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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die zur Zeit geltenden, auf den ausserordentlichen Vollmachten desBundesrates beruhenden Bestimmungen..

(Vom 23. Mai 1919.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Mit Bericht vom heutigen Tage haben wir der Bundesversammlung ein Verzeichnis sämtlicher seit August 1914 gestützt auf die ausserordentlichen Vollmachten von unseren Departementen oder Verwaltungsabteilungen erlassenen, heute noch in Kraft stehenden Vorschriften übermittelt. Die Kriegsgesetzgebung ist zu grossem Umfang angewachsen ; viele der seit 1914 erlassenen Bestimmungen sind seither abgeändert oder aufgehoben worden.

Angesichts des unübersichtlich gewordenen Rechtszustandes wird.

es Ihren Behörden erwünscht sein, eine zusammenfassende Übersicht der zur Zeit geltenden Notverordnungen und Einzelbestimmungen von solchen zu erhalten, wenn auch der heutige Rechtszustand fortgesetzten Änderungen unterworfen sein wird.

Wir lassen Ihnen daher den Bericht ebenfalls zukommen. Er enthält ein chronologisches und ein systematisches Verzeichnis der Erlasse; für die Einzelheiten verweisen wir auf die einleitenden Bemerkungen des Berichtes selbst.

Falls Sie weitere Exemplare zu beziehen wünschen, ersuchen wir Sie, die benötigte Anzahl bis zum 10. Juni 1919 der Bundeskanzlei mitteilen zu wollen.

Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, getreue liebe Eidgenossen, samt uns dem Machtschutz Gottes zu empfehlen.

B e r n , den 23. Mai 1919.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der ßundespräsident:

Ador.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Steiger.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die zur Zeit geltenden, auf den ausserordentlichen Vollmachten des Bundesrates beruhenden Bestimmungen.(Vom 23. Mai 1919.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1919

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.06.1919

Date Data Seite

461-461

Page Pagina Ref. No

10 027 136

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