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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. August 1934.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Richard Rudolf Huni, schweizerischen Konsuls in Mailand, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Dom an Stelle des Herrn Alex Gastel zum Berufsgeneralkonsul von Ecuador in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz, ernannten Herrn César Arroyo wird das Exequatur erteilt.

Als Delegierter des Bundesrates an der in London vom 11. bis 19. September 1934 stattfindenden Tagung der internationalen wissenschaftlichen Radiounion wird bezeichnet : Herr Jean Lugeon, von Lausanne, Direktor des meteorologischen Instituts in Warschau.

(Vom 31. August 1934.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich : a. an die zu Fr. 52,100 veranschlagten Kosten der Durchführung von Entwässerungen in den Güterzusammenlegungsgebieten im Stammheimertal, Gemeinden Ober- und Unterstammheim und Waltalingen, Bezirk Andelfingen, 20 %, im Maximum Fr. 10,420-, b. an die zu Fr. 90,200 v eranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgung mit Hydrantenanlage für die Hofe ,,Bühl, Berg und Ober-Spitzwies", Gemeinde Turbenthal, Bezirk Winterthur, 15 °/o, im Maximum Fr. 13,530; c. an die zu Fr. 67,000 veranschlagten Kosten der Errichtung einer Siedelungsbaute in den Flurabteilungen ,,Neumatt und Wil", im Güterzusammenlegungsgebiet Maschwanden, Bezirk Affoltern, 13%, im Maximum Fr. 8,700.

2. Dem Kanton Glarus an die zu Fr. 110,OüO veranschlagten Kosten der Entwässerung des Gelandet in der Umgebung der Bahnstation Braunwald und im Grantenboden, 33 1 /3 %, im Maximum Fr. 36,660,

240 3. Dem Kanton Graubunden an die zu Kr. 23.000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung in den Maiensassen ,,Ceta", Gemeinde Misox, Bezirk Moesa, 33 1/3 %, im Maximum Fr. 7,660.

4. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 45,000 veranschlagten Kosten der Errichtung einer Siedelung im ,,Moos", im Güterregulierungsgebiet Lenzburg, 13%, im Maximum Fr. 5,850.

5. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 42,000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung für das Bergdorf Bedretto, 20 °/o, im Maximum Fr. 8,400.

6. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 390,000 veranschlagten Kosten der Rhonekorrektion auf dem Gebiete der Gemeinde Sitten, 33 1 /3 % im Maximum Fr. 130,000 ; b. an die zu Fr. 85,000 veranschlagten Kosten der Vollendung des Waldweges ,,Pinsec-Les Giettes", Gemeinde St-Jean (Eifischtal), 30 %, im Maximum Fr. 25,500.

7. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 44,700 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges "de La Tourne", Gemeinden Rochefort und Corcelles-Cormondrèche, 25 %, im Maximum Fr. 11,175.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Schweizerischen Schneidermeister ver band eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Schneidergewerbe, vom 12. April 1934, ist, nachdem die im Bundesblatt vom 4. Juli 1934 angesetzte Einsprachefrist am 4. August 1934 unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 27. August 1934 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

B e r n , den 28. August 1934.

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Bundesamt für Industrie. Gewerbe und Arbeit.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1934

Année Anno Band

3

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36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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05.09.1934

Date Data Seite

239-240

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10 032 415

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