633

Als schweizerische Delegierte an die mit der Anwendung des Art. 15 des Völkerbundsvertrages auf den Streitfall zwischen Bolivien und Paraguay einberufene ausserordentliche Völkerbundsvereammlung werden bezeichnet : Herr ßundesrat Motta, Vorsteher des eidgenössischen Politischen Departements, als Delegierter, und Herr Camille Gorgé, Gesandtschaftsrat, Sektionschef beim eidgenössischen Politischen Departement, als Ersatzdelegierter.

Als Direktor des internationalen Bureaus des Weltnachrichtenvereins wird gewählt: Herr Fürsprecher Franz von Ernst, von Bern, Sekretär des Nationalstes und Journalist, in Bern.

(Vom 12. November 1934.)

Dem Kanton Schwyz wird an die zu Fr. 534,000 veranschlagten Kosten der Errichtung von 8 Siedelungen, verbunden mit Meliorationen, im Gebiet ,,Waldweg", Bezirk Einsiedeln, ein Bundesbeitrag von 15°/o, im Maximum Fr. 80,100 bewilligt.

(Vom 13. November 1934.)

Als Kommandant der Zentralschulen wird gewählt: Oberst Herbert Constam, von und in Zürich.

Eidgenössisches Gesundheitsamt. Es werden befördert : Zum II. Sektionschef : Herr B. Schneider, bisher Sekretär I. Klasse ; zum Sekretär I. Klasse : Herr A. Wirz, bisher Sekretär II. Klasse.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreitomgen, sowie Anzeigen.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung,

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1934 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassnngsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftea beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

634

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsreehtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Pro!. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr, 127.--.

Proï. Dr. Blumenstein in der ^Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht'' : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gresetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Batter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht1* : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik and Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

635

Lieferung von Brot, Fleisch und Käse.

Es werden hiermit die Brot-, Fleisch- und Käselieferungen pro 1935 ausgeschrieben für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Freiburg, Schwarzsee, Bern, Thun, Wangen a. A., Luzern, Stans, Zug, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, ZUrich. DUbendorf, BUlach, Kloten, Winterthur, Frauenfeld, Herisau, St. Gallen, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Bellinzona, Monte Ceneri (nui Brot und Fleisch), Besatzung St. Maurice, Andermatt und Airolo (nur Fleisch). Die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1935.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden, Die Angebote sind, mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Käse" bis zum 30. November 1934 franko einzureichen an das Eid?. Oberkriegskommissariat in Bern.

B e r n , den 12. November 1934.

(2.).

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Kriegsmaterial- Adjunkt der eidg. Offizier. Kenntnis des Kriegs- 4400 Verwaltung Zeughausverwaltung materials. Erfahrung im bis Bern Dienste der Verwaltung.

8000 Beherrschung der deutschen i und der französischen Sprache Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Anmeldungstermin 17. Nov.

1934

(2..Ì

KriegsmaterialOffizier. Gute allgemeine Kanzlist, event.

3800 17. Nov.

verwaltung Kanzleigehilfe I. Kl. und kommerzielle Bildung.

bis 1934 der Kriegsmaterial- Sprachkenntnisse deutsch 7400 und französisch verwaltung (2.0 Die Stelje des Kanzlisten wird auf dem Beförderungswege besetzt. Für die ' Gehilfenstelle beträgt die Besoldung Fr. 3500 bis 6500. Für diese werden Bewerber italienischer Muttersprache bevorzugt.

Zollkreisdlrektionl in Lausanne ,

Zollkrelsdlrekiion In Basel

Kevisor Die Bewerber müssen Zollkreis- mindestens den Grad eines direktion Lausanne Revision sbeamten der Zollverwaltung bekleiden bei der

Kontrollbeamter beim Postzollamt Basel

4800

bis

24. Nov.

1934

8400 (2.).

Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines ßevisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4800

Zollkreisdirektion Kontrolleur Die Bewerber müssen In Genf beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Genf, Bahnhof Eaux-vives Zollverwaltung bekleiden

4400

bis

17. Nov.

1934

8400 (2..)

bis

17. Nov.

1934

8000 (2.-)

636

Schweizerische Bundesbahnen.

Aufnahme von Lehrlingen für den Stationsdienst.

Die Schweizerischen Bundesbahnen nehmen im Frühjahr 1935 eine kleine Zahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst an.

Es können nur Sehweizerbürger, die am 1. Mai 1935 nicht unter 17 und ilicht über 22 Jahre alt sind, berücksichtigt werden. Sie müssen gesund sein, über normales Hör- und Sehvermögen und normalen Farbensinn verfügen. Ferner wird eine gute Schulbildung und genügende Kenntnis einer zweiten Landessprache gefordert.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen und sich vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bâhnverwaltung zu unterziehen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über anfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 24. November 1934 an eine der Kreisdirektionen der schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich zu richten, bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist.

B e r n , im November 1934.

(2..)

Qeneraldirektloii der schweizerischen Bundesbahnen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.11.1934

Date Data Seite

633-636

Page Pagina Ref. No

10 032 480

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.