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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 12. Mai 1934.)

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Uruguay in Bern werden die Konsulargeschäfte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land bis auf weiteres vom uruguayischen Konsulat in Zürich besorgt.

(Vom 15. Mai 1934.)

Der Konsularbezirk des schweizerischen Konsulats in Glasgow wird nach dessen Aufhebung in Abänderung des Bundesratsbeschlusses vom 17. April 1934 demjenigen des Konsulats in Liverpool angegliedert.

(Vom 17. Mai 1934.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dein Kanton Bern an die zu Fr. 84,000 veranschlagten Kosten der Urbarisierung in den sogenannten «Lauenen», Gemeinde Brienz 25 % im Maximum Fr. 21,000.

2. Dem Kanton Obwalden an die zu Fr. 43,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung «Durrenschwand-Murweisi» (Rufenenbach-Durren) II. Teil, im Maximum Fr. 28,550.

3. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Koston der Erstellung einer Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage auf Sulzerberg, Gemeinde Sulz, Bezirk Laufenburg, 15 %, im Maximum Fr, 4500.

4. Dem Kanton Waadt : a. an die zu Fr. 66,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «de la Posogne», Gemeinde Vaulion, 25 %, im Maximum Fr. 16,500; b. an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung des «ChevalletsDerrière», 8. Teil, Gemeinde Rossinière, im Maximum Fr. 14,200; c. an die zu Fr. 86,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «Les Pars-Solalex», Gemeinde Bex, 30 %, im Maximum Fr. 10,800.

(Vom 18. Mai 1934.)

Dem Kanton Luzern wird an die zu Fr. 178,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Hasle-Ennetemmen mit Abzweigung nach Habschwanden, Gemeinde Hasle, Amt Entlebuch, ein Bundesbeitrag von 80 %, im Maximum Fr. 53,400 bewilligt.

Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. II.

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Das Initiativkomitee für das Volksbegehren betreffend den Ausbau der Alpenstrassen und deren Zufahrtstrassen in Zürich hat am 15. Mai der Bundeskanzlei eine grössere Anzahl Unterschriftellbogen zu diesem Volksbegehren übergeben. Nach den Angaben des Initiativkomitees sollen die Bogen 143,320 Unterschriften enthalten. Das eidgenössische statistische Amt ist mit der Prüfung dieser Unterschriften betraut worden.

Als Delegierte an der vom 9. bis 14. Juli 1934 in Brüssel stattfindende Tagung des internationalen Rates für wissenschaftliche Forschung werden bezeichnet die Herren Dr. E. Rübel, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, und Dr. M. Lugeon, Professor an der Universität Lausanne.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Rückgabe der Kaution der ,,Le Paragrêle, association d'assurance mutuelle contre la grêle", in Neuenburg.

,,Le Paragrêle, association d'assurance mutuelle contre la grêle, en liquidation", in Neuenburg, hat ihre in der Schweiz laufenden Versicherungsverträge abgewickelt und stellt nunmehr das Gesuch um Rückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalbeträge von Fr. 10,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, begründete Einsprachen gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 15. November 1934 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

Bern, den 7. Mai 1934.

(3...3 Eidgenössisches Versicherungsamt.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Der Schweizerische Schuhmachermeister-Verband beabsichtigt, gestutzt auf Art. 42--49 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung, im Schuhmachergewerbe die Meisterprüfungen einzuführen und hat zu diesem Zwecke den Entwurf eines Prüfungereglementes

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1934

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2

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21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.05.1934

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237-238

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10 032 317

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