18

Als U n t e r a g e n t e n s i n d a u s g e t r e t e n : Von der Agentur Schweiz-Italien in Zürich: Paul Marbot in Zürich.

Von der Agentur H. Attenberger in Zürich: Josef Keller in Luzern, Ulysse Samuel Gozel in Biel.

Von der Agentur A, Piatti in Locarno: Giuseppe Fantoni in Locamo (infolge Eingehens der Agentur).

Von der Agentur Zwilchenbar in Basel: Alexandre Livron in Genf.

Als U n t e r a g e n t e n sind angestellt w o r d e n ; Von der Agentur Schweiz-Italien in Zurich: Gaetano Ponzio in Bellinzona.

Von der Agentur A. Kuoni in Zürich: Albert Wyser in Schaffhausen.

Von der Agentur Meiss & Cie. m Zürich: Ernst Paul Schweighauser in Kreuzungen.

Von der Agentur Dansas & Cie. in Basel: Moritz Eggli in Dornach (Solothurn).

Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Paul Alphonse Vittet in Genf.

B e r n , den 31. Dezember 1933.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie inzeigen.

Gerichtlicher

Erbenaufruf.

Am 13. November 1933 ist in Zug Oskar Jakob Metz, Sesselflechter, von Zug, früher heimatberechtigt in Ebenhausen (Bayern), geboren den 10. Mai 1875, gestorben. Auf Verlangen der Erbteilungskommission der

19

Stadt Zug und gestützt auf Art. 555 ZGB werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Erbschaft des genannten Erblassers Anspruch erheben, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilegung eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit dem 10. Januar 1935 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und gestempelter Eingabe zum Erbgang anzumelden, unter der Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 2. Januar 1934.

(2.).

Auftrags des Kantonsgerichts: Die Gerichtskanzlei.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin betragt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition "Verbandsdruckerei A.-G." in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen. Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Hefte der Wintersession 1933.

Nationalrat.

(Preis: 2 Fr. 50) Kurze Übersicht.

Bewaffnung und Ausrüstung der Armee. Ergänzung, Bundesstrafechtspfelge Bundesgesetz (Differenzen").

Motion der Kommission (Minderheit) für die Bundeshilfe für die Volks bank. Bundesgesetz zur Beaufsichtigung der Banken.

20 Politische und polizeiliche Garantien. Bundesgesetz.

Postulat der Kommission (Minderheit) für die Bundeshilfe für die Volksbank. Hilfe für die Stammanteilinhaber der Schweizerischen Volksbank.

Schuldbetreibungsgesetz, Änderung des Art. 123.

Schweizerisches Strafgesetzbuch (Differenzen).

Schweizerische Volksbank Bundeshilfe.

Stau derät.

(Preis: 1. Fr.)

Kurze Übersicht.

Bewaffnung und Ausrüstung der Armee. Ergänzung.

Postulat der Kommission für die Bewaffnung und Ausrüstung der Armee.

Neue Einnahmen für die Armeeausrüstung und finanzielle Auswirkung der geplanten Neuordnung.

Schuldbetreibungsgesetz. Änderung des Art. 123.

Schweizerische Volksbank. Bundeshilfe.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und. Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthalt: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetzes vom 28.Junii 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 192S getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungsund Disziplinarrechtspfleg; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. Z. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

21

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfaast 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht'' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

22

Neue Ausgabe der Bundesverfassung, Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. März 1933 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister, Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Poetcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6, November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht. vor, dass die vertragschliessenden I ander sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

23

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Eidg.

Oberzolldirektion

Vakante Stelle

Technischer Experte Grundliche Kenntnis des II. Kl. bei der Eidg. Zolldienstes, speziell auf dem Gebiete des TarifOberzolldirektion wesens und des Veredlungsverkehrs

Zollkreisdirektion Vorstand des HauptIn Lausanne zollamtes Grassier

Zollkreisdirektion in Lausanne

Erfordernisse

Einnehmer beim Nebenzollamt Vallorbe-route

An.

meidungstermin

6500 bis 10,100

20. Januar 1934 (2.).

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Eevisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4300 bis 7880

Kenntnis des Zolldienstes

3400 bis 6380

13 Januar 1934 (2.)

10,400 bis 14,000

20. Januar 1934

Stellvertreter des Abgeschlossene technische Oberingenieurs der Hochschulbildung. VerBauabteilung des trautheit mit dem Bau und Kreises I in Lausanne dem Unterhalt der Bahn.

Franzosisch als Muttersprache und vollkommene Kenntnis des Deutschen Dienstantritt sobald wie möglich.

Kreisdirektion 1 der Schweiz.

Bundesbahnen In Lausanne

Besoldung Fr.

13. Januar 1934 (2-)

(2..)

Kreisdirektion l Sektionschef der Abgeschlossene technische 9000 20 Januar der Schweiz.

Hochschulbildung. VerSektion für elekbis 1934 Bundesbahnen in Lausanne trische Anlagen bei trautheit mit den Elektri- 12,600 fizierungsarbeiten der der Bauabteilung des Kreises I in Lausanne. Eisenbahnen, sowie mit den Stark- und Schwachstromanlaagen . Muttersprache : Französisch. Vollkommene Kenntnis der deutschen (2..)

Sprache.

Die Stelle ist provisorisch besetzt. Dienstantritt am 1. März 1934.

24 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

für den Adjunkten: Adjunkt: 15. Januar I. Abgeschlossene Gymna- 10,400 1934 sialbildung literarischer bis (altsprachlicher) Rich- 14,000 tung; Jurist.

2. Abgeschlossene juristische Beamter : Hochschulbildung ; 8000 3. Ausgewiesene Tüchtigbis keit in Anwalts-, Gerichts- 11,600 oder Verwaltungspraxis ; oder 4. Muttersprache franzö- 6500 sisch oder deutsch; Bebis herrschung der andern 10,100 Hauptlandessprache ; Kenntnis des Italienischen.

für den Jurist. Beamten: Wie oben 1. und 2.

Muttersprache französisch; gute Kenntnis des Deutschen. Italienisch erwünscht.

Anwalts-, Gerichts- oder Verwaltungspraxis.

Tüchtigkeit zum Übersetzen ins Französische (guter Stilist).

(8...)

Bewerber um die Adjunktenstelle haben anzugeben, ob die Bewerbung allenfalls auch für die Juristenstelle gelte.

Abteilung Rechtswesen und Sekretariat des eidg. Postund Eisenbahndepartements

Adjunkt des Abtei lungs chef s eventuell Jurist. Beamter I. oder II. Klasse

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1934

Date Data Seite

18-24

Page Pagina Ref. No

10 032 203

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.