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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines ausserordentlichen Kredites zur Ermöglichung einer Fahrpreisermässigung zur Förderung des Verkehrs aus dem Auslande im Fahrplanjahr 1934/35.

(Vom 9. März 1984.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Auf unsere Botschaft vom 16. Juni 1938 hin he-willigten Sie uns am 22. Juni 1983 im Eahmen der Nachtragskredite für das Jahr 1988, erste Folge, einen ausserordentlichen Kredit von Fr. 1,000,000 zu dem Zwecke, den schweizerischen Transportanstalten, welche in der Sommersaison 1988 den einreisenden Auslandsgästen eine Fahrpreisermässigung von 30% gewährten, die Hälfte dieser Ermässigung zu vergüten. Hierbei war die Ermässigung auf die im Ausland bei Beisebureaux oder Agenturen der SBB gelösten Fahrausweise für Hin- und Bückfahrt und Bundreisen nach schweizerischen Inlandstationen beschränkt und an die Bedingung geknüpft worden, dass sich der Beisende mindestens 7 Tage in der Schweiz aufhalte.

Da sich eine ähnliche Massnahme auch für die Belebung des Fremdenverkehrs im Winter 1933/34 als dringend notwendig erwies und der von Ihnen bewilligte Kredit für den Somraerverkehr nicht einmal zur Hälfte beansprucht wnrdo, beschlossen wir im Einverständnis mit den Finanzkommissionen Ihrer Bäte, im Bahmen des genannten Höchstbetrages auch die Hälfte der von den schweizerischen Transportanstalten für Auslandsgäste vom 15. Dezember 1933 bis 15. März 1984 gewährten 30 %igen Fahrpreisermässigung zu übernehmen.

Über die mit dieser Fahrpreisermässigung gemachten Erfahrungen liegen genaue Angaben erst für die Sommersaison 1933 vor. Die Ermässigung wurde vom 1. Juli bis 30. September von rund 64,000 ausländischen Eeisenden in Anspruch genommen. Die zu ermässigtem Vreise verkauften Billette ergaben

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eine Totaleinnahme von rund Fr. 1,900,000, die hiebei gewährte 80%ige Ermässigung belauft sich auf insgesamt rund Fr. 818,000, wovon der Bund die Hälfte, also Fr. 409,000 zu tragen hat.

Die verkehrsfördernde Wirkung dieser Massnahme ist schon deshalb schwer zu beurteilen, weil unmöglich festgestellt werden kann, wie sich der Verkehr aus dem Ausland ohne sie gestaltet hätte. Immerhin lassen die nachfolgenden Angaben über den Billetverkauf der Auslandsagenturen der SEE und der Beisebureaiix auch in dieser Hinsicht einige Schlüsse zu. Während diese Billetverkaufsstellen für schweizerische Strecken in den Monaten Juli bis September 1982 für ca. Fr. 4,000,000 Billette verkauften, belief sich dieser Betrag für den gleichen Zeitraum des Jahres 1933 nach Abzug der 30 %igen Ermässigung auf Fr. 4,800,000. Es wäre aber falsch, die Mehreinnahme von Franken 800,000 ohne weiteres auf den der Preisermässigung zuzuschreibenden Mehrverkehr zurückzuführen. Einmal hat diese Ermässigung den Agenturen der SBB und den Eeisebureaux eine grosse Anzahl Eeisende zugeführt, die sonst ihre Billette bei Bahndienststellen im Ausland oder in der Schweiz bezogen hätten. Die Bundesbahnen schätzen diese blosse Verschiebung der Einnahmen auf rund Fr. 480,000. Ferner ist ein Teil der Mehreinnahmen auf die allgemeine Zunahme des Fremdenverkehrs im Sommer 1933 zurückzuführen, welcher hiefür in verschiedener Hinsicht günstigere Voraussetzungen aufwies (schönes Wetter, Erleichterung der Ausreise aus Deutschland, Abflauen der Bleibezuhause-Bewegung in England) als der Sommer 1982.

Dennoch lassen die obigen Zahlen erkennen., dass die Preisermässigung den Zuzug von ausländischen Eeisenden nach der Schweiz merklich zu heben vermochte, was um so bemerkenswerter ist, als die Propaganda für die Massnahme erst spät einsetzen konnte. Die eingetretene Verkehrsvermehrung ist -- von den Mehreinnahmen der Transportanstalten ganz abgesehen -- der Wirtschaft im allgemeinen zugute gekommen. Es darf daher gesagt werden, dass der Zweck, der mit der Beihilfe des Bundes verfolgt wurde, besonders durch die starke propagandistische Wirkung der Massnahme erreicht worden ist.

Was nun die Frage anbelangt, ob es angezeigt sei, snir weitem Belebung des Fremdenverkehrs den Auslandsgästen auch im Sommer 1984 und im Winter 1984/85 wiederum eine ähnliche
Fahrpreisermässigung zu gewähren, so halten sowohl die Transportanstalten, als auch die andern am Fremdenverkehr interessierten Kreise eine solche Massnahme für durchaus notwendig.

Angesichts der scharfen Konkurrenz anderer Touristenländer und der Tatsache, dass auch diese den Auslandsgästen besondere, zum Teil noch weitergehende Ermässigungen gewähren, teilen auch wir diese Auffassung. Wir werden darin bestärkt durch die Tatsache, dass diese Massnahme in hohem Masse geeignet ist, den Fremdenverkehr zu beleben und damit den Interessen der gesamten Wirtschaft zu dienen.- Folgende Überlegung genügt, um sich über die günstige Auswirkung der Fahrpreisermässigung in dieser Beziehung ein Bild zu machen. Wenn von den 64,000 Auslandsgasten, die im Sommer 1938 von dieser Erleichterung Gebrauch gemacht haben, auch nur die Hälfte als

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Verkehrszuwachs zu buchen sind, so haben diese bei Annahme eines Mindestaufenthaltes von 7 Tagen und eines bescheidenen Kostenaufwandes der schweizerischen Wirtschaft doch mehrere Millionen Pranken zugeführt.

Wir halten daher dafür, dass der Bund für das Fahrplanjahr 1984/85 wiederum die Hälfte der zur Förderung des Verkehrs aus dem Ausland zu gewährenden Fahrpreisermässigung auf sich nehmen sollte. Vorläufig ist in Aussicht genommen, für die Zeiträume vom 1. Juli bis 80. September 1984 und vom 15. Dezember 1934 bis 15. März 1935 den Auslandsgästen, welche sich mindestens 7 Tage in der Schweiz aufhalten, wiederum eine Fahrpreisermässigung von 30% zu gewähren. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Transportanstalten, um diesbezüglichen Begehren der Verkehrsgebiete im Tessin und am Genfcrsee Rechnung zu tragen, die Massnahme zeitlich noch etwas ausdehnen werden, wogegen wir nichts einzuwenden hätten. Mit Rücksicht hierauf und in der Erwartung, dass die Preisermässigung bei möglichst frühzeitig einsetzender Propaganda in vermehrtem Masse in Anspruch genommen werde, haben wir beschlossen, bei Ihnen zu diesem Zwecke wiederum einen besondern Kredit nachzusuchen, den wir bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 1,500,000 festsetzen möchten.

Wir bitten Sie, iinserm Antrag zustimmen zu wollen. Wenn wir ihn Ihnen schon jetzt, d. h. vorgängig der Botschaft über die Nachtragskredite für das Jahr 1984 unterbreiten, so geschieht es, weil die Transportanstalten mit der Propaganda für diese Massnahme im Interesso ihrer Wirkung so frühzeitig als möglich einsetzen müssen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den O.März 1934.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Pilet-Golaz.

Der Vizekanzler:

Leimgruber.

479 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung eines ausserordentlichen Kredites zur Förderung des Verkehrs.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft dos Bundesrates vom 9. März 1034, beschliesst:

Art. 1.

Dem Bundesrat -wird ein ausserordentlicher Kredit im Höchstbetrag von Fr. 1,500,000 zur Ermöglichung einer Fahrpreisermässigung zur Förderung des Verkehrs aus dem Auslande im Fahrplanjahr 1984/35 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines ausserordentlichen Kredites zur Ermöglichung einer Fahrpreisermässigung zur Förderung des Verkehrs aus dem Auslande im Fahrplanjahr 1934/35. (Vom 9. März 1934.)

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Jahr

1934

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11

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3083

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1934

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476-479

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