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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines neuen Kredites für die Subventionierung von Notstandsarbeiten.

(Vom 11. Juni 1984.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Durch Bundesbeschluss über Krisenhilfe für Arbeitslose vom 18, April1933S eröffneten Sie uns zur Subventionierung von Notstandsarbeiten und von Arbeitslagern für jüngere Arbeitslose einen Kredit von 8 Millionen Franken (Art. 21). Die Beiträge, welche bis Ende Mai 1934 gestützt auf diesen Kredit zugesichert worden sind, haben den Kreditbetrag erschöpft, und wir sind deshalb gezwungen, Sie um die Bereitstellung neuer Mittel zu ersuchen.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat Mitte März dieHerren Nationalrat Grimm, Direktor der industriellen Betriebe der Stadt Bern, und Dr. h. c. Kothpletz, dipi. Ingenieur in Aarau, ersucht, über das ganze Problem der Arbeitsbeschaffung ein Gutachten zu erstatten und sie gebeten, dieses Gutachten angesichts der Dringlichkeit der Frage so rasch als irgend möglich auszuarbeiten. Die beiden Begutachter haben diesem Auftrag gemäss sich unverzüglich mit den beteiligten Behörden und mit verschiedenen interessierten Kreisen in Verbindung gesetzt. Es hat sich aber herausgestellt, dass die erforderlichen Erhebungen und deren Verarbeitung mehr Zeit beanspruchten als angenommen worden war, da das Problem sehr schwierig und weitschichtig ist. Das ausführliche Gutachten der beiden Experten, das sehr interessante Feststellungen und Anregungen enthält, ist erst am 24. Mai beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement eingegangen.

"Wir werden es Ihnen zustellen, dagegen ist seine Verarbeitung vor der Junisession und die Unterbreitung bestimmter neuer Anträge auf dem Gebiete der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung praktisch vollständig unmöglich.

471 Das Volkswirtschaftsdepartement bat ferner anfangs April Herrn. Nationalrat Pfister, Vizepräsident des Kaufmännischen Direktoriums in 8t. Gallen, ersucht, über die besondere Frage der Arbeitslager für jüngere Arbeitslose und über die weitere Ausgestaltung des Arbeitsdienstes für Jugendliche überhaupt, einen besondern Bericht auszuarbeiten. Auch diese Arbeit bat sich als umfangreicher erwiesen als urspünglich angenommen worden war. Herr Nationalist Pfister hat dem Voltewirtschaftsdepartement am 12. Mai «Grundsätze zur Organisation eines eidgenössischen Arbeitsdienstes» eingereicht, die er selbst als blosse Diskussionsgrundlage bezeichnet. Der Begutachter ist mit dem Volkswirtschaftsdepartement der Ansicht, diese Grundsätze seien in einer besondern Sachverständigenkommission eu beraten und abzuklären, die dann ihrerseits einen endgültigen Bericht an den Bundesrat zu erstatten haben wird.

Auch über diese besondere Frage der Arbeitslager für Jugendliche bestehen unter den Interessenten einzelne grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten, die noch der Abklärung bedürfen. Wir können deshalb auch über diesen «Gegenstand Ihnen heute noch keinen abschliessenden Bericht des Bundesrates vorlegen.

Es wird der Bundesversammlung somit unmöglich sein, in der Junisession das ganze Problem der Arbeitsbeschaffung zu beraten und eventuell neue Richtlinien für die künftigen Krisenbekämpfungsmassnahmen aufzustellen. Es wird übrigens uerlässlich sein, im Zusammenhang mit dieser Frage auch diejenige der Ausgabendeckung zu lösen, die ebenfalls noch einlässlicher Vorstudien bedarf.

Inzwischen ist es aber notwendig, einen weitern Kredit bereitzustellen, der uns erlauben soll, die durch Kantone, Gemeinden und gemeinnützige Körperschaften vorzubereitenden Notstandsarbeiten und Arbeitslager im bisherigen Eahmen zu subventionieren. Alle uns bisher zugegangenen Vorschläge und Anregungen auf dem Gebiete der Krisenbekämpfung wünschen keinen Abbau der bisher getroffenen Massnahmen. Soweit die bisherigen Subventionierungsmassnahmen kritisiert wurden, ist dagegen eingewendet worden, der Bund sei zu zurückhaltend mit seinen Leistungen und er sollte in vermehrtem Masse die Ausführung von Notstandsarbeiten ermöglichen. Wir stellen uns deshalbkeineswegs in Widerspruch zu denjenigen, die eine grundsätzliche Überprüfung des ganzen
Fragenkomplexes verlangen, wenn wir Ihnen, bis diese Prüfung abgeschlossen ist, beantragen, weitere Leistungen des Bundes auf der bisherigen Grundlage auszurichten.

Für die mit Bundesbeschluss über Krisenhilfe für Arbeitslose vom 28. Dezember 1981 eröffnete und mit gleichnamigem Bundesbeschluss vom 13. April 1988 erneuerte allgemeine Subventionierungsaktion (Subventionierung auf Grund der Lohnsumme der ausserberuflich beschäftigten Arbeitslosen) wurden Kredite von insgesamt 18 Millionen Franken eröffnet. Ende Mai 1984 waren diese Kredite durch die bis dahin erfolgten Subventionszusicherungen gänzlich beansprucht. Der Voranschlag der Gesamtkosten aller bewilligten Gesuche

472 betrug Fr. 176,791,000. Davon entfielen auf Löhne ausserberuflich beschäftigter Arbeitsloser Fr, 55,440,750. Die Zahl der eingelangten Gesuche belief sich auf 3124 und die Zahl der bewilligten auf 2758. Von den übrigen Gesuchen waren Ende Mai, also nach Erschöpfung des Kredites, noch 138 pendent, 11 Gesuche waren zurückgestellt, 85 waren abgelehnt und 132 Gesuche waren zurückgezogen worden. Abgerechnet und ausbezahlt waren bis Ende Mai Beiträge im Gesamtbetrage von Fr. 8,792,750.45. Diese tatsächlichen Auszahlungen bewegen sich im Rahmen der dafür vorgesehenen Budgetkredite.

Nach den bisherigen Erfahrungen wird es notwendig sein, einen weitern Kredit von 3 Millionen Franken zu eröffnen, damit diejenigen Gesuche betreffend die Subventionierung von Notstandsarbeiten, die voraussichtlich bis Ende des laufenden Jahres eingehen, behandelt werden können. Es steht uns allerdings noch ein Teil des Kredites zur Verfügung, der gestützt auf den Bundesbeschluss über die Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit am 14. Oktober 1933 durch die Bundesversammlung eröffnet worden ist. Soweit dieser Kredit für die Subventionierung von Notstandsarbeiten verwendet werden darf, inuss es sich aber um Gebiete handeln, deren "Wirtschaft durch die Krise besonders stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Zur Subventionierung normaler Notstandsarbeiten darf dieser Kredit nicht verwendet werden.

Die bisher subventionierten Arbeiten bestanden im wesentlichen im Ausbau und in der Korrektion von Verkehrsstrassen, Kanalisationen und Wasserversorgungen, im Bau von Güter- und Waldwegen, in Bodenverbesserungen, Bachund Flussverbauungen und in der Beseitigung von Niveauübergängen. Die Bestimmungen der Art. 15--20 des Bundesbeschlusses vom 13. April 1933, welche die Verwend^^ng der Kredite regeln, haben sich im grossen und ganzen bewährt. Wir verweisen auf die Erläuterungen, die darüber in Abschnitt III, unserer Botschaft vom 27. Februar 1933 gegeben worden sind (Bundesbl. I, S. 283--291). Wir glauben nicht, dass es angezeigt wäre, im jetzigen Zeitpunkt, bevor das Problem der. Arbeitsbeschaffung einer neuen grundsätzlichen Überprüfung unterstellt werden soll, die bestehenden Vorschriften abzuändern. Dagegen scheint es uns unerlässlich, dass die
Bundesversammlung noch in der Junisession den erforderlichen neuen Kredit von 3 Millionen Franken zur Verfügung stellt, damit weitere Subventionen zugesichert werden können. Die tatsächliche Auszahlung des Betrages wird erst später, nachdem die betreffenden Notstandsarbeiten ausgeführt und darüber abgerechnet worden ist, erfolgen.

Durch den Bundesbeschluss sollen wir lediglich ermächtigt werden, diebetreffenden Subventionen zuzusichern. Diese Zusicherungen müssen in bezug auf die im nächsten Winter auszuführenden Notstandsarbeiten schon im Laufe des Sommers erfolgen können. Die Arbeitslosigkeit hat zwar gegenwärtig erheblich abgenommen, ist sie doch von 99,147 Arbeitssuchenden, die am Sl. Januar 1934 gezählt worden waren, bis Ende April 1934 auf 54,210 Arbeitssuchende gesunken.

Gegen den Winter hin ist aber, äblilich wie in früheren Jahren, ein neues nicht unerhebliches Anschwellen der Arbeitslosenziffern zu befürchten, so dass die

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Bereitstellung neuer Notstandsarbeiten durch Gemeinden und Kantone als unerlässlich erscheint. Die heutige Vorlage bedeutet keine Belastung des Voranschlages für das laufende Jahr; der dort ausgesetzte Kredit für Notstands arbeiten wird vielmehr, aller Voraussicht nach, für die zu leistenden Auszahlungen genügen. Der vorgeschlagene Bundesbeschluss soll lediglich ermöglichen, auch für künftige Arbeiten ungefähr ini gleichen Masse wie bisher Subventionen des Bundes zuzusichern. Unsere grosse Vorlage über die Arbeitsbeschaffung, die der Bundesversammlung auf die Septembersession vorgelegt werden soll, wird sich mit dem Gesamtproblem und einer eventuellen Erweiterung der Aktion, insbesondere mit der Frage der Alpenstrassen, zu befassen haben. Anlässlich der vorliegenden Uberbrückungsvorlage können aber alle diese wichtigen Probleme nicht aufgerollt und diskutiert werden.

Wir bedauern, dass diese Vorlage Ihnen erst jetzt unterbreitet werden kann. Sie ist verzögert worden durch die Expertenberichte, die wir vor unserer Beschlussfassung haben abwarten wollen.

Wir bitten Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, diese dringende Vorlage noch in der Junisession zu verabschieden und benützen die Gelegenheit, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 11. Juni 1984.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident :

Pilet-Golaz.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

Bundeablatt. 86. Jahrg. Bd. II.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss über die

Bewilligung eines neuen Kredites für die Subventionierung von Notstandsarbeiten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Juni 1984, beschliesst:

Art. 1.

Der dem Bundesrat mit Bundesbeschluss vom 13. April 1988*) über Krisenhilfe für Arbeitslose in Art. 21 eröffnete Kredit wird um 3 Millionen Franken erhöht.

Die für die Ausrichtung der zugesicherten Unterstützungen erforderlichen Kredite werden je nach Bedürfnis in die Voranschläge der künftigen Jahre eingestellt.

Art. 2.

Dieser Beschluss wird dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

*) A. S. 49, 237.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung eines neuen Kredites für die Subventionierung von Notstandsarbeiten. (Vom 11. Juni 1934.)

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1934

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3132

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13.06.1934

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