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Notifikation.

Portmann Joseî, Reisender, geboren am 25. März 1899, von Krefeld (Deutschland), wohnhaft gewesen in Köln, Hahnenstrasse 34, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wurde auf Grund des unterm 6. September 1934 gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der Zollkreisdirektion in Basel am 11. September 1934 in Anwendung von Art. 74, Ziffer l, 75 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretung zu einer Busse von Fr. 300. -- verurteilt. Letztere wurde gemäss Art. 92 des Zollgesetzes um ein Drittel, d. h. auf Fr. 200. --, ermässigt, weil sich der Angeschuldigte dem administrativen Strafausspruch sofort und vorbehaltlos unterzogen hatte. Ausserdem hat er den einfachen hinterzogenen Zoll von Fr. 100. -- zu bezahlen.

Die Strafverfügung wird dem Portmann Josef hiermit eröffnet. Er kann die Höhe der Busse binnen dreissig Tagen nach dem Erscheinen dieser Notifikation bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern durch Beschwerde anfechten.

B e r n , den 11. Oktober 1934.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und StelleBäiissdireikngen, sowie Anzeigen.

Zollverwaltung, Lieferung von Uniformen, Dienstmützen und -hüten.

Die Lieferung der Uniformen, Dienstmützen und -hüte für das Personal der Zollverwaltung wird hiermit für das Jahr 1935 zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vorschriften über die Anfertigung uad die Lieferung der Uniformen und der Kopfbedeckungen können bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion bezogen werden, wo auch Modelle zur Einsichtnahme aufliegen und jede weitere Auskunft erteilt wird. Die Vergebung der Arbeit erfolgt getrennt nach Zollkreisen. Im Angebot für die Uniformen ist der Zollkreis, für welchen dasselbe verbindlich ist, zu bezeichnen.

Angebote schweizerischer Massgeschafte, Mützen- und Hutfabrikanten sind bis und mit dem 31. Oktober nachsthin der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 15. Oktober 1934.

(2.).

Eidgenössische Oberzolldirektion,

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Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eidg.

Gesundheitsamt

II. Sektionschef

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

Anmeldungstermin

Juristische Hochschul9000 27. Okt.

bildung. Gründliche bis 1934 Kenntnisse des Verwaltungs- 12,600 dienstes. Muttersprache deutsch. Gute Kenntnisse der französischen und italienischen Sprache (2..)

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt. Für diesen Fall wird folgende Stelle ausgeschrieben : Eidg.

Sekretär I. Klasse Umfassende Sprach6000 27. Okt.

Gesundheitsamt kenntnisse. Grundliche bis 1934 Kenntnis des Verwaltungs- 9600 dienstes (2..)

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Kriegsmaterial- Kanzleigehilfe I. Kl. Offizier. Gute allgemeine 27. Okt.

3400 verwaltung der eidgenössischen und daneben kommerzielle bis 1934 Zeughausverwaltung Ausbildung. Sprach6380 Seewen-Schwyz kenntnisse: Deutsch und Franzosisch (2.).

Zollkreisdirektion Kontrolleur Die Bewerber müssen 20. Okt.

5200 in Genf beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines bis 1934 Genf, Port-franc de Revisionsbeamten der 8800 Rive Zollverwaltung bekleiden (2.-) Bundesamt Sektionschef I. Kl.

Abgeschlossene wissen10,400 3. Nov.

für Industrie, für Arbeitsnachweis bis 1934 schaftliche Bildung Gewerbe und und verwandte Ge- juristischer oder national- 14,000 Arbeit biete im Bundesamt ökonomischer Richtung, für Industrie, Ge- längere praktische Tätigkeit werbe und Arbeit an selbständigem Posten in Verwaltung oder Wirtschaftsleben Fähigkeit selbständiger Leitung der Sektion; organisatorisches Talent. Beherrschung der deutschen und französischen (2.).

Sprache 1 Generaldirektion 4 Gehilfen deutscher, Abgeschlossene Handels31. Okt.

der Schweiz, 1934 schulbildung oder abBundesbahnen in 2 Gehilfen französischer, 1 Gehilfe geschlossene kaufmännische Bern italienischer Zunge Lehrzeit. Ein Gehilfe soll bei der Rechnungs-- sich über Betätigung auf kontrolle und Haupt- einem Bahningenieurbureau buchhaltung der ausweisen können. Alter schweizerischen nicht über 25 Jahre Bundesbahnen (2.).

Bewerber, die sich verpflichten, sich auf die Fachprüfungen für Revisionsbeamte schweizerischer Eisenbahnverwaltungen vorzubereiten, erhalten den Vorzug.

Die Wahl geschieht vorerst provisorisch auf ein Jahr.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1934

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.10.1934

Date Data Seite

463-464

Page Pagina Ref. No

10 032 452

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