401 # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Aufruf.

Züst geborene Sturzenegger Anna Katharina, von Wolfhalden, geboren 18. Dezember 1854, von J, J. Sturzenegger nnd Anna Torgier, Ehefrau des Konrad Züstf, ist in den 1880er Jahren vermutlich nach Chile ausgewandert und soll später in Philadelphia gelebt haben.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 28. Mai 1934 und in Anwendung der Art. 35 f ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiemit die Vermisste selbst und ausser ihr jedermann, der Nachrichten über die Abwesende geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Mai 1935 beim Gemeindehauptmannamte in Wolfhalden, App, A.-Rh,, zu melden.

T r o g en , den 29. Mai 1934.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei Trogen.

Verschollenerklärung.

Das Obergericht hat mit Beschluss vom 28. Mai 1934 auf Grund erfolglosen Aufrufes in Anwendung von Art. 38 ZGB als verschollen erklärt: Schwalm Emma, von Wolfhalden, geboren 30. März 1864, von Christian + und Elsbeth geb.Hohl +, früher in Wolfhalden, später in New-Jersey, Nordamerika.

(1.)

T r o g e n , den 29, Mai 1934.

Die Obergerichtskanzlei Trogen.

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 13. November 1933 ist in Zug Oskar Jakob Metz, Sesselflechter, von Zug, früher heimatberechtigt in Ebenhausen (Bayern), geboren den 10, Mai 1875, gestorben. Auf Verlangen der Erbteilungskommission der Stadt Zug und gestützt auf Art. 555 ZGB werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Erbschaft des genannten Erblassers Anspruch erheben, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilegung eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit dem 10, Januar 1935 bei der Gerichtskanzlei

402 Zug mittels schriftlicher und gestempelter Eingabe zum Erbgang anzumelden, unter der Androhung, dass erst später gemachte Erbansprliche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

Z u g , den 2. Januar 1934.

(2..)

Auftrags des Kantonsgerichts: Die Gerichtskanzlei.

Gerichtlicher Erbenaufruf.

Am 5. August 1933 ist in Baar Franziska Schlegel, geboren den 18. Januar 1863, von Hergiswil (Kanton Luzern), gestorben. Auf Verlangen der Erbteilungskommission Baar und gestützt auf Art. 555 ZGB werden hiermit alle diejenigen, welche auf die Erbschaft der genannten Erblasserin Anspruch erheben, gerichtlich aufgefordert, sich unter Beilegung eines zivüstandsamtlichen Erbenausweises bis und mit dem 1. Januar 1935 bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und gestempelter Eingabe zum Erbgang anzumelden unter der Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.

(2..)

Z u g , den 18. Dezember 1933.

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei,

Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlung von Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1.80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenüssische Justizabteilung.

403

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127 --.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monateschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht : Das.

Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sieb theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werkegreifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

404

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1934 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungerechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto ; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess Bundesstrafprozess, Verwaltungs und Disziplinarrechtspflege erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstraftrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 2. -- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

405

Yerwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

8. Heft (1929).

Das 8. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 136 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. 1. 80, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Postcheckkonto IH 283 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2. 40 zuzüglich Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Origiualentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kautone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schütze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden T ander sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto m 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. II.

27

406

Ausschreibung.

Die Kriegstechnische Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von: 19,700 Paar Marschschulien 1917/1927, 1,500 ,, ,, 1917/1927, unbeschlagen, 15,500 B Bergschuhen 1917/1927, 1,800 B Kavalleriereitstiefeln 1917, 50,000 » Schnürriemen aus Mako-Garn mit Zelluloidspitzen.

Ferner zur Ausführung eines Teiles der obenstehenden Lieferungen : 7,900 Paar Marschschuhschäfte 1917/1927, 5,000 ,, Bergschuhschäfte 1917/1927, 1,800 ,, Kavalleriereitstiefelschäfte 1917.

Frist fllr Angebote :

von Schuh-, Schäfte- und Schnürriemenfabriken bis 12. Juni 1934; von Schuhmachermeistern bis 23. Juni 1934.

Angebotformulare, die nötigen Angaben enthaltend, sind zu verlangen bei der Kriegstechnischen Abteilung, Sektion für Ausrüstung, in Bern.

(2.,) Kriegstechnische Abteilung1.

Ausschreibungen von Bauarbeiten, Telephonmagazin in Thun.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Elsenkonstruktions-, Zimmer-, Spenglerund Bedachungsarbeiten (Kiesklebedach) für die Erstellung eines Telephonmagazins an der Seestrasse in Thun mrd Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thnn aufgelegt.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift : ,,Angebot für Telephonmagazin Thun" bis und mit dem 20. Juni 1934 einzureichen an die B e r n , den 2. Juni 1934.

Direktion der eidg. Bauten.

(2,).

Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich.

Über die Ausführung von Schlosserarbeiten, Boden- und Wandplattenbelägen und sanitären Installationen zum Neubau des Maschinenlaboratoriums der Eidgenössischen Technischen Hochschule ZU r ich (IV. Bauetappe) wird Konkurrenz eröffnet.

, . Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 6,--16. Juni 1934jeweilen von 8 bis 10 Uhr im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. 0. R. Salvisberg, E. T. H. Zürich, Zimmer l b, aufgelegt.

407 Übernahmsofierten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Maschinenlaboratorium E. T. H. ZUrich" bis und mit 18. Juni 1934 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

B e r n , den 2. Juni 1934.

Auslegung von Telephonkabeln Wattwil--Wildhaus, Die Telegraphen- und Telephonverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Ausführung der mit der Kabellegung Wattwil--Wildhaus zusammenhängenden Erdund Maurerarbeiten. Das Kabel wird in der Regel in einem Kanal aus Zoreseisen ca. 60 bis 70 cm tief verlegt. Die Arbeit wird in vier Baulosen vergeben und in zwei Bauetappen durchgeführt.

I. Bauetappe.

Baulos 1. Länge ca. 5800 m.

Wattwil (Wies) bis Ebnat (Lüpfertwü).

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca.

1700 m".

Baulos 2. Länge ca. 6000 m.

Ebnat (Lüpfertwil) bis Nesslau.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca.

1700 m3.

II Bauetappe.

Baulos 8. Länge ca. 7400 m Nesslau (Dicken) bis Alt St. Johann (Medii).

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spleissgruben ca.

2100 ms.

Baulos 4. Länge ca. 7400 m.

Alt St. Johann (Riedli) bis Wildhaus.

Erd- und Felsaushub für den Leitungsgraben und die Spieissgruben ca.

2100 m3Ausser den vorgenannten Akkordarbeiten werden die Unternehmer ihre Mannschaften als Hilfsarbeiter für den Kabelzug zu stellen haben, gegen die regiemässig Vergütung der aufgewendeten Arbeitszeit.

Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegraphendirektion V in St. Gallen zur Einsicht aufgelegt. Daselbst können die Eingabeformulare bezogen werden.

Trassebegehung: 8. Juni. Sammlung der Interessenten morgens 7 45 Uhr beim Bahnhof Wattwil.

Die Übernahmsofferten sind verschlossen und frankiert mit der Aufschrift An-gebot für Grabarbeiten Wattwil--Wildhaus" bis am 16. Juni 1934 an die Kreistelegraphendirektion V St. Gallen einzureichen.

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung

408

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernde

Zollkreisdirektion Umfassende Kenntnis des Vorstand In Basel des Hauptzollamtes Zolldienstes Basel-SBB-Eilgut Zollkreisdirektion Vorstand des Haupt- Umfassende Kenntnis des in Schaffhausen zollamtes ZürichZolldienstes Zonfreilager Albisrieden

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

6500

9. Juni 1934 (2..)

bis 10,100

bis

9. Juni 1934

Die Bewerber müssen Grenzwachtoffizier I. Kl. bei der Zoll- bereits die Stelle eines kreisdirektion in Grenzwachtoffiziers I. oder Chur 11. Kl. bekleiden

5600

9. Juni

bis

1934

Generaldlrekllon Verwaltungsbeamter Praktische Betätigung als der Schweiz.

Bundesbahnen In II. Klasse bei der Güterexpeditionsbeamter.

kommerziellen Kenntnis der Gütertarife Bern Hauptagentur in und der deutschen und Basel französischen Sprache Die Stelle ist provisorisch besetzt.

3500 bis 6500

Zollkrelsdlrektlon In Chur

6500 10,100

(2.-)

9200 (2.-)

16. Juni 1934

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.06.1934

Date Data Seite

401-408

Page Pagina Ref. No

10 032 337

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.