres erteilt. Zum Kanzler der Eidgenossenschaft wurde gewählt: Herr Vizekanzler Adolf Steiger, von Bern, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1919. Die Wahl des neuen Vizekanzlers fällt nicht mehr ins Berichtsjahr.

Herr Vizekanzler Bonzon blieb auch während des ganzen Jahres 1918 beurlaubt, um in der Société suisse de surveillance économique als Direktor zu wirken; ebenso verblieb der vorübergehend zur Aushülfo an die Gesandtschaft in Rom abgegebene

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italienische Korrespondent und Kanzlist I. Klasse, Herr E. Bonzanigo, im Berichtsjahre noch in Rom.

Herr Heinrich B e n n i n g e r , Bundesweibel, am 19. Mai 1918 gestorben, wurde ersetzt durch Bundesweibel Alfred Siegfried, der vorübergehend bei unserer Materialverwaltung aushalf und nun zum Weibeldienst zurückkehrte.

Der bisherige Ausläufer Herr Albert K u r t h wurde auf 1. Juli zum Weibelgehülfen befördert und am 17. September 1918 durch Herrn Ernst M et 11 er, Garderobier im Nationalrat, ersetzt, der seine neue Stelle Ende Oktober antrat.

Im Dienstpersonal der eidgenössischen Kate haben im Berichtsjahre folgende Änderungen stattgefunden: An Stelle des verstorbenen Ständeratskleiderhüters Herr Ed. S t e t t i e r trat vorläufig-Herr Oskar B e r t s c h y , von Düdingen; der bisherige Nationalratskleiderhüter Mettler wird als solcher erst im nächsten Jahre ersetzt werden. Der in die eidgenössische Steuerverwaltung übergetretene Nationalratsweibel Herr N a c h t wurde durch Herrn Rudolf D r e y e r ersetzt, 'und der verstorbene Nationalratsweibel Herr B o u r q u i n durch Herrn Johann Fink.

Auch im Berichtsjahre entstanden in unserm Personal zeitweilig grosse Lücken durch Leistung von Militärdienst, sowie in der zweiten Hälfte des Jahres durch Erkrankungen an der Grippe.

4. Material, a. Schreib- und Bureaumaterial.

Im Jahre 1918 sind durch die Materialverwaltung der Bundeskanzlei folgende Bureaux und Abteilungen mit Schreibmaterial versehen worden : Sämtliche Bureaux der Zentralverwaltung, die Gesandtschaften in den kriegführenden Staaten, Zollämter, Zollkreisdirektionen, Kreistelegraphendirektionen, Zeughäuser, Armeemagazine, sämtliche Abteilungen des Armeestabes, alle Bureaux der Truppen im Felde, die Heerespolizei, sowie die neuformierten Grenzbewachungstruppen, insgesamt über 500 Amtsstellen.

Im ganzen sind 1296 Halbjahres- und Extrarechnungen ausgestellt worden, welche die Summe von Fr. 573,464. 55 ausmachen.

Im Berichtsjahre sind für die Summe von Fr. 613,862.13 Materialien angekauft worden, gegenüber Fr. 441,058. 66 im Vorjahre.

b. Schreibmaschinen.

Infolge der Mobilisation ist eine grosse Anzahl Schreibmaschinen nötig geworden. Um beträchtliche Summen an Mietgeldern zu ersparen, hat die Materialverwaltung, gestützt auf Ermächtigungen des Bundesrates, mehrere dieser Maschinen an-

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gekauft, um dieselben gegen monatliche Miete an die Kommandos und die Abteilungen der Bundesverwaltung, sowie ihre Zweigbureaux abzugeben. Das Abkommen zwischen dem schweizerischen Schreibmaschinenhändlerverband und der Materialverwaltung ist durch Vertrag geregelt. Seit der Mobilmachung sind 824 Schreibmaschinen und Vervielfältigungsapparate und 295 Maschinentische angekauft worden. Vermehrung im laufenden Jahre 269 Maschinen und 130 Tische.

Im Jahre 1918 ist von 2019 ausgestellten Rechnungen ein Betrag von Fr. 174,644. 50 als Rückvergütung auf diesen Kredit eingegangen, im Vorjahre von 1832 Rechnungen Fr. 97,867. 95.

Zur Erleichterung der Einzahlungen wurde der Materialverwaltung ein Postcheck III. 2254 eröffnet, auf welchen seit dem April 1918 der Betrag von Fr. 197,785. 12 einbezahlt worden ist.

c. Formulare zum Zivilgesetz.

Die Materialverwaltung besorgt die Herstellung und den Vertrieb folgender Formulare in den drei Landessprachen : a. Zivilstandsformulare, 6. Vermessungsformulare, c. Formulare betreffend das eheliche Güterrecht, ,, die Gemeinderschaftsvertreter, fl ,, ,, die Viehverpfändungen, d. Formulare für die Grundbuchführung.

5. Drucksachen.

Das B u n d e s b l a t t umfasste im abgelaufenen Jahre fünf starke Bände.

Der auf Ende 1918 abgeschlossene Band XXXIV der Seh weiz e r i s c h e n G e s e t z s a m m l u n g enthält 80 Nummern mit rund 84 Druckbogen, Inhaltsverzeichnis nicht inbegriffen.

S t e n o g r a p h i s c h e s B u l l e t i n . Die Verhandlungen des .Nationalrates umfassten 73 Druckbogen, diejenigen des Ständerates 391/4,. Die Zahl der Abonnenten betrug 301.

S a m m l u n g der Postulate. Wie voriges Jahr, legen wir dem gegenwärtigen Berichte eine Zusammenstellung der Postulate bei, enthaltend: 1. die im Berichtsjahre beschlossenen Postulate (im Wortlaut) ; . 2. die im Berichtsjahre vorgekommenen Erledigungen; 3. die noch unerledigten Postulate.

417 Beilage zum Geschäftsbericht des Bundesrates (Bundeskanslei) 1918.

Postulate der

gesetzgebenden Hate.

1. Neue Postulate aus dem Berichtsjahre 1918.

a. Allgemeine Postulate.

802.

Mobilisationssteuer.

Beschluss N.-K.

25. März 1918.

Trakt. Nr. 24.

(Postulat.)

Beschränkung der ausserordenilichen Vollmachten des Bundesrates.

Beschluss S.-R.

26. März 1918.

Trakt. Nr. 71.

(Motion de Meuron.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht den eidgenössischen Räten in der Junisession jedenfalls mit möglichster Beförderung der Entwurf eines Verfassungsartikels vorzulegen sei zum Zwecke der Einführung einer zeitlich beschränkten jährlichen Mobilisationssteuer eventuell der Wiederholung der modifizierten Kriegssteuer, beides unter angemessener Entlastung kleiner und mittlerer Vermögen und Einkommen. Der Ertrag soll ausschliesslich zur Verzinsung und möglichst raschen Tilgung eines im Verfassungsartikel selbst festzusetzenden Teiles der Mobilisationsschuld verwendet werden.

803.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht der Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und-zur Aufrechthaltung der Neutralität zu revidieren sei.

418 HUIfeleistung fUr notleidende Transportanstalten.

Beschluss S.-R.

5. Juni 1918.

Trait. Nr. 75.

(Motion Düring.)

Sparmassnahmen im Militärwesen.

Beschluss N.-R.

7. Juni 1918.

Trakt. Nr. 3 o.

(Postulat.)

Vermeidung einer weitern Verteuerung des Zeitungspapiers.

Beschluss N.-R.

7. Juni 1918.

Trakt. Nr. 3 a.

(Postulat.)

Ausnutzung der Wasserkräfte und Elektrizitätsver-

Beschluss N.-R.

12. Juni 1918.

Trakt. Nr. 51.

(Motion Will.)

804.

Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlich die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht von Bundes wegen eine Hülfsaktion zugunsten der notleidenden Transportunternehmungen in die Wege zu leiten sei.

805.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, welche Sparmassnahmen im Militärwesen besonders durch Einschränkung der ordentlichen Rüstungen nach Beendigung dös Krieges getroffen werden können und wie die Kriegsindustrie allmählich in die Friedenswirtschaft übergeleitet werden kann.

806.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, 1. wie durch eine Reduktion der Holzausfuhr oder durch Einschränkung des Holzverbrauchs auf ändern Gebieten eine noch weitergehende Rationierung des Papierverbrauchs für die schweizerische politische Presse vermieden werden könnte; 2. wie die im Hinblick auf die abermalige Erhöhung der Kohlenpreise angekündigte weitere Verteuerung des Zeitungsdruckpapiers für die schweizerische politische Presse durch die entsprechende Mehrbelastung anderer tragfähigerer Fabrikate abgewendet werden könnte.

807.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und den eidgenössischen Räten beförderlich Bericht zu erstatten und Anträge über die Frage zu stellen, ob nicht die Ausnützung der Wasserkräfte und die Elektrizitätsversorgung unseres Landes, insbesondere die allgemeine Einführung

419 des elektrischen Eisenbahnbetriebes, durch folgende Massnahmen zu fördern seien: 1. finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau und Betrieb von Wasserkraft- und Elektrizitätswerken ; 2. finanzielle Beteiligung des Bundes am Umbau privater Dampfeisenbahnen zum elektrischen Betrieb ; 3. Bezug des elektrischen Stromes für den Betrieb der schweizerischen Bundesbahnen aus kantonalen, kommunalen oder privaten Elektrizitätswerken, insoweit als die S. B. B.

den Strom nicht in eigenen Kraftanlagen erzeugen.

808.

Versorgung der Landosbevölkerung mil öen unentbehrlichsten Lebensmitteln.

Beschluss N.-R.

Der Bundesrat wird eingeladen, alle Massnahmen zu treffen, um die gesamte Landesbevölkerung mit den unentbehrlichen Lebensmitteln zu versorgen.

26. Juni 1918.

Trakt. Nr. 86.

(Motion Graber.)

809.

Einheitliche Vorschriften für die in kriegswirtschaftlichen Erlassen enthaltenen Strafbestimmungen.

Beschluss S.-R.

27. Juni 1918.

Trakt. Nr. 87.

(Motion Wettstein.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht einheitliche Vorschriften über die den Kantonen übertragene Durchführung der in den kriegswirtschaftlichen Erlassen enthaltenen Strafbestimmungen aufgestellt werden sollten, insbesondere im Sinn einer klaren Umschreibung und Sicherung der Kompetenzen der kantonalen Gerichte und Verwaltungsbehörden und einer Unterscheidung zwischen kriminell zu verfolgenden Zuwiderhandlungen und blossen Polizeiübertretungen.

810.

JVIassnahmen gegen fremde Deserteure und Refraktäre.

Beschluss S.-R.

17. Sept. 1918.

Trakt. Nr. 88.

(Motion Wirz und Böhi.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob und inwiefern sein Beschluss vom 1. Mai 1918 betreffend die fremden Deserteure und Refraktäre einer Revision zu unterziehen sei.

420

811.

Wirtschaftlicher Schutz der Wehrmänner.

Beschluss N.-R.

25. Sept. 1918.

Trakt. Nr. 67.

(Postulat Kothenberger.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten : .1. wie ausser der Solderhöhung dringliche Massnahmen getroffen werden können, um die schweizerischen Wehrmänner vor ökonomischen Nachteilen zu schützen, welche ihnen infolge Ausübung ihrer vaterländischen Wehrpflicht drohen ; 2. ob insbesondere nicht beförderlich für die Dauer des Krieges Art. 335 des Schweizerischen Obligationenrechts betreffend den Lohnanspruch während des schweizerischen obligatorischen Militärdienstes im Sinne des Schutzes vor Kündigungen und der Ausrichtung ausreichender Lohnzahlungen zu ergänzen, eventuell ob diese Massnahmen auf dem Verordnungswege zu erlassen seien und ob nicht damit im Zusammenhang die Dauer der einzelnen Aktivdienstperioden der Mobilisation noch weiter abzukürzen sei.

812.

Errichtung einer eidgenössischen Alters- u. Invalidenversicherung.

Beschluss N.-R.

5. Dezember 1918.

Trakt. Nr. 90.

(Motion Weber-St. Gali.)

Revision des MiliärversieherungsBeschluss N.-R.

5. Dezember 1918.

Trakt. Nr. 113.

(Motion Straumann.)

Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung unverzüglich eine Vorlage für Errichtung einer eidgenössischen Alters- und Invalidenversicherung einzubringen.

813.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht, gestützt auf die vielfachen Erfahrungen seit Beginn der Mobilisation, das Gesetz über die eidgenössische Militärversicherung, von dem erst einige Artikel als in Kraft getreten erklärt worden sind, einer Totalrevision zu unterziehen und in kürzester Frist den Räten ein neuer, den heutigen Anforderungen entsprechender Entwurf vorzulegen sei.

42t

814.

Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes.

Beschluss S.-R.

10. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat der Finanzkommission.)

Der Bundesrat wird eingeladen, neuerdings die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob die Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes zu beschliessen und, wenn ja, welche Rechte und Pflichten demselben zu übertragen seien.

815.

Willkommbotschaft an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (Wllson).

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zu seiner demnächstigen Ankunft in Europa eine Willkommbotschaft zugehen zu lassen.

Beschluss N.-R.

12. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 129.

(Motion Chuard.)

816.

HUIfe fUr das hungernde Wien.

Beschluss der

Bundesversammlung.

19. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 132.

(Motion Jäger.)

Der Bundesrat wird eingeladen, so schnell; wie möglich Vorkehren zu treffen, um nach Möglichkeit dem Hungerelend in Wien Einhalt zu tun durch direkte Zuweisung von Lebensmitteln aus der Schweiz, sowie durch Anrufung der Hülfe von Seiten der Entente und Amerikas.

817.

Beitrag an die Krankenkassen ftlr die Mehrausgaben infolge der Grippe-Epidemie.

Beschluss der

Bundesversammlung.

20. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat Schöpfer.)

Der Bundesrat wird eingeladen, nach Beendigung der Grippe-Epidemie, spätestens aber im Frühjahr 1919, Bericht und Antrag darüber einzubringen, in welchem Umfange der Bund an die den anerkannten Krankenkassen durch die Grippe-Epidemie erwachsenen Gesamtausausgaben beizutragen gedenkt.

Der Bundesrat wird ersucht, diesen Beitrag nicht unter 50 °/o der durch die Grippe den anerkannten Kassen entstandenen Mehrausgaben zu bemessen.

422 818.

Steigerung der Ertragsfähigkeit des ertragfähigen Bodens beim Neuenburger-, Murten-u.Bielersce.

Beschluss N.-R.

20. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat Will.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht in Verbindung mit den beteiligten Kantonen die nötigen Massnahmen zu treffen seien, um die ausgedehnten landwirtschaftlichen Kulturgebiete in der Umgebung des Neuenburger-, des Murten- und des Bielersees dauernd vor Überschwemmungen zu schützen und deren Ertragsfähigkeit zu steigern, unter Wahrung der Interessen der Schiffahrt und der Wasserkraftausniitzung an den untern Flussläufen.

819.

Bessere Unterstützung der Krankenkassen.

Beschluss N.-R.

20. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat Weber-St. Gali.)

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht durch eine Revision der Art. 35 und 36 des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 eine dem heutigen Geldwert und den erhöhten Anforderungen der öffentlichen und freiwilligen Krankenpflege besser entsprechende Subventionieruug der Krankenkassen durch den Bund herbeigeführt werden könnte, um diese Kassen in den Stand zu setzen, die im Art. 12 des genannten Gesetzes festgesetzten Leistungen den Zeitverhältnissen entsprechend zu erhöhen.

820.

Besoldungsaufbesserung für Postaushelfer.

Beschluss N.-R.

20. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 42.

(Postulat Knellwolf.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht die Ausgaben für Besoldungen um denjenigen Betrag zu erhöhen seien, der nötig ist, um den Postaushelfern, die 1917 und vor dem 1. April 1918 definitiv angestellt und vor dem Kriege schon bei der Post beschäftigt waren, mit Wirkung vom 1. April 1918 an die Besoldungsaufbesserung von Fr. 400 jährlich zukommen zu lassen.

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821.

Schutz der nationalen Arbeitskraft.

Beschluss N.-R.

21. Dez. 1918.

Trakt. Nr. 74.

(Motion Mächler.)

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob zum Schütze der nationalen Arbeitskraft und zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Überfremdung der Schweiz nicht jetzt schon in folgender Weise Vorkehren zu treffen sind : 1. Verhinderung einer unverhältnismässig starken Abwanderung qualifizierter einheimischer Arbeitskräfte ins Ausland, durch Unterstützung der Bestrebungen zur Erzielung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen, Ausbau der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge überhaupt, wirksame Förderung der allgemeinen Volksversicherung, Organisation eines umfassenden Aufklärungsdienstes über die im Auslande bestehenden Lebens- und Arbeitsbedingungen unter Mitwirkung der Berufsverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bekämpfung der mit unzulässigen Mitteln arbeitenden Werbetätigkeit des Auslandes unter den schweizerischen Arbeitern und Angestellten.

2. Massnahmen, um zu verhüten, dass der schweizerische Arbeitsmarkt nach dem Kriege durch zweifelhafte ausländische Elemente überflutet wird.

3. Massnahmen, um zu verhindern, dass die ausländischen Geschäftsgründungen in einem für die einheimische Volkswirtschaft bedrohlichen Masse überhandnehmen und das schweizerische Geschäftsdomizil für ausländische Interessen missbraucht wird.

b. Postulate zu den Neutralitätsberichten.

Beschlüsse des Nationalrates vom 27. März 1918.

Müitärdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, in Verbindung mit der Armeeleitung die zweckentsprechenden Massnahmen zu prüfen, um die Leitung des Interniertenwesens von den Funktionen des Armeearztes zu trennen.

424 Finanzdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht der Bund die durch Bombenwürfe an Körper und Vermögen geschädigten Personen selber entschädigen sollte. Er könnte sich die daherigen Kosten von den Staaten, denen die Urheber der Schäden angehören, zurückerstatten lassen.

Volksivirtscliaftsdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, das nachfolgende Postulat zu prüfen: Von Notunterstützungen sind auszuschliessen Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen und deren Notlage ausschliesslich eine Folge offenbar ungenügender Löhnung ihrer Dienstherren ist.

Dagegen wird der Bundesrat eingeladen, kraft der ihm mit Bundesbeschluss vom 3. August 1914 erteilten Vollmachten dafür besorgt zu sein, dass unter Mitwirkung der kantonalen Behörden und in Verbindung mit den Fürsorgeämtern Gemeindelohnämter errichtet werden.

Diesen soll die Befugnis eingeräumt werden, bei Erledigung der Unterstützungsbegehren von dienstpflichtigen Personen den Dienstherren bis auf weiteres verbindliche Mindestlöhne aufzuerlegen, die den betreffenden Dienstpflichtigen einen den örtlichen Verhältnissen und der geschäftlichen Situation des Dienstherrn entsprechenden genügenden Unterhalt sichern.

Ernährungsamt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und darüber zu berichten, in welcher Weise eine rasche Organisation der Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Kartoffeln, Obst etc. in die Wege zu leiten ist.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob es nicht angesichts der stets wachsenden Schwierigkeiten der Landesversorgung mit den nötigsten Lebensmitteln (Brot und Brotersatzmitteln) sowie angesichts der Unmöglichkeit, in der wir uns befinden, in zweckmässiger und ausreichender Weise den Anbau von Brotgetreide im Lande selbst zu vermehren, angebracht wäre:

425 1. die bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des Mehranbaues zu ergänzen, um die Kartoffelanbaufläche unter Heranziehung des noch verfügbaren Landes sowohl in der Umgebung grösserer Städte als auch in den vorwiegend Ackerbau treibenden Gebieten und in den Gebirgsgegenden zu vermehren; 2. die Kantone behufs Heranziehung der Stadtbewohner zum Anbau von Kartoffeln und ertragreichen Gemiisen einzuladen, den Haushaltungen Ackerland mit der Verpflichtung zur Bebauung zuzuteilen ; 3. zu prüfen, ob nicht mit Bewilligung der in Frage kommenden Regierung in einer nicht allzusehr entfernten Kolonie der Anbau von Brotgetreide und gegebenenfalls von ändern notwendigsten Erzeugnissen anzuordnen sei, um den Ertrag ganz oder teilweise für die schweizerische Landesversorgung bereitzustellen.

3.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob und wie eine allfällige Milchpreiserhöhung ganz zu Lasten des Bundes genommen werden kann.

4.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht im Interesse der Vermehrung der Lebensmittelproduktion während der kommenden Anbau- und Erntezeit 1. die in landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Militärs weitmöglichst beurlaubt werden könnten, 2. die Requisition von Pferden aus der Landwirtschaft tunlichst einzustellen und durch die freiwillige Pferdestellung zu ersetzen sei.

Post- und Eisenbahndepartement, Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht den Eisenbahnangestellten angesichts der erheblichen Einschränkung des Eisenbahnverkehrs und des empfindlichen Mangels an landund forstwirtschaftlichen Arbeitskräften auf Wunsch mit dem Dienste vereinbare Urlaube zu erteilen seien, damit sie sich für gemeinnützige, namentlich landwirtschaftliche Arbeiten betätigen können. Diese Urlaube wären ohne Lohnabzüge zu gewähren und an die Bedingung zu knüpfen, dass die freie Zeit fût landwirtschaftliche Arbeiten oder zur Gewinnung von Brennholz und von Torf verwendet werden muss.

426 .

Beschluas des Nationalrates vom 25. April 1918.

Ernahrungsamt.

Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der Unmöglichkeit, einseitig auf dem Wege milchpolitischer Massnahmen das Ernährungsproblem zu lösen, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass mit einer fortschreitenden Verschlechterung der Verhältnisse auf dem Lebensmittelmarkte, nicht zum geringsten zufolge der zunehmenden Eigenversorgung der landwirtschaftlichen Kreise zu rechnen ist; unverzüglich Massnahmen zu ergreifen im Interesse einer gesteigerten Selbstversorgung der Städte in einem solchen Umfange, dass die volle Deckung des Bedarfs an Hackfrüchten und Gemüse in der Hauptsache durch Mehranbau auf brachliegendem und schlecht genutztem Produktivgelände gewährleistet werden kann.

Beschlüsse des Nationalrates und des Ständerates vom 25. April 1918.

Departement des Innern.

Der Bundesrat wird ersucht, Massnahmen zu treffen, um der Bevölkerung durch inländische Ausbeute das nötige Brennmaterial zum Kochen und zur Heizung zu möglichst billigen Preisen zu sichern.

Finansidepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen : 1. auf Grund seiner ausserordentlichen Vollmachten eine Rekursinstanz zu schaffen, bei welcher Personen, die gemäss Art. 10, lit. a und b, und Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 30. Juni 1917 betreffend Ausfuhrverbote -' bestraft worden sind, Beschwerde führen können ; 2. zu prüfen, ob nicht für bestimmte Grenzgebiete zur Entlastung des Zollpersonals und zwecks einer möglichst raschen und erfolgreichen Erledigung von Übertretungen der Ausfuhrverbote sachkundige und zum Untersuchungsverfahren besonders geeignete Persönlichkeiten mit der Durchführung der Untersuchung betraut werden sollten.

Diese Personen wären dem eidgenössischen Zolldepartement bzw. der Oberzolldirektion zu unterstellen und müssten mit den regionalen Verhältnissen möglichst vertraut sein.

427 Volkswirtschaftsdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Ausfuhr von Nutzholz, tunlichst einzuschränken.

Ernährung samt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Käseausfuhr im Jahre 1918 möglichst zu beschränken und die Käsevorräte im Verhältnis zur Bevölkerung auf die Kantone zu verteilen.

Der Bundesrat wird ausserdem eingeladen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit die durch Bundesratsbeschluss festgesetzten Höchstpreise für Fleisch und Grossvieh des Rindergeschlechtes eingehalten werden und um die Kantone im Verhältnis zum verfügbaren Schlachtvieh zu verproviantieren.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Milchversorgung des Landes für das Sommerhalbjahr 1918 nach Massgabe der folgenden Wegleitung durchzuführen : 1. Zur Förderung und Vermehrung der Milchproduktion für den unmittelbaren Konsum übernimmt von der Erhöhung de» gegenwärtig den Produzenten zukommenden Milchpreises als Produktionsprämie der Bund drei Rappon, unter der Bedingung, dass die Kantone einen weiteren Rappen beitragen.

2. Der Preis der Milch für die zum Bezüge von Nahrungsmitteln aus der Notstandsaktion Berechtigten, deren Kreis mit Rücksicht auf das Steigen der allgemeinen Teuerung erweitert werden soll, bleibt unverändert 27 Rappen, ebenso werden die bisherigen Leistungen des Bundes und der Kantone an die Milchversorgung aufrechterhalten.

3. Zur Deckung der Ausgaben des Bundes für die Milchproduktionsprämie sind in erster Linie die Einnahmen aus Abgaben und Gebühren für den in- und ausländischen Verkauf und die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte zu verwenden.

Eisenbahndepartement.

Der Bundesrat wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass auch fernerhin Generalabonnements verabfolgt werden, wenn dies durch die Erwerbsverhältnisse der Abonnenten als berechtigt erscheint, insbesondere an Geschäftsinhaber und Geschäftsreisende, die schon vor Kriegsausbruch solche Abonnements besassen.

428 Beschluss des Ständerates vom 25. April 1918.

Justin- und Polizeidepartement.

Der Nationalrat ladet den Bundesrat ein, den Ausvveisungsbeschluss gegen Münzenberg durchzuführen.

Ernährungsamt.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, durch welche Massnahmen die Schlachtviehpreise in ein richtiges Verhältnis zur notwendigen Milchproduktion gebracht werden können.

Beschluss des Nationalrates und des Ständerates vom 26. April/14. Juni 1918.

Justiz- una Polieeidepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, die bisherige Asylrechts- und Ausweisungspraxis in der Weise mit den heutigen Verhältnissen in Einklang zu bringen, dass jeder Ausländer, der sich an staatsfeindlichen politischen Manifestationen -- namentlich auch an solchen gegen die Armee und zu innerpolitischen Zwecken -- beteiligt oder gegen wirtschaftliche Kriegsmassnahmen der Landesbehörden verstösst, gemäss Art. 70 der Bundesverfassung ausgewiesen wird und dass der Art. 70 insbesondere auch zur Anwendung gelangt gegenüber fremden Deserteuren und Refraktären, ·die sich der gewährten Duldung unwürdig erweisen.

Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1918.

Ernährung samt.

Der Bundesrat wird eingeladen, zur Regelung der Fleischpreise und zur möglichsten Verhütung eines weitern Ansteigens derselben unverzüglich die Frage zu prüfen: 1. ob nicht die Massnahmen über den Verkehr mit Vieh angesichts der vielfachen Übertretungen und der herrschenden Preistreiberei abzuändern und zu verschärfen seien; 2. ob nicht insbesondere der Viehhandel im Herumziehen stark zu beschränken oder ganz zu verbieten, der Zwischenhandel, soweit möglich, auszuschalten, die Abnahme des Schlachtviehs auf bestimmten Plätzen und das Marktwesen im Sinne einer schärfern Preiskontrolle umzugestalten, die Haltefrist des Viehs zu verlängern, eine grössere Fleischreserve anzulegen sei usw.;

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3. ob nicht das Viehhandelsmonopol vorzubereiten und eventuell, wenn die unter Ziffer l und 2 vorgeschlagenen und weitern Massnahmen keinen genügenden Erfolg siehern sollten, dessen Durchführung ins Auge zu fassen sei.

Beschlüsse des Kationalrates vom 27. Juni 1918.

Politisches Departement.

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Frage zu prüfen und darüber den eidgenössischen Räten auf die nächste Tagung Bericht zu erstatten : Ist es nicht angezeigt, den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur AufrechthaltuDg der Neutralität derart abzuändern: 1. dass die dem ßundesrate durch den erwähnten Bundesbeschluss erteilten Vollmachten auf dringende wirtschaftliche und militärische Massnahmen beschränkt werden; 2. dass der Bundesrat bei allen kraft seiner Vollmachten zu treffenden allgemein verbindlichen Massuahmen den Kontakt mit dem Parlamente möglichst herzustellen bemüht sei, sei es durch Heranziehung einer vorberatenden parlamentarischen Kommission oder auf anderer geeigneter Grundlage; 3. dass die auf Grund der bundesrätlichen Erlasse nötig werdende Strafrechtspflege möglichst beförderlich in Übereinstimmung mit den beiden Räten im Sinne einer reinlichen Scheidung von Justiz und Verwaltung geordnet werde.

Ernälirwigsamt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, das Getreidemonopol derart zu gestalten, dass in Zukunft die Getreide- und Mehlpreise für das ganze Gebiet der Schweiz einheitlich geregelt werden.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, beförderlich zu prüfen, ob nicht 1. zur wirksamen Bekämpfung des Schleichhandels in Butter der Anzeigezwang durch das Bahn- und Postpersonal in gewissem Umfange einzuführen und an die Kantonsregierungen das Begehren zu stellen, sei, dass sie die kantonalen Polizeiorgane an-

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33

430

weisen, in Verdachtsfällen gegen die in Frage kommenden Personen vorzugehen ; 2. bei bescheidener Abgabe von Monatsbutter von Kantonen oder Gemeinden Reserven anzusammeln seien zur spätem Abgabe von Einsiedebutter, speziell für die Wenigbemittelten ; 3. in der Fettversorgung1 ein besseres kantonales Ausgleichverfahren in Verbindung mit kommunalen Sammelstellen eingeführt werden sollte und das in unserm Lande erzeugte Fett und Öl in vermehrtem Masse erfasst werden könnte.

3.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Kontingentierung der Kantone mit den Monopolwaren Reis, Mais, Teigwaren, Haferprodukte usw. einer Prüfung und Neuordnung im Sinne der Ausgleichung und des wirklichen Nahrungsbedürfnisses zu unterziehen.

Dabei ist insbesondere das Verhältnis der Selbstversorger zur Gesamtzahl der Bevölkerung in Rechnung zu stellen, so dass das Betreffnis der überwiegend industriellen Kantone erhöht werden kann.

4.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht neue Massnahmen zur vollständigen Versorgung der Bevölkerung mit Frischmilch und mit Milcherzeugnissen getroffen werden sollten und ob nicht insbesondere : 1. nötigenfalls die teilweise oder gänzliche Schliessung gewisser für die Ausfuhr tätiger Milchverarbeitungsfabriken zu verordnen sei ; 2. eine eidgenössische Milchkarte einzuführen sei, durch die eine einheitliche Milchration nach Personenklassen festgesetzt und eine gleichmässige Verteilung des Milchzumasses in allen Landesgegenden zugesichert würde.

5.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht eine ,,vorberatende Brnährungs- und Lebensmittelversorgungskommission" 1 zu bestellen sei, die ein Zusammenarbeiten der verschiedeneu für die Lehensmittelversorgung des Landes tätigen Ämter zu sichern und die durch die Lebensmittelknappheit gebotenen Massnahmen in Vorschlag zu bringen hätte.

431 6.

Der Bundesrat wird eingeladen, das im nächsten Herbst voraussichtlich eintretende starke Angebot an Schlachtvieh zu benutzen, um Fleischreserven grösseren Umfanges anzulegen, die dem Konsum in Zeiten der Knappheit zur Verfügung gestellt werden können.

7.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht im Interesse einer umfassenderen und gleichmässigen Rationierung aller notwendigen Lebensmittel, der einheitlichen Organisation der Wirtschaftsversorgung in den Kantonen und des Ausgleichs zwischen ihnen, der Kontrolle und Erfassung deiHamster- und Warenlager sowie der planmässigen Erweiterung der Notstandsaktion ein eidgenössisches Verpflegungs- und Ernährungsamt beförderlichst zu errichten sei.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht Massnahmen zu treffen seien, durch die die persönliche Zuckerzuteilung zur Herstellung von Konfitüren erhöht und die den Industrien, Konditoreien und Feinbäckereien zugeteilten Zuckermengen herabgesetzt oder selbst gestrichen werden. Die erste Zuteilung soll so rechtzeitig erfolgen, dass sie für die ersten reifen Früchte verwendet werden kann.

Beschlüsse des Nationalrates vom 3. Oktober 1918.

Militärdepartement.

Ì.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten die im Verwaltungsreglemente für die schweizerische Armee, vom 27. März 1885, vorgesehenen Leistungen der Gemeinden, die diese übermässig belasten, in erhöhtem Masse dem Bunde auferlegt werden sollten.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage der Besserstellung der Wehrmänner und ihrer Familien während des obligatorischen Militärdienstes zu prüfen.

432 Ernährungsamt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht in kürzester Frist alle administrativen und finanziellen Massnahmen zu treffen seien, um die Schlachtung und Konservierung als Gefrieroder Pökelfleisch desjenigen Viehs, das voraussichtlich während des Winters nicht genügend ernährt werden kann, sicherzustellen.

Das eidgenössische Schlachtviehversorgungsamt könnte sich sowohl für die Zuteilung des abzuschlachtenden Viehs als auch für die Einrichtung von Gefrieranlagen und Salzereien mit den kantonalen Regierungen in Verbinduüg setzen.

Die derart zurückgelegten Fleischvorräte hätten ausschliesslich für die Ernährung des Landes zu dienen und namentlich dem sich im kommenden Frühjahr wahrscheinlich geltend machenden Fleischmangel vorzubeugen.

2.

Der Bundesrat wird dringend eingeladen, beförderlichst Schritte zu unternehmen, damit vom Auslande, zumal von seilen derjenigen Länder, aus denen Angehörige in der Schweiz kriegsinterniert sind, der Schweiz erhebliche Mengen von Kartoffeln und Phosphorsäuredüngern geliefert werden.

3.

Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen Massnahmen zu ergreiffn, um die Notlage zu lindern, in welcher sich die Bevölkerung des Alpgebietes infolge der missratenen Kartoffel-, Heu- und Emdernte befindet.

Namentlich wird der Bundesrat ersucht: 1. im Alpgebiete die Beschlagnahme von Heu und Stroh für die Armee aufzuheben ; 2. am Futtermangel durch Zufuhren von Heu aus dem Hügelund Flachlande und dem Kartoffelmangel durch vermehrte Zuteilung von Mais abzuhelfen ; 3. die Mindestpreise für solches Vieh, das wegen Futternot abgeschlachtet werden muss, zu erhöhen ; 4. den von dea Bahnstationen weit entlegenen Berggemeinden die Transportkosten für die monopolisierten Waren zurückzuvergüten ; 5. die Gebirgsgegenden besser zu berücksichtigen bei Zuteilung von Kraftfutter und Düngemitteln.

433 Beschlüsse des Nationalrates vom 9. Dezember 1018.

Müitärdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht die Strafminima des Militärstrafrechts auf dem Wege der bundesrätlichen Verordnung aufgehoben werden sollen.

Volksrnrlscliaftsdepartement.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Massnahmen zu prüfen, die ihn instand setzen, die Namen aller wegen Spekulation, wucherischen Aufkaufs oder Schmuggels bestraften Personen zu veröffentlichen.

Ernährungsamt.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob und wie die Vereinigung der bisher getrennt ausgegebenen Lebensmittelkarten möglich sei.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht zur Förderung der Versorgung der Städte und industriellen Ortschaften mit Lebensmitteln solchen Gemeinden, die zum Zwecke des rationellen Anbaues von Getreide, Kartoffeln und Gemüse Land erwerben oder pachten, eine angemessene Subvention oder zeitlich befristete zinsfreie Darlehen zu gewähren seien.

"3.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, wie angesichts unserer knappen Petrolbestände eine Rationierung vorzunehmen ist, durch welche im kommenden Winter die Petrolversorgung der Berggegenden und all derjenigen Gebiete, die mit elektrischem Licht nicht bedient sind, bestmöglich sichergestellt werden kann.

4.

Da die andauernde wirtschaftliche Isolierung der Schweiz die Kaufkraft des Geldes für die allernotwendigsten Subsistenzmittel fortwährend vermindert und zu einer Verteuerung der Lebenshaltung gegenüber dem Jahre 1914 von 120 bis 130 Prozent geführt hat, so dass bei einer weiteren Verschlechterung der Importverhältnisse ein teilweiser Verfall der Lebens- und

434

Wirtschaftskräfte unausbleiblich sein wird, so ergeht an den Bundesrat die Einladung, zu prüfen, ob nicht eine planmässige und auf breiter Grundlage aufgebaute einheitliche Aktion zu einer intensiveren Nutzbarmachung der einheimischen Produktionsfaktoren im Interesse der Deckung der Ernährungs- und Wohnungsbedürfnisse der städtischen Bevölkerungskreise Platz zu greifen habe, mit der Gründung von städtischen Nah- und Ferokolonien, unter Mitwirkung von städtischen Landbebauungs- und Kolonisationsorganisationen .

Die hierzu erforderlichen Grundstücke sind den ungenügend bewirtschafteten Grasflächen, welche noch in einer Ausdehnung von 20,000 km 2 das Land bedecken und vom ernährungswirtschaftlichen Standpunkte aus eine teilweise Bodenvergeudung bedeuten, zu entnehmen. Für die Landabgabe fällt vor allem der Grossgrundbesitz in Betracht, welcher, obwohl nur drei Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe aufweisend, mit 814,000 Hek. taren mehr als ein Drittel des schweizerischen Produktivbodens umfasst. Werden sechs Prozent dieser Flächen, gleich 50,000 Hektaren, der intensiven Bodenkultur erschlossen, so entfallen auf den Kopf der rund eine Million Seelen umfassenden Mittelund Grossstädte des Landes fünf Aren, völlig ausreichend, um den Ausfall an Lebensmitteln zu decken und den fortschreitenden Wertverfall des Geldkapitals wirksam einzudämmen.

2. Erledigungen im Berichtsjahre 1918.

Nr.

Inhalt:

577 Lotterie- und Prämien- Botschaft

Erledigt durch:

vom 13. August 1918 (Bundesbl.IV, 333) zum Entwurfe lose.

eines Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und lotterieähnlichen Unternehmungen.

686 Sozialstatistisches Amt. Geschäftsbericht des Bundesrates für 1917.

Finanzdepartement.

Statistisches Bureau (Bundesbl.

1918, II, 416).

730 Bekämpfung des Lot- Botschaft wie oben bei Nr. 577.

terieunwesens.

435 Nr.

Inhalt:

Erledigt durch:

748 Revision

749 757 760

784

des Militär- Botschaft vom 26. November 1918 (Bundesbl. V, 337) zu einem strafgesetzes.

Gesetzentwurfe enthaltend das schweizerische Militärstrafgesetzbucb.

Verbot des Tauben- Botschaft vom 23. Juli 1918 (Bunschiessens.

desbl. IV, 1) zum Entwurf eines schweizerischen Strafgesetzbuches.

Schutz des Vereins- Botschaft vom 23. Juli 1918 (Bunrechts in Fabrikdesbl. IV, 1) zum Entwurf eines betrieben.

schweizerischen Strafgesetzbuches.

Erleichterung der Güter- Bundesratsbeschluss vom 23. März 1918. Kreisschreiben des Bundeszusammenlegung.

rates an die Kantone (Bundesbl.

l, 480).

Eidgenössische Tan- Botschaft vom 5. August 1918 tièmesteuer.

(Bundesbl. IV, 255) zu einem Bundesbeschlussentwurf über die Erhebung einer ausserordentlichen Kriegssteuer.

800 Wirtschaftliche

Mass- Geschäftsbericht des Bundesrates nahmen nach Friefür 1918. Volkswirtschaftsdepartement, Handelsabteilung.

densschluss.

802 Mobilisationssteuer.

Botschaft vom 5. August'1918 (Bundesbl. IV, 255) zu einem Bundesbeschlussentwurf über die Erhebung einer ausserordentlichen Kriegssteuer.

803 Beschränkung der aus- Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 1918 (Bundesbl. IV, 709).

serordentlichen Vollmachten des Bundesrates.

804 Hülfeleistung für not- Botschaft vom 13. September 1918 leidende Transport(Bundesbl. IV, 504) zu einem anstalten.

Gesetzentwurf über Hülfeleistung für notleidende Transportanstalten.

436

Erledigt durch: 80G Vermeidung einer wei- Durch die Zeitereignisse hinfällig geworden.

tem Verteuerung des Zeitungspapiers.

807 Ausnützung der Wasser- Botschaft vom 13. September 1918 (Bundesbl. IV, 504) zu einem kräfte und Elektrizitätsversorgung des Gesetzentwurf über Hülfeleistung für notleidende Transportanstalten.

Landes.

Geschäftsbericht für 1918, Eisenbahnwesen.

808 Versorgung des Landes Durch die Zeitereignisse hinfällig mit den unentbehrgeworden.

lichen Lebensmitteln.

809 Einheitliche Vorschrif- Bundesratsbeschluss vom 26. November 1918 (vgl. Protokoll des ten für-die in kriegswirtschaftlichen ErBundesrates).

lassen enthaltenen Straf bestimm ungen.

Nr.

Inhalt :

810 Massnahmen

gegen Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1918 (Gesetzsammlung, fremde Deserteure XXXIV, 1080).

und Refraktäre.

811 Wirtschaftlicher Schutz Durch die Zeitereignisse hinfällig der Wehrmänner.

geworden.

815 Willkommbotschaft an Einladung an den Präsidenten den Präsidenten der Wilson, vom 5. Dezember 1918.

Vereinigten Staaten von Amerika(Wiison), 816 Hülfe für das hungernde Bundesratsbeschluss vom 18. DeWien.

zember 1918 (vgl. Protokoll des Bundesrates).

820 ßesoldungsaufbcsse: ung Geschäftsbericht des Bundesrates für Postaushelfer.

für 1918 (Postverwaltung).

437

3. Am Ende des Berichtsjahres 1918 noch unerledigt.

Nr.

713 736

818

574 706 731 744 755

Aus dem Jahre

Inhalt :

Politisches Departement.

Innerpolitische Abteilung.

Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern .

Bundesgesetz über die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen. Revision Departement des Innern.

O b e r b a u i n s p e k t o r a t.

Steigerung der Ertragsfähigkeit des anbaufähigen Bodens beim Neuenburger-, Märten- und Bielersee Justiz- und Polizeidepartement.

J u s t i z a b t e il u n g.

Verpflichtung zur Abtretung von Privatrechten .

Automobilhaftpflicht Massnahmen zum Schutze des öffentlichen Friedens Verbot der Doppelbesteuerung Revision des Obligationenrechts (,,Aktiengesellschaften")

1910 1911

1918

1900 1909 1911 1912 1914

732

Versicherungsamt.

Errichtung einer Mobiliarversicherungsanstalt .

.

1911

729 805 813

Müitärdepartement.

Lohnausfall zufolge Militärdienst. Ersatz . . . .

Sparmassnahmen im Militärwesen Revision des Militärversicherungsgesetzes . . .

1911 1918 1918

628 715 725 782 799 814

Finanz- und Zolldeparlement.

Finanzverwaltung.

Alters- und Invalidenkasse Subventionswesen des Bundes Errichtung einer schweizerischen Hypothekenbank Schutz des Hotelgewerbes Einführung der Pfandbriefe .

Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes .

1904 1910 1911 1917 1917 1918

752

Steuer V e r w a l t u n g .

Erhöhung der Militärpfliehtersatzsteuer

1913

.

.

.

.

438

xr

719 742 764 785 786 787

Zollverwaltung.

Abänderung des Bundesgesetzes über das Zollwesen

Alkoholverwaltung.

Bundesgesetzliche Regelung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern Bekämpfung des Alkoholismus Revision des Art. 32bis B.-V. (Ausdehnung auf alle destillierten Getränke) Revision der Art. 32 und 32bis B.-V. (Ausdehnung auf das monopolfreie Brennen) Revision des Art. 32bie B.-V. (Verbot des Kiemverkaufs geistiger Getränke unter zehn Litern)

1910

1912 1915 1917 1917 1917

Volkswirtschaftsdepartemeni.

747 789 821 795 812 817 819 792

A b t e i l u n g f ü r I n d u s t r i e u n d Gewerbe.

Fürsorge für unverschuldete Arbeitslose . . . .

Kommunalisierung der Kinobetriebe Schutz der nationalen Arbeitskraft Bundesamt für Sozialversicherung.

Neue Einlagen in den Versicherungsfonds . . .

Errichtung einer eidgenössischen Alters- und Invalidenversicherung Beitrag an die Krankenkassen für die Mehrausgaben infolge der Grippe-Epidemie Bessere Unterstützung der Krankenkassen . . .

Abteilung für Landwirtschaft.

Massnahmen gegen die Entvölkerung der Berg- und Landgemeinden

1913 1917 1918 1917 1918 1918 1918

1917

Post- und Eisenbahndepartement.

618 645 707

Eisenbahnabteilung.

Reorganisation des Eisenbahndepartements . . .

Terrainerwerbung im Bahnhof Bern Bauwesen der Bundesbahnen. Vereinfachung . .

1903 1904 1909

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1918.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.04.1919

Date Data Seite

413-438

Page Pagina Ref. No

10 027 046

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