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Verpfändungsgesuch einer Schiffahrtsunternehmung.

Die Firma Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG. in Meilen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihr Fähreschiff «Schwan» samt Ausrüstung und die zugehörigen Hafeneinrichtungen in Horgen und Meilen, im Sinne von Art. 10 des Bundesgesetzes vom. 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen, im I. E ange zu verpfänden zur Sicherstellung eines Kredites bis zum Betrage von Fr. 60,000, der zur Tilgung von Bauausgaben verwendet worden soll.

Allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung sind dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 8. Mai 1984 schriftlich und begründet einzureichen.

(1.)

Bern, den 12. April 1934.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement, Rechtswesen und Sekretariat.

Nachtrag zum "Verzeichnis *) der

zuständigen Lokalbehörden oder Amtspersonen im Enteignungsverfahren nach dem Bundesgesetz vom 20, Juni 1930, c. Für die Verteilung der Enteignungsentschädigung (Art. 95, Abs. 2).

Kanton

Behörde

Neuenburg

Finanzdepartement

B e r n , den 11. April 1934.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesbl 1931, II. 597.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

891 Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Bäte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition Verbandsdruckerei AG." in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Frühjahrssession 1934.

Nationalrat;.

(Preis: 3 Fr.)

Kurze Übersicht.

Bundesstrafrechtspflege. Bundesgesetz (Differenzen).

Förderung der Ausfuhr.

Hotelgrundstücke. Abänderung des Pfandnachlassverfahrens.

Interpellation Walter-Olten. Freigeldtheorie.

Krankenkassen. Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1932.

Kredithilfe für notleidende Bauern. Fortsetzung und Erweiterung.

Milchproduzenten. Fortsetzung der Bundeshilfe.

Motionen : Huggler. Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Pfister, St. Gallen. Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Pfister, Winterthur. Altersgrenze der Beamten.

Petitionen der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz: Arbeitsbeschaffung und Hilfe für Schuldenbauern und Kleingewerbetreibende.

Politische und polizeiliche Garantien. Bundesgesetz (Schlussabstimmung).

Postulate : Gadient. Freigeldtheorie.

Kommission für die Kredithilfe für notleidende Bauern: Nr. 1. Landwirtschaftliche Erbpacht.

Nr. 2. Kredithilfe für gewerbliche Kleinbetriebe.

Seiler. Währungspolitik.

Studer. Bäuerliche Entschuldungsaktion.

Troillet. Nichtorganisierte Milchproduzenten.

Schwere Schiffsfrachtstücke. Bundesgesetz und internationales Übereinkommen.

892

Ständerat.

(Preis: 2.50 Fr.)

Kurze Übersicht.

Bundesstrafrechtspflege. Bundesgesetz (Differenzen).

Förderung der Ausfuhr, Hotelgrundstücke. Abänderung des Pfandnachlassverfahrens.

Krankenkassen, Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1982.

Kredithilfe für notleidende Bauern. Fortsetzung und Erweiterung.

Milchproduzenten. Fortsetzung der Bundeshilfe.

Politische und polizeiliche Garantien. Bundesgesetz.

Postulate : Klöti. Hilfsaktion für gewerbliche Kleinbetriebe.

Kommission für die Abänderung des Pfandnachlassverfahrens für das Hotelgewerbe. Steuererleichterungen im Verfahren der Gläubigergemeinschaft.

Schöpfer. Zuckerverbrauchssteuer.

Schwere Schiffsfrachtstücke. Bundesgesetz und internationales Übereinkommen.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von t Dr- Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6, November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschli essend en I ander sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

3. Heft (1929).

Das 8. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 186 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide dei Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. 1. 30, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Postcheckkonto in 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

894

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. WaltherBurckhardtt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Haftet in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" ; Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

895

Eidgenössischer Staatskalender 1934.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1934, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei «um Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversamm-lung, dee Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate derSchweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux.Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto m 233

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Hauptpostgebäude Bern.

Über die Ausführung von Malerarbeiten zum Hauptpostgebäude Bern (Um- und Aufbau) wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen, im Bureau Nr. 179, Bundeshaus-Westbau, II. Stock, zur Einsicht auf.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: .,Angebot für Malerarbeiten Postgebäude Bern" bis und mit dem 26. April 1934 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 11. April 1934.

(2.-)

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohneRücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle Direktion der Militärflugplätze Dübendorf

Vakante stelle

Erfordern isse

Kanzleigehilfe IL, Gute allgemeine Bildung.

ev. I, Kl.

Gewandter Stenograph und Maschinenschreiber.

Sprachen: deutsch und französisch

Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Fr.

Anmeldungstermin

3300 bis 5700

28. April 1934 (2.).

Besoldung

ev.

3500 bis 6500

«96 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordern läse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Abteilung für Kavallerie

Instruktionsoffizier der Kavallerie (Subalt.-0f.)

Dienst ale Instruktionsaspirant

5200 bis 8800

21. April 1934 (1.)

21. April 1934

Offiziersgrad, Befähigung 6000 zur selbständigen Bebis 9600 handlung und Erledigung von "Verwaltungsgeschäften.

Kenntnis des Zeughausdienstes, Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Kriegsmaterialverwaltung

Zollkreisdirektion

In Basel

Sekretär I Klasse der KriegsmaterialVerwaltung

Die Bewerber müssen Kontrollbeamter beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Basel-Freilager Dreispitz Zollverwaltung bekleiden

4800 bis 8400

(2..)

28. April 1934

(2.)-

Gute allgemeine Bildung. 11,900 5.Mai Gründliche Kenntnis des bis · 1934 15,500 Verwaltungs- und des Checkdienstes. Erfahrung in der Leitung einer Verwaltungsabteilung.

Beherrschung der Landessprachen (D Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Generaldirektion der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung

Abteilungschef (Checkinspektorat)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.04.1934

Date Data Seite

890-896

Page Pagina Ref. No

10 032 288

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